Richter von der Parteien Gnaden
Kampfwahl um das Gerichtspräsidium Horgen: Ist das (Fuss-)Volk oder die Parteicouleur massgebend?
Das Bezirksgericht wird per Urnenwahl bestellt. Doch die
Kandidaten sind wenig bekannt, ihre Kompetenz können allenfalls
die Kollegen beurteilen. Die Nomination durch die politischen Parteien
ist daher in der Regel fast gleichbedeutend mit der Wahl. Nicht so in
Horgen.
VON FELIX THURNER
Vor dem regulären Wahltermin der periodischen
Erneuerungswahlen setzen sich die Vertreter der Bezirksparteien
zusammen. Der Kuchen der Bezirksämter - Richter und Richterinnen,
Bezirksanwaltschaft und Bezirksrat - wird proportional zur
Parteistärke aufgeteilt. Die Parteien präsentieren
Kandidaten, und in der Regel endet diese Kür harmonisch: Per
Inserat empfiehlt danach die Interparteiliche Konferenz den
Wählern so viele Kandidaten, wie Ämter zu vergeben sind.
Im Bezirk Horgen ist der Gerichtspräsident ans
Obergericht gewählt worden, das Amt ist ausserterminlich zu
vergeben. Die Parteienvertreter sind zusammengesessen, aber sie haben
sich für einmal nicht einigen können. Zwei Kandidaten stehen
zur Wahl, und damit findet am 22. September erstmals seit Jahrzehnten
eine Kampfwahl um das Präsidium statt. Eine echte Wahl also, bei
der nicht nur parteipolitisches Kalkül abzusegnen ist? Endlich
eine Auswahl zwischen zwei Bewerbern, die als Richter ja ohnehin
über der Parteipolitik zu stehen haben?
Vom Richteralltag ist wenig bekannt
Auswählen könnten die Horgner, wenn sie die
Kandidaten Thomas Handloser (SP) und Reto Nadig (FDP) - beide
amtierende Richter - wirklich kennen würden. Doch ihre
Personenkenntnisse beschränken sich wohl auf die Angaben in den
Inseraten. Beide Lager werben für Persönlichkeiten,
"parteiisch" ist lediglich die Herkunft der Werbung. Demnach
müssten sich die künftigen Gerichtspräsidenten punkto
Tüchtigkeit, Führungsqualität und menschlichem Augenmass
unterscheiden. Der Wahlkampf ist jedoch manierlich, meidet wertende und
damit wohl diskreditierende Gegenüberstellungen der
persönlichen Belange. Mehr noch: Im Gespräch ziehen linke und
bürgerliche Seite die Qualifikation des Gegenkandidaten nicht in
Zweifel.
Nur Gegenpartei abblocken?
Ein naheliegender Schluss wäre also, dass zwei
Kandidaten lediglich antreten, weil zwei politische Lager partout mit
dem "Ihren" den andern verhindern wollen. Dann wäre dieser
Wahlkampf noch deutlicher parteipolitisch motiviert als
gewöhnlich, der eine Kandidat nur der bessere, weil er von der
FDP, und der andere, weil er von der SP vorgeschlagen wird?
So sehen es in der Tat Sozialdemokraten und die Mitglieder
des überparteilichen Komitees für Thomas Handloser. Nur um
einen SP-Präsidenten zu verhindern, hätten die
Bürgerlichen einen Gegenkandidaten aufgestellt. Nachdem der
amtsälteste Richter auf eine Präsidiumskandidatur verzichtet
habe, sei turnusgemäss Handloser drangewesen. Diese Usanz, das
"Management" des Gerichts dem erfahrensten aus dem Gremium zu
überlassen, habe die FDP durchbrochen. Weil mit Handloser zum
einen ein fähiger Kandidat bereitstand und weil die Freisinnigen
bereits die Geschäftsleitung der Bezirksanwaltschaft und den
Statthalter stellten, wollte sich die SP die Verletzung der Spielregeln
nicht gefallen lassen.
Die FDP sieht das anders
Natürlich sehen das die Freisinnigen anders: Sicher sei
auch der Gegenkandidat qualifiziert, aber der eigene eben noch ein
bisschen besser, meint Bezirksparteipräsident Christian Klemm.
Schon bei der Nomination zum Bezirksrichter habe Nadig gegen
verschiedene Bewerbungen weit obenausgeschwungen. Wenn ein derart
qualifizierter Mann bereitstehe, müsse eine Partei zugreifen. Nach
reiflicher Überlegung von Partei und Kandidat sei man sich einig
geworden, durchaus in Kenntnis des Anciennitätsprinzips den
Kandidaten zu portieren.
Wenigstens eine Auswahl
Anstatt den parteipolitischen Streit um Pfründen
anzuprangern, kann man die Bezirksparteien auch für ihr
demokratisches Musterverhalten loben. Ihre Uneinigkeit ermöglicht
eine Auswahl unter zwei Kandidaten; das Volk kann wählen, welcher
der beiden künftig als "Personalchef" die über 40
Angestellten am Bezirksgericht zu führen habe. Ihre Schuld ist es
ja nicht, dass vermutlich eine Minderheit zur Urne gehen wird und dass
die Mehrheit dieser Minderheit weniger die Kandidatenporträts der
Werbeinserate als Entscheidungsgrundlage verwenden wird als deren
Herkunft. Wählerinnen und Wähler werden sich mangels
näherer Kenntnisse daran halten, ob ihnen der Mann im Bild, mit
oder ohne Frau und Kind, von der FDP oder der SP empfohlen wird.