EIN MANN SIEHT ROT (MIT WOHNUNG)
4.000001004
DATEI::/u/weber/aktenplan/saaa00163
EIN MANN SIEHT ROT ../..
ist der Titel eines Filmstreifens, in dem ein bis aufs
Aeusserte gereizter Mann gesellschaftskritisch und konsequent
um seine Rechte kaempft. Was hier als farbige, spannungs-
geladene Aktion dargestellt wird, ist der Wirklichkeit
wesentlich naeher, als der Zuschauer zunaechst ahnt.
Tag fuer Tag erleiden Einzelpersonen und Familien in unseren
Gemeinwesen Rechtsbruch und Rechtsanmassungen,
und muessen wieder und wieder erleben, dass sie
ein ueber das andere Mal den kuerzeren ziehen.
Rechtsbruch und Rechtsanmassungen sind in diesem Fall durch den
Gesetzgeber bedingt und fuehren folglich zu juristischen
Streitigkeiten .
So erlebte es auch Herr K., der in unserer Umgebung Eigentuemer
eines Wohnhauses und Miteigentuemer eines weiteren Wohnhauses war.
Nach monatelangen Mietstreitigkeiten und um nicht finanziell
in den Ruin getrieben zu werden, hatte er seinen Mietern
den Mietvertrag gekuendigt.
Zu diesem Zeitpunkt konnte das Gebaeude im geraeumten Zustand
an einen Interessenten kostendeckend veraeussert werden.
Die Justiz aber sah das anders. Vom zustaendigen Amtsgericht
aus bis hin zum Justizministerium wurde Herr K. die angeblich
rechtlich begruendete Rechtsauffassung aufgezwaengt, dass die
Interessen des Vermieters hinter denen der Mieter zurueck-
zustehen haben, da sonst fuer die Mieter Obdachlosigkeit
einzutreten drohe.
Dies, obwohl eindeutige Mietvertraege ueber 2 Monate ohne
die Moeglichkeit einer Verlaengerung abgeschlossen waren.
Die Rechtmaessigkeit der Kuendigung wurde aber durch das
Landgericht bestaetigt. In allen uebrigen Faellen galt die
Entscheidung des Landgerichts nichts. Im Gegenteil, auch
dass K. wirtschaftlichen Notstand geltend machte, half nicht.
Hier musste Herr K. feststellen, dass seine Rechte nichts galten.
Alle anderen Bemuehungen, auch vor den Petitions-Ausschuessen
beim Bundestag und beim Landtag Nordrhein-Westfalen,
fruchteten nichts.
Dann wurde vielmehr nicht mehr geantwortet, da Herr K. nach
mehrmaligen Anschreiben seinen Unmut den Herren mitteilte.
Sie waren nicht bereit, zwischen den Zeilen zu lesen und
die drohende Notsituation zu erkennen.
Waren sie blind geworden oder in ihrem Ego gekraenkt?
Als schliesslich andere Glaeubiger, unter anderem eine namhafte
Sparkasse, ihre Forderungen geltend machten, versuchte Herr K.
nun andererseits, seine persoenlichen Ansprueche mit den oben ge-
nannten Rechtsgrundlagen zu begruenden und abzusichern.
Zwischendurch musste er mit ansehen, wie Polizeibehoerden,
von der Basis bis zur Leitungsspitze, in sein Eigentum eindrangen
und Massnahmen ergriffen, die sie auch gegen den Willen des
Herrn K. durchsetzten.
Wieder blieb Herrn K. nichts anderes uebrig, als den Kuerzeren zu
ziehen: sein Eigentum wurde zwangsversteigert, und selbst wenn
er in seinen eigenen Haus haette Wohnung nehmen wollen, waere
ihm dies versagt worden.
Seite -2-
Seite -2-
Offensichtlich galt fuer ihn die zu befuerchtende Annahme,
von Obdachlosigkeit und der Vernichtung seiner Existenz
bedroht zu sein ,nicht!
Aber Herr K. gab nicht auf. Er nahm erneut den unumgaenglichen
Kampf auf und musste wieder und wieder erleben, wie Obrigkeit
eben Obrigkeit ist, und dass der "Kleine Mann" hier nichts zu
sagen, geschweige denn auszurichten hat.
Die beiden ersten Durchlaeufe, mit all den damit zusammenhaengen-
den Verfahren, sind noch nicht abgeschlossen, da scheint das
"Schicksal" es fuer noetig zu halten, dem Ganzen noch eine
Spitze aufzusetzen:
Selbst die eigene Wohnung des Hauses, wo er Miteigentuemer war,
da dieses Haus verkauft werden musste, ist nun kein sicherer
Zufluchtsort und Ausgangspunkt fuer all die so notwendigen
Unternehmungen mehr:
Herr K. soll seine Wohnung aufgeben!
Obwohl das Sozialamt bereit ist, die Mietkosten zu zahlen,
versteift sich der Vermieter auf seine Forderung.
Das, obwohl in diesem Haus einige Wohnungen leer stehen und
nicht genutzt werden.
Und auch hier spielen alle Institutionen, Gerichte, schliesslich
auch das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, in eine
Richtung:
Wieder musste K. mit ansehen, wie Polizeibehoerden,
von der Basis bis zur Leitungsspitze, ein anderes Recht
praktizieren und Massnahmen zu seinem Nachteil ergriffen.
Obwohl er im Gegensatz zu den ersten Faellen der Polizei
sogar ueber einstweilige Verfuegungen verfuegte.
Keiner bedenkt oder beachtet die Frage nach der drohenden
Obdachlosigkeit, einem Bestandsrecht, das in den vorausge-
gangenen Verfahren jeweils gegen Herrn K. von den Gerichten
ausgelegt wurde.
Man stimmt der Fristsetzung zur Zwangsraeumung zu und glaubt,
hiermit seine Pflicht und Schuldigkeit getan zu haben.
Aber alle Zeichen stehen auf Sturm!
Wenn das Rad dieser Geschichte sich in der bisherigen Weise
so weiterdreht, wird Herr K. zwangslaeufig am 1. November 1995
auf der Strasse stehen - ruiniert,
in vielen Ansaetzten seiner Existenz vernichtet;
obwohl eindeutige Mietvertraege abgeschlossen wurden und
die Rechtmaessigkeit der Befristung auch vom Landgericht
fuer rechtens erklaert wurde, aber nicht rechtzeitig
durchzusetzen waren; hilflos, rechtlos, kraftlos?
"Ein Mann sieht rot" steh als Ueberschrift ueber diesen
Zeilen. Hat je einer versucht, wie nah hier Text und Realitaet
nebeneinander stehen?
Ja, auch wenn es so aussieht, als wenn Rechtlosigkeit gleich[
Kraftlosigkeit zu sehen ist, dem ist nicht so. Wer will
eigentlich, wer kann es verantworten, dass Herr K. irgentwann
nicht anders mehr kann, als "Rot zu sehen"../..
Mit freundlichem Gruss
Weber, Wendolin
Giesenkirchenserstr. 55
41238 MOENCHENGLADBACH 2
Seite -00000006-