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    S. 00000070 S.8 URTEIL LANDGERICHT 26.04.94 LG 24 S 561/93 WEBER%RAMOS RAEUMUNGSKLAGE


  • Erster Beigeordneter Peter Söhngen
    Sehen Sie selbst, wie der "Aufstand der Anstaendigen" das Haus erfasste
    als die "Reichskristallnacht" Plakatwaende zur existenziellen Vernichtung deutscher Familien, aufgestellt wurden
    und seither
    geht es eigentlich Darum ..
    das alle es gewusst haben und Strafvereitelung/Vertuschung im Amt begangen haben, oder ?
    Die "Hilfe" die es gab, waren einsitige Ermittlungen gegen die Opfer dieser "staatlichen" Uebrgriffe, bis zum Genucid...
    Gedeckt durch den "Aufstand der Anstaendigen"
    die damit beschaeftigt waren/sind
    das Gesicht , das sie hier endglueltig verloren haben ,  zur verdecken/verdunkeln.
    (Anm.: Einige erfolglose Ausnahmen bestaetigen die Regel)
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    (C) S. 00000072 FAXBEST. SCHREIBEN AN CHRISTA NICKELS


  • PKH ANTRAG RAEUMUNGSAUFTRAG RAMOS RAEUMUNGSKLAGE AG NEUSS 24 S 561/93

    B2.02.01090002003   
    DATEI::/u/weber/aktenplan/151051120020
    
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              121341 AMTSGERICHT
              Amtsgericht Neuss
     
              Breite Str. 46
          4040 Neuss 1
     
    				 MOENCHENGLADBACH 2   den, 02.03.94
     
     
     
     
          In Sachen
          Wendolin Weber, Dohler Str. 231, 4050 Moenchengladbach 2
          gegen
          1. Kelecija,Rasim , Sternstr. 29, 4040 Neuss 1
     
     
          ich nehme Bezug auf das vollstreckbare Raeumungsurteils des Amtsgericht 
          Neuss vom 02.03.94, Aktz.: 41 C 201/93.
     
          Ich teile Ihnen mit, dass die Schuldner keine Anstalten machen, das
          moebilierte Zimmer Nr. 4 im Hause Sternstr.29, 2.OG, 4040 Neuss 1,
          fristgerecht per sofort  zu raeumen. Es wird daher bereits jetzt
     
          von mir PKH zum		   R a e u m u n g s a u f t r a g
          beantragt, um das Urteil des AG Neuss auch durchsetzen zu koennen.
     
          Ich beziehe mich auf den Beschluss LG Duesseldorf 24 T 113/93
          21.12.1993.                        AG Neuss       42 C 216/93
     
     
     
          Ich bitte um antragsgemaesse baldige Entscheidung. 
     
          Wendolin Weber
     
     
     
    
    


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