Adler

Grundgesetz
für die
Bundesrepublik Deutschland



I. Die Grundrechte
und
lynchjustiz
Darum geht es eigentlich ...




Artikel 1

[Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]


(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit
in der Welt.



(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Hier die Realitaet:



das ist pure Illusion hierzu lesen Sie bitte "Chronik der Willkuer"



    So sieht die Realitaet aus :



    optimiert fuer Bildschirm-Aufloesung 1280x800


    Ab jetzt haben Sie Kenntnis von Menschenrechtsverbrechen in Deutschland
    von einem Verbrecherischem Regime das Deutsche Familien seit 1993 nachweislich existenziell verfolgt , vernichtet
    und quasi vollendet ausgerottet hat !

    Jedenfalls wurde meine Familie fatisch fuer Lebenunwert befunden
    und es wurde die totale Vernichtung vorsaetzlich betrieben !
    Wer alles damit zu tun hatte , sich "tot gestellt hat" , oder
    die Vernichtung deutscher Familien aussitzen wollte .....)

    Dies ist ein Zeitgenoessisches Dokumentationszentrum ueber den neuen Genucid
    und die " Reichskristallnacht 1993 in Rheinkreis Neuss am schoenen Niederrhein"


    das lesen sie hier auf unseren Seiten !

    Lesen Sie und Fragen Sie .. Impressum




    • Lynchjustiz


      Erster Beigeordneter Peter Söhngen








      der Hintergrund sind Menschenrechtsverbrechen 1993 ff. !

      Berufliche Hinrichtung





      Nun zur Erlaeuterung !

      Was meinen Sie, was losgewesen waere wenn diese Plakatwand
    • bei einem der Folgenden Taeter/Mittaeter der Vernichtung deutscher Familien aufgestellt worden waere ....

    • Es haette einen Aufschrei der "Anstaendigen" gegeben...
      und in Deutschland waere die Hoelle los gewesen .....

    • Was waere losgewesen wenn nicht wie bei mir 1993 bei dem

    • Erster Beigeordneter Peter Söhngen

      Lynchjustiz

      Juden wie Michel Friedmann
      Zentralrat der Juden , CDU, MdB (Gesetzgeber),
      (seines Zeichens Jurist)
      eine Plataktwand aufgestellt worden waere ..
      Erster Beigeordneter Peter Söhngen
      Er hat es gedeckt
      (das Aufstellen der "Wucherer/Miethai" Lynchkampagnen-Plakatwand)
      Als Jurist nicht weiss er nicht ..
      das Lynchen nichts
      mit Rechtsstaat zu tun hat ..
      und er sich somit sogar an der faktischen
      Ausrottung und totalen Vernichtung deutscher Familien
      beteiligt hat, in dem er zugesehen hat!
      Ich hatte Ihn um Hilfe ersucht ..
      das spricht fuer sich ..
      oder
      der
      ExStaatsanwalt von Köln
      und politische Leiter der
      KreisPolzei Neuss
      (OKD Oberkreisdirektor)
      Klaus-Dieter Salomon
      (seines Zeichens Jurist)

      Erster Beigeordneter Peter Söhngen
      Klaus-Dieter Salomon
      CDU
      der zunächst Staatsanwalt
      in Köln
      , danach Justitiar im Landtag
      NRW
      , später Oberkreisdirektor
      des
      Kreises Neuss
      war und sich schließlich als
      Anwalt in Köln niederließ

      Kanzlei
      Tätigkeitsschwerpunkt
      im Familien-, Miet-, Verkehrs-
      und Strafrecht
      ist
      Mitverantwortlicher
      fuer das Aufstellen der

      "Wucherer/Miethai" Lynchkampagnen-Plakatwand
      auch
      er weiss nicht, das dies
      nichts
      mit Rechtsstaat zu tun hat ..
      und er somit sogar an der faktischen
      Ausrottung und

      totalen Vernichtung deutscher Familien beteiligt ist

      das spricht fuer sich ...

      denn quasi alles
      "staatlichen" Organe haben seit 1993 die existenzielle Vernichtung
      deutscher Familien bis zum finalen Genucid betrieben und gedeckt !

    • jetzt
      2007 bin ich 51 Jahre und der Bundestag verweigert immer noch Hilfe und
      Geldmittel um vielleicht noch eine Ausrottung zu verhindern

    • gedeckt haben alle den "staalichen" Genucid an deutschen Familien auch die
      "christlichen" Kirchen die juedischen Gemeinden und der Zentralrat der
      Juden haben es gedeckt.

    • Es beduerfte nicht der Urteile zu meinen gunsten, die keinen
      Interssiert haben . Es bedurfte auch nicht dieses  Schreibens der
      Staatsanwaltschaft

    • jeder der die Plakatwaende sieht und noch Charakter und eine
      lebende Zelle im Hirn hat, sollte wissen was zu tun ist

      nun lesen Sie bitte sorgsam weiter ..

    •  DAS ist das Thema !
      Darum geht es eigentlich ..

    • Die totale Vernichtung deutscher Familie

    • der Genucid durch"staatliche" Organe



      Trotz und
      obwohl ich/wir schon 1992 "Gott und die Welt", also
      rechtzeitig genug, auf das Problem hingewiesen habe/n ..
      und

      Obwohl ich Recht habe ...
      resultiert draus ....
      (CD 6)


      Vermieter zum Sozialfall... !

  • Nach Behoerdenauskunft : politische Verfolgung ! -

    1.Lynchkampage (Taeter Neuss , Polizei OKD Ne, gedeckt durch Staatsschutz ...)


  • Vorverurteilung

    in Anbetracht der Tatsache das der "Miethai-Vorwurf" zu diesem Zeitpunkt
    ohnehin eine Vorverurteilung gewesen ist,
    die sogar durch
  • Personlichkeitsrechtsverletzungen

    bis hin zum Aufkleben eines "Judensterns"
    in Form von Plakatweanden mit "Miethai" drauf ,
    das sind Verstoesse gegen die Menschenwuerde !
erst am 04.01.2006 will

WZ Dr. Heike Hendrix
vertreten durch Raein Barbara Hofelich ihren
Artikel der zur oeffentlichen Lynchkampagne benutzt wurde zenieren
und aus dem Bewustsein der Menschen und aus dem Internet getilgt haben
ist es sowas wie "Schamgefuehl"

  • Lynchjustiz




    Dies wurde durch die Staatsschutzabteilungen der Staatsanwaltschasft gedeckt !


    Fand hier eine unglaubliche Lychjustiz statt !
  • Kreditschaedigung ,

  • wobei die Polizei - SS Staatsschutz ueber das 1999
    den "Miethai" zur Schaedigung der Familie Weber
    und zur Vertuschung der Uebergriffe, verwendet hat


    Dies sind nicht die einzigen Luegen der Polizei....
  • Der Strom im WZ-Artikel wurde durch die Polizei gestohlen um die Familie Weber zu schaedigen
  • Dies wurde durch die politische Staatsanwaltschaft gedeckt ! Die Anzeige ist bis heute verschwunden
  • letztlich wie durch AG NE 36 C 42/96 29 B 29180/95 STADTWERKE NE bestaetigt wurde
    ging es zu Lasten der Allgemeinheit.


  • In voller Kenntnis der Tatsache das ich kein Miethai bin

    und wenn es den "staatlichen Organen" doch in Unkenntnis/Unfaehigkeit geschehen waere,
    hiesse es bei uns "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht !


    Die Miethai Kampage


    Erster Beigeordneter Peter Söhngen

  • Artikel 2



    [Handlungsfreiheit, Freiheit der Person]


    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
    soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
    verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.



    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
    Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf
    nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.






























































    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,















    Hier die Realitaet:



    das ist pure Illusion hierzu lesen Sie bitte "Chronik der Willkuer"
    Existenz vernichtet und krank gemacht.

    Nach der erfolgreichen Existenzvernichtungsaktion

    obdachlos machen und die alte Mutter allein woanders auch schutzlos...

    Fuehrt zu einem enteignungstrauma bei der alten Frau .. und Sie muss ins Heim.
    nicht ins eigene Haus einziehen lassen

    dann die "Freizügigkeit" "eingeschraenkt !

    Kein Umzug sondern Gesundheitsschaeden und ggf. erfrieren !

    die Rechte nicht geschuetzt und die existenzvernichtende
    Menschenjagd .



    Die Firma wird unter dubiosen Umstaenden vernichtet .. !!!!
    Die wirtschaftliche Grundlage zur Existenz wird vorsaetzlich Vernichtet !
    Arbeits und Ausbildungsplaetze vorsaetzlich vernichtet !

    06.12.93.
    Löschung der CWK Computersysteme GmbH

    von Amtswegen fuer 12,-- DM

    - 1993 CWK Computersysteme GmbH Neuss


    Durch dieses Verhalten
    "staatlicher" Organe,

    wird durch eben diese
    Auslaenderhass
    geschuert !

    Darueber hinaus ist der
    "staatlichen" Organen die vorsaetzliche


    und systematische vernichtung
    deutscher Familien anzulasten !



    Berufliche Hinrichtung







    Das ist Handlungsfreiheit, Freiheit der Person
    und Zerschlagung der Familie, der Existenz, Genucid !!! !!!!!!!!!!!!







    Artikel 3



    [Gleichheit vor dem Gesetz]


    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.



    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
    die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
    Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
    Nachteile hin.



    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
    seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
    Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
    benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
    Behinderung benachteiligt werden.





    Hier die Realitaet:



    Nur einige WILLKUERAKTE ...

    ------------------------------------

  • Zensur nach 14 Jahren !
    Dr.Heike Hendrix macht ihr Urheber"Recht"
    am WZ-Artikel v.19.8.1993 geltend !
    Dieser Artikel wurde zur oeffentlichen Lynchkampage
    der Stadt und Polizei Neuss und als
    Plakatwand oeffentlich um das Opfer aufgestellt !

    Das AG Duesseldorf bewertet
    die Urheberschaft der Taeter der Lynchkampage am Tatwerkzeug hoeher,
    als die Menschenrechte der Opfer dieser Menschenrechtsverbrechen

    Dieser "Staat" hat die Vernichtung von deutschen Familien betrieben ,
    feige gedeckt
    und
    sich damit jeder Gundlage von RECHTsstatlichkeit entzogen !
    Nun Zensiert und verfaelscht er die Geschichte
    und schuetzt die Taeter von Menschenrechtsverbrechen !


  • Artikel 4



    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]


    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit
    des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.



    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.



    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der
    Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


    Hier die Realitaet:



    Das das Mitteilen des Glaubens und Gewissens
    ein Bekenntnis oeffentlich ablegen, wird so quitiert :

    HALT DAS MAUL !


    Artikel 5



    [Meinungsfreiheit]


    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
    frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
    zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
    und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
    werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

















    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
    allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze
    der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.



    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die
    Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.






    Hier die Realitaet:




    HALT DAS MAUL !


  • Zensur nach 14 Jahren !
    Dr.Heike Hendrix macht ihr Urheber"Recht"
    am WZ-Artikel v.19.8.1993 geltend !
    Dieser Artikel wurde zur oeffentlichen Lynchkampage
    der Stadt und Polizei Neuss und als
    Plakatwand oeffentlich um das Opfer aufgestellt !

    Das AG Duesseldorf bewertet
    die Urheberschaft der Taeter der Lynchkampage am Tatwerkzeug hoeher,
    als die Menschenrechte der Opfer dieser Menschenrechtsverbrechen

    Dieser "Staat" hat die Vernichtung von deutschen Familien betrieben ,
    feige gedeckt
    und
    sich damit jeder Gundlage von RECHTsstatlichkeit entzogen !
    Nun Zensiert und verfaelscht er die Geschichte
    und schuetzt die Taeter von Menschenrechtsverbrechen !


  • Artikel 6



    [Ehe und Familie, nichteheliche Kinder]


    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen
    Ordnung.



    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht
    der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über
    ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.



    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder
    nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden,
    wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder
    aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.



    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge
    der Gemeinschaft.



    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
    Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung
    und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen
    Kindern.


    Hier die Realitaet:









    Nach der erfolgreichen Existenzvernichtungsaktion


    obdachlos machen und die alte Mutter allein woanders auch schutzlos...

    Fuehrt zu einem enteignungstrauma bei der alten Frau .. und Sie muss ins Heim.


    nicht ins eigene Haus einziehen lassen


    dann die "Freizügigkeit" "eingeschraenkt !


    Kein Umzug sondern Gesundheitsschaeden und ggf. erfrieren !



    die Rechte nicht geschuetzt und die existenzvernichtende
    Menschenjagd .


    Die Firma wird unter dubiosen Umstaenden vernichtet .. !!!!
    Die wirtschaftliche Grundlage zur Existenz wird vorsaetzlich Vernichtet !
    Arbeits und Ausbildungsplaetze vorsaetzlich vernichtet !


    Das ist aktiver Schutz der Familie und fuehrt erst gar nicht zu Kindern...
    und zur zerschlagung der Familie !!!!!!!!!!!!
    Zum Genucid !!!




    Artikel 7



    [Schulwesen]


    (1) Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates.



    (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die
    Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.



    (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen
    mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
    Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht
    in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften
    erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden,
    Religionsunterricht zu erteilen.



    (4) Das Recht zur Unterrichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.
    Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen
    der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.
    Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in
    ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen
    Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen
    Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler
    nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert
    wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche
    und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend
    gesichert ist.



    (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung
    ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf
    Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule,
    als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll
    und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde
    nicht besteht.



    (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.




    Artikel 8



    [Versammlungsfreiheit]


    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
    friedlich und ohne Waffen zu versammeln.



    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht
    durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.



    Artikel 9



    [Vereinigungsfreiheit]


    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften
    zu bilden.



    (2) Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen
    zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige
    Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung
    richten, sind verboten.



    (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
    Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann
    und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses
    Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig,
    hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen
    nach den Artikeln 12 a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87 a Abs. 4 und
    Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten,
    die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
    von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.


    Hier die Realitaet:




    Die Gesellschaft wird unter dubiosen Umstaenden vernichtet .. !!!!
    Die wirtschaftliche Grundlage zur Existenz wird vorsaetzlich Vernichtet !
    Arbeits und Ausbildungsplaetze vorsaetzlich vernichtet !



    Keine der Beschissenen "Massnahmen haette stattgefunden wenn
    meine Rechte geschuetzt gewesen waeren und die existenzvernichtende
    Menschenjagd unterblieben ware !



    Artikel 10



    [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]


    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
    sind unverletzlich.









    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes
    angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der
    freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes
    oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz
    bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird
    und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung
    durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane
    tritt.







    Hier die Realitaet:



    Hier werde ich vom "normalen" Postverkehr abgeschnitten !

    Auf (CD 1) enthalten !

    BESCHWERDE BZGL ZUSTELLUNG

    DURCH NIEDERLEGUNG -POSTFACH-



    Hier wird Post die Persoenlich uebergeben werden soll (schriftlich bestaetigt)
    nicht uebergeben !
    Wieder gedeckt durch das Gerocht der Verwaltungen und ... Staatsanwaltschaft !
    Das muesste eine Postbote wissen der Post "verschwinden" laesst ...
    dIII.2009*********** RECHTSMITTEL KLAGE %POLIZEIPRAESIDENT STAATSSCHUZ BAUS DUESSELDORF UNTERLAGEN F.SCHROEDER

    Artikel 11




    [Freizügigkeit]


    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen
    Bundesgebiet.



    (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
    und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in
    denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und
    der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden
    oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den
    Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des
    Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr,
    Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen,
    zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen
    vorzubeugen, erforderlich ist.


    Hier die Realitaet:




    Erst wird die Existenz vernichtet

    obdachlos machen

    nicht ins eigene Haus einziehen lassen


    um dann die "Freizügigkeit" "eingeschraenkt !

    Kein Umzug sondern Gesundheitsschaeden und ggf. erfrieren !


    Keine der Beschissenen "Massnahmen haette stattgefunden wenn
    meine Rechte geschuetzt gewesen waeren und die existenzvernichtende
    Menschenjagd unterblieben ware !

    8.Zwangsumsiedelung



    Artikel 12



    [Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit]


    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
    frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz
    oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.



    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,
    außer im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für
    alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.



    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
    zulässig.


    Hier die Realitaet:




    Die Firma wird unter dubiosen Umstaenden vernichtet .. !!!!
    Die wirtschaftliche Grundlage zur Existenz wird vorsaetzlich Vernichtet !


    Arbeits und Ausbildungsplaetze vorsaetzlich vernichtet !

    06.12.93.
    Löschung der CWK Computersysteme GmbH


    von Amtswegen fuer 12,-- DM


    - 1993 CWK Computersysteme GmbH Neuss




    Keine der Beschissenen "Massnahmen haette stattgefunden wenn
    meine Rechte geschuetzt gewesen waeren und die existenzvernichtende
    Menschenjagd unterblieben ware !



    Berufliche Hinrichtung


    (Taeter Neuss , Polizei OKD Ne, gedeckt durch Staatsschutz ...)
    und
    Darum geht es eigentlich .
    ...

    Artikel 12 a



    [Wehr- und Dienstpflicht]


    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr
    an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz
    oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.



    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe
    verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die
    Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht
    übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit
    der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und
    auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß,
    die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte
    und des Bundesgrenzschutzes steht.



    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder
    2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz
    oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für
    Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der
    Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet
    werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
    sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen
    Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen
    Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig.
    Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften,
    im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung
    begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse
    im Bereich der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig,
    um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz
    sicherzustellen.



    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen
    im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten
    militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger
    Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten
    achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr
    durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen
    herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit
    der Waffe leisten.



    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen
    nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80 a Abs. 1
    begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach
    Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten
    erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
    die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht
    werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.



    (6) Kann im Verteidigungsfall der Bedarf an Arbeitskräften
    für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger
    Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs
    die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder
    den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines
    Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles
    gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.



    Artikel 13



    [Unverletzlichkeit der Wohnung]


    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.



    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr
    im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen
    Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt
    werden.



    (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen
    nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für
    einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung
    dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
    Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung
    von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher
    vorgenommen werden.



    Hier die Realitaet:



    Mir wird von Michels drohend befohlen :
    "Wenn Sie heute auch nur einen Fuss in das Gebaude setzen
    dann setze ich sie Fest und nehme Sie in Haft.


    Der Zugang zu meinen eigenen Raeumen wird mir Verboten (Michels)



    Jedes Arschloch geht bei mir ein und aus und bekommt auch noch von der
    "Polizei Neuss" die Schluessel zu meinen Raeumen nur mir werden diese
    Schluessel verweigert !!!
    26.04.93 POLIZEI (PHK) Hr. Wolber vorgesprochen wegen Schluessel.
    Ich habe keinen Schluessel bekommen den soll ich mir bei RAMOS holen.
    (Personenschutz wird verweigert) Zivilsache !
    Dienstaufsichtsbeschwerde an Kreispolizei Hr. Wolber gegeben.


    Keine der Beschissenen "Massnahmen haette stattgefunden wenn
    meine Rechte geschuetzt gewesen waeren und die existenzvernichtende
    Menschenjagd unterblieben ware !


    Artikel 14



    [Eigentum, Erbrecht, Enteignung]


    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt
    und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.



    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle
    der Allgemeinheit dienen.



    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
    Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen,
    das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung
    ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
    und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung
    steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
    offen.



    Hier die Realitaet:



    Eigentum und Kapital nicht geschuetzt !!!
    Existenzvernichtung von staatswegen !!!!

    Enteignung durch die "Hintertuere"!
    Eigentum verflichtet zum Ruin !!! ??? !!!


    Das Firmeneigentum wird unter dubiosen Umstaenden vernichtet .. !!!!
    Die wirtschaftliche Grundlage zur Existenz wird vorsaetzlich Vernichtet !



    Arbeits und Ausbildungsplaetze vorsaetzlich vernichtet !

    06.12.93.
    Löschung der CWK Computersysteme GmbH


    von Amtswegen fuer 12,-- DM


    - 1993 CWK Computersysteme GmbH Neuss




    Keine der Beschissenen "Massnahmen haette stattgefunden wenn
    meine Rechte geschuetzt gewesen waeren und die existenzvernichtende
    Menschenjagd unterblieben ware !



    Berufliche Hinrichtung



    Artikel 15



    [Sozialisierung]


    Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können
    zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und
    Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum
    oder in anderen Formen der Gemeinwirtschaft überführt
    werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz
    3 Satz 3 und 4 entsprechend.


    Hier die Realitaet:



    Eigentum verflichtet zum Ruin !!! ??? !!!

    Auf (CD 1) enthalten !

    Eigentum verflichtet zum Ruin !!! ??? !!!



    Artikel 16



    [Staatsangehörigkeit, Auslieferung, Asylrecht]


    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen
    werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf
    Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur
    dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.



    (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.






    Artikel 16 a



    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.



    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat
    der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat
    einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung
    der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
    und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb
    der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen
    des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung
    des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes
    1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig
    von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.



    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können
    Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der
    Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse
    gewährleistet erscheint, daß dort weder politische
    Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder
    Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer
    aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht
    Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß
    er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.



    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird
    in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen,
    die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich
    unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn
    ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
    bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden
    und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben.
    Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.



    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen
    von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander
    und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der
    Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung
    der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
    und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt
    sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung
    von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung
    von Asylentscheidungen treffen.




    Politische Verfolgung in Deutschland


  • Sammelthema der politischen Verfolgung



  • Artikel 17



    [Petitionsrecht]


    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
    anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
    Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

    Hier die Realitaet:

    Staatsschutz hebt Gewaltenteilung auf
    und manipuliert Bundestagsabgeordnete

    ------------------------------------

    Der Petitionsauschuss sagt das es so gewollt ist (die vorsaetzliche Vernichtung deutscher Familien)!

  • Innenministerium an P.PET 4-12-07-4011-53659 ZWBESCH. 7.11.93 BMI IB3-3430/2 II-11 1720/93
  • Vernichtung deutscher Familien ist gewollt
  • lt.BUNDESTAGES PETITIONSAUSSCHUSS PET 4-12-07-4011-53659A 28.02.95 AN WEBER
  • Justiz- und Innenministerium sowie Petitionsausschuss des Landtages NRW
    halten die Vernichtung deutscher Familien fuer irrelevant und
    sehen keinen Handlungsbedarf !

  • Verfassungschutz-Audio Es herrscht Willkuer ! Kein Recht !
  • Auf (CD 2) der Bundes - CD enthalten !
    Eingabe wird zurueckgeschickt

  • BUNDESTAG PETITIONSAUSCHUSS SENDET HILFESTELLUNG VON MIR KOSTENPFL.ZURUECK


    Auf (CD 1) enthalten !
    Eingabe wird nicht angenommen ..

  • AUDIO 1 LANDTAG VERWEIGERT ANNAHME EINER EINGABE UND WILL NICHT QUITTIEREN


    Auf (CD 1) enthalten !
    Uebergabe wird verhindert !
    Gedeckt durch Sta und VG !

  • 24.11.98 ANZEIGE % STAATSSCHUTZ DUESSELDORF BAUS - SPD SCHROEDER ,

    Der Staatsschutzbeamte Gietzen verhindert vorsaetzlich
  • das Unterlagen ueber Rechtsverletzungen den Abgeordneten Schaeuble/Scheuble erreichen !
    Damit sind die Abgeordneten vom Volk abgeschnitten !

  • Auf (CD 1) enthalten !



  • Artikel 17 a

    [Einschränkung einzelner Grundrechte durch Gesetze für Zwecke der Verteidigung und über Ersatzdienst]

    (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.

    (2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.


    Artikel 18

    [Verwirkung von Grundrechten]

    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16 a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

    Artikel 19

    [Einschränkung von Grundrechten]

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.




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