WIDERSPRUCH % BESCHEID V.16.04.98 DARLEHN + ABZUG DM 86,20 STROM
B3.04.10001001002051
DATEI::/u/weber/aktenplan/00278baa
Weber, Wendolin
GiesenkirchenerStr. 55
41238 MOENCHENGLADBACH 2
Faxbox : 02166/120128
SOZIALAMT RHEYDT
HR. WALDSCHLAEGER
4050 MOENCHENGLADBACH RHEYDT
MOENCHENGLADBACH 2 den, 15.05.98
Az. :eIII.I50142900200051 (bitte stets angeben)
Betr:WIDERSPRUCH % BESCHEID V.16.04.98
DARLEHN + ABZUG VON DM 86,20 FUER STROM
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Widerspruch gegen den Bescheid vom 16.04.98.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Situation unter Mitwirkung
der Stadt Moenchengladbach mitverursacht.
Meine Rechte wurden vorsaetzlich nicht geschuetzt und somit diese
Situation herbeigefuehrt.
Als kranker Sozialhilfeempfaneger, der auf jeden Pfennig
angewiesen ist, verwahre ich mich gegen jeden Abzug.
Ich habe diese Situation nicht herbeigefuehrt.
Der Abzug hat fast die gleiche Hoehe wie das aufgrund
meiner Krankheit zusaetzlich gewaehrte Essensgeld .
Da es ersten Unmoralisch ist erst eine Situation zu meinen
Lasten herbeizuigfuehren, mich Obdachlos und krank zu machen,
um mir nachtraeglich als Kranker Sozialhilfeempfaenger
den Strom Dritter von der Sozialhilfe abzuziehen ist
"Kriminell".
Desweiteren wurde meine Karnkheit durch die Enteignung
und anschliessende Obdachlosigkeit durch Sie mit herbei gefuehrt.
Die Notwendigen und durch Sie genehmigten Geraete wie
Waschmaschine + E-Herd haben nachweislich auch einen erhoehten
Stromverbrauch nachsichgezogen.
Mich auch hierfuer zu Bestrafen in dem mir Lebensnotwendiges
Geld entzogen wird betrachte ich als weiteren Willkuerakt.
Ich wende mich gegen jeden Abzug und jede darlehnweise Gewaehrung
aus oben abgegebenen Gruenden.
Ich behalte mir weiter Aktionen vor um die Oeffentlichkeit
ueber diese Vorgaenge aufzuklaeren.
Ich hoffe auf eine guetliche Einigung. Entsprechend meinem
Widerspruch.
Ich fordere nach wie vor Schadensersatz, Wiedergutmachung,
und die Rueckgabe meines Enteigneten Landes.
Hierin sollten Sie mich lieber Unterstuetzen statt weitere
Willkuerakte zu begehen.
Hieraus resultieren auch Rueckzahlungsansprueche an die
Stadt Moenchengladbach die bei den Verursachern einzutreiben
waeren.
Ich weise ausdruecklich daraufhin das die Stromlieferung
an mich aufrechterhalten werden muss.
Wenn auslaendischen Mitbuergern kostenlos Strom geliefert
wird wie in Neuss, oder wie hier zu lasten eines kranken
Sozialhilfeempfaengers, so habe ich wohl wie oben erklaert
einen Anspruch auf Strom.
Bei etwaigen Fehlern bitte ich um Hinweis und
Korrekturmoeglichkeit
Mit freundlichem Gruss
Wendolin Weber
Automatische Datenuebertragung
1.Anlage : Bescheid vom 16.04.98
Seite -00000008-