STERNSTR. RECHT DOLLENDORF MIN.F.FRAUEN UND JUGEND AKZ: 118-0440-II/D-3/19
D12.0101
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-501501
BRIEF BEGINN !
---------------------------------------------------------------------------
DOLLENDORF,KARIN
KANUTENSTR 51
4040 NEUSS
Tele. : 02131-466970
Innenministerium
Dr.Schnoor
Haroldstr
4040 Duesseldorf 1
NEUSS den, 01.05.93
Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
Vorfall am 30.4.93 22.00-23.00 Uhr
Sternstr.29, 4040 Neuss 1
Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab zu Ihrer Information:
Am 30.4.93 wurde Herr Wendolin Weber, von mir und meinem Sohn
Christian (11 Jahre), nach dem Karatetraining, (Herr Weber ist
ein Bekannter und Vereinskamerad von uns) in Moenchengladbach
auf der Dohler Str. 231 mit meinem Pkw. abgeholt.
Da Herr Weber ueber kein eigenes Fahrzeug verfuegt und das Haus
Sternstr.29 in Neuss ohne Zeugen nicht mehr betreten will
(Herr Weber ist der Eigentuemer), wird von mir der Freundschafts-
dienst erwiesen.
Gegen 20.15 Uhr trafen wir auf der Sternstr.29 ein um den Brief-
kasten zu leeren. Vor dem Haus stand eine Jugoslavin. Die Haustuer
war offen. Mein Sohn und Herr Weber stiegen aus und gingen zum
Briefkasten. Dieser wurde dann von Herrn Weber geoeffnet und entleert.
Da durch die Mieter auch Post noch in den Hausflur gelegt wird traten
mein Sohn und er durch die geoeffnete Hausstuer einen Schritt in den
Flur und nahmen die dort befindliche Post, die fuer die Firma
CWK Computersysteme GmbH bestimmt war an sich.
Seite 2
Seite 2
- Erklaerung: Die Firma CWK Computersysteme GmbH wurde von Herrn
Weber gekuendigt und befindet sich in Aufloesung.
Die Kellerraeume wurden von meinem Sohn und Herrn Weber nicht,
wie spaeter von Ihrem Herrn Michels behauptet, betreten und aufge-
brochen.
Ferner wurde festgestellt, dass die Mitteilung die an der Innen-
seite der Glasscheibe (frueheres Buero der CWK) haengt, mit
Dexifix ueberklebt war. Die Mitteilung war fuer Feuerwehr und
Polizei bestimmt. Darauf ist die Angabe gemacht worden wo sich
der Kellerschluessel befindet. - Erlaeuterungg siehe naechsten
Absatz -.
Das Dexifix wurde von Herrn Weber entfernt. Wir fuhren daraufhin
zur Polizei, Juelicher Landstr., um Mitteilung ueber das Verkleben
dieser fuer die Feuerwehr und Polizei wichtigen Information zu
machen. Es interessierte aber nicht weiter.
Danach fuhren wir zu mir.
Ca. gegen 21.45Uhr fuhren wir (Herr Weber und ich), bevor er von mir
zurueck nach Moenchengladbach bebracht wurde nochmals an der Stern-
str.29 vorbei. Herr Weber wollte noch Sachen aus den Kellerraeumen
holen. Gegen 22.00 Uhr trafen wir dort ein.
Die Haustuer stand zu diesem Zeitpunkt weit offen. Herr Weber betrat
das Haus und kam nach ca. 2Minuten aufgeregt wieder. Er teilte mir
mit, dass die Kellertuer, welche am 27.4.93 durch die Fa.
Keiner Eigentumsschutz GmbH, 4040 Neuss, geoeffnet und ein neuer
Zylinder eingesetzt wurde aufgebrochen ist.
-Erklaerung: Die Fa. Keiner Eigentumsschutz GmbH, wurde nach dem
Einsatz der Polizei am 21.4.93, der Vorfall ist Ihnen
bekannt bestellt, da die Schluessel nicht dem Eigen-
tuemer, Herrn Weber, sondern Herrn Ramos ausgehaendigt
wurde. Durch den Vorfall am 26.3.93 wurde ein
Auswechseln des Zylinders noetigt, da Herr Weber sich
nicht nocheinmal bei Abholung des Schluessels einer
Waffenbedrohung durch Herrn Ramos aussetzen wollte.
Der geforderte Personenschutz am 26.4.93 bei Herrn
PHK Wolber wurde nicht erfuellt, mit der Begruendung
es handel sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Die Polizei wurde umgehaend von Herrn Weber angerufen.
Um ca. 22.30Uhr traf der Einsatzwagen NE-3103 auf der Sternstr. ein.
Die Beamten betraten das Haus und fanden die aufgebrochene Keller-
tuer vor. Der zerbrochene Tuerzylinder lag auf dem Boden und
wurde von dem einen Beamten aufgehoben und eingesteckt. Desweiteren
wurde der Stromkasten ueberprueft, da durch das RWE am 27.4.93
eine Verplombung auf Anordnung der Stadtwerke vorgenommen wurde.
Auf die Frage des Beamten ob sonstige Gegenstaende fehlen, wurde
erstmal festgestellt, dass sich die sonst im verschlossenen Keller
befindlichen Unterlagen sowie Disketten (5 Packete in weisser Verpackung)
und abggestellte Utensilien frueherer Mieter fehlten.
Seite 3
Seite 3
Die Polizeibeamten befragten daraufhin die Bewohner der 3.Etage des
Hauses Sternstr.29 ob jemand etwas gehoert oder gesehen haette
bezueglich des Kellereinbruches. Da es sich um jugoslavische
Kriegsfluechtlinge handelt und diese sich schwer in deutsch ver-
staendigen koennen geschah dies durch einen Beamten in englisch.
Herr Weber und ich befanden uns derzeit an der Haustuer. Die
Beamten und die Bewohner auf dem Flur der dritten Etage. Einer
der Beamten kam nach einer Weile herunter waehrend der andere seine
Fragen weiter in englisch stellte. Dieser Beamte kam dann auch
herunter und meinte zu seinem Kollegen:" Was hat die da gerade gesagt,
(in englisch)das heisst doch die waren selber im Keller."
Was sein Kollege bestaetigte. Daraufhin wurden die Bewohner gebeten
ihre Paesse zu zeigen und mitzukommen. Wir gingen dann zur Anzeigen-
aufnahme zum Streifenwagen. Dort wurden dann die Personalien und
die Einbruchsanzeige aufgenommen. Dem Beamten wurde von Herrn Weber
der Kellerschluessel des Schlosses zur Beweissicherung ausgehaendigt.
Die Beamten setzten sich ueber Funk mit ihrer Dienststelle in Verbindung.
Wir sollten noch warten.
Soweit zur Information.
Nach Eintreffen der Beamten (einer stellte sich als Herr Michels vor
der andere garnicht, Dienstausweise wurden nicht gezeigt) wurde der
Sachverhalt von Herrn Weber wahrheitsgemaess geschildert und die
Kellerraeume (in Beisein von mir und Herrn Weber) besichtigt. Wir
gingen dann nach oben. Ich wollte " Mr. Noname" den Sachverhalt
wie oben geschildert ueber den ueberklebten Hinweis fuer Polizei
und Feuerwehr erklaeren. Er meinte nur lapidar:" Dieser Hinweis
hinge wohl erst seit heute da, denn an dem Tag wo er da war, hing
dort noch keiner ". Ich sagte ihm das er ihn auch nicht hat sehen
koennen wenn er ueberklebt ist.
Eine Pruefung bei der Familie A.Tripp, Sternstr.20 wo der Keller-
schluessel im Beisein von mir am 27.4.93 fuer die o.a. Zwecke
hinterlegt wurde erfolgte nicht.
Zwischenzeitlich beorderte Herr Michels das RWE zur Sternstr.29.
Nach Eintreffen des RWE wollte Herr Michels und Mr. Noname ein
Stueck entfernt ersteinmal alleine mit dem Herrn von RWE reden.
Dies geschah auch. Danach sagte der Herr vom RWE Herrn Michels,
dass das RWE normalerweise nur fuer Notfaelle zum Einsatz gerufen
wird. Die Stadtwerke waeren fuer die Sternstr.29 zustaendig.
Nichts des zu Trotz orderte Herr Michels eine Stromanstellung
durch das RWE an. Die Einwaende des Herrn Weber, dass die Stadtwerke
eine Verplombung durch das RWE am 27.4.93 anggeordert hatte liess
er nicht gelten. Auch nicht den Einwand des Herrn Weber, dass Herr
Weber ihn darrauf Aufmerksam machte er wolle keinen Eingehungs-
betrug machen, liess Herr Michels nicht gelten. Herr Weber sagte
ihm auch das er nach Paraggraph 564 BGB die Mietparteien gekuendigt
hat. Worauf Herr Michels Herrn Weber ein Hausbetretungsverbot fuer
den 30.4.93 aussprach und eine Vortaeuschung falscher Tatsachen.
Seite 4
Seite 4
Sollte Herr Weber das Haus betreten wuerde er ihn in Gewahrsam nehmen.
Die Stromanschaltung nimmt Herr Michels auf seine Kappe.
Ausserdem stellt Herr Michels Strafantrag wegen Vortaeuschung falscher
Tatsachen, da der ganze Einbruch nur vorgetaeuscht sei. Herr Michels
habe Zeugenaussagen. Ich wurde aber nicht befragt. Eine Spurensicher-
rung des Einbruches wurde nicht vorgenommen.
Ausserdem wurde der von Herrn Weber zur Beweisstellung abgegebene
Kellerschluessel wieder an Herrn Weber ausgehaendigt.
Somit ist eine Beweissicherung nicht moeglich.
Durch das Rambomaessige Auftreten des Herrn Michels waren die
bis zu diesem Zeitpunkt korrekt handelden jungen Polizeibeamten
total eingeschuechtert.
Durch diese Vorgehensweise des Beamten Michels fuehle ich mich
dermassen einggeschuechtert und bedroht, dass ich den Sinn in dem ich
erzogen
worden bin: Naemlich " die Polizei dein Freund und Helfer "
nicht mehr verstehe. Wenn eine Gleichbehandlung nicht mehr
gewaehrleistet ist, wie bitte erklaere ich dies meinem Kinde????
Das Ansehen der Polizei und seiner Beamten hat durch diesen Vorfall
dermassen gelitten, dass obwohl ich verpflichtet bin Straftaten zu
melden in Zweifel ziehen muss dies auch zu tun, da ansonsten ich
hinterher die von mir angezeigte Straftat begangen habe.
Wenn jungen korrekten Polizeibeamten solch eine Vorgehensweise
vorgelebt und vorgefuehrt wird, und diese spaeter nachgeahmt wird
braucht sich die Polizei nicht zu wundern wenn sie mit Steinen
beschmissen wird. Bis heute hatte ich die Steineschmeisser nicht
verstanden, da ich an diesen Rechtsstaat geglaubt habe. Aber seit
diesem Vorfall weiss ich nicht mehr was ich von der Gerechtigkeit
und seinen Vertretern zu halten habe. Ich bin dermassen demorali-
siert, eingeschuechtert und verunsichert ueber diese Willkuer.
Ich habe durch diesen Vorfall Schaden an meiner Seele erlitten.
In Erwartung auf Ihre Stellungnahme verbleibe ich
Kopie
Ministerium fuer
Jugend und Familie
---------------------------------------------------------------------------
BRIEF ENDE !
BRIEF BEGINN !
---------------------------------------------------------------------------
DOLLENDORF,KARIN
KANUTENSTR 51
4040 NEUSS
Tele. : 02131-466970
Ministerium fuer
Jugend und Familie
Kennedyalle 105-107
5300 Bonn 2
NEUSS den, 01.05.93
Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
Vorfall am 30.4.93 22.00-23.00 Uhr
Sternstr.29, 4040 Neuss 1
Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab zu Ihrer Information:
Am 30.4.93 wurde Herr Wendolin Weber, von mir und meinem Sohn
Christian (11 Jahre), nach dem Karatetraining, (Herr Weber ist
ein Bekannter und Vereinskamerad von uns) in Moenchengladbach
auf der Dohler Str. 231 mit meinem Pkw. abgeholt.
Da Herr Weber ueber kein eigenes Fahrzeug verfuegt und das Haus
Sternstr.29 in Neuss ohne Zeugen nicht mehr betreten will
(Herr Weber ist der Eigentuemer), wird von mir der Freundschafts-
dienst erwiesen.
Gegen 20.15 Uhr trafen wir auf der Sternstr.29 ein um den Brief-
kasten zu leeren. Vor dem Haus stand eine Jugoslavin. Die Haustuer
war offen. Mein Sohn und Herr Weber stiegen aus und gingen zum
Briefkasten. Dieser wurde dann von Herrn Weber geoeffnet und entleert.
Da durch die Mieter auch Post noch in den Hausflur gelegt wird traten
mein Sohn und er durch die geoeffnete Hausstuer einen Schritt in den
Flur und nahmen die dort befindliche Post, die fuer die Firma
CWK Computersysteme GmbH bestimmt war an sich.
Seite 2
Seite 2
- Erklaerung: Die Firma CWK Computersysteme GmbH wurde von Herrn
Weber gekuendigt und befindet sich in Aufloesung.
Die Kellerraeume wurden von meinem Sohn und Herrn Weber nicht,
wie spaeter von Ihrem Herrn Michels behauptet, betreten und aufge-
brochen.
Ferner wurde festgestellt, dass die Mitteilung die an der Innen-
seite der Glasscheibe (frueheres Buero der CWK) haengt, mit
Dexifix ueberklebt war. Die Mitteilung war fuer Feuerwehr und
Polizei bestimmt. Darauf ist die Angabe gemacht worden wo sich
der Kellerschluessel befindet. - Erlaeuterungg siehe naechsten
Absatz -.
Das Dexifix wurde von Herrn Weber entfernt. Wir fuhren daraufhin
zur Polizei, Juelicher Landstr., um Mitteilung ueber das Verkleben
dieser fuer die Feuerwehr und Polizei wichtigen Information zu
machen. Es interessierte aber nicht weiter.
Danach fuhren wir zu mir.
Ca. gegen 21.45Uhr fuhren wir (Herr Weber und ich), bevor er von mir
zurueck nach Moenchengladbach bebracht wurde nochmals an der Stern-
str.29 vorbei. Herr Weber wollte noch Sachen aus den Kellerraeumen
holen. Gegen 22.00 Uhr trafen wir dort ein.
Die Haustuer stand zu diesem Zeitpunkt weit offen. Herr Weber betrat
das Haus und kam nach ca. 2Minuten aufgeregt wieder. Er teilte mir
mit, dass die Kellertuer, welche am 27.4.93 durch die Fa.
Keiner Eigentumsschutz GmbH, 4040 Neuss, geoeffnet und ein neuer
Zylinder eingesetzt wurde aufgebrochen ist.
-Erklaerung: Die Fa. Keiner Eigentumsschutz GmbH, wurde nach dem
Einsatz der Polizei am 21.4.93, der Vorfall ist Ihnen
bekannt bestellt, da die Schluessel nicht dem Eigen-
tuemer, Herrn Weber, sondern Herrn Ramos ausgehaendigt
wurde. Durch den Vorfall am 26.3.93 wurde ein
Auswechseln des Zylinders noetigt, da Herr Weber sich
nicht nocheinmal bei Abholung des Schluessels einer
Waffenbedrohung durch Herrn Ramos aussetzen wollte.
Der geforderte Personenschutz am 26.4.93 bei Herrn
PHK Wolber wurde nicht erfuellt, mit der Begruendung
es handel sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Die Polizei wurde umgehaend von Herrn Weber angerufen.
Um ca. 22.30Uhr traf der Einsatzwagen NE-3103 auf der Sternstr. ein.
Die Beamten betraten das Haus und fanden die aufgebrochene Keller-
tuer vor. Der zerbrochene Tuerzylinder lag auf dem Boden und
wurde von dem einen Beamten aufgehoben und eingesteckt. Desweiteren
wurde der Stromkasten ueberprueft, da durch das RWE am 27.4.93
eine Verplombung auf Anordnung der Stadtwerke vorgenommen wurde.
Auf die Frage des Beamten ob sonstige Gegenstaende fehlen, wurde
erstmal festgestellt, dass sich die sonst im verschlossenen Keller
befindlichen Unterlagen sowie Disketten (5 Packete in weisser Verpackung)
und abggestellte Utensilien frueherer Mieter fehlten.
Seite 3
Seite 3
Die Polizeibeamten befragten daraufhin die Bewohner der 3.Etage des
Hauses Sternstr.29 ob jemand etwas gehoert oder gesehen haette
bezueglich des Kellereinbruches. Da es sich um jugoslavische
Kriegsfluechtlinge handelt und diese sich schwer in deutsch ver-
staendigen koennen geschah dies durch einen Beamten in englisch.
Herr Weber und ich befanden uns derzeit an der Haustuer. Die
Beamten und die Bewohner auf dem Flur der dritten Etage. Einer
der Beamten kam nach einer Weile herunter waehrend der andere seine
Fragen weiter in englisch stellte. Dieser Beamte kam dann auch
herunter und meinte zu seinem Kollegen:" Was hat die da gerade gesagt,
(in englisch)das heisst doch die waren selber im Keller."
Was sein Kollege bestaetigte. Daraufhin wurden die Bewohner gebeten
ihre Paesse zu zeigen und mitzukommen. Wir gingen dann zur Anzeigen-
aufnahme zum Streifenwagen. Dort wurden dann die Personalien und
die Einbruchsanzeige aufgenommen. Dem Beamten wurde von Herrn Weber
der Kellerschluessel des Schlosses zur Beweissicherung ausgehaendigt.
Die Beamten setzten sich ueber Funk mit ihrer Dienststelle in Verbindung.
Wir sollten noch warten.
Soweit zur Information.
Nach Eintreffen der Beamten (einer stellte sich als Herr Michels vor
der andere garnicht, Dienstausweise wurden nicht gezeigt) wurde der
Sachverhalt von Herrn Weber wahrheitsgemaess geschildert und die
Kellerraeume (in Beisein von mir und Herrn Weber) besichtigt. Wir
gingen dann nach oben. Ich wollte " Mr. Noname" den Sachverhalt
wie oben geschildert ueber den ueberklebten Hinweis fuer Polizei
und Feuerwehr erklaeren. Er meinte nur lapidar:" Dieser Hinweis
hinge wohl erst seit heute da, denn an dem Tag wo er da war, hing
dort noch keiner ". Ich sagte ihm das er ihn auch nicht hat sehen
koennen wenn er ueberklebt ist.
Eine Pruefung bei der Familie A.Tripp, Sternstr.20 wo der Keller-
schluessel im Beisein von mir am 27.4.93 fuer die o.a. Zwecke
hinterlegt wurde erfolgte nicht.
Zwischenzeitlich beorderte Herr Michels das RWE zur Sternstr.29.
Nach Eintreffen des RWE wollte Herr Michels und Mr. Noname ein
Stueck entfernt ersteinmal alleine mit dem Herrn von RWE reden.
Dies geschah auch. Danach sagte der Herr vom RWE Herrn Michels,
dass das RWE normalerweise nur fuer Notfaelle zum Einsatz gerufen
wird. Die Stadtwerke waeren fuer die Sternstr.29 zustaendig.
Nichts des zu Trotz orderte Herr Michels eine Stromanstellung
durch das RWE an. Die Einwaende des Herrn Weber, dass die Stadtwerke
eine Verplombung durch das RWE am 27.4.93 anggeordert hatte liess
er nicht gelten. Auch nicht den Einwand des Herrn Weber, dass Herr
Weber ihn darrauf Aufmerksam machte er wolle keinen Eingehungs-
betrug machen, liess Herr Michels nicht gelten. Herr Weber sagte
ihm auch das er nach Paraggraph 564 BGB die Mietparteien gekuendigt
hat. Worauf Herr Michels Herrn Weber ein Hausbetretungsverbot fuer
den 30.4.93 aussprach und eine Vortaeuschung falscher Tatsachen.
Seite 4
Seite 4
Sollte Herr Weber das Haus betreten wuerde er ihn in Gewahrsam nehmen.
Die Stromanschaltung nimmt Herr Michels auf seine Kappe.
Ausserdem stellt Herr Michels Strafantrag wegen Vortaeuschung falscher
Tatsachen, da der ganze Einbruch nur vorgetaeuscht sei. Herr Michels
habe Zeugenaussagen. Ich wurde aber nicht befragt. Eine Spurensicher-
rung des Einbruches wurde nicht vorgenommen.
Ausserdem wurde der von Herrn Weber zur Beweisstellung abgegebene
Kellerschluessel wieder an Herrn Weber ausgehaendigt.
Somit ist eine Beweissicherung nicht moeglich.
Durch das Rambomaessige Auftreten des Herrn Michels waren die
bis zu diesem Zeitpunkt korrekt handelden jungen Polizeibeamten
total eingeschuechtert.
Durch diese Vorgehensweise des Beamten Michels fuehle ich mich
dermassen einggeschuechtert und bedroht, dass ich den Sinn in dem ich
erzogen
worden bin: Naemlich " die Polizei dein Freund und Helfer "
nicht mehr verstehe. Wenn eine Gleichbehandlung nicht mehr
gewaehrleistet ist, wie bitte erklaere ich dies meinem Kinde????
Das Ansehen der Polizei und seiner Beamten hat durch diesen Vorfall
dermassen gelitten, dass obwohl ich verpflichtet bin Straftaten zu
melden in Zweifel ziehen muss dies auch zu tun, da ansonsten ich
hinterher die von mir angezeigte Straftat begangen habe.
Wenn jungen korrekten Polizeibeamten solch eine Vorgehensweise
vorgelebt und vorgefuehrt wird, und diese spaeter nachgeahmt wird
braucht sich die Polizei nicht zu wundern wenn sie mit Steinen
beschmissen wird. Bis heute hatte ich die Steineschmeisser nicht
verstanden, da ich an diesen Rechtsstaat geglaubt habe. Aber seit
diesem Vorfall weiss ich nicht mehr was ich von der Gerechtigkeit
und seinen Vertretern zu halten habe. Ich bin dermassen demorali-
siert, eingeschuechtert und verunsichert ueber diese Willkuer.
Ich habe durch diesen Vorfall Schaden an meiner Seele erlitten.
In Erwartung auf Ihre Stellungnahme verbleibe ich
Kopie
Innenministerium
Dr.Schnoor
Haroldstr
4040 Duesseldorf 1
---------------------------------------------------------------------------
BRIEF ENDE !
INTERNES AKTENZEICHEN 3000-01-61-123
MINISTERIUM FUER FRAUEN UND JUGEND
AKTENZEICHEN 118-0440-II/D-3/19
datiert auf 14.05.93
die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ans INNENMINISTERIUM weitergeleitet
i.A. Marianne Biehl
weber hat am 93.07.12 um 02:53:09 31-501501 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-501501
weber hat am 93.07.12 um 03:04:32 31-501501 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-501501
weber hat am 02.09.93 um 08:39:45 31-501501 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-501501
weber hat am 02.09.93 um 09:05:02 33-501501 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-501501
weber hat am 20.09.93 um 00:05:43 31-501501 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-501501
Seite -00000004-