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Wenn
Sie Hilfe von denen
erwarten ..
Vergessen Sie es ! es sind die Vernichter deutscher Familien .. und Darum geht es eigentlich ... |
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| Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums der 14. Wahlperiode: |
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| Fraktion | Abgeordnete | |||
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| SPD | Hermann
Bachmaier Anni Brandt-Elsweier Volker Neumann Ludwig Stiegler |
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| CDU/CSU | Hartmut
Büttner Erwin Marschewski Wolfgang Zeitlmann |
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| Bündnis 90/Die Grünen | Hans-Christian
Ströbele |
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| FDP | Dr.
Edzard Schmidt-Jortzig |
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-Auszüge-
§ 1
(1) Es sind
berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- und Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.
(2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G10-Kommission).
§ 14
(1) Das nach § 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Ministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8; dabei sind die Grundsätze des § 5 Abs. 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten.
(2) Bei Gefahr im Verzuge kann die Zustimmung zu Bestimmungen nach den §§ 5 und 8 durch den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums und seinen Stellvertreter vorläufig erteilt werden. Die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Zustimmung tritt spätestens nach zwei Wochen außer Kraft.