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    S. 00000018 S.3 STERNS BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS peta-12-99-30050004 BESCHEID v.19.07.


  • Erster Beigeordneter Peter Söhngen
    Sehen Sie selbst, wie der "Aufstand der Anstaendigen" das Haus erfasste
    als die "Reichskristallnacht" Plakatwaende zur existenziellen Vernichtung deutscher Familien, aufgestellt wurden
    und seither
    geht es eigentlich Darum ..
    das alle es gewusst haben und Strafvereitelung/Vertuschung im Amt begangen haben, oder ?
    Die "Hilfe" die es gab, waren einsitige Ermittlungen gegen die Opfer dieser "staatlichen" Uebrgriffe, bis zum Genucid...
    Gedeckt durch den "Aufstand der Anstaendigen"
    die damit beschaeftigt waren/sind
    das Gesicht , das sie hier endglueltig verloren haben ,  zur verdecken/verdunkeln.
    (Anm.: Einige erfolglose Ausnahmen bestaetigen die Regel)
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    (C) S. 00000020 S.1 STERN.BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS PETA-12-99-30050004 ANTWORT V.MIR 29.07


  • STERNSTR. BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS PETA-12-99-30050004 ANTWORT V.MIR 29.07

    B2.02.0105          
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-50010105
     
     
    BRIEF BEGINN !
    ---------------------------------------------------------------------------
    
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              103182 BUNDESTAG DE
              DEUTSCHER BUNDESTAG
              PETITIONSAUSSCHUSS
              Hr. Arno Peters
              BUNDESHAUS
          5300 BONN
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 29.07.93
     
     
     
     
     
              Betr: PetA-12-99-300-50004
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 sehr geehrter Hr. Peters,
     
     
     
                 Ich bin sehr Froh das ich bei Ihnen immerhin den richtigen
                 Ansprechpartner gefunden habe. Das Sie fuer die Normen des
                 Buergerlichen Gesetzbuches  oder die Zivilprozessordnung als
                 Teil der Bundesgestzgebung zustaendig sind, erfreut mich
                 und gibt mir Mut Sie nochmals um Hilfe, unter oben angegebenen
                 Aktenzeichen, anzusprechen. Und um eingehende Pruefung des
                 Sachverhaltes nachzusuchen.
                 Es ist bedauerlich das der Deutsche Bundestag keine rechtliche
                 Moeglichkeit hat, in der Angelegenheit taetig zu werden.
                 Aber jetzt hege ich die Hoffnung dass wir doch noch im
                 Dialog zu klaeren in wie weit doch duch die Legislative
                 Abhilfe moeglich ist.
     
                 1. Die Miete ist nach dem Willen des BGB der entgeltliche
                    Gebrauch einer Sache auf Zeit. Die Befugnis des Vermieters
                    unternehmerisch wirtschaften zu duerfen, geniesst in
                    Artikel 14 GG Verfassungsrang.
     
                    Gem. der derzeitigen Situation, ist der Mieter Besitzer
                    an der angemieteten Wohnung und somit Eigentuemer im Sinne des
                    Artikel 14 Abs.1 S.1 GG.
     
    		Dies ist das erste Problem.
                                                                   Seite - 2 -
    
                                  Seite - 2 -
     
                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
                 2.  Art. 3 GG.
    		Den Mietern steht das Instrument der Einstweiligen  Verfuegung
    		zur Verfuegung um im "Vertragsverhaeltnis" eigene "legitime"
    		Interessen kurzfristig durch zu setzen.
    		Dieses Instrument steht dem Eigentuemer nicht zur Verfuegung.
    		Dies ist sowohl im BGB als auch in der ZPO nicht vorgesehen
    		und stellt somit eine Ungleichbehandlung gem. Art.3 GG dar.
    		Begr.: Wie sich an meinem Fall zeigt ist es NUR ueber
    	        Paragr. 940a ZPO und den Voraussetzungen des Paragr. 858 BGB
    		eine Einstweilige Verfuegung zu erlangen. Beides sind
    	        Bundesgesetze. Es steht mir weiter nicht einmal das Mittel
    		der Leistungsverweigerung offen. (Bundesgesetze)
    		Es ist also gewollt das ich kein Geld bekomme!
    		Denn: Ein Mieter der ein Einkommen < 1500,-- DM hat
    		ist bescheuert wenn er noch Miete zahlt.
    		Kommt der Mahnbescheid, wird der gesammte Anspruch abgelehnt !
    		Kommt das AG mit der Klage auf zahlung wird Rechtsmittel
    		eingelegt. Dies sichert derzeit einen Schwebezustand von
    		ca. 3 Jahren zu. (Gerichte ueberlastet).
     
    		Kommt die Raeumungsklage wird Rechtsmittel eingelegt
    		und es wird Kostenlos gewohnt.
     
    		Ein schnelle durchsetzen der Forderungen oder eine anderweitige
    		Verwertung ist aufgrund 940a ZPO/ 858 BGB nicht Moeglich !!!!
    		Dies ist kausal mit Bundesgestzen zu sehen. Ich nahm an der
    		Komunismus waere untergegangen ?
     
    		Das ich bei dieser Gesetzgebung meine Existenz verliere
    		ist tragisch, dass aber hier die Verfassung nicht nur
    		in den o.A. Artikeln arg strapaziert wird, ist jetzt
    		vielleicht verstaendlich.
     
    		Sie schreiben mir:  "Das obliegt nach unserer Rechtsordung den
    		Richtern, die in ihren Entscheidungen unabhaengig und nur dem
    		Gesetz unterworfen sind.  "
    		Diese Feststellung ist richtig ! Jedoch ist klar ein Richter
    		kann und darf nur auf der Basis der Gesetze Entscheiden.
    		Hier haben deutsche Richter mein ersuchen auf erlasss einer
    		Einstweiligen Verfuegung abschlaegig beschieden, da KEIN GESETZ
    		MICH SCHUETZT.
                    So nun Sie ! Was soll ein Richter da auf die Schnelle machen ?
    		Auch wenn die Notwendigkeit vorliegt !
    		Er macht nix genau wie Sie ! (Keiner zuustaendig !)
     
                                                                   Seite - 3 -
    
                                  Seite - 3 -
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
    		Darueber hinaus  habe ich in meinen "Aeusserungen" wie Sie
    		es Nennen gebeten die Verfassung zu ergaenzen. (Eigentum...)
    		Habe eine Aenderung/Ergaenzung der ZPO/BGB erbeten.
    		Ich habe um Hilfe gebeten. Was muss ich noch machen, damit
    		meine Bitten und Beschwerden, die auch meine Meinung wieder-
    		spiegeln, als Bitten und Beschwerden ernstgenommen werden.
     
    		Hierdurch ist erheblicher Schaden entstanden. Und ich
    		bekomme derzeit 407,--DM Sozialhilfe (Darlehnsweise - pro Monat,
    		nicht pro Tag).
    		Ein Hauseigentuemer wird von Gestzwegen zum Sozialfall.
    		Darueber hinaus wird mir vom Sozialamt angedroht fuer
    		DM 1,50 /Std. arbeiten zu muessen. Das ist Sklaverei.
    		Erst wird die wirtschaftliche Existenz genommen und wenn
    		ich weiterleben moechte, werde ich zu einem Sklavenlohn
    		zur Arbeit gezwungen. Dies ist in diesem Kontext eine
    		Verletzung meiner Menschenwurde.
    		Eine Moeglichkeit mich zu wehren wird mir nicht gegeben.
    		Siehe Gewaltmonopol. Und mir  steht kein Schutz zu!
    		Wer also an Menschen mit Normalen Verdienst vermietet
    		bekommt also kein Geld und ist "Enteignet". Gestze die
    		Ihn schutzen gibt es nicht!
     
                     Ich fordere Sie auf den Sachverhalt dahingehend zu klaeren
    		 das hier Abhilfe geschaffen wird.
    	         Dies ist ein existenzielles Problem .
     
     
                 Ihre Antwort erwartend verbleibe ich
    
    ---------------------------------------------------------------------------
    BRIEF ENDE !
     
     
    weber hat am 93.07.29 um 05:35:20  31-50010105    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 93.07.29 um 05:37:29  31-50010105    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 93.07.29 um 05:39:36  31-50010105    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 93.07.29 um 05:41:59  31-50010105    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 93.07.29 um 05:55:40  31-50010105    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 93.07.31 um 13:16:03  31-5299006     bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 93.07.31 um 14:19:21  31-5299006     bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010105
     
     
    weber hat am 07.11.93 um 13:22:50  31-50010105    bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-50010105
    


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    S. 00000018 S.3 STERNS BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS peta-12-99-30050004 BESCHEID v.19.07.

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    (C) S. 00000020 S.1 STERN.BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS PETA-12-99-30050004 ANTWORT V.MIR 29.07

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