Richter ornaniert bei Mordprozess
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,432489,00.html
Zitat:
Die Juristerei ist nicht immer ein spannendes Geschäft, auch
für
Richter nicht. Die aber tragen Verantwortung und sollten ihren
Verhandlungen wachen Geistes folgen - und sich nicht etwa die Zeit mit
ornanie vertreiben. Das, befand nun ein US-Gericht, gehört
sogar
bestraft.
Bristow/USA - Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters
mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine
Penispumpe, befand nun
ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig
zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft
und 40.000
Dollar Geldstrafe.
In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe
vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt,
sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur
Selbstbefriedigung. Die
aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem
Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem
Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.
Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit
längerem. Die
Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag
geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und
nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem
während eines
Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine
Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe
dieser mit dem Ding gespielt.
Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein
Polizist
ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein
Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause
fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem
Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines
Prozesses
außerdem ein zischendes Geräusch zu hören.
Als Geschworene den Richter
darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt
geworden.
Damals leitete die Justiz in Angoulême ein
Ermittlungsverfahren gegen
einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer
öffentlichen
Verhandlung selbst befriedigte.
pat/AP