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    S. 00000007 BUNDESTAG DE DEUTSCHER BUNDESTAG ID:122430

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    (C) S. 00000009 S.1 STERNSTR. RECHT PETITIONSAUSCHUSS BUND HILFESTELLUNG ZU KONKURS VERMEIDUNG


  • STERNSTR. RECHT PETITIONSAUSCHUSS BUND HILFESTELLUNG ZU KONKURS VERMEIDUNG

    B2.02.0101          
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-50010101
     
    BRIEF BEGINN !
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    BRIEF BEGINN !
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                                                           Weber, Wendolin
                                                           DOHLERSTR. 231
                                                     4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
     
              DEUTSCHER BUNDESTAG
              PETITIONSAUSSCHUSS
              BUNDESHAUS
          5300 BONN
                                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 03.06.93
     
     
     
     
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
    	     weil ich mich von Seiten des Staates, der Gesetze und der
    	     Behoerden in meiner persoenlichen Notlage alleingelassen und
    	     ungerecht behandelt fuehle, sogar in meiner wirtschaftlichen
    	     Existenz gefaehrdet sehe, wende ich mich nun an Sie, sich meiner
    	     Sache anzunehmen.
     
    	     1. Schilderung der Sachlage: Haus Sternstr 29, Neuss
    	     -----------------------------------------------------
    	     Ich bin Eigentuemer eines Hauses in Neuss, Sternstr. 29, das ich
    	     durch hohen Eigenaufwand, mit Hilfe von mehreren Krediten erworben
    	     und saniert habe. Urspruenglich wollte ich es der Stadt Neuss als
    	     Wohnmoeglichkeit fuer Asylbewerber, auslaendische Fluechtlinge
    	     oder sozialschwache Deutsche vermieten. Die Stadt hat dies jedoch
    	     aus mir nicht einleuchtenden Gruenden abgelehnt.
    	     Daraufhin habe ich das Haus an meine eigene Firma die CWK
    	     Computersysteme GmbH, Sternstr. 29, 4040 Neuss vermietet. Diese
    	     wiederum  hat das Haus, aufgrund der damaligen Lage,
    	     durch Zeitmietvertraege zimmerweise untervermitet.
     
    	     Im Laufe der Vermietung/Untervermietung kamen durch geziehlte
    	     Anwerbung fuer den Mieterbund, nun mehr und mehr auch Probleme
    	     mit einigen Mietern auf. Ihnen wurde suggeriert, die Miete
    	     basiere auf Mietwucher statt auf Kostendeckung und es braeuchte
    	     keine Miete , Nebenkosten und Kaution gezahlt werden. Die Mieter
    	     zahlten somit auch keine Mieten und Nebenkosten.
    	     Was wiederum, nachdem selbst Mahnverfahren auf Kaution,
    	     Nebenkosten und Miete als insgesammt unberechtigt abgelehnt wurden,
    	     weiter Mieter dazu bewog dem Mieterbund Neuss beizutreten.
    	     Eine kostendeckende Vermietung des Hauses war somit absehbar
    	     nicht moeglich, weil meine Zinsbelastung, also die Kosten zu hoch
    	     sind. Daraufhin versuchte ich das Haus,
    	     trotz bzw. gerade wegen der  Belastungen zu verkaufen.
    	     Ich fand einen Kaufer der das Haus fuer 650.000,-- DM
    	     bereit war zu uebernehmen, jedoch nur leer.
    	     Ich musste gem. Para. 564b Absatz 2 Satz 3 BGB die
    	     notwendigen Kuendigungen aussprechen. Gegen diese Kuendigungen
    	     hat der Mieterbund, nachdem die Gekuendigten Mitglied wurden,
    	     Widerspruch eingelegt und jedesmal seit Feb. 93  mit einer
    	     Anzeige bez. Para. 5 Wirtschaftsstrafgesetz gedroht.
     
    								  Seite -  2-
    .
    
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    	     Da nach Auszug des Hauptmieters dieser den Strom, abmeldete
                 und ich finnaziell nicht in der Lage war, die Kosten zu tragen,
    	     wurde der Strom am 19.03.93 durch die Stadtwerke Neuss abgestellt.
    	     Am 21.4.93 wurde der Strom durch die Polizei, meines Erachtens
    	     rechtswidrig, wieder eingeschaltet. Das RWE schaltete auf Ersuchen
    	     der Stadtwerke am 28.04.93 den Strom wieder ab. Am 30.04.93
    	     wurde der Strom durch eine erneute Polizeiaktion erneut
    	     angeschaltet und ist bis heute angeschaltet.
    	     Auf meinen Protest hin und Dienstaufsichtsbeschwerden in den
    	     Sachen ist die Angelegenheit von den Stadtwerken direkt an
    	     den Geschaeftsfuehrer RWE abgegeben worden.
    	     Das RWE versucht nun separate Stromvertraege mit einigen
    	     auslaendischen Untermietern abzuschliessen. Meines Erachtens
    	     ist auch das, vorbei am Eigentuemer und in Anbetracht des
    	     illegalen Stromweiterverkaufs, nicht rechtens.
     
    	     Mir ist z.Zt. ein kostendeckender oder zumindest halbwegs
    	     zumutbarer Verkauf des Hauses nur moeglich, wenn die Untermieter
    	     aus dem Haus sind. Aus diesem Grunde habe ich allen Untermietern
    	     am 12.03.93 gekuendigt. Da die Untermieter der Kuendigung nicht
    	     entsprochen haben, habe ich am 07.05.93 beim Amtsgericht Neuss
    	     Raeumungsklagen, eingereicht. Die Sache ist dort nun anhaegig.
    	     Mein Versuch am 26.05.93 ein Eilverfahren/Einstweilige Verfuegung
    	     beim Amtgericht Neuss zu erwirken, schlug fehl. Ein schneller
    	     Schutz, steht mir nicht zu.
    	
    	     Meines Erachtens wurde gegen Artikel 3 GG und Artikel 14 GG
    	     verstossen.
     
    	     Unter den gegebenen Voraussetzungen bin Ich nicht in der Lage,
    	     meinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ich stehe vor dem
    	     wirtschaftlichen Ruin und habe meine (priv.) Krankenvericherung
    	     nicht zahlen koennen.
    	     Wo bekomme ich Hilfe ?
     
    	     2. Schilderung der Probleme mit dem Vorgehen der Polizei
    	     ---------------------------------------------------------
     
    	     Im Zusammenhang mit dem Haus Sternstr. 29 habe ich ueber die
    	     oben geschilderte Handlungsweise der Polizei hinaus zusaetzliche
    	     Probleme mit der Vorgehensweise der Polizei bekommen. Diese
    	     moechte ich Ihnen in den untengenannten Anlagen schildern.
     
    	     a: Angelegenheit: "Ramos"
    		   s. Anlage: Gedaechtnisprotokoll vom 26.03.93
    	     b: Angelegenheit: "Strom und Kellertuer oeffnen"
    		   s. Anlage: Weber,W.
    			      Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.04.93
    	     c: Angelegenheit: "Kellertuer"
    		   s. Anlage: Weber,W.
    			      Dienstaufsichtsbeschwerde vom 03.05.93
     
     
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    	     In diesen Dingen fuehle ich mich machtlos gegenueber der
    	     Vorgehensweise der Polizei und vom Gesetz, der Justiz schutzlos
    	     dem wirtschaftlichem Ruin ausgeliefert. Verpflichet Eigentum zum
    	     Ruin ?
    	     Wie kann mir hier zu meinem Recht verholfen werden ?
    	     Was steckt hinter dem Verhalten der Beamten ?
     
    	     Im Voraus danke ich Ihnen fuer Ihre Bemuehungen und verbleibe
    	     in der Hoffnung auf eine baldige Antwort von Ihnen
     
                 Mit freundlichem Gruss
     
     
    	     ANLAGEN:
    		   - Kuendigung der Mietraeume Sternstr. 29 vom 10.03.93
    		     (vier Seiten und drei Anlagen)
    		   - Ablehnung des Mahnbescheides
    		   - Gedaechtnissprotokoll, vom 26.03.93
    		   - Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Kreispolizei-
    		     behoerde Neuss vom 25.04.93 W.Weber
    		   - Dienstaufsichtsbeschwerde an das Innenmin. NW vom 03.05.93
    		     W.Weber
    
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    BRIEF ENDE !
    
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              Wendolin Weber                      Moenchengladbach, 12.03.1993
              Dohlerstr. 251
              4050 Moenchengladbach 2
     
     
     
     
     
     
              122315 RAMOS, PHILI
              RAMOS, PHILIPE
     
              STERNSTR. 29
          4040 NEUSS 1
     
     
     
     
     
              Kuendigung der Untermietverhaeltnisse
              im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
     
     
              Sehr geehrte Mietpartei RAMOS, PHILIPE,
     
              rein vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich meiner Mieterin
    	  und Ihrer Untervermieterin, der CWK Computersysteme GmbH, gemaess
    	  anliegendem Schreiben die Kuendigung des angemieteten
    	  Hausgrundstuecks ausgesprochen habe.
     
    	  Damit kuendige ich auch Ihnen die Nutzung der von Ihnen
    	  angemieteten Raeumlichkeiten auf. Zur Begruendung wird auf die
    	  anliegende Abschrift des Kuendigungsschreibens in vollem Umfang
    	  Bezug genommen.
     
    	  Ihre Untervermieterin hat - dem wirtschaftlichen und rechtlichen
    	  Zwang folgend - der Kuendigung zugestimmt und mir erklaert,
    	  ihrerseits die Untermietverhaeltnisse umgehend aufzukuendigen.
     
              Mit vorzueglicher Hochachtung
     
     
     
              Wendolin Weber
    .
    
    .
     
              Wendolin Weber                      Moenchengladbach, 10.03.1993
              Dohlerstr. 251
              4050 Moenchengladbach 2
     
     
     
     
     
     
     
              CWK Computer Systeme GmbH
              Sternstr. 29
     
              4040 Neuss 1
     
     
     
     
     
              Kuendigung der Mietraeume
              im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
     
     
              Sehr geehrte Damen,
              sehr geehrte Herren,
     
              hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen
              gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die
     
                       K u e n d i g u n g
     
              zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus.
     
              Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile
              ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein
              berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses,
              da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer
              angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks
              gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde.
              Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das
              Grundstueck zu veraeussern.
     
              Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH
              verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten
              und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an
              mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die
              Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung
              bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses
              zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen
              Kosten und Nebenkosten zu tragen.
     
              Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen
              finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die
              durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen
              zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin.
    	
     
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
              ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem
              Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die
              Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich
              ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM
    	  bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf .
    	  Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
    	  ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in
    	  Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM.
    	  Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das
    	  Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit
              dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume
              oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum
              bewohnbaren Zustand gewesen.
     
     
              Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die
              monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM.
     
              Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben
              fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister-
              und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten
              sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden
              laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind
              umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM.
     
              Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden
              Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten
              fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes.
              Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn
              Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese
              Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber
              durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die
              Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und
              rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei
              Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege,
              die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten
              Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM
              und 2.000,-- DM berechnet werden.
     
              Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck
              insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat
              aufzubringen habe.
     
              Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen
              Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den
              vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die
              monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung
              3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen.
     
              Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen
              vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer
              noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir
              zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres
              auf rund 12.000,-- DM.
     
              Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck
              lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
     
              ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner
              nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer
              mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der
              Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu
              veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden.
     
              Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen,
              das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es
              verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur
              moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege
              uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche
              Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist,
              dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen.
     
              Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es
              denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM
              zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken
              und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses
              Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da
              weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf
              an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich
              geboten.
     
              Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den
              bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind
              fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden
              ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen.
              Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren
              Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund
              der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben.
              Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme,
              wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn
              abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM
              an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften
              wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte.
     
              Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das
              Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand
              der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren
              Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %,
              wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt
              insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in
              einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
     
              Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt.
     
              Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser
              Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir
              das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht
              und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann.
     
              Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter
              von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen.
    							 Seite  -  4 -
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    .
     
     
    				Seite  -  4 -
     
              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
     
              Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich
              die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus
              nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann,
              Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss,
              der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung
              des Kaufes verursacht hat.
     
              Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die
              fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen.
     
              Mit vorzueglicher Hochachtung
     
     
     
              Wendolin Weber
     
                                                               Anlage  -   I -
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                                    Anlage  -   I -
     
        ***********************************************************************
               Hypotheken
     
     
     
                                   HYPHO 1
                                     182000
                          %               9
                 ZINS     DM JAHR     16380
                 ZINS     DM Monat     1365
     
                                   HYPO 2
                                     150000
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR     15000
                 ZINS     DM Monat     1250
     
                                   HYPO 3
                                      60000
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR      6000
                 ZINS     DM Monat      500
     
     
                                   SSK NE    Darlehn
                                      30000
                          %              12
                 ZINS     DM JAHR      3600
                 ZINS     DM Monat      300
     
                                   Investor 1
                                      30000
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR      3000
                 ZINS     DM Monat      250
     
     
     
                                   Investor 2
                                     100000
                          %               8
                 ZINS     DM JAHR      8000
                 ZINS     DM Monat 666.6666
     
                                   Investor 3
                                      60000
                          %               4
                 ZINS     DM JAHR      2400
                 ZINS     DM Monat      200
     
                                   Jahr     Monat
        mtl. DM ges.Belastung :    56954.84 4746.236                     612000
        ***********************************************************************
                                                               Anlage  -  II a -
    .
    
    .
     
                                    Anlage  -  II a -
     
     
     
     
                        Vorlaeufiger Wirtschaftsplan     1993
                        ====================================
     
                        1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten
                        ==============================================
     
     
     
                               1 . Strom
                 ==========================
     
     
                 Strom EG
                 Strom 1 OG
                 Strom 2 OG
                 Strom 3 OG
    			      9600,-- p.a.
     
                               2 . Heizung
                 ========================
     
                 Gas/Heizkosten       4.600,-- pa.
     
     
     
                        2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben
                 ==============================================================
                 Grundsteuer
                 Entwaesserung
                 Abfallentsorgung
                 strassenreinigung
                 ==============================================================
                 summe Grundsteuer         1591.05 p.a.
     
                        3. Ausgaben an Versicherungen
                 ==============================================================
                 Versicherung :
                 Haftpflicht
                 Glasversicherung
                 Gebaude
                 ==============================================================
                 summe Versicherungskosten  1350.90 p.a.
                                                               Anlage  -  II b -
    .
    
    .
     
                                    Anlage  -  II b -
     
                        4. Ausgaben an Gemeinkosten           Jaehrlich
                 ==============================================================
                 Allgemeinstrom
                 Wasser
                 Satelliten TV
     
                 Hausmeisterkosten
                 Reinigungskosten Haus
                 Wartungsvertr. Heiz.
                 Wartung Feuerloescher
                 Schornsteinfeger
                 ==============================================================
                 Summe Gemeinkosten         1166.84 p.m.    10.500,-- p.a.
     
                        5. Ausgaben der Eigentuemer
                 ==============================================================
                 Laufende Reparaturen
                 Allgem. Verwaltungskosten
                 Rechts-Schaetzkosten
                 Verwalterverguetung
                 Instandhaltungsruecklage
                 Steuerber. J.abschluss
                 Steuerberater mlt.pausch.
     
                 Lebensvers. Eigentuemer  Objektbedingt zur Bankabsicherung
                 Lebensvers. Eigentuemer
                 Unfallvers. Eigentuemer
                 Krankenvers.Eigentuemer
     
                 ==============================================================
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32 p.m.
     
                 Gas/Heizkosten               359,--
                 Summe Grundsteuer            132.58
                 Summe Versicherungskosten    112.57
                 Summe Gemeinkosten          1166.84
                 summe Strom                  800,--
                 ==============================================================
                 Summe Mieterkosten          2571.00
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32
                 **************************************************************
     
                                                               Anlage  - III -
    .
    
    .
     
                                    Anlage  - III -
     
     
     
                           Expose Sternstr.29       Seite -  5 -
                                            MONATSMIETE Zimmer         moeblier
     
     
                                   Miete    Nebenk
                                   ges      strom    ges DM
                 ETAGE             mlt      mlt      mlt
                 Zimmer 1          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 2          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 3          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 4          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 5          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 6          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 7          450.0024 155.5243 605.5268
                 Zimmer 8          450.0102 161.6622 611.6724
                 Zimmer 9          730.3468 293.2446 1023.591
                 Zimmer 10         500.0030 177.1102 677.1132
                                   ============================================
                 **************************************************************
                                            Einnahmen    Ausgaben
                 Summe Roh-Ertrag  incl.NK. 7824.97  mtl.
                                            =======================
                 Summe Mieterko.incl Strom              -2571.00
                 Hypotheken                             -4746.23
                                            =======================
                                          =             -7317.23
                                            =======================
                                          = 507.73
                 summe Eigentuemerkosten                -2364.32 + Mietausfaelle
                                            =======================
                 =                        =             -1856.58
                 **************************************************************
     
     
                 Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
    	     schon wirtschaftlich gefaehrdend.
    	     Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
    	     zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
    	     Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes
    	     Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
    .
    
    .
              CWK Computersysteme GmbH               Moenchengladbach, 12.03.1993
              Sternstr. 29
              4040 Neuss 1
     
     
     
     
     
     
     
              122315 RAMOS, PHILI
              RAMOS, PHILIPE
     
              STERNSTR. 29
          4040 NEUSS 1
     
     
     
     
     
              Kuendigung des Untermietverhaeltnisses
     
     
              Sehr geehrte Mietpartei RAMOS, PHILIPE,
     
              hiermit spreche ich Ihnen die
     
                       K u e n d i g u n g
     
              unseres Untermietverhaeltnisses zum 31.03.1993, hilfsweise
              zum 30.04.1993, aeusserst hilfsweise zum naechstmoeglichen Termin au
     
              Zur Begruendung berufe ich mich auf unsere vertragliche Vereinbarung
              dass dieses Untermietverhaeltnis im Falle der Vertragsbeendigung
              des Untervermieters mit dem Eigentuemer ebenfalls endet.
     
              Der Eigentuemer hat mir aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage
              und der Tatsache, dass er an einer angemessenen Verwertung des
              Hauses gehindert waere, sofern die Mietverhaeltnisse
              fortbestehen wuerden, gemaess anliegendem Schreiben gekuendigt.
     
              Die Einzelheiten moegen Sie dem beigefuegten Schreiben und den
              Aufstellungen zu diesem Schreiben entnehmen. Auf den Inhalt
              nehme ich in vollem Umfang Bezug.
     
              Da ich gehalten bin, dem Eigentuemer das Haus leerstehend zu
              Uebergeben, muss ich Sie auffordern, mir auf der Durchschrift
              dieses Schreibens Ihren Auszugstermin zu bestaetigen.
     
              Hochachtungsvoll
     
     
     
              W. Weber
              CWK Computersysteme GmbH
     
    .
    
    .
     
              Wendolin Weber                      Moenchengladbach, 10.03.1993
              Dohlerstr. 251
              4050 Moenchengladbach 2
     
     
     
     
     
     
     
              CWK Computer Systeme GmbH
              Sternstr. 29
     
              4040 Neuss 1
     
     
     
     
     
              Kuendigung der Mietraeume
              im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
     
     
              Sehr geehrte Damen,
              sehr geehrte Herren,
     
              hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen
              gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die
     
                       K u e n d i g u n g
     
              zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus.
     
              Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile
              ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein
              berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses,
              da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer
              angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks
              gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde.
              Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das
              Grundstueck zu veraeussern.
     
              Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH
              verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten
              und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an
              mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die
              Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung
              bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses
              zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen
              Kosten und Nebenkosten zu tragen.
     
              Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen
              finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die
              durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen
              zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin.
    	
     
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
              ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem
              Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die
              Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich
              ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM
    	  bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf .
    	  Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
    	  ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in
    	  Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM.
    	  Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das
    	  Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit
              dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume
              oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum
              bewohnbaren Zustand gewesen.
     
              Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die
              monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM.
     
              Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben
              fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister-
              und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten
              sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden
              laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind
              umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM.
     
              Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden
              Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten
              fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes.
              Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn
              Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese
              Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber
              durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die
              Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und
              rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei
              Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege,
              die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten
              Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM
              und 2.000,-- DM berechnet werden.
     
              Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck
              insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat
              aufzubringen habe.
     
              Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen
              Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den
              vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die
              monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung
              3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen.
     
              Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen
              vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer
              noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir
              zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres
              auf rund 12.000,-- DM.
     
              Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck
              lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
     
              ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner
              nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer
              mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der
              Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu
              veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden.
     
              Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen,
              das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es
              verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur
              moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege
              uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche
              Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist,
              dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen.
     
              Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es
              denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM
              zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken
              und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses
              Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da
              weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf
              an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich
              geboten.
     
              Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den
              bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind
              fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden
              ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen.
              Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren
              Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund
              der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben.
              Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme,
              wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn
              abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM
              an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften
              wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte.
     
              Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das
              Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand
              der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren
              Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %,
              wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt
              insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in
              einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
     
              Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt.
     
              Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser
              Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir
              das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht
              und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann.
     
              Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter
              von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen.
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
     
              Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich
              die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus
              nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann,
              Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss,
              der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung
              des Kaufes verursacht hat.
     
              Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die
              fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen.
     
              Mit vorzueglicher Hochachtung
     
     
     
              Wendolin Weber
     
                                                               Anlage  -   I -
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    .
     
                                    Anlage  -   I -
     
        ***********************************************************************
               Hypotheken
     
     
     
                                   HYPHO 1
                                     182000
                          %               9
                 ZINS     DM JAHR     16380
                 ZINS     DM Monat     1365
     
                                   HYPO 2
                                     150000
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR     15000
                 ZINS     DM Monat     1250
     
                                   HYPO 3
                                      60000
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR      6000
                 ZINS     DM Monat      500
     
     
                                   SSK NE    Darlehn
                                      30000
                          %              12
                 ZINS     DM JAHR      3600
                 ZINS     DM Monat      300
     
                                   Investor 1
                                      30000
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR      3000
                 ZINS     DM Monat      250
     
     
     
                                   Investor 2
                                     100000
                          %               8
                 ZINS     DM JAHR      8000
                 ZINS     DM Monat 666.6666
     
                                   Investor 3
                                      60000
                          %               4
                 ZINS     DM JAHR      2400
                 ZINS     DM Monat      200
     
                                   Jahr     Monat
        mtl. DM ges.Belastung :    56954.84 4746.236                     612000
        ***********************************************************************
                                                               Anlage  -  II a -
    .
    
    .
     
                                    Anlage  -  II a -
     
     
     
     
                        Vorlaeufiger Wirtschaftsplan     1993
                        ====================================
     
                        1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten
                        ==============================================
     
     
     
                               1 . Strom
                 ==========================
     
     
                 Strom EG
                 Strom 1 OG
                 Strom 2 OG
                 Strom 3 OG
    			      9600,-- p.a.
     
                               2 . Heizung
                 ========================
     
                 Gas/Heizkosten       4.600,-- pa.
     
     
     
                        2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben
                 ==============================================================
                 Grundsteuer
                 Entwaesserung
                 Abfallentsorgung
                 strassenreinigung
                 ==============================================================
                 summe Grundsteuer         1591.05 p.a.
     
                        3. Ausgaben an Versicherungen
                 ==============================================================
                 Versicherung :
                 Haftpflicht
                 Glasversicherung
                 Gebaude
                 ==============================================================
                 summe Versicherungskosten  1350.90 p.a.
                                                               Anlage  -  II b -
    .
    
    .
     
                                    Anlage  -  II b -
     
                        4. Ausgaben an Gemeinkosten           Jaehrlich
                 ==============================================================
                 Allgemeinstrom
                 Wasser
                 Satelliten TV
     
                 Hausmeisterkosten
                 Reinigungskosten Haus
                 Wartungsvertr. Heiz.
                 Wartung Feuerloescher
                 Schornsteinfeger
                 ==============================================================
                 Summe Gemeinkosten         1166.84 p.m.    10.500,-- p.a.
     
                        5. Ausgaben der Eigentuemer
                 ==============================================================
                 Laufende Reparaturen
                 Allgem. Verwaltungskosten
                 Rechts-Schaetzkosten
                 Verwalterverguetung
                 Instandhaltungsruecklage
                 Steuerber. J.abschluss
                 Steuerberater mlt.pausch.
     
                 Lebensvers. Eigentuemer  Objektbedingt zur Bankabsicherung
                 Lebensvers. Eigentuemer
                 Unfallvers. Eigentuemer
                 Krankenvers.Eigentuemer
     
                 ==============================================================
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32 p.m.
     
                 Gas/Heizkosten               359,--
                 Summe Grundsteuer            132.58
                 Summe Versicherungskosten    112.57
                 Summe Gemeinkosten          1166.84
                 summe Strom                  800,--
                 ==============================================================
                 Summe Mieterkosten          2571.00
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32
                 **************************************************************
     
                                                               Anlage  - III -
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                                    Anlage  - III -
     
     
     
                           Expose Sternstr.29       Seite -  5 -
                                            MONATSMIETE Zimmer         moeblier
     
     
                                   Miete    Nebenk
                                   ges      strom    ges DM
                 ETAGE             mlt      mlt      mlt
                 Zimmer 1          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 2          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 3          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 4          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 5          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 6          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 7          450.0024 155.5243 605.5268
                 Zimmer 8          450.0102 161.6622 611.6724
                 Zimmer 9          730.3468 293.2446 1023.591
                 Zimmer 10         500.0030 177.1102 677.1132
                                   ============================================
                 **************************************************************
                                            Einnahmen    Ausgaben
                 Summe Roh-Ertrag  incl.NK. 7824.97  mtl.
                                            =======================
                 Summe Mieterko.incl Strom              -2571.00
                 Hypotheken                             -4746.23
                                            =======================
                                          =             -7317.23
                                            =======================
                                          = 507.73
                 summe Eigentuemerkosten                -2364.32 + Mietausfaelle
                                            =======================
                 =                        =             -1856.58
                 **************************************************************
     
     
                 Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
    	     schon wirtschaftlich gefaehrdend.
    	     Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
    	     zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
    	     Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes
    	     Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
     
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    .
     
                                        CWK Computersysteme GmbH
                                        Sternstr. 29
                                   4040 Neuss 1
     
     
     
     
     
              122315 RAMOS, PHILI
              RAMOS, PHILIPE
     
              STERNSTR. 29
          4040 NEUSS 1
                                                   NEUSS 1   den, 19.02.93
     
     
     
     
     
              Betr: Schluesseluebergabe (Hausmeister)
     
                 Sehr geehrte Herr Rammos,
     
    	     wir hatten Sie im Schreiben vom 11.2.93 aufgefordert
    	     die Hausmeisterschluessel auszuhaendigen, dieser
    	     Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen.
    	     Wir fordern Sie zum letzten Mal auf bis zum 26.2.93
    	     uns die Schluessel ausgehaendigt zu haben.
    	
    	
     
    	
    	
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
    .
    
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                            4050 MOENCHENGLADBACH
     
     
     
     
     
     
     
              RAMOS, PHILIPE
     
              STERNSTR. 29
          4040 NEUSS 1
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 19.03.93
     
     
     
     
     
     
     
     
              Betr: Einstellung der Strom, Gas und Wasser-Versorgung
     
                 Sehr geehrte Mietpartei,
    	     sollten die Nebenkosten sowie die Miete nicht wie
    	     Vertraglich vereinbart im vollem Umfang erfolgen,
    	     sehe ich mich ausser stande diese zu gewaehrleisten.
    	     Die gesammte Hausversorgung wird voraussichtlich
    	     zum 1.4.93 nicht mehr von der CWK Computersysteme GmbH
    	     erbracht. Dies ist der letzte Stand der von der CWK
    	     mitgeteilt wurde.
    	     Ich persoenlich kann dies auch nicht garantieren.
    	     Es der Zugang zu den Anlagen steht Ihnen nach
    	     Vereinbarung offen.
     
                 Mit freundlichem Gruss
    .
    
    .
                         GEDAECHTNISPROTOKOLL
                                                      NEUSS 1   den, 26.03.93
     
     
     
     
     
              Betr: ERPRESSUNG MIT WAFFENEINSATZ
     
             Ich bin der Vermieter des Hauses Sternstr. 29
    	 und habe aus einer wirtschaftlichen Notlage alle
    	 Mieter gekuendigt. Diese Kuendigung erfolgte aufgrund
    	 Paragr. 564b Abs.3 und wird durch ein Gericht entschieden.
     
    	 Am heutigen Tag dem 26.3.93 wurde ich von Rasim Kelecija
    	 zum abholen der Miete zu Ihm bestellt. Da ich das Gebaeude nicht
    	 ohne Zeuge betrete nahm ich Fr. Dollendorf, Karin mit.
    	 Das Gebaeude wurde ca 12:30 betreten
    	 Als wir das Gebaeude betraten und in die 1 Etage kamen
    	 trafen wir Hr. Ramos-Felipe, Jorge der mich zu beschimpfen anfing
    	 Scheiss Deutscher gieb mir das Geld das du mir gestohlen hast,
    	 das stimmt aber nicht. Ich sagte Ihm er solle nicht so mit mir sprechen
    	 und mir lieber schriftlich seinen Auszugstermin geben. Er beschimpfte
    	 mich weiter ich will das geld das du mir gestohlen hast und wurde
    	 immer lauter. Zwischendurch schrie er schlag mich , schlag mich
    	 und wir wichen dem mitlerweile laut und heftig gewordenen
    	 Ramos aus ins EG  dort wurde es ganz heftig und er schrie
    	 "wenn du mir nicht das geld was du mir gestohlen hast bis zum
    	 monatsende giebtst bring ich dich um." dann zog er Aus der lederjacke
    	 (es kann auch ein holster gewesen sein eine Pistole (Colt Goverment)
    	 (ca 12:45)
    	 um seine forderung zu unterstreichen worauf fr. dollendorf
    	 zur haustuer raus ins freie sprang und ich hinterher
    	 aus dem augen winkel konnte ich sehen das Ramos uns nicht
    	 raus folgte worauf wir sofort zur Kripo zu Hr. ellenbeck fuhren
    	 (ca 13:00)
    	 und Anzeige erstatteten.
    	
    	 ende Aussage
    	 Die durch die Kripo von Ramos beschlagnahmte Waffe konnte ich
    	 spaeter auch  identifizieren.
     
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
              LEITER DER KREISPOLIZEIBEHOERDE NEUSS
              KREISPOLIZEIBEHOERDE NEUSS
              SCHUTZBEREICH NEUSS
              JUELICHERLANDSTR
          4040 NEUSS 1
                                             MOENCHENGLADBACH 2   den, 25.04.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
    	     gegen Hr. Essing hilfsweise gegen die Einsatzleitung, die
    	     Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 21.4.93 .
     
    	     Unter dem Vorwand , ich haette den Mietern den Strom abgestellt,
    	     wurde durch die Polizei Neuss unter Hr. Essing ( Effing)
    	     (Epping) sowohl das RWE, als auch der Schluesseldienst zum
    	     Einsatzort Sternstr.29 beordert.
    	     Hierbei wurde durch die Polizei die Versorgung der Mieter
    	     mit Strom Sichergestellt.
     
    	     Zum Sachverhalt :
    		1. Der Strom wurde von den Stadtwerken Neuss abgestellt.
    		   Nicht wie behauptet von mir.
     
    		2. Der Strom wurde abgemeldet zur Abwehr / Vermeidung einer
    		   Straftat.
    		   Begruendung: Da von den Mietern noch nicht einmal die
    		   Nebenkosten gezahlt werden und ich gem. Paragr. 564b
    		   Abs.2 Satz  3 gekuendigt habe, kann ich nicht,
    		   wissend der Tatsache , " das ich nicht Zahlen kann, was ich
    		   nicht einnehme " ( Zitat Weigle), einen Eingehungsbetrug
    		   begehen.
    		   Aus diesem Grund wurde der Strom abgemeldet
    		   und auch von den Stadtwerken Neuss abgestellt und
    		   plombiert.
    		
    		   Die Polizei hat:
    		   1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
    		      lassen.
    		   2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
    		   3. mindestens beguenstigung einer Straftat
    		   4. Sachbeschaedigung ohne zwingenden Grund da Schluessel
    		      im Hause waren.
     
     
                                                                      Seite - 2 -
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
    		   5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
    		      der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
    		      wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
    		      Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
    		      (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
    		       rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
    		       Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
    		       unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
    		       geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
    		   6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
    		      Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
    		      CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
    		      Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
    .
    
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
    		   5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
    		      der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
    		      wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
    		      Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
    		      (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
    		       rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
    		       Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
    		       unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
    		       geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
    		   6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
    		      Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
    		      CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
    		      Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
    .
    
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              Dienstaufsichtsbeschwerde   Seite - 1 -
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              INNENMINISTER NW
              INNENMINISTERIUM NW Dr.SCHNOOR
     
              HAROLDSTR. 5
          4000 DUESSELDORF
                                         MOENCHENGLADBACH 2   den, 03.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
    		Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
    		Einsatz am 30.4.93 22:00-23:00 Uhr
    		Sternstr.29, 4040 Neuss 1
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
    	     gegen Hr. Michels Einsatzleitung Kreispolizei Neuss , der
    	     Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 30.4.93
    	     22:00-23:00 Uhr
     
    	     Zum Sachverhalt :
    		
    		   Die Polizei hat:
    		   1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
    		      lassen.
    		   2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
    		   3. mindestens beguenstigung einer Straftat
    		   uvm.
     
     
                                                                      Seite - 2 -
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                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
    		   5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
    		      der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
    		      wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
    		      Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
    		      (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
    		       rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
    		       Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
    		       unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
    		       geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
    		   6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
    		      Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
    		      CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
    		      Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
     
     
     
     
    	     Zum Vorfall :
     
                Am 21.4.93 schaltet die Kreispolzei Neuss Strom (rechtswidrig)
    	      auf der Sternstr.29 4040 Neuss ein.
     
                 Siehe Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst am 25.04.93
    	     Innenmin. und Lt. Kreispolizei Neuss
     
                 am 23.4.93 rief ich nachdem ich Kenntnis erhalten hatte die
    	     Polizei gegen 9:30h an um, mit Herrn Essing zu sprechen der
    	     um Anruf gebeten hatte, stattdessen sprach ich mit Hr. Michels
                 Er sagt, das ich die Plombe gebrochen habe und das RWE anzeige
    	     erstatten wird ( mein Protokoll des Tages).
    	     Er uebergab den Anruf Hr. Doerge 406-252. Den habe ich mehrfach
    	     angerufen und wollte meine "Sorgen" besprechen.
    	     (Ob ich Selbstanzeige wegen Eingehungsbetrug gegen mich machen
    	     soll. Er meinte das ware nicht noetig)
    	     Ich fragte Ihn auch auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei
    	     sich in eine Zivilrechtliche Angelegenheit eingemischt hat.
    	     Er versprach den Vorgang hinzuzuziehen und mir am 27.04.93
    	     gegen 09:30Uhr Auskunft zu geben.
     
     
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
     
     
    	     Am 26.04.93 wurde ich im beisein von Zeugen bei PHK Wolfert
    	     pers. vorstellig wegen der Kellerschluessel die ich von der
    	     Polizei nach dem Einsatz 21.04.93 nicht ausgehaendigt
    	     bekommen hatte.
    	    Er verweigert den Schluessel mit dem Kommentar: Die wurden
    	    Hr. Ramos ausgehaendigt und da koenne ich ihn mir ja abholen.
    	    Da ich von Hr. Ramos mit einer Schusswaffe bedroht worden war
                bat Ihn mir Personenschutz zu geben, damit ich die Schluessel
    	    abholen koenne. Er verweigert dies mit dem Hinweis ich solle
    	    mir einen Gerichtsbeschluss holen. (Ebenso kein Aktenzeichen)
    	    Ich uebergab Ihm bei dieser Gelegenheit die
    	    Dienstaufsichtsbeschwerde und liess mir dies quitieren.
     
                 Am Montag 26 gegen 08:15:  sprach ich  mit den Satdtwerken
    	     um zu erfahren warum der Strom auf meinen Namen angestellt
    	     wurde. Den Stadtwerken Neuss war nicht einmal bekannt das
    	     der Strom an war. Da die Stadtwerke Neuss Ihn  am 21.4.93
    	     abgestellt hatten und plombieren.
    	
                 Am 27.04.93 gegen 09:30h  sprach ich wie vereinbart mit
    	     Hr. Doerge und fragte erneut nach den Rechtsgrundlagen.
    	     Er verweigert jede Auskunft mit dem Hinweiss, ich waere
                 gestern ja bei seinem Vorgesetzten gewesen und er giebt nur
    	     noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Auskunft.
    	     Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
    	     geben..
    	     Ich forderte Ihn auf mich mit PHK Wolfert zu verbinden,
    	     was er auch Tat .   Der verweigerte ebenso jede Auskunft .
                 Er giebt nur noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
    	     Auskunft.
    	     Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
    	     geben..
     
                 Ich liess dafaufhin am 27.04.93 um 13:00h bis 13:20h
    	     durch Keiner Sicherheittechnik Neuss die Kellertuere oeffnen.
                 und ein neues Schloss einsetzen. (Auch hierfuer geibt es
    	     Zeugen). Es wurde auch sofort ein Hinweisschild am
    	     Shop-Fenster fuer Polizei und Feuerwehreinsaetze angebracht,
    	     wo sich der Kellerschluessel befindet.
    	     Es wurde bei der Fam. die den Schluessel hat,
    	     eine Voilmacht zur Identifikation gegenueber Behoerden hinterlegt.
     
                 Am 27.04.93 gegen 15:00h werde ich von den Stadtwerken Neuss
    	     aufgefordert mich mit dem RWE Hrrn. Koppenbroich in Verbindung
    	     zu setzen damit das RWE in den Keller kann und den
                 Strom wieder abschaltet. Sache der RWE da die Stadtwerke
    	     ja abgeschaltet hatten.
     
     
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
                  Am 28.4.93  ca. 09:00H Hrrn. Koppenbroich angerufen RWE
    	      verbindet mich mit Hr. Maelzer . Hr. Maelzer weiss von nichts
    	      und meint: " Ich lasse mich nicht vor Ihren Karren spannen."
    	      Er verbindet mich mit Hrrn. Koppenbroich der mir einen
                  Termin um 16:00h sternstr. 29 gibt.
     
                  28.4.93 16:00-16:15h Hr. Effen RWE schaltet den Strom ab
                  das Gebaeude zusammen mit Ihn und Zeugen verlassen.
     
     
    	     Am 30.04.93 begab ich mich um 20:15Uhr im beisein
    	     von 2 Zeugen zur Sternstr. 29 um Post abzuholen.
     
    	     Beim Erreichen stellte ich fest das der am Schaufenster
    	     angebrachte Hinweis fuer die Polizei und die Feuerwehr
    	     mit einer Kunstoff Holzmaserierten Folie ueberklebt waren.
    	     Ich offnete den Postkasten und beugte mich ins Haus um
    	     die ueblicherweise dann im Hausflur liegende Post zu nehmen.
    	     Dies geschah im beisein eines der beiden Zeugen und in Sicht-
    	     kontakt des anderen. Danach entfernte ich die Folie vom
    	     Schaufenster und klebte sie zur Beweissicherung auf einen
    	     Kunstoffumschlag. Wir begaben uns auf mein bitten hin
    	     sofort zur Kreispolizei Neuss und ich Fragte ob ich die
    	     Folie zur Beweissicherung da lassen und fuer den Fall
    	     das der Hinweis wieder ueberklebt werden sollte,
    	     ob ich die Anschrift und Telefonnr. der Familie hinterlegen
    	     soll die sich im Besitz des Schluessels befindet.
    	     Da bei Einsaetzen der Polizei und Feuerwehr der Schluessel
    	     zum schnellen Betreten des Kellers im Zugriff stehen muss.
     
    30.4.93  22:00h Da ich noch Unterlagen aus dem Keller Sternstr. 29 brauchte
    		begab ich mich im beisein von Zeugen erneut zur Sternstr
    		und stellte fest das der Keller aufgebrochen war.
    		Ich alamierte von Hotel Kruell aus die Polizei.
    		Der Polizeiwagen  NE-3103  kommt mit 2 jungen korekten
    		Beamten. Die sichten den Tatort, stellen  das voellig
    		zerborstene Schloss bzw. die Reste davon sicher.
    		(stecken sich die Teile in die Hosentasche).
    		Anschliessend beginnen Sie mit der Befragung von
    		2 weibliche jugoslaven die sich im Treppenhaus aufhalten.
    		Nach anfaenglichen Aussagen von denen, das die Polizei
    		und die Stadtwerke die Tuer aufgebrochen haben und
    		dem Einwand das die Polizei wohl kaum eine T30 Tuere
    		vollkommen demoliert und zerstoert incl. Schloss.
    		Sagen sie auf insistieren der jungen Beamten das Sie
    		im Keller waren und Maenner das gemacht haben.
    		Die Beamten fragen weiter wie die heissen
    		und nehmen die weiblichen Personen zum Einsatzfahrzeug
    		mit.
    		
    		
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
    		
    		
    		Beim Nachfragen bei der Zentrale ( Lautsprecher
    		ermoeglicht mir ein mithoeren) sagt die Zentrale
    		"Das war der Eigentuemer selber. Der hat doch gar keinen
    		Schluessel." Worauf ich den Beamten einen Schluessel zum
    		Keller aushaendig und auf das Schild und die Nachbarfamilie
    		hinweise die die Schluessel auch haben. Mitlerweile
    		ist die halbe Strasse in den Fenstern und fragen mich was ist
    		usw.
    		Die Beamten fordern mich auf etwas zurueck zu treten damit
    		ich nicht mithoeren kann. Das mache ich kann jedoch weiter
    		mithoeren.
    		Kurz darauf trift ein Zivil KFZ mit 2 Beamten ein ?!
    		Die sich nicht ausweisen. Jedoch der eine stellt sich
    		als Einsatzleiter Michels vor. Der andere garnicht.
    		Beide besichtigen den Tatort .
     
    	     Obwohl die Zeugen es hatten belegen koennen was bisher
    	     ermittelt worden war, macht er seine Beamten
    	     Mundtot. Ihnen verbietet er Ihre Namen zu geben und
                 trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
    	     gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
    	     dem Geschaedigten , also mir, ein Strafverfahren wegen
    	     Vortaeuschung einer Straftat angedroht.
     
    	     "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
    	     gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
    	     Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
    	     Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
    	
    	     Als ich Ihn auf die Rechtlage hinweisen will wird mir der
    	     Mund verboten. Ich habe weiter insitiert Ihn das zu erklaeren,
    	     und es auch gemacht.
                 Mitarbeitern des RWE wiesen Michels darauf hin
    	     das den Stadtwerken Neuss als Abrechnungsstelle Schaden entsteht,
    	     wird der Mund verboten.
    	     Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
    	     per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
    	     Eigentum gebracht.
    	     Und Hoheitlich zum Anschalten des Stromes gezwungen.
     
     
    	     Mir wird von Ihm Drohen befohlen :
    	     "Wenn Sie heute auch nur einen Fuss in das Gebaude setzen
    	     dann setze ich sie Fest und nehme Sie in Haft.
    	     Zu seinen Beamten meinte er. "Machen Sie eine schoene runde
    	     Sache daraus in Ihrem Bericht".
                 Das RWE hatte den Strom anzuschalten.
    	     Wir verliessen die Setrnstr.
    	     Mir fiel jedoch ein , das ich keinen Beleg fuer
    	     die den jungen Beamten ausgehaendigten Kellerschluessel,
    	     bekommen hatte  so   mussten wir noch einmal zurueck.
    	     Der junge Beamte auf den Schluessel angesprochen wagte
    	     nicht ohne Ruecksprache mit Michels mir eine Quittung zu geben.
    	     Mir wurde statt des nach reuecksprache mit Michels
    	     der Schluessel ausgehaendigt. Alle Beteiligten waren
    	     recht Eingeschuechtert, durch das Auftreten des Michels..
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
     
     
     
                  Am 1.5.93 informierte Ich die Stadtwerke Neuss ueber die
    	      Straftat der Michels. Ich verfasste einen Offen Buergerbrief
    	      den ich auch am Wochenende anfing zuzustellen damit die
    	      oeffentlchkeit darueber informiert ist.
     
                   Am Mon 3.5.93 hatte ich nochmals Ruecksprache mit den
    	       Stadtwerken , dort wurde mir mitgeteilt das Rechtliche Schritte
    	       gegen die Beamten eingeleitet werden.
     
                   Ich fuege Ihnen in Anlage meinen offen Buergerbrief bei.
    	       Daraus koennen sie einige der Verletzten Grundrechte
    	       entnehmen. Ich spare es mir auf Paragraf 77 BBG hinzuweisen
    	       da alleine die Grundrechtverletzungen erheblich sind.
     
    	       Ich erwarte Ihre Stellungnahme.
     
         Anlage: offener Buergerbrief
                                         Anschreiben offener Buergerbrief
    
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                      Anschreiben offener Buergerbrief
     
     
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
    	   ANschrift des Empfaengers
     
     
     
     
     
     
              anbei erhalten Sie wichtige Informationen
    	  die fuer zukuenftige Unternehmerische-,Inverstitions-,
    	  Stanadort-, Eigentums- und persoenliche Einscheidung,
    	  von grosser Wichtigkeit sein koennen.
     
    	  Ich bitte Sie sich die folgenden Seiten durchzulesen.
     
     
    	  mit freundlichem Gruss
    	  W.Weber
     
     
                                                    Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
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                       Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 01.05.93
     
     
     
    	   Buergerbrief !!!!
     
     
    	   Haeben Sie Eigentum, oder sind Sie Vermieter, oder ein Staats-
    	   tragender Buerger ?
     
               Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten koennen, dann
    	   sollten Sie weiterlesen.
     
    	   Als auch ich endlich, voll Illusionen durch " wir geben ihrer
    	   Zukunft ein Zuhause ", den Umbau eines 1900 erbauten Hauses
    	   auf der Sternst. 4040 Neuss, - aus einem nicht abgeschlossenen
    	   alten Wohnhaus wurde durch Kernsanierung  1992 ein Neubau mit ab-
    	   geschlossenen Etagen.- durchgestanden hatte, glaubte ich mir
    	   mein Eigentum gesichert zu haben.
    	   Es war keiner da der half.
     
    	   Als ich endlich das Haus vermietet hatte und glaubte mir so
    	   nach 30 Jahren -nach Abtragung der Zinslast- eine Altersversorgung
    	   geschaffen zu haben,
    	   zahlte der Hauptmieter, ein Unternehmen, seine Miete nicht.
    	   Bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage hatte es Teile
    	   des Hauses untervermietet. Aus Sicherheit und zur Abwendung von
    	   Zahlungs Schwierigkeiten. Ihre Untermieter wiederum zahlten
    	   nicht und somit konnte es seinen Zahlungsverpflichtungen
    	   auch nicht nachkommen. Es musste aufgeben, Kuendigte alle
    	   Untermieter und  zog aus.
    	   Es war keiner da der half.
     
    	   Als ich alle Mieter nach Paragraph 564 BGB Satz 2 Abs 3
    	   kuendigte zog keiner aus obwohl ich einen Kaeufer habe,
    	   der aber das Haus nur ohne Mieter uebernehmen will.
    	   Es war keiner da der half.
     
     	   Als der fruehere Hauptmieter um keinen Eingehungsbetrug begehen
    	   zu wollen, den Strom  bei den Stadtwerken abmelden musste,
    	   kam die Polizei und veranlasste das RWE den Strom wieder
    	   anzustellen.
    	   Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht in der,
    	   die Beamten darauf hingewiesen wurden das Ihr
    	   Vorgehen Straftaten darstellen, bzw. unterstuetzen.
    	   Es war keiner da der half.
     
    	   Als ich um keinen Eingehungsbetrug vornehmen zu wollen den
    	   Strom  bei den Stadtwerken nicht auf mich laufen lies,
    	   kam die Polizei erneut und veranlasste das RWE den Strom
    	   wieder anzustellen. (Wer bezahlt? nicht die Nutzniesser)
    	   Das obwohl ich die Beamten darauf hinwies keine Staftat
    	   begehen zu wollen und obwohl das RWE die Beamten auf
    	   die RECHTSWIDRIGKEIT des Anschaltens hinwies..
    	   Es war keiner da der half.
     
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    	   Als ich einen Einbruch in den Kellerraeumen des Wohnhauses
    	   feststellte und ordnungsgemaess anzeigte, kam die Polizei.
    	   Sagte der Einsatzleiter direkt:"Dazu habe ich schon kurz was
    	   geschrieben und Sie bekommen von mir eine Anzeige wegen
    	   Vorteuschung einer Straftat. Sie werden ja wohl auch wieder
    	   was dazu schreiben."
    	   Dies war eindeutig eine Anspielung auf die Dienstaufsichtsbe-
    	   schewerde.
    	   Obwohl ich als staatstragenger Buerger dazu verpflichtet bin
    	   Straftaten anzuzeigen unterstellt mir dieser Beamte den Einbruch
    	   selber inziniert zu haben. Er als Einsatzleiter stellte Straf-
    	   antrag wegen Vortaeuschung einer Straftat. Einbruchspuren
    	   wurden nicht gesichert. Zeugen die zur Tatzeit bei mir waren
    	   nicht angehoert. Dn eigenen Kollegen der Mund verboten.
    	   Es war keiner da der half.
     
               Als Sie die Sozialhilfeempfaenger angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja noch kein Sozialhilfeempfaenger....
               Als Sie die Obdachlose angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja noch kein Obdachloser.......
               Als Sie die Aerzte angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja kein Arzt.......
               Als Sie die Anwaelte angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja kein Anwaelte.......
     
    	   Als Sie mich angriffen musste ich feststellen:
     
    	      " Es ist keiner da der hilft "
     
     
     
                                          Mitteilung an die Buerger Seite - 1 ->
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                      Mitteilung an die Buerger Seite - 1
     
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Mitteilung an die Buerger !
    		Gedanken und Erfahrungen eines Menschen der
    		diesen Staat nicht mehr versteht und zunehmend
    		mehr Zweifel an unseren Beamten und Politikern bekommt.
     
    	  Lieber Buerger in Neuss und in NRW wenn :
     
     
    	  1. Du deinen Strom nicht zahlen kannst oder willst und dir
    	     die Stadt oder das RWE den Strom abdreht (zu Recht)
    	     dann rufe doch die Polizei .
     
     (Hinweis fuer Leute, die es satt haben den Strom zu Zahlen)
     
    	     Beamte koennen willkuerlich sich ueber Eigentum anderer
    	     hinwegsetzen ! (Nicht rechtmassig aber Praxis)
    	     Dies wurde von Beamten in Neuss wiederholt praktiziert.
    	     Und hat sich bewaehrt.
     
    	     Sie werden dir wie in Neuss am 21.4.93 und am 30.4.93 geschehen
    	     auch unter Verletzunmg des Eigentums zu Saft aus der Dose
    	     verhelfen. Die Beamten werden dir den Strom anstellen.
     
    	     (Diese Annahme hat einen Begruendeten Hindergrund!
    	      Wer zweimal ein und die selbe Straftat foerdert
    	      wird im Normalfall als Wiederholungstaeter eingestuft)
     
     (Hinweis : Man sollte einen guten Bekanten bei der Polizei haben, der das
    	    Anordnen kann!)
     
    	     Bitte bei Fragen Notfalls an den Einsatzleiter der Schutzpolizei
    	     Neuss Hr. Michels wenden.
    	     ( Und Sie sind jetzt still ! Der erklaert das schon )
    	
    	     Als Beamter kann er das ! Das ist sein Recht !
     
                                                                      Seite - 2 -
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     (Hinweis : Fuer Einbrecher , im Zweifel bei Leuten einbrechen die
    	     Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben und sonst unbequem sind,
    	     dort war es im Zweifel der Geschaedigte selbst
    	     und Ihr braucht noch nicht einmal eine Beweissicherung befuerchten.
     
    	     Wenn bei dir im Haus eingebrochen wird, dann rufe nicht die
    	     Polizei !!!!!
    	     Denn sonnst bekommst du die Dienstliche Anordnung das du
    	     dein Haus an diesen Tag nicht mehr betreten darfst. Keinen
    	     Teil deines Hauses. Solltest du es doch tun wirst du in Haft
    	     genommen. (Was fuer eine Scheisse !)
     
    	     Das jedenfalls versprach mir der Beamte Michels als Einsatzleiter
    	     der Schutzpolizei in Neuss.
     
    	
    	   - Von Paragraph 14 des Grundgesetzes... , na ja reden wir besser
    	     nicht, sonst sind wir VERFASSUNGSFEINDE !!!!! und laufen Gefahr
    	     uns weiteren Repressionen durch unsere Beamten zu Unterziehen.
    	     (Haben auch Sie Angst vor dem Staat ?)
     
    	     So jedenfalls Geschehen in Neuss wo der Einsatzleiter,
    	     obwohl andere Zeugen es belegen seine eigenen Beamten
    	     Mundtot macht. Ihnen Verbietet Ihre Namen zu geben und
                 trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
    	     gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
    	     dem Geschaedigten ein Strafverfahren wegen Vortaeuschung
    	     einer Straftat angedroht.
     
    	     "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
    	     gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
    	     Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
    	     Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
     
     
    	     Wenn Sie noch immer Vertrauen in das Beamtentum und die
    	     Einsatzleitung der Polizei haben....
    	     Dann probieren Sie es !!!! ..... Pssss. aber nicht auf die
    	     Verfassung Berufen.
     
    	  -  Nehmen wir an wir berufen uns als Deutsche auf den Artikel 3
    	     unseres Grundgesetzes ( Oh mist ! schon wieder ein
    	     VERFASSUNGSFEIND)
    	     dann sieht der so aus :
    	     Auslaender koennen ohne Ihren Strom zahlen zu muessen ,
    	        Ihn verbrauchen,
    	     DEUTSCHE nicht !
     
    	     soviel zu  Artikel 3.
     
    	     und DEUTSCHE BEAMTE/EINSATZLEITER der Polizei ordnen das an !
                                                                      Seite - 3 -
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    	  -  Da! ich wuste es doch !!!! Ein AUSLAENDERFEIND !!!!!
    	     oder doch NICHT ????
     
    	     Da es sich bei den Nutzniessern um AUSLAENDER handelt, die
    	     sich mehrheitlich nur kurzfristig aus "Jugoslavien", als
    	     Kriegsfluechtlinge hier aufhalten, ist die Konsequenz
    	     das mehrheitlich weder Mieten, noch Nebenkosten gezahlt werden
    	     brauchen und die Polizei Ihr "Gewaltmonopol" zur Unterstuetzung
    	     von Betrug, Diebstahl u.v.m. einsetzt.
    	     Den  deutschen Beamten die Hoheitlich (selbstherrlich)
    	     Befehle/Anordungen,geben und sogar noch von Buergern
    	     wie mir, von Energierkonzernmitarbeitern des RWE
    	     ( der den Beamten darauf hinwies, das den Stadtwerken Neuss
    	     als Abrechnungsstelle Schaden entsteht, wird der Mund verboten.
    	     Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
    	     per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
    	     Eigentum gebracht.
    	     Die Signalwirkung auf diese AUSLAENDER die im Normensystem
    	     der G7 bzw. Industrienationen nicht verankert sind und
    	     auf Investoren, Firmen, auf Moral, Staatsraison und
    	     Recht, sowie seine Durchsetzbarbeit, ist enorm.
     
    	     Die Gerichte sind heute schon ueberlastet.
     
    	     Foerderung solchen Handelns untergraebt alle Werte
    	     fuer die wir einstehen. Die Durchsetzbarkeit von
    	     Schadensersatz ist langwierig bis aussichtslos.
     
    	     Der Staat und die Landes und Kommunalbekoerden,
    	     stehen ueber die Bundes-/Landesverfassung und das BBG
    	     in der Mithaftung .
    	     Bedingt durch langwierigen Rechtbearbeitungszeiten,
    	     ("Kommt sowieso nichts bei rum")
              1. Bis dahin haben diese Menschen das Land wieder verlassen
    	     oder haben als Sozialfaelle nicht zu befuerchten.
     
              2. Die miserable Haushaltslage, (auch den Gerichten bekannt)
    	     wird spaeter , falls ueberhaupt nur in "Pfennig" Entschaedigungen
    	     im Verhaltnis zu Schaden , resultieren. Da Erfahrungsgemaess
    	     zumindest unbewust dies bei diesen Faellen auch eine Rolle
    	     spielen koennte.
     
              3. Die Vermittelbarkeit unseres Rechtssystems gegenueber
    	      heranwachsenden wird unmoeglich gemacht.
    	      Es wird zumindest fahrlaesig AUSLAENDERFEINDLICHKEIT
    	      geschuert, zumindest bei Vordergruendiger Betrachtung.
    	      Diese und eine vielzahl weiterer Folgen werden Kausal
    	      durch Beamte wie den Einsatzleiter, erzeugt.
    	      Der Schaden ist erheblich und wird nicht abgewehrt
    	      sondern soll als Auslaenderhass genutzt werden.
                                                                      Seite - 4 -
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    	      TATSACHE IST, DAS BEAMTE DIES MINDEST FAHRLAESSIG,
    	      da darauf hingewiesen !,  vorsaetzlich herbeigefuehrt haben.
     
    	      Der Verfassungsschutz der zur Abwehr von Gefahr gegen
    	      unsere Verfassung da sein sollte, wird wohl nicht gegen
    	      Beamtenkollegen taetig.
     
                  Mitglieder des Bundestages die mit der legislative angehoeren
    	      ( wie auch Beamte) haben Ihren Treueeid warscheinlich vergessen.
     
    	      Dieser wuerde Sie ,( auch schon als Buerger), verpflichten,
    	      solchem Handeln einhalt zu gebieten,
    	      und Praeventiv taetig zu werden.
     
    	      Mein Eindruck ist, das auch die kommunalen Behoerden
    	      fahrlaessig ein Klima erzeugen, das sowohl Sozial
    	      als auch Investionsmaessig fatal ist.
     
    	
    	
                 ps. Ich persoenlich bin schon aus Neuss weggezogen.
    		 Andere, auch Firmen machen das bestimmt auch .
    		 Abgesehen davon stellt das Faktische Handeln solcher
    		 Beamten eine oeffentliche Bedrohung dar.
    		 In jedem Fall fuer unsere Rechtnorm.
    		 Dem Ruin wird vorschub geleistet.
     
    		 NEUSS am Rhein die Stadt ...
    		 DR. Reinartz dein Buergermeister und MdB .....
    		 NRW dein Land ...
    		 Johannes Rau dein Ministerpraesident ....
    		 Dr. Schoor dein Innenminister ...
    		 und deine Verfassung und Beamten ..... pssssss!
     
    	        Wirtschaftsministerium Umtaetig ?
    		Das Investitionsklima wird durch solche
    		Massnahmen nachhaltig verunsichert !
    		
    	        Ministerium fuer Bauen und Wohnen Umtaetig ?
    		Durch solche Massnahmen wird sich bald keiner
    		mehr finden der baut und/oder sich traut zu vermieten . !
     
    	        Innenministerium Umtaetig ?
    		Traegt durch Tollerierung dieser Massnahmen zur Verschaerfung
    		der inneren Unruhe bei und
    		foerdert fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
    		Auch der Verfassungschutz haette die Pflicht
    		gegen Solche Angriffe auf unsere Verfassung taetig zu werden.
     
                                                                      Seite - 5 -
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    	        Kultusministerium Umtaetig ?
    		Die Vermittelbarkeit der Rechts- und Wertenormen ist
    		nicht mehr gegeben.
     
     
    	        Justizministerium Umtaetig ?
    		Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
    		fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
     
    	        Sozialministerium untaetig ?
    		Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
    		das Konkurse programmiert sind, soziale Folgekosten
    		steigen.
     
    		UND die Staatsverdrossenheit, das Unverstaendnis, die
    		Politikverdrossenheit wachst.
    		Das hier keiner mehr bereit ist, auch nur einen Pfennig
    		in die zukunft unseres Landes zu stecken, ist das logische
    		Resultat. Geht da hin, wo die Zukunft von Denkenden Wesen
    		gestaltet wird. Das ganze Gerede ohne Fakten ist sinnlos.
    		Repression gegen die, die Machen ist markant !
    		Aber bitte, das sind nur Erfahrungen und Eindruecke.
    		Wie sind Ihre ?
    		
    		Schreiben Sie mir !
    		
    		(Es giebt vielleicht noch Meinungsfreiheit.)
    		
    		Sollte ich beim formulieren meiner Erfahrungen, Eindruecke ,
    		Gedanken und Gefuehle jemanden beleidigt haben,
    		nehme ich dies hiermir zurueck !
     
    		Die Tatsachen jedoch sprechen eine eigene Sprache.
     
            Verteiler:
    		 Auserwaehlte Buerger
    		 Politiker
    		 Verwaltungsstellen (w.B.Innenministerium ,
    					  Staatsanwaltschaft....)
    		 Interationale Firmen und deren Manager
     
     
     
    	
    	     Hierzu fordern Sie bitte:
     
    	     Teil 2 des Erfahrungsberichtes
     
    	     "Der Kreis NEUSS, das Land NRW und die Bundespolitik
    	      alles ueber Bauen und vermieten." an.
     
    	     Dort finden Sie Erfahrungen eines INVESTORS der
    	     in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
    	     baute und seine Erfahrungen wie oben mit Beamten
    	     Verwaltungsmitarbeitern, Gesetzen ( und deren Auslegung)
    	     und "Systemimanenter Kaputtmache", schildert.
    	
    	     Teil 3 befast sich mit einer Firma und den Erfahrungen
    	     mit Verwaltung (u.a. Wirtschaftsfoerderung, Arbeitsverwaltung)
    	     und Politik
    	     in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
    .
    
    ---------------------------------------------------------------------------
    BRIEF ENDE !
     
    weber hat am 93.07.12 um 10:52:21  31-50010101    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010101
     
     
    weber hat am 02.09.93 um 08:40:23  31-50010101    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010101
     
     
    weber hat am 02.09.93 um 09:04:47  33-50010101    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-50010101
    


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    S. 00000007 BUNDESTAG DE DEUTSCHER BUNDESTAG ID:122430


  • Erster Beigeordneter Peter Söhngen
    Sehen Sie selbst, wie der "Aufstand der Anstaendigen" das Haus erfasste
    als die "Reichskristallnacht" Plakatwaende zur existenziellen Vernichtung deutscher Familien, aufgestellt wurden
    und seither
    geht es eigentlich Darum ..
    das alle es gewusst haben und Strafvereitelung/Vertuschung im Amt begangen haben, oder ?
    Die "Hilfe" die es gab, waren einsitige Ermittlungen gegen die Opfer dieser "staatlichen" Uebrgriffe, bis zum Genucid...
    Gedeckt durch den "Aufstand der Anstaendigen"
    die damit beschaeftigt waren/sind
    das Gesicht , das sie hier endglueltig verloren haben ,  zur verdecken/verdunkeln.
    (Anm.: Einige erfolglose Ausnahmen bestaetigen die Regel)
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    (C) S. 00000009 S.1 STERNSTR. RECHT PETITIONSAUSCHUSS BUND HILFESTELLUNG ZU KONKURS VERMEIDUNG

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