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Die Bundesrepublik Deutschland % Wendolin Weber
initiert von Manfred Melchior |
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Vorwort :
Mit dem "Recht" der Plakatwand
Mit dem Recht eines Menschen, der Sippenmaessig der totalen und existenziellen Vernichtung durch "staatliche" Organe preisgeben wurde
Mit dem Recht dieses Menschen, der damit als faktisch Lebensunwert eingestuft wurde und jedweder Willkuer preisgegegen wurde
Mit dem Recht eines Menschen, der taeglich dem Genucid endgueltig naeher gebracht wird,
dies bedingt durch nunmehr quasi (zweit) 2 Jahrzehnte Lynch- und (Straf) Verfolgung)
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Rechtsmittel gegen die
Einstweilige Verfuegung LG Muenchen I|
Überdies sei das Werk von Prof. G. auch gemeinfrei geworden, weil es sich um ein amtliches Werk im Sinne des § 5 Abs.2 UrhG handele, das im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sei. Gerade der streitgegenständliche Bundesadler sei jahrzehntelang Symbol des deutschen Bundestages und seines Sitzungssaales gewesen. Aus diesem Grunde habe z.B. auch für jedermann die Befugnis bestanden, ohne Einwilligung des Künstlers oder seiner Erben Fotografien des Werkes zu fertigen und diese zu verbreiten.
So liegt ein Fall des § 50 UrhG nicht vor, weil der G.-Adler nicht im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse (im Original) gezeigt, sondern seine Bearbeitung als optischer Aufmacher für einen politischen Artikel eingesetzt worden ist. Auch ist die Veröffentlichung nicht durch das Zitatrecht des § 51 UrhG gedeckt. Der G.-Adler wird durch die angegriffene Darstellung nicht zitiert, sondern verfremdet wiedergegeben. Überdies handelt es sich bei dem Artikel im F. nicht um ein selbständiges wissenschaftliches Werk, wie es § 51 Ziff.1 UrhG für das Recht voraussetzt, ein Werk insgesamt als Zitat wiederzugeben. Schließlich rechtfertigt auch die Regelung des § 59 Abs.1 UrhG die Veröffentlichung der Bearbeitung des G.-Adlers nicht. Denn dieser hat sich nicht - wie es die Vorschrift voraussetzt - auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, sondern innerhalb des früheren Gebäudes des Deutschen Bundestages befunden. Es kann auch trotz seiner Aufhängung im u.a. den Zuschauern allgemein zugänglichen dortigen Plenarsaal nicht davon ausgegangen werden, dass der G.-Adler - wie dies bei den von der Vorschrift erfassten Konstellationen der Fall ist - der Allgemeinheit gewidmet wäre, weswegen eine analoge Anwendung des im übrigen eng auszulegenden § 59 UrhG (vgl. dazu Schricker-Vogel, a.a.O., § 59 RZ 4) nicht erfolgen kann. Liegt mithin ein von den einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nicht ausdrücklich legitimierter Eingriff in die Nutzungsrechte der Berechtigten vor, so ist die Klage gleichwohl unbegründet, weil die Veröffentlichung im vorliegenden Einzelfall durch das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 GG, das auch im Privatrechtsverhältnis angemessen zur Anwendung kommt, gerechtfertigt ist. Das Grundrecht der Pressefreiheit ist deswegen tangiert, weil die Veröffentlichung durch ein Presseorgan im Rahmen der Berichterstattung über politische Ereignisse, nämlich die angesprochene aktuelle Gesetzgebung, und deren Kommentierung erfolgt ist. Ist aber neben dem durch das Urheberrecht repräsentierten Eigentumsrecht des Art.14 GG auf der anderen Seite das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art.5 GG von der Entscheidung betroffen, so hängt die Berechtigung zu einer unfreien Bearbeitung von einer Güter- und Interessenabwägung ab (vgl. Schricker-Wild, a.a.O., § 97, RZ 20 ff m.w.N.). Das gilt auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin als Anlage BE 7 (= Bl.159 ff) vorgelegten gutachterlichen Äußerung von Herrn Prof. Nordemann. Dieser geht zu Recht davon aus, dass die beiden Grundrechte in einer Wechselwirkung zueinander stehen, in der das Urheberrecht die Pressefreiheit im Rahmen des Art.5 Abs.2 GG zwar einschränkt, dabei aber seinerseits im Lichte des die Pressefreiheit gewährleistenden Grundrechtes aus Art.5 Abs.1 GG ausgelegt werden muß (vgl. grundlegend BVerfGE 7,198,209 ff - "Lüth"). Ebenfalls zutreffend führt auch Nordemann aus, dass in der gegebenen Fallkonstellation die erwähnte Güter- und Interessenabwägung stattzufinden habe. Es trifft indes nicht zu, dass die von ihm angeführten Bestimmungen im sechsten Abschnitt des ersten Teiles des Urheberrechtsgesetzes, also die Regelungen seiner §§ 45 ff, dem Grundrecht der Pressefreiheit in jedem Einzelfall und insbesondere in der vorliegenden Fallkonstellation bereits ausreichend Geltung verschafften. Aus den oben im einzelnen dargelegten Gründen greift von diesen gesetzlichen Regelungen keine der näher in Betracht kommenden Vorschriften ein. Den Belangen der Pressefreiheit wäre indes nicht Genüge getan, wollte man allein durch eine Prüfung der einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes die erforderliche Abwägung als in ausreichender Weise durchgeführt ansehen. Die Ausgestaltung des Artikels 5 GG in seinen ersten beiden Absätzen verlangt nämlich nicht nur von dem Gesetzgeber, sondern gerade auch von der rechtsprechenden Gewalt die Vornahme der erwähnten Abwägung der beiderseitig betroffenen Rechtsgüter und Interessen. Aus diesem Grunde kann der Senat sich nicht auf die Feststellung beschränken, der Gesetzgeber habe im Interesse der Pressefreiheit bestimmte einzelne Regelungen getroffen, die indes nicht einschlägig seien. Dies gilt im vorliegenden Falle um so eher, als die oben geprüften und teilweise auch von Nordemann angesprochenen gesetzlichen Bestimmungen keinen Raum geben, den berechtigten Belangen der Beklagten Geltung zu verschaffen. Es ist mithin eine Einzelfallabwägung geboten, die über die Prüfung der gesetzlich normierten Einschränkungen der Nutzungsrechte des Urhebers hinausgeht und - bei angemesser Berücksichtigung andererseits auch der Interessen der Nutzungsberechtigten - der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit hinreichend Rechnung trägt. Diese Güter- und Interessenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung der unfreien Bearbeitung des G.-Adlers durch die Beklagte von den Nutzungsberechtigten und damit auch von der Klägerin hinzunehmen ist. Das ergibt sich aus folgenden Gründen: Der G.-Adler ist - wie der Senat aus eigener Lebenserfahrung festzustellen vermag - wegen seiner exponierten Plazierung und den regelmäßigen Fernsehübertragungen aus dem (früheren) Deutscher Bundestag sowie aus Zeitungsbildern in weiten Kreisen der Bevölkerung sehr bekannt. Dabei werden die weitaus meisten auch politisch interessierten Menschen irrig annehmen, es handele sich um ein offizielles Zeichen, eben das Wappentier oder sogar das Originalwappen der Bundesrepublik Deutschland. Denn dass es demgegenüber tatsächlich ein dem Wappen lediglich angenähertes freies Kunstwerk eines privaten Schöpfers ist, ist kaum bekannt, zumal es im übrigen naheliegt, dass der Staat an jener Stelle nicht eine Anlehnung an sein Wappentier, sondern dieses im Original ausstellt. Hält aber die Bevölkerung in weiten Kreisen gerade die in dem G.-Adler verwirklichte Darstellung eines Adlers für das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland, so muß die Beklagte im Rahmen der Pressefreiheit das Recht haben, dieses Werk auch durch eine Darstellung, die alle wesentlichen Einzelheiten übernimmt, in ihren Beiträgen zu verwenden. Denn das Werk ist so faktisch zu einem Symbol für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Ein solches muß die Presse indes auch in Form einer unfreien Bearbeitung verwenden dürfen. Es ging der Beklagten ersichtlich darum, den Staat bzw. seine in dem Artikel angesprochenen Institutionen durch die angegriffene Abbildung symbolisch darzustellen. Dieses Anliegen ist - unabhängig von dem Inhalt des Artikels - berechtigt und rechtfertigt auch das Aufgreifen der Einzelheiten des urheberrechtlich geschützten G.-Adlers. Denn das durch die Übernahme der wesentlichen Einzelheiten erreichte Wiedererkennen des Symbols durch den Leser ist gerade notwendig, um das Anliegen der Beklagten zu erreichen und bereits optisch den Bezug des Artikels zu dem Staat und seinen Institutionen herzustellen. Die Beklagte ist auch nicht auf die Abbildung anderer Darstellungen von Adlern, etwa derjenigen, die sich auf dem 2 DM Stück oder anderen im Umlauf befindlichen Geldmünzen befinden, zu verweisen. Denn das würde angesichts der dargestellten großen Bekanntheit gerade des G.-Adlers und des noch anzusprechenden Umstandes, dass diese auf dem exponierten Standort beruhende Bekanntheit mit Wissen und im Einverständnis mit dem Künstler herbeigeführt worden ist, sowie angesichts weiter des hohen Stellenwertes, der der Meinungs- und Informationsfreiheit bei der Abwägung anerkanntermaßen einzuräumen ist (vgl. Schricker-Wild, a.a.O. § 97 RZ 20 m.w.N.), einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das der Beklagten zur Seite stehende Grundrecht der Pressefreiheit darstellen. Es ist schließlich auch nicht unangemessen, in dem vorliegenden Einzelfall im Rahmen der gebotenen Abwägung der betroffenen Interessen zu Lasten der Nutzungsberechtigten zu entscheiden. Denn der Künstler hat durch die Freigabe des Werkes zur Aufhängung an der exponierten Stelle im damaligen Deutschen Bundestag bewußt in Kauf genommen, dass die Bevölkerung es als das Hoheitssymbol des Staates ansehen würde. Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Jahre 1955 noch nicht so intensiv Bildberichte aus dem Deutschen Bundestag gesendet worden sind wie das heute geschieht. Denn zumindest im Rahmen der in den Kinos gezeigten "Wochenschau" hat es bereits damals regelmäßige Bildberichte über politische Ereignisse und Debatten gegeben und überdies handelte es sich um eine auf Dauer vorgenommene Aufhängung, weswegen feststand, dass der G.-Adler - wenn auch nicht sogleich, aber doch mit der Zeit - in breiten Kreisen der Bevölkerung bekannt und mit dem Symbol für den Staat identifiziert werden würde. Hat aber der Künstler selbst dazu beigetragen, dass sein Werk nunmehr als Wahrzeichen des Staates angesehen wird, so müssen die jetzigen Nutzungsberechtigten auch hinnehmen, dass die Presse im Wege einer unfreien Bearbeitung das Werk darstellt, um so einerseits auf den Staat Bezug zu nehmen und andererseits ihr Anliegen bildlich darzustellen.
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"Staatliche" Organe die diese Willkuer und Menschenverachtung betreiben, kann ich verstaendlicher weise, dann auch nicht anerkennen.
Was
nichts ueber das Gewalt- und Bedrohungspotenzial dieses Willkueregimes
aussagt,
das nach eigener
Auskunft da ist um
deutschen Familien
Gewalt anzutun !!!!!!!
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am 05 Jun 2007 gegenueber dem Bundestag ,Teil 11
der Bundesregierung und Bundespraesident
sowie oeffentlich
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Beispiel
Vergewaltigung hier an einem Beispiel wird aufgezeigt wie "Recht" zur Perversion wird. Wir stellen hier fest das ich
um meine Ehre und die meiner Familie kaempfe
Das ich faktisch als lebensunwert befunden wurde und mir und meiner Familie ueber fast 2 Jahrzehnte quasi alle Menschenrechte vorenthalten wurden und ich und meine Familie Sippenmaessige der Totalen existenzelliellen Vernichtung preis gegeben wurde ! (Gedeckt durch quasi alle "staatlichen" Organe) Wir stellen fest das ich an der Gruendung einer Familie durch andauernde Uebergriffe und permanenten (Straf) Verfolgungsdruck gehindert wurde und somit der Genucid meiner Familie faktisch vollendet wurde ! (Schreiben des Ehrenwerten Herrn Ufermann ) AG NE 7 Ds 810 JS 1020/99(610/01) 04.04.00 BELEIDIGUNG, NOETIGUNG UA.Betreiber sind SS und Hermann Groehe , OKD Patt , Sta Duesseldorfund instrumentalisierte "Statisten".Wenn dies alles Rechtens ist dann kann ich durch "Ihr" paedagogisch Wertvolles Vorleben unmoeglich eine Beleidigung begangen haben !Artikel 3 GG an "ihr schweine / Ihr Hurensoehne.... " helft doch !!!!! Zeigen Sie mir welches Gesetz Verzweiflung , Not sowie Genucid und die Form der Hilfeschreie vorgibt und kontrolliert (und selbst wenn es auch in dieser Situation kontrollieren kann) ! HIERZU VERLANGE ICH EINE ANTWORT !!!!! es ist nicht von einem fairen verfahren auszugehen da sowohl sta als auch gericht sich berreits zu einer Verurteilung meiner Person entschieden haben (siehe Strafbefehl ) dies obwohl sie bereits die Tatsachen gesichtet und Kenntnis von den Menschenrechtsverbrechen an mir und meiner Familie haben ! Hier ist Strafvereitelung als Tragendes Moment anzusehen denn wer Kenntnis von diesen Verbrechen hat und und diese deckt kann niemals das Recht vertreten !!! Tatsache ist weiter das es sich bei diesem Verbrechen gegen mich und meine Familie um eine bis heute fortlaufende / andauernde Verbrecherische Tat handelt die immer noch andauert ! Und Faktisch die totale Vernichtung von mir und meiner Familie zum Ziel hat ! Den Genucid Die Ausrottung ! Siehe Stadt Neuss und Kreispolizei Neuss bis heute Wiedeking - Miethai - (Wucherer)! Dies war in meinem Fall bzgl. der Stadt Neuss und ihrer Mittaeter nicht Strafrelevant ! (gem. Art.3 GG ) kann ich somit nicht bestraftwerden , selbst wenn ich gleiches taete und Lynchkampagen starten und betreiben , Reichskristallnacht feiern wuerde und Genucid an deutschen Familien begehen wuerde !Soviel zu dem Paedagogisch Wertvollen Teil den Ihre Justiz mir geleht hat !Es ist nicht Starfbar Menschen vorzuverurteilen ihnen die Ehre abzuschneiden, Sippenmaessige totale und existenzielle Vernichtung zu betreiben! Und glauben Sie nicht das "Sie" ein Privileg auf das Vernichten von Menschen haben ! Ich habe ein (Menschen)Recht auf Verteidigung und Leben ! (Kinder und Familie, Beruf etc...) Artikel 3 GG ( Notwehr , Notstand, ... Artikel 20 GG .. etc ) |
| Hinweis
: Sollten sie sich an der ruppigen, ehrlichen (aus ihrer Sicht vieleicht .."Faekal")Sprache des Ruhrpots stoeren ... 1 . dat is Brauchtumspflege und Kultur des Pots , wo wir als Fluechtlinge eures Vernichtungsgemetzel, die Pollaken waren und 2. wenn im Pot wat Scheisse is , dann is dat Scheisse und de Arsch haet nix gedonn de (wahl)Betrueger, de ! De haet jesaet (gesagt) dat de uns Mensche helfe wollt ... Un fuer de Scheiss die de do hin lalet (legt) krit de noch Geld ? Wat hat de Groehe gedonn ??? um zu helpe ?? Sol de mal zeige wat de jedon haett !! |
Das ist Ehrenvoll zuzusehen (Schuetzen -- Tradition )!
| 1. | ich fordere sie auf (sta und gericht zu klaeren wie "man"/ ich Hilfe schreien darf ! Beispiel
Vergewaltigung hier an einem Beispiel wird aufgezeigt wie "Recht" zur Perversion wird. Wir stellen hier fest das ich
um meine Ehre und die meiner Familie kaempfe
Das ich faktisch als lebensunwert befunden wurde und mir und meiner Familie ueber fast 2 Jahrzehnte quasi alle Menschenrechte vorenthalten wurden und ich und meine Familie Sippenmaessige der Totalen existenzelliellen Vernichtung preis gegeben wurde ! (Gedeckt durch quasi alle "staatlichen" Organe) Wir stellen fest das ich an der Gruendung einer Familie durch andauernde Uebergriffe und permanenten (Straf) Verfolgungsdruck gehindert wurde und somit der Genucid meiner Familie faktisch vollendet wurde ! (Schreiben des Ehrenwerten Herrn Ufermann ) AG NE 7 Ds 810 JS 1020/99(610/01) 04.04.00 BELEIDIGUNG, NOETIGUNG UA.Betreiber sind SS und Hermann Groehe , OKD Patt , Sta Duesseldorfund instrumentalisierte "Statisten".Wenn dies alles Rechtens ist dann kann ich durch "Ihr" paedagogisch Wertvolles Vorleben unmoeglich eine Beleidigung begangen haben !Artikel 3 GG an "ihr schweine / Ihr Hurensoehne.... " helft doch !!!!! Zeigen Sie mir welches Gesetz Verzweiflung , Not sowie Genucid und die Form der Hilfeschreie vorgibt und kontrolliert (und selbst wenn es auch in dieser Situation kontrollieren kann) ! HIERZU VERLANGE ICH EINE ANTWORT !!!!! es ist nicht von einem fairen verfahren auszugehen da sowohl sta als auch gericht sich berreits zu einer Verurteilung meiner Person entschieden haben (siehe Strafbefehl ) dies obwohl sie bereits die Tatsachen gesichtet und Kenntnis von den Menschenrechtsverbrechen an mir und meiner Familie haben ! Hier ist Strafvereitelung als Tragendes Moment anzusehen denn wer Kenntnis von diesen Verbrechen hat und und diese deckt kann niemals das Recht vertreten !!! Tatsache ist weiter das es sich bei diesem Verbrechen gegen mich und meine Familie um eine bis heute fortlaufende / andauernde Verbrecherische Tat handelt die immer noch andauert ! Und Faktisch die totale Vernichtung von mir und meiner Familie zum Ziel hat ! Den Genucid Die Ausrottung ! Siehe Stadt Neuss und Kreispolizei Neuss bis heute Wiedeking - Miethai - (Wucherer)! Dies war in meinem Fall bzgl. der Stadt Neuss und ihrer Mittaeter nicht Strafrelevant ! (gem. Art.3 GG ) kann ich somit nicht bestraftwerden , selbst wenn ich gleiches taete und Lynchkampagen starten und betreiben , Reichskristallnacht feiern wuerde und Genucid an deutschen Familien begehen wuerde !Soviel zu dem Paedagogisch Wertvollen Teil den Ihre Justiz mir geleht hat !Es ist nicht Starfbar Menschen vorzuverurteilen ihnen die Ehre abzuschneiden, Sippenmaessige totale und existenzielle Vernichtung zu betreiben! Und glauben Sie nicht das "Sie" ein Privileg auf das Vernichten von Menschen haben ! Ich habe ein (Menschen)Recht auf Verteidigung und Leben ! (Kinder und Familie, Beruf etc...) Artikel 3 GG ( Notwehr , Notstand, ... Artikel 20 GG .. etc ) http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrverlust Vor der Großen StrafrechtsreformDie Voraussetzungen der Aberkennung der Ehrenrechte waren in § 32 StGB a.F. geregelt. Danach konnte (sog. fakultative Nebenfolge) neben einer Freiheitsstrafe auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden und zwar in allen Fällen der Verhängung der Todesstrafe und einer Zuchthausstrafe, neben einer Gefängnisstrafe nur in gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen. Für einige besondere Delikte war der Verlust der Ehrenrechte zwingend (obligatorische Nebenfolge). Dies waren Meineid, schwere Kuppelei und Geld- und Sachwucher. http://de.wikipedia.org/wiki/EhreGesellschaftliche BedeutungDurch Missachtung seines Kollektivs wird der Einzelne, durch Missachtung des Einzelnen wird sein Kollektiv getroffen (vgl. die Ehrverletzung) - anders als z. B. beim Ruhm. Beim "Verlust der Ehre" ist auch von „Gesichtsverlust“ die Rede, was sich auf den Verlust von Ansehen innerhalb des Kollektivs bezieht. „Verletzte Ehre“ wurde und wird in Gesellschaften/Kulturkreisen, in denen das Ansehen eines familiären, ethnischen oder religiösen Kollektivs über das Wertesystem des Individualismus gestellt wird, unter offener Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien (Gewaltmonopol des Staates) auf gewaltsame Weise „wiederhergestellt“ (vgl. Rache, Duell, Ehrenmord). Das Streben einer Person nach Ruhm oder Ehre führte und führt nicht selten zu persönlichen und äußeren Konflikten. Die Ehre war im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa auch ein Medium, um Konflikte zwischen Personen und/oder Institutionen auszutragen. Bei der Lösung und Austragung von Streitfällen wurde darauf geachtet, offene Konflikte möglichst zu vermeiden oder zu verschleiern, da ein offener Streit einen Ehrverlust des Widerparts zur Folge haben könnte. Da man sich des Eskalationspotenzials von Ehrverletzungen durchaus bewusst war, wurde es für beide Seiten erforderlich, den Konflikt so auszutragen, dass beide Seiten "das Gesicht wahren" konnten. Insofern kann man der Ehre in bestimmten Fällen durchaus eine deeskalierende Wirkung zugestehen. Das Gegenteil der Ehre ist die Schande. In der westlichen Welt ist hiermit oft der Verlust an Würde oder eine persönliche Blamage gemeint. |
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| Es
geht laut Strafbefehl des
AG -
Rheydt um
die aus dem Zusammenhang gerissenen und vom eigentlichen Verbrechen an mir und meiner Familie Isolierten Aeusserungen:
und damit deutsche Familien FACHGERECHT ! |
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| 2. | zu Punkt 1
des Strafbefehls des
AG - Rheydt wahlbetrug was ist wenn ich und meine Eltern Hermann Groehe seinerzeit in Neuss gewaehlt haben ? Er der gelobt hat Schaden von den menschen und dem Deutschen Volk abzuwenden, hat definitiv und nachweislich sich als Betrueger geoutet denn er hat weder mich noch meine Familie vor schaden bewahrt noch hat er schaden von deutschen volk abgewendet denn er hat nicjht nur starfvereitelnd und in voller kenntnis sich an der faktischen ausrottung, verfolgung (wie auch jetzt wieder ) beteiligt ! Er wurde genau dafuer gewaehlt nutzt es jedoch um sich sittenwirdig am vom Ihm mitgeschaffen/ Mitgetragenen ehlend zu laben und dafuer sich am Steuerzahler sittenwidrig und unehrenhaft zu bereichern ! Denn die von Ihn versprochene gegenleistung ist ausgeblieben ! |
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| 3. | Er hat faktisch
gemeinschaftlich handelnd seine ehrlosen Schuetzenbrueder (Reinartz, Salomon , Wimmer ... - verantwortliche der Lynchkampage und Plakatwand "Reichskristallnacht" 1993 etc) bei der Vernichtung deutscher Familien gedeckt und sich an der Verfolgung der Opfer aktiv beteligt ! |
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| 4. | da juristen die
Sippenmaessige / Familienmaessige totale und existenzielle Vernichtung und Ausrottung meiner Existenz und Familie betrieben haben und betreiben (Reinarzt groehe , sta d-dorf etc.. ) und wie man sieht auch gedeckt haben somit wohl kaum sich an Recht und gesetz stoeren .. wird von mir nicht juristen erwartet das ich mich an ein nichtvorhandenes und nicht zum praktischen gebrauch geeignetes gesetz halte und dies nur einseitig |
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| 5. | zu Punkt 3
des Strafbefehls des
AG - Rheydt Im verfahren Az. xxxx Groehe /Arts SS Baus SS wurde bereeits alles (einseitig zu meinen Lasten gehende) geprueft, auch der Beleidigungs tatbestand und es wurde keine Beleidigung festgestellt !!!! Eine doppelt verturteilung wegen eines Tatbestandes der sowohl untersucht und gegenstand eines Verfahrens war ist Prozessual unzulaessig . Draeber hinaus war und ist dieser vermeintliche Tatbestand dem Klaeger seit jeher bekannt und damit verjaehrt ! (falls es einen Tatbestand ueberhaupt gibt wie "man" hilfe schreien darf bei kreaturen die vorsaetzlich als Juristen die Vernichtung von deutschen Familien mitbetreiben und strafvereitelnd decken !) |
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| 6. | Juristen duerfen Sippenverfolgung und totyle existenzielle Vernichtung ganzer Familien betreiben und ich als nichtjurist soll nicht vorhande Regeln in Bezug auf die Form wie "man" Hilfe schreien darf einhalten und kennen . |
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| 7. | Sie , das Gericht
und die Staatsanwaelte haben bereits mit dem Strafbefehl gezeigt das Sie sich um Menschenrechte und deren Einhaltung einen Scheissdreck scheren und damit als Juristen rechtskenntnis und eine Form der menschenverachteneden Rechtspraxis einegfuehrt die es so nach meiner Kenntnis nicht gibt und nicht geben darf. Politische und Klassen justiz , denn wer geld hat kann sich "Recht" kaufen , wer durch Juristen und STaat hingerichtet wurde und kein Geld hat um sich Freizukaufen bzw. abzudruecken hat keine change auf Recht . und auch darum ist nicht von einem fairen verfahren auszugehen . es wird die Lynchkampage gegen mich und meine Familien auch von diesem "Gericht" gedeckt es wird die verletzung der Menschenwurde u.a. durch das Aufstellen der Plakatwaende gedeckt es wird weiter der bis jetzt betriebene Genucid gedeckt und weiter betrieben Im Fall der Verrteilung wegen nicht formgemaessem Hilfeschreiens (Beleidigung eines unehrenhaften Juristen ) erstatte ich Strafanzeieg und Strafantrag wegen betreiligung an und Strafvereiteung von Menschenrechtsverbrechen sowie von beteiligung am systematisch betriebenen Genucid ! |
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| 8. | "stolz" verkuendet er das er deutsche Familien fachmaenisch entsorgt hat ! | |||||
| 9. | Definition von Ehre
als Voraussetzung der Beleidigung ! Die Ehre eines Menschen ist sein innerer Wert oder seine Wuerde, die sich nach Aussen hin in der gesellschaftlichen Wertschaetzung (Ruf) dokumentiert ! Anmerk. So dieser Ruf nicht durch betruegerisches Handeln (unter vorspielen falscher Tatsachen) erschlichen wurde. Sprich durch Luegen und Betruegen ! Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person. Über die strafrechtliche Relevanz hinaus kann die Beleidigung von den Betroffenen als kränkend empfunden werden. speziell bei Personen des politischen Lebens: § 188 (üble Nachrede / Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens)Ist es Ehrenhaft oder voll Wuerde (wuerdevoll) ? .... Wenn ... Groehe als MdB Groehe als Repraesentant der Diakonie .. Groehe als EKD ... Groehe als Schuetzenbruder ... und fuer diese Werte steht er faktisch ! Das ist seine eigene faktische Aussage die er durch sein Handeln bis heute getroffen hat und Sie als STA und Gericht bescheinigen Ihm das als EHRE oder Wuerde (die Faktisch allles Wuerdelos annzusehen ist ! Oder ist das DIE WUERDE SEINES AMTES ? Das sein Wort somit kein Ehrenwort sein kann ist von Politikern und Mitarbeitern dieses Staates nichts neues ! (http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/Sozialgerichte/D/200712_MG/00000007.html ) in den seit
1993
folgenden 1 1/2 jahrzehnten
begehen Juristen,
Staatsanwaelte,Polizei+SS sowie
Mitarbeitern "Staatlicher" Organe gemeinschftlich Handelnd seit den 90er Jahren Menschenrechtsverbrechen und u.a.Verbrechen gegen die Menschenwuerde Sie vertreten das Recht durch oeffentliches Lynchen deutscher Familien gedeckt durch ihre verbrecherischen Kollegen Das Band was sie verbindet, sind die "Buerger"Schuetzen und die Tatsache das sie sich fuer die Vernichtung deutscher Familien Betruegerisch von Steuerzahler das Geld ergaunern wie aller Beamten und Mitarbeiter "staatlicher" Organe dies ist faktische eine weitere organisierte kriminelle Vereinigung und wer jetzt aufschreit , zeige mir einen der dieses Massaker aufgehalten hat. Das Ehrenvolle Wort - Ehrenwort http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenwort Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:
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| Und Sie (sta und Gericht ) bescheinigen diesem Mann das
er Ehrenvoll gehandelt hat und handelt wenn er zusieht wie Lynchjstiz betreiben wurde und willkuer herrscht ? Und Sie (sta und Gericht ) bescheinigen diesem Mann das er Ehrenvoll gehandelt hat und handelt wenn er zusieht wie Plaktwand .. Wenn Groehe zusieht wie meine Mutter gefoltert wird und bei lebendigem Leib verfaulen gelassen wird .. und er schweigt ... als Repraesentant eben dieser Organisation Meine Mutter wurde nervlich fertig ![]() und aufgrund der Massiven Verfolgungsmassnahmen gegen mich in das Altenheim der evangelischen Diakonie Moenchengladbach untergebracht wo "man" ihr erst so ziemlich jeden Knochen im Leib brach und sie wie auch mich als Angehoerigen grausamer Folter aussetzte --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ebenso hat weder Frau Bogart vom Amtsgericht Moenchengladbach noch der Berufsbetreuer Thomas Huckenbeck sich um den Beschluss des Amtsgerichts Moenchengladbach geschert, der dem Berufsbetreuer vorschrieb die Altersversorgung von Frau Weber und die Interessen der Familie zu schuetzen bestaetigt das AG MG GZ.: 16 W XVII 4466 BETREUUNG E.WEBER 20.08.03 AUF S.5 DES BESCHLUSSES Somit ein weiteres Gericht, das die Interessen von Frau Weber vertritt sieht ebenfalls eine Notwendigkeit in der klage Gegen Stadt Neuss und Land um die Altersversorgung von Frau Weber und die Interessen der Familie zu schuetzen. In Anbetracht der Tatsache das ich kein Miethai war/bin Und Sie (sta und Gericht ) bescheinigen diesem Mann das er Ehrenvoll gehandelt hat und handelt wenn er die Opfer verfolgt und um ihre legitimen unveraeusserlichen Menschenrechte bringt ? |
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| einbeziehen der Quelle : http://bundesregierung.myip.us/buecher/cd0002/bundestag/ausschuss/0005/Verwaltung/00000006.html Ausnahmen bestaetigen die Regel ! Siehe der Ehrenwerte Herr Ufermann im Ruhestand (Diakonie Rhy) Richter Tscheppe AG MG LG D-dorf Urteil Ramos .. Herr Elting Innenministerium (Verfassungschutz) Oberst Bernhard Gertz: Gehorsamsverweigerung ist PflichtDie Flugbereitschaft BmVG (bereits auf DVD und im Internet erlaeutert )etc ... Nur wie gesagt : Ausnahmen bestaetigen die Regel ! und zeigen Sie mir einen der dieses Massaker an mir und meiner Familie aufgehalten hat. Der den Genucid und Verfolgunddruck gestopt hat und fuer die Schaeden gerade gestanden hat bzw. dies Veranlasst hat ! Und nun walten sie Ihres Hinrichter Amtes und Verurteilen Sie mich dafuer das ich um mein und das Ueberleben meiner Familie kaempfe und nun walten sie Ihres Hinrichter Amtes und Verurteilen Sie mich dafuer das ich und meine Familie Opfer dieser Schaendlichen Lynchkampage (Reichskkistallnacht 1993 ) wurde und mich immer noch wehre und um miene und die Ehre meiner Familie kaempfe und dies bis zu meinem Ableben wohl weiter betreiben muss in einem Unrechtsstaat ! Also bis zum endgueltigen Genucd an mir und meiner Familie ! (Was faktisch schon jetzt der Fall ist !) Am "leben" haben "sie" mich wohl nur gelassen um den Heerscharen von unnuetzen bis schaedlichen Mitarbeiter "staatlicher" Organe - Nichtsnutze aus der Perspektive der Opfer - als permanenter Quelle von Einnahmen zur Bereicherung und als Daseinsberchtigung zu dienen ! |
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| Hilfsweise
: Antrag auf Vorladung des MdB Einstellung des Verfahrens / der Verfolgungsmassnahmen gegen die Opfer von Menschenrechtsverbrechen ! (Gegen meine Person ) er moege Aussagen warum er Animositaeten pflegt und vorsaetzlich weg sah bei der Reichskristallnacht Neuss 1993 und sich sogar aktiv an der Verfolgung der Opfer beteiligt statt zu helfen Was ist das fuer ein Charakter ? Wer einen Menschen rettet , rettet die Welt ! nach meinem empfinden sollte er nach China gehen aber seine Pfruende hier lassen ! Den Chinesen wirft "man" solch ein Verhalten vor Er benimmt sich wie ????? Und sie meinen soch einen Mann soll ich Ehren oder glauben das das Ehrenvoll war/ist wie er sich verhaelt !! Er stiehlt jetzt wieder meine Lebenszeit ! Damit hindert er mich weiter bewusst daran eine Familie gruenden zu koennen Das heisst das er mich fuer nicht Lebenswert haelt und faktisch der meinung ist das ich auch durch diese (Straf) Verfolgungsmassnahme wieter daran gehindert werden muss mein Recht darauf Kinder und Familie haben zu duerfen . Er moege selbst erscheinen und dem (Welt) Gericht erklaeren warum er Aktive (Straf) Verfolgung der Opfer der Vernichtungskampage seiner Juristen Schuetzenbrueder betreibt. Warum und wie er die Staatsanwaltschaft manipuliert hat das die Rechtgueretabwaegung zu lasten meines Rechts auf .... ua. darauf Kinder und Familie haben zu duerfen .... etc geht . Er bejammert und (ge) KLAGT sein eigenens im wohl nicht zu Ehre gereichendes Verhalten ! Hierzu schreckt er nicht davor zurueck ein Gericht zu Instrumentalisieren ! Ich kampfe dagegen Ausgerottet und total existenziell Vernichtet zu beleiben, gegen den bis jetzt laufenden Genucid (totale und existenzielle Vernichtung und Sippenmaessige Verfolgung und Vernichtung ) ! Und er ??? Pisst sich fuer was ein ??? wo drueckt ihm der Schuh ?? Kassiert er nicht genug ? Sitzt er nicht mit seinem Arsch im warmen ? Ist er nicht immer in Urlaub geflogen ???? und hat ER es sich gut gehen lassen ! Waehrend seine PitBull en s auf das Komando "Fass HASSo" "Fass" von der Leine gelassen wurden !???? Waehrend meine Mutter bei lebendigem Leib am Verfaulen war und aufgrund auch seiner unterlassenen Hilfe durfte diese alte geschundene Frau auf eine zerschlagene Vernichtete Familie und die drohende Ausrottung der Familie blicken .... Und dafuer hat sie der Arsch hin gehalten ? fuer Deutschland
?Sehr Ehr HAFT vom Groehe wie ?? Er erhebt nicht seine Stimme als Repraesentant der der Diakonie ??? als Mitglied des EKD (Evangelische Kirche Deutschland) ??? als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Mit der faktischer Deckung des Deutschen Bundestages durch dessen Mitglied Reinartz (Groehes Amtsvorgaenger und Schuetzenbruder) wurde die Lychkampagne Reichskristallnacht Neuss 1993 betrieben bzw. hat diese zu verantworten ??? Alles sehr Ehrenwerte Prinzipien ??? !!! Soll ich Ihnen noch mal die Plakatwand oder den Arsch meiner Mutter zeigen ? Quasi alles Juristen !!! Taeter und Mittaeter die es bis heute gedeckt haben! Sie sind dabei sich darin einzureihen !!!! Groehe wird es bestimmt wohlwollend zur Kenntnis nehmen !!! Richtermacher Groehe ! - Bundesverfassungsgericht: Parteienstreit um höchstes deutsches Richteramt - NachrichtenPolitik - WELT ONLINE http://www.welt.de/politik/article1619559/Parteienstreit_um_hoechstes_deutsches_Richteramt.html gekuerztes Zitat : "Die Richtermacher der CDU um den Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe, .....zeigten sich verstimmt. " Ehren voll ??? soll ich weiter auflisten wie ehrenvoll er sich verhaelt .. In manchen Landern gibt es die "Ehenwerte Gesellschaft" ..??? Dann waere die Beleidigungsklage gerechtfertigt .. Da werden auch ganze Familien ausgerottet von der "Ehenwerte Gesellschaft" (auch alles "ehrenwerte Christen" !!) Sein Schuetzenbruder und ExStaatsanwalt von Köln und politische Leiter der KreisPolzei Neuss (OKD Oberkreisdirektor) Klaus-Dieter Salomon (seines Zeichens Jurist) ![]() Klaus-Dieter Salomon CDU der zunächst Staatsanwalt in Köln, danach Justitiar im Landtag NRW, später Oberkreisdirektor des Kreises Neuss war und sich schließlich als Anwalt in Köln niederließ Kanzlei Tätigkeitsschwerpunkt im Familien-, Miet-, Verkehrs- und Strafrecht fuer das Aufstellen der "Wucherer/Miethai" Lynchkampagnen-Plakatwand auch er weiss nicht , das dies nichts mit Rechtsstaat zu tun hat .. und er somit sogar an der faktischen Ausrottung und totalen Vernichtung deutscher Familien beteiligt ist das spricht fuer sich ... Sein Schuetzenbruder und
Es ist also Ehrenvoll von Ihm jahrein jahr aus zum grossen Saufen zu gehen und die Verbechen an mir und meiner Familie all die Jahre so muehevoll zu decken und sogar noch meine Lebenzeit mir zu stehen in dem er mich (Straf) Verfolgt darfuer Es geht bei dem Hintergrund um Menschenrechtsverbrechen ! UND Sie haben mich deshalb schon Verurteilt ! Was in aller Welt wollen Sie (Sta und Gericht) mir noch antun bei dem Hintergrund Menschenrechtsverbrechen ! ? UND dieses Gejammer war bereits Gegenstand seiner letzten offiziellen (Straf) Verfolgung (Schreiben des Ehrenwerten Herrn Ufermann ) AG NE 7 Ds 810 JS 1020/99(610/01) 04.04.00 BELEIDIGUNG, NOETIGUNG UA.Betreiber sind SS und Hermann Groehe , OKD Patt , Sta Duesseldorfund instrumentalisierte "Statisten".und geblieben war zur Vertuschung, das "man" sie noch nicht mal im Amtbeim Wort nehmen darf !! Aber DIE (Taeter) duerfen uns immer und ueberall bespitzeln um genau zu wissen wie erfolgreich die Ausrottung betrieben/gedeckt/stafvereitelt werden kann. Das ist ein Willkuer Regime , das nachweislich deutsche Familien total und existenziell Vernichtet und Ausrottet und es soll Vertuscht werden ! Groehes uneinsichtigkeit in die Schaendlichkeit seines Handelns (obwohl .. diese Spuren will er ja mit diesem Verfahren , das schon abgehandelt war in der Groehe , SS u.a. schon beim letzten mal die Verfolgung der Opfer betrieben haben (Schreiben des Ehrenwerten Herrn Ufermann ) AG NE 7 Ds 810 JS 1020/99(610/01) 04.04.00 BELEIDIGUNG, NOETIGUNG UA.Betreiber sind SS und Hermann Groehe , OKD Patt , Sta Duesseldorfund instrumentalisierte "Statisten"., nun hat er einen willfaehrigen Staatsanwalt undein Gericht das schon Verhandeltes (AG NE und LG D), ein zweites mal verhandelt hat jetzt mich erneut Verurteilt hat und beide STA und Gericht Ignorieren die an mir und meiner Familien begangen Menschenrechtsverbrechen ! . Dafuer das er faktisch weiter Strafvereitelung betreiben kann fuer seine Schuetzenbrueder ! Schutzenehre Schuetzenlust ... Die Moenchengladbacher Juristen haben sich hierbei schon einen Traurigen unruehmlichen Namen gemacht !! Hier werden Opfer von Menschenrechtsverbrechen der Rest gegeben ! Dies zeigt Groehes enorme kriminelle Energie bei der Strafvereitelung und dabei mir das Leben (die Lebenszeit) zu stehlen und mich weiter zu Schaedigen ! Statt weiteren Schaden abzuwenden ! nachweislich deutsche Familien total und existenziell Vernichtet und faktisch Ausgerottet . Da ich als Opfer total und existenziell Sippenmaessig Vernichtet und dem Genucid preisgegeben wurde sehen Sie mir nach das ich nicht wirdklich Respekt empfinden kann ! Auch nicht vor Kutten und MdB s .. nicht Frucht ! Angst .. , ja weil unberechenbar krank und Unmenschlich grausam . Ja ich Scheiss mich ein .. Davor staendig ueber Jahrzente von solchen ... Verfolgt und geschaedigt zu werden ! (Atest auf DVD unter Krankenakte dem Gericht und STA bekannt und auch im Internet gesichtet wie die aus dem Zusammenhang gerissenen Worte zeigen und somit bekannt ! Oder war es ein 3 Minuten (Vor)Urteil ? Und nun koennen "wir" nicht mehr zurueck ?? Instrumentalisierte Henker der Vernichtung "HASSo Fass" .. gibt ihm den Rest .. beiss ihm die Kehle durch ..! Sehen Sie .. was wollen Sie mir noch antun ?? Meine Familie vernichten ? Haben Sie bereits getan ! Mich und meine Sippe ausrotten ? Faktisch im Auftrag und mit Deckung des Reichstages(Bundestages) schon geschehen ! Ok Sie koennen die Opfer weiter quaelen !!!! und und sich dabei vieleicht einen Runterholt ? Und dafuer Kosten erheben und diese dem Opfer in Rechnung stellen Sittenwidrige Bereicherung an der von Ihnen (Juristen ..etc) gechaffenen Leid und Not . Ich denke eine Pschologische Begutachtung ist jetzt mal wieder faellig ! Drngend noetig um zu ergruenden was mit Groehe los ist .. Fuer viele Menschen die ich gesprochen habe , hat es den Anschein als haette es Karnkheitswert was Groehe macht !
(Im volksmund "ob der noch richtig ist / tickt ") Er ist als besessen anzusehen bei der Vertuschung der an mir und meiner Familie begangen Menschenrechtsverbrechen. Er ist fuer unserem daruerhalten als eine Gefahr fuer die Sicherheit und Ordnung in diesem Land anzusehen und es besteht die Gefahr das er seine Machtfuelle und Maffiaaehnlichen Verbindungen dazu weiter nutzt dem ansehen der Bunddesrepublik Deutschland und den Menschen (hier der Familie Weber - vertreten durch mich ) weiter vorsaetzlich erheblich zu Schaden. Art. 3 GG
ist es nun gem. Art. 3 GG an der Zeit den (straf) Verfolger Groehe der offensichtlich Strafvereitelnd taetig ist auf seinen Geisteszustand zu untersuchen ! Das ich jedoch mitlerweile durch die Vernichtungskampagen und die nun Jahrzehnte andauernde (Straf) Verfolgung traumatisiert bin ist Gutachterlich bestaetigt (auch bekannt der STA und dem Gericht sie haben ja die Interdokumente gesichtet !) Da auch dieses Verfahren Erfahrungsgemaess ein politischer Schauprozess ist dessen Verlauf und Ende klar ist , erwarten Sie nicht das ich Sie bei der Diskreditierung und Verfolgung sowie bei der Fortsetzung dieser Faktischen Strafvereitung von Menschenrechtverbrechen und deren Folgen, durch Vertuschung behilflich bin ! Ich werde so reden wie mir der Schnabel gewachsen ist ! Darueber hinaus ist eine Unverschaemtheit mich seit 15 Jahren in diesem Unrechtszustand u.a. der totalen Abhaengigkeit von den Taetern zu halten , dies als Basis des "Recht" s anzunehmen und so weiter zu machen als waere nichts geschehen , weiter Heerscharen von nutzlosen bis schaedlichen Mitarbeitern "staatlicher" Organe ihre Daseinsberechtigung und Legitimation zu geben, und fuer diese Unfaehigkeit, ein simples Problem von Uebergriffen durch Mitarbeiter "staatlicher" Organe in 15 Jahren zu stoppen und den Unrechtszustand aufgeloest zu bekommen und noch nicht einmal die Unterbringungskosten voll tragen zu wollen ! Waere dieses Problem bei meiner damaligen Dienstaufsichtsbeschwerde geloest gewesen, haetten wir uns ueberhaupt nicht kennen gelernt bzw. miteinader zu tun ! Es sind 15 Jahre bisher vergangen und "Sie" sehen bei Menschenrechtsverbrechen zu , und wollen daran "verdienen" ! Welche Menschenunwuerdige Behandlung, soll ich noch ueber mich ergehen lassen !??? Ist das ihr Recht ? ist das Ihr Staat ? und das soll ich als Recht anerkennen ? Die totale Vernichtung meiner Familie wie damit weiter umgegangen wird soll ich anerkennen ? Und bezahlen ??? Das Aufstellen der Plakatwaende wie auch die Folgeschaden ??? soll ich als Recht anerkennen ? Total abgefahren ... hat das was mit den Menschen und/oder dem "RECHT" zu tun .. ? Geschaffenes und manifestiertes UN RECHT als Basis des "neuen" (UN)RECHTs zu nehmen ... ? Erwarten Sie ernsthaft von mir das ich in Anbetracht der totalen und existenziellen Vernichtung von mir und meiner Familie durch "staatliche" Organe und der Tatsache das es auch den Rechtsverdrehern der Arge / Stadt etc ... und Herrn Heinrichs mit verlaub gesagt am Arsch vorbei geht fuer wen sie ueberhaupt da sitzen ... In Anbetracht der Tasache, erwarten Sie sicher nicht, das ich diesen Affenzirkus der Gegenseite ernster nehme als das was es ist viele Meter an Akten !!!!! Viel Geld fuern Arsch !!!! ganze Herrscharen von, fuer mich und die Menschen, Nichtsnutzen, nutzlosen bis schaedlichen Mitarbeitern "staatlicher" Organe die daran verdienen .. und sich dabei vieleicht noch einen Runterholen ? Ich nehme es so ernst wie es ist : Mittaeterschaft beim Genucid an mir und meiner Familie, Ablekung vom eigentlichen Thema, .... denn jeder neue Aktenordner , der nicht das Ziel verfolgt die Taeter in den "staatlichen" Organen in die Haftung zu nehmen ist ein Affenzirkus eine Strafvereiteungsorgie der Taeter und ihrer Buerokraten/Juristen ! Und Sie sind ab jetzt Mittaeter oder Handelnder ! Ich nehme es ernst : wenn deutsche "staatliche" Organe nach eigener Auskunft Gewalttaeter sind .. "staatliche"
Organe sind nach eigener Auskunft
(Sollte jemand dies bestreiten, so zeigen sie mir ein einziges "Staatliches" Organ, (meinen
Respekt dem Polizisten und dem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in
Sachsen , denen disziplinarische Konsequenzen drohten,
Und was
verbessert es an meiner Situation , fuer die diese Leute
ja bezahlt
werden ?
oder !!! zum Wohle .... des Volkes ... eines Jeden Menschen !!!! Einzelfallpruefung wo notwendig und schnelles Problembeseitigen !!!! Nicht deutsche Familien beseitigen !!!!! Fachgerecht entsorgen ...
Hinweis
: Es kann nicht von mir erwartet werden ,das die totale und
exsitenzielle Vernichtung meiner Familie und Existenz,
als herrausragene Leistung und zu meinem Nutzen angesehen wird und ich dies als "Recht"sbasis anerkenne. "Staatliche" Organe die diese Willkuer und Menschenverachtung betreiben, kann ich verstaendlicher weise, dann auch nicht anerkennen. Was
nichts ueber das Gewalt- und Bedrohungspotenzial dieses Willkueregimes
aussagt, 07.05.1998 Weber erklaert Artikel 20 GG ! Erklaerung des German Native Nation Status |
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| Wir
erinnern uns an Grass und wie mit Ihm umgegangen wurde ? Warum aendert Groehe nicht sein schaendliches Verhalten und damit sein Bild von Ihm ?? Warum will er weiter Opfer ficken .. mit u.a. formaljuristischen spitzfindigkeiten.. was hat er davon ?? |
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| Mit meiner
Verurteilung haben sie dem faktischen (Mit)taeter an der Vernichtung
deutscher Familien Herrmann Groehe MdB etwas zugestanden was sie mir und meiner Familie bis heute Verweigern Ehre ! Ich moechte hier meine geschunden gequaelten und fakisch ausgerotten Eltern und insbesondere meiner Mutter Ehre erweise ! Groehe nutzt auch hier in diesem Verfahren wieder Nachweislich sein Juristisches Halbwissen um die Opfer auch seiner Verfolgung und ERNEUTEN Schaedigung wieder dafuer zu bestrafen das er sein Amtspflicht verletzt hat und den Schaden an mir und meiner Familie nicht Stoppt sondern vergroessert ! Davor kann ich nur aus Verachtung auspucken ! Und auch das kann International bei seinem Verhalten keine Beleidigung sondern nur einzeichen meiner Verachtung auf sein Verhalten sein ! Groehe
scheigt
hierzu "Ehren voll" ???
Und betreibt
faktisch die
Ausrottung der Familie dieser gequaelten Frau
und die Verfolgung des einzigen Sohnes bis zur finalen Ausrottung der FAmilie! Dieser Groehe bezeichnet sich als "Merkels Mann fuers Recht " Und auf seinen bloden Bundespleitegeier, der fuer mich das Symbol der vernichtung ,meiner Familie und als Symbol der vernichtung deutscher Familien steht , scheiss ich was ! Ich kaempfe gegen die Ausrottung und um die Ehre und meiner Familie, meinem guten Namen und um General und Spezial praevention , das er und seine Schutzenbrueder dingfest gemacht werden ! Und um gleichgesinnte abzuschrecken die sich an der vernichtung deutscher Familien und sei es nur mit (straf) Verfolgungsmassnahmen beteiligen ! Es heisst heuchlerrichscher oder sollte ich sagen rassistischer weise "Nie wieder" das gilt aber faktisch nicht fuer deutsche Familien Halbwissen denn : Er weiss nicht das Strafvereitelung im Amt auf dem Hintergrund von Menschenrechtsverbrechen selbst ein Verbrechen ist und den Ehrverlust nach sich zieht/zog ! |
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| Darueber hinaus ist mein Handeln nicht unangemessen in
Anbetracht das ich nicht zuletzt um eine verhinderung des Genucids an mir und meine Familie kaempfe und sehe dies in der Rechtsgueterabwaegung auch und nicht zuletzt durch meine offiziell erklaerung des Art. 20 GG gedeckt ! Darueber hinaus sind diese "staatlichen" Organe als Willkuerinstrukmente der Vernichtung deutscher Familien zu sehen , da sie Betreiber der Vernichtung waren und sind und darueberhinaus wie dieses Verfahren und das Verhalten der STA MG hier belegt auch verfolger der Opfer der von Ihnen begangenen / Mitgetragenen (Strafvereiteleung) totalen und existenziellen Vernichtung deutscher Familien sind ! vergleiche UN und EU Charte der Menschenrechte ( vergleiche Volkerrecht ). Bevor dieser "Mein" Sachverhalt nicht zur Zufriedenheit geloest und entschaedigt und der Genucid an mir und meiner Familie verhindert wurde sind alle Staatlichen Organe als Verbrecherisch anzusehen denn wie auch dieses Verfahren belegt (Willkuerinsturumente) die ein faires Verfahren nicht garantieren ! Sie Ignorieren Vorsaetzlich (da in voler Kenntnis) meine , von Ihnen und Ihren Kollegen(Mitaetern)herbeigefuehrte und bis heute fortgesetzte toale und existenzielle Ausloeschung meiner Familie. Wir reflektierennoch einmal die Worte des ehrenwerten Herrn Rober Ufermann der Diakonie in Rheydt durch
oeffentliches Handeln "staatlicher" Organe meines Finanziellen
Rueckhaktes beraubt Um nicht Unfair zu werden, unter den Juristen der Moenchengladbacher Justiz hat sich der Ehrenwerte Dr. Tscheppe als die Ausnahme , die die Regel bestaetigt, als wirklich ehrenwerter Jurist hervorgetan ! Aber an das Grundproblem geht Staat nie ran .. (das sichert deren Existenz und die Menschen "brauchen" ja Hilfe ) Und nun sind wir beim Zynismus ! Ich habe sehr gespaltene Gefuehle mich fuer etwas zu bedanken, was erst gar nicht haette passieren muessen ! Also .., So zynisch es klingt, dafuer das die Stadt MG mir eine Notunterkunft zur Verfuegung stellt.. sage ich Danke.. Es gibt wie gesagt auch andere wirklich ehrenwerte Menschen und Dienststellen denen ich fuer ihr korrektes Verhalten danke. Obwohl es ja eigentlich Kafka typisch ist .. Erst vernichten, dann "Helfen" und ich sage brav Danke ... !!! ? Soll ich auch Danke sagen das wirklich keiner das Grundproblem abarbeitet und das alles Mit dem "Recht" der Plakatwand ... Was in der Konsequenz nur Heissen kann : Freispruch !
und Herrman Groehe wegen beteiligung an Menschenrechtsverbrechen und deren Forseatzung und Starfvereitung im Amt ! Der Sachverhalt ist Klar ! Beide haben Kenntnis vom vollen Kontext des Sachverhaltes ! Mir ist kein Verfahren bekannt in dem ein Vergewaltigungsopfer verurteilt wurde weil es die faktischen Mittaeter in ungebuerlicher Form zur Hilfe aufgefordert hat und diese es vorsaetzlich vollkommen verweigert haben und sich sogar am Gangbang / Rudelbumsen beteiligt haben ! |
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13.05.2008 erneut verfolgt Hermann
Groehe, MdB Diakonie, EKD ,
Menschenrechtsbeauftragter,
mit der Machte der Plakatwand die Opfer auch seines Verhaltens , absolut , total und gnadenlos, dies und der daraus resultierenden
totalen Vernichtung
macht er Jagd auf die Opfer !Er macht UN Recht zu "Recht" Ladung zur Hauptverhandlung Amtsgericht Moenchengladbach-Rheydt 21 Cs-502 Js 144/06-73/08 des Amtsgerichts Moenchengladbach-RheydtAz: 502Js144/16 Beleidigung aus (Vertraulichkeit des Wortesverfahren) |
07.03.2008 - Die Verwaltung des Bundestages will vertuschen(strafvereiteln)
und nicht Helfen ! Es wird wieder die Verfolgung angedroht ! Ueber die Jahre wurden unzaehlige Informations-Schreiben/mails an die Bundestagsabgeordneten/Fraktionen/Parteien sowie dem Petionsausschuss geschickt. War eh ueberfluessig ,denn in den Jahren zuvor , wurden noch moegliche/(absehbare) Schaeden bestritten und den "Aufstand der Anstaendigen" praktizierte "man" , in dem "man" weg sah , bzw. in dem "man" mittels des hier gezeigte Verhaltens , als Mittaeter dem dem aufstellen der "Reichskristallnachts" Plakatwaende , Vorschub geleistet zu haben . das
Aufstellen der
Plakatwaende
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