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    EIN MANN SIEHT ROT (MIT WOHNUNG)

    4.000001004         
    DATEI::/u/weber/aktenplan/saaa00163
    
     
    	     EIN MANN SIEHT ROT ../..
     
    	     ist der Titel eines Filmstreifens, in dem ein bis aufs
    	     Aeusserte gereizter Mann gesellschaftskritisch und konsequent
    	     um seine Rechte kaempft. Was hier als farbige, spannungs-
    	     geladene Aktion dargestellt wird, ist der Wirklichkeit
    	     wesentlich naeher, als der Zuschauer zunaechst ahnt.
     
    	     Tag fuer Tag erleiden Einzelpersonen und Familien in unseren
    	     Gemeinwesen Rechtsbruch und Rechtsanmassungen,
    	     und muessen wieder und wieder erleben, dass sie
    	     ein ueber das andere Mal den kuerzeren ziehen.
     
    	     Rechtsbruch und Rechtsanmassungen sind in diesem Fall durch den
    	     Gesetzgeber bedingt und fuehren folglich zu juristischen
    	     Streitigkeiten .
     
    	     So erlebte es auch Herr K., der in unserer Umgebung Eigentuemer
    	     eines Wohnhauses und Miteigentuemer eines weiteren Wohnhauses war.
    	     Nach monatelangen Mietstreitigkeiten und um nicht finanziell
    	     in den Ruin getrieben zu werden, hatte er seinen Mietern
    	     den Mietvertrag gekuendigt.
    	     Zu diesem Zeitpunkt konnte das Gebaeude im geraeumten Zustand
    	     an einen Interessenten kostendeckend veraeussert werden.
     
    	     Die Justiz aber sah das anders. Vom zustaendigen Amtsgericht
    	     aus bis hin zum Justizministerium wurde Herr K. die angeblich
    	     rechtlich begruendete Rechtsauffassung aufgezwaengt, dass die
    	     Interessen des Vermieters hinter denen der Mieter zurueck-
                 zustehen haben, da sonst fuer die Mieter Obdachlosigkeit
    	     einzutreten drohe.
    	
    	     Dies, obwohl eindeutige Mietvertraege ueber 2 Monate ohne
    	     die Moeglichkeit einer Verlaengerung abgeschlossen waren.
     
                 Die Rechtmaessigkeit der Kuendigung wurde aber durch das 
    	     Landgericht bestaetigt. In allen uebrigen Faellen galt die
    	     Entscheidung des Landgerichts nichts. Im Gegenteil, auch
    	     dass K. wirtschaftlichen Notstand geltend machte, half nicht.
    	     Hier musste Herr K. feststellen, dass seine Rechte nichts galten. 
    	
    	     Alle anderen Bemuehungen, auch vor den Petitions-Ausschuessen
    	     beim Bundestag und beim Landtag Nordrhein-Westfalen,
    	     fruchteten nichts.
    	     Dann wurde vielmehr nicht mehr geantwortet, da Herr K. nach
    	     mehrmaligen Anschreiben seinen Unmut den Herren mitteilte.
    	     Sie waren nicht bereit, zwischen den Zeilen zu lesen und
    	     die drohende Notsituation zu erkennen.
    	     Waren sie blind geworden oder in ihrem Ego gekraenkt?
     
    	     Als schliesslich andere Glaeubiger, unter anderem eine namhafte
    	     Sparkasse, ihre Forderungen geltend machten, versuchte Herr K.
    	     nun andererseits, seine persoenlichen Ansprueche mit den oben ge-
    	     nannten Rechtsgrundlagen zu begruenden und abzusichern.
     
    	     Zwischendurch musste er mit ansehen, wie Polizeibehoerden,
    	     von der Basis bis zur Leitungsspitze, in sein Eigentum eindrangen
    	     und Massnahmen ergriffen, die sie auch gegen den Willen des
    	     Herrn K.  durchsetzten.
     
    	     Wieder blieb Herrn K. nichts anderes uebrig, als den Kuerzeren zu
    	     ziehen: sein Eigentum wurde zwangsversteigert, und selbst wenn
    	     er in seinen eigenen Haus haette Wohnung nehmen wollen, waere
    	     ihm dies versagt worden.
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    	     Offensichtlich galt fuer ihn die zu befuerchtende Annahme,
    	     von Obdachlosigkeit und der Vernichtung seiner Existenz
    	     bedroht zu sein ,nicht!
    	
    	     Aber Herr K. gab nicht auf. Er nahm erneut den unumgaenglichen
    	     Kampf auf und musste wieder und wieder erleben, wie Obrigkeit
    	     eben Obrigkeit ist, und dass der "Kleine Mann" hier nichts zu
    	     sagen, geschweige denn auszurichten hat.
    	
    	     Die beiden ersten Durchlaeufe, mit all den damit zusammenhaengen-
    	     den Verfahren, sind noch nicht abgeschlossen, da scheint das
    	     "Schicksal" es fuer noetig zu halten, dem Ganzen noch eine
    	     Spitze aufzusetzen:
    	
    	     Selbst die eigene Wohnung des Hauses, wo er Miteigentuemer war,
    	     da dieses Haus verkauft werden musste, ist nun kein sicherer
    	     Zufluchtsort und Ausgangspunkt fuer all die so notwendigen
    	     Unternehmungen mehr:
    	     Herr K. soll seine Wohnung aufgeben!
    	     Obwohl das Sozialamt bereit ist, die Mietkosten zu zahlen,
    	     versteift sich der Vermieter auf seine Forderung.
    	     Das, obwohl in diesem Haus einige Wohnungen leer stehen und
    	     nicht genutzt werden.
    	     Und auch hier spielen alle Institutionen, Gerichte, schliesslich
    	     auch das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, in eine
    	     Richtung:
     
    	     Wieder musste K. mit ansehen, wie Polizeibehoerden,
    	     von der Basis bis zur Leitungsspitze, ein anderes Recht
    	     praktizieren und Massnahmen zu seinem Nachteil ergriffen.
    	     Obwohl er im Gegensatz zu den ersten Faellen der Polizei
    	     sogar ueber einstweilige Verfuegungen verfuegte.
     
    	     Keiner bedenkt oder beachtet die Frage nach der drohenden
    	     Obdachlosigkeit, einem Bestandsrecht, das in den vorausge-
    	     gangenen Verfahren jeweils gegen Herrn K. von den Gerichten
    	     ausgelegt wurde.
    	     Man stimmt der Fristsetzung zur Zwangsraeumung zu und glaubt,
    	     hiermit seine Pflicht und Schuldigkeit getan zu haben.
    	
    	     Aber alle Zeichen stehen auf Sturm! 
    	     Wenn das Rad dieser Geschichte sich in der bisherigen Weise 
    	     so weiterdreht, wird Herr K.  zwangslaeufig am 1. November 1995 
    	     auf der Strasse stehen - ruiniert, 
    	     in vielen Ansaetzten seiner Existenz vernichtet;
    	     obwohl eindeutige Mietvertraege abgeschlossen wurden und
    	     die Rechtmaessigkeit der Befristung auch vom Landgericht
    	     fuer rechtens erklaert wurde, aber nicht rechtzeitig
    	     durchzusetzen waren; hilflos, rechtlos, kraftlos?
     
    	     "Ein Mann sieht rot" steh als Ueberschrift ueber diesen
    	     Zeilen. Hat je einer versucht, wie nah hier Text und Realitaet
    	     nebeneinander stehen?
     
    	     Ja, auch wenn es so aussieht, als wenn Rechtlosigkeit gleich[
    	     Kraftlosigkeit zu sehen ist, dem ist nicht so. Wer will
    	     eigentlich, wer kann es verantworten, dass Herr K. irgentwann
    	     nicht anders mehr kann, als "Rot zu sehen"../..
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
     
                                                           Weber, Wendolin
                                                           Giesenkirchenserstr. 55
                                                     41238 MOENCHENGLADBACH 2
    

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  • (T) S. 00000007 SO NICHT NO.:9 EIN UNRECHTSSTAAT SCHUETZT WEDER EIGENTUM NOCH SEINE BUERGER
         
    
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