• (C) S. 00000017 S.6 08.05.98 POSTFACH BUNDESPOST MG RHEYDT HR.JUNGVERDORBEN WEGEN POSTFACH F.W

    BESCHWERDE BZGL ZUSTELLUNG DURCH NIEDERLEGUNG -POSTFACH-

    D10-mg-00004002     
    DATEI::/u/weber/grafik/01/01/00298taa
     
                                                                                  
                                        Weber, Wendolin 
                                        Giesenkirchener Str. 55
                                  41238 MOENCHENGLADBACH 2  
                                        Faxbox : 02166/120128
     
     
     
     
     
     
              DEUTSCHE POST AG  
              NIEDERLASSUNG BRIEFPOST MG
              HR. SIEGFRIED JUNGVERDORBEN 
              HANNS-MARTIN-SCHLEYER-STR.6
        41199 MÖNCHENGLADBACH            
                                           MOENCHENGLADBACH 2   den, 26.07.98
                                                                                  
                                                                                  
              Az. :D10-mg-00004002      (bitte stets angeben)
                                                                                  
                                                                                  
              Betr:BESCHWERDE BZGL ZUSTELLUNG DURCH NIEDERLEGUNG -POSTFACH-
                                                                                  
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
     
                 Hiermit beschwere ich mich ueber die fehlerhafte,
    	     durchgefuehrte "Zustellung durch Niederlegung".
    	     Wie ich am 24.07.98, auf Nachfrage , beim das Sozialamt RY
    	     erfuhr, wurde mit Datum 14.07.98 eine Benachrichtigung
    	     ueber die  "Zustellung durch Niederlegung" in meinen
    	     Briefkasten eingelegt.
     
    	     Da die "Hausbriefkaesten" seit langer Zeit zerstoert sind
    	     und die Post immer Abhanden kam, benoetigte ich ein Postfach.
    	     Es ist seit einiger Zeit eingerichtet um Postverluste
    	     zu vermeiden.
     
    	     Nachdem ich 1,50 DM fuer Kopien dem Sozialamt bezahlen
    	     musste, um ueberhaupt von der Niederlegung zu erfahren,
    	     ging ich zum Postamt Rheydt.
    	     Hier wurde mir durch den Kunden-"Dienst"-Berater
    	     der mir das Schriftstueck aushaendigte erklaert,
    	     dass alle Benachrichtigungskarten immer im Hausbriefkasten
    	     oder der Wohnung eingeworfen werden.
    	     Als ich ihm darauf entgegnete das ich dann kein Postfach 
    	     braeuchte, wurde mir in Gegenwart von Zeugen wiederholt
    	     gesagt, dass das immer so sei. 
     
    	     Quasi bin ich es Schuld, das mich die Post nicht erreicht !
     
    	     Ich erbat die Herausgabe des Schriftstuecks, mit nur 
    	     meiner "Sozialamts-Kopie" der "Zustellung durch Niederlegung"
    	     in meiner Hand.
     
    	     Solche Vorfaelle haben teilweise fatale Konsequenzen.
     
    	     Ich bitte Sie mir die Kosten fuer Kopien des Sozialamtes
    	     in Hoehe DM 1,50 sowie die Schreib-, und Faxgebuehren 
    	     in Hoehe von DM 20,00 zu ersetzen.
     
    	     Bedingt durch die Verzoegerung ist es mir jetzt nicht
    	     mehr moeglich entsprechend der verbleibenden Zeit,
    	     einen Anwalt zu finden, der die Frist wahrt und mich vertritt !
     
    	     Diese 14 Tage sind von der Frist verstrichen und stellen
    	     einen erheblichen Nachteil fuer mich da !
     
    	     Nutzniesser dieser Situation ist das Sozialamt !
    	     Zufall !
     
                 Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 10.08.98 .
    	     
                 Mit freundlichem Gruss 
     
    

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