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S. 00000012 S.2 STERNSTR. BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS peta-12-99-30050004 BESCHEID |
![]() Sehen Sie selbst, wie der "Aufstand der Anstaendigen" das Haus erfasste als die "Reichskristallnacht" Plakatwaende zur existenziellen Vernichtung deutscher Familien, aufgestellt wurden und seither geht es eigentlich Darum .. das alle es gewusst haben und Strafvereitelung/Vertuschung im Amt begangen haben, oder ? Die "Hilfe" die es gab, waren einsitige Ermittlungen gegen die Opfer dieser "staatlichen" Uebrgriffe, bis zum Genucid... Gedeckt durch den "Aufstand der Anstaendigen" die damit beschaeftigt waren/sind das Gesicht , das sie hier endglueltig verloren haben , zur verdecken/verdunkeln. (Anm.: Einige erfolglose Ausnahmen bestaetigen die Regel) |
(C) S. 00000014 S.1 STERNSTR. BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS PETA-12-99-30050004 ANTWORT V.MIR |
STERNSTR. BUNDESTAG PETITIONSAUSSCHUSS PETA-12-99-30050004 ANTWORT V.MIR
B2.02.0103
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-50010103
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
DEUTSCHER BUNDESTAG
PETITIONSAUSSCHUSS
DR.GERO PFENNIG
BUNDESHAUS
5300 BONN
MOENCHENGLADBACH 2 den, 20.06.93
Betr: PetA-12-99-300-50004
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Hr. Dr. Pennig,
ich bin einigermassen ueberrascht, dass Sie meine Erwartungen
leider nicht erfuellen koennen und keine Moeglichkeit haben
mir zu helfen.
Wie Sie richtig feststellten, beinhaltet die Problemstellung
zum einen eine mietrechtlichen Angelegenheit.
Dazu darf ich folgendes bemerken:
Ich sehe genau in dieser Angelegenheit ein existenzielles
Problem fuer mich. Es geht auf den Paragr. 940a ZPO und den
Voraussetzungen des Paragr. 858 BGB zurueck. Beides sind
Bundesgesetze.
a)Ich habe eine Ungleichbehandlung erfahren. Jedem Mieter
ist es wegen jeder Blaehung moeglich, eine einstweilige
Verfuegung zu erlangen. Dem Vermieter nicht.
Dies ist eine Verletzung des Art. 3 GG.
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b)Die Kommune kann in dringenden Faellen entsethende Loecher
finanzieller Art anders loesen. Bei mir bedeuten mutwillig
vorenthaltene Vertragsmieten und "Besetzung" von Wohnraum
nach erfolgter Kuendigung, den pers. Konkurs und die Konsequenz,
dass ich zum Sozialfall werde. Ich hatte mit meiner Petition
am Sie erwartet, dass dies Augenscheinlich ist.
c)Desweiteren weise ich auf einen anderen interssanten Aspekt
hin. Ich darf fuer egal wieviel DM bauen, werde dann aber
durch Gesetze, wie das behoerdliche Vorgehen in meinem Fall
aufgezeigt, zumindest fahrlaessig in Kosten und den persoenlichen
Ruin getrieben. Hier hat der Staat seine Fuersorgepflicht grob
vernachlaessigt. Zumal ich um Hilfe bei Ihnen nachgesucht habe.
d)Das Unvermoegen meine legitimen Rechte durchzusetzen scheitert
an der mangelnden Druchsetzbarbeit. Auch dies ist Bundeshoheit.
Mein Eigentum wurde grob missachtet und ich habe keinen Schutz.
Im Gegenteil !!! Ich bitte, das Grundgestz zu aendern, in dem
Sinne: Eigentum verpflichtet zu persoenlichen Ruin.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Die viel zitierte unternehmerische Entscheidung ist unzutreffend
da per Gesetz der Wohnungsmarkt durch Gesetze dem Mieter
einen hervorragenden Schutz bietet, dem Eigentuemer aber wie
in meinem Fall klasisch zeigt, den Konkurs garantiert.
Durch die aufgezeigte Vorgehensweise wird unsere Rechtsnorm
voellig auf dem Kopf gestellt und Sie sind da nicht zustaendig!
Das bitte vermitteln Sie Ihren Kindern und unser Jugend!
Anschliessend dem Kultus- dem Wissenschafts- und dem Min. fuer
Jugend Familie und Gesundheit. Hierfuer ist doch sicher der
Gesetzgeber zustaendig ! Jedoch wird der Eindruck vermittelt:
Der Gesetzgeber ist fuer sein Handeln nicht zustaendig und
schon garnicht fuer die Konsequenz!
Dann bitte ich Sie, dem Min. f.Bauen und Wohnen mitzuteilen,
dass mehr gebaut und vermietet werden soll, wenn der
Eigentuemer dadurch den Ruin provoziert. Na ja schreiben wir
das mal ab! (Ist das jetzt Fiskalisch, Politisch oder anders
gemeint?)
Es haette angenommen werden koennen das, dass von der Politik
nicht gewollt ist.
Ihr Schreiben war sehr Aufschlussreich !
Dann teilen wir dem Sozialmin. mit, dass die Sozialen Problem-
gruppen keine Obdach mehr bekommen, weil der Eigentuemer
keinen Schutz Staatlicherseits geniesst und der nur noch an
Einkommensbezieher mit DM > 5000,-- vermietet, weil
ein normaler Michel mit 1200,-- oder 1500,-- quasi nicht
pfaendbar ist (zu Recht!). Ganz zu Schweigen von den "Pennern"
in dieser Gesellschaft. Zu der ich mich dank Ihrer Hilfe
und dem Gesetzgeber "quasi jetzt schon zaehlen darf!
Aber ich wollte Ihnen keine Vorgaben machen, was Sie
als Problem erachten. Rechtsauskuenfte koennen Sie
auch nicht erteilen. Wenn schon Anwaelte, Staedte und
Landesbehoerden nicht helfen koennen, wenn es kein
Gesetzliches Instumentarium zum Loesen dieser
und einer Vielzahl weiterer Probleme, die aus meinen
Unterlagen bei genauer Studie und Nachdenken resultieren.
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Es kann auch nicht angehen das diejenigen die fuerstlich
Bezahlt werden um Nachzudenken, von mir alles im Detail
ausgearbeitet haben moechten. Ich bekomme das nicht bezahlt!
Soweit es die Polizei betrifft, wird der erste Teil durch die
zustaendigen Organe bereits geprueft. Was die Gesetzgebung
angeht haben, Sie mir ja zu verstehen gegeben, dass Sie keinen
Regelunmgsbedarf erkennen koennen.
Ich bitte Sie noch einmal um Hilfe unter oben angegebenen
Aktenzeichen. Und um eingehende Pruefung des Sachverhaltes
unter Beruecksichtigung der oben erwahnten Aspekte und der
darueberhinaus nicht erwaehnten, da ich nicht den Anschein
eines Schlaumeiers bei Ihnen erwecken moechte.
Ich stelle fest, dass ich lediglich meine pers. und
wirtsch.Existenz zu schuetzen suche und gleichzeitig
meiner Verpflichtung als Buerger am DEMOKRATISCHEN Staat
sehe.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Ihr Einverstaendnis voraussetzend, werde ich Ihr Schreiben
zum Anlass weiterer Medienveroeffentlichungen nehmen,
da damit die Verfassung ausser Kraft ist.
Hiervon sollte auch der Verfassungschutz in Kenntnis gesetzt
werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausfuehrungen, bei Ihrer Arbeit,
gedient zu haben und bedauer sehr, dass Sie sich ausserstande
sehen, mir zu helfen. Hiergegen erhebe ich Einspruch und bitte
um Neuentscheid unter Beruecksichtung der fuer Sie neuen
Aspekte.
Im uebrigen masse ich mir nicht an Ihre Arbeit machen zu wollen.
Sollten Sie jedoch eine Plannstelle frei haben, die meine derzeite
unbezahlte (Erklaerungs-)arbeit honoriert, teilen Sie es mir bitte
mit.
Ich bitte, meine vielleicht ungebuehrliche Ausdrucksweise
dem Art. 20 (Widerstandsrecht zugute zu halten.
Ihre Antwort erwartend verbleibe ich
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BRIEF ENDE !
weber hat am 05.07.93 um 10:54:54 3000-01-65-129 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/3000-01-65-129
weber hat am 93.07.12 um 11:07:59 31-50010103 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010103
weber hat am 93.07.12 um 13:23:14 31-50010103 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010103
weber hat am 93.07.31 um 13:08:34 31-5299004 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010103
weber hat am 93.07.31 um 14:17:24 31-5299004 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010103
weber hat am 02.09.93 um 08:36:43 33-50010103 bearbeitet
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weber hat am 02.09.93 um 09:24:02 31-50010103 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010103
weber hat am 11.07.94 um 13:17:33 150010103 bearbeitet
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