• (C) S. 00000003 BUNDESMINIST BUENDES MINISTERUM FD. JUGEND ID:103166

    STERNSTR. RECHT DOLLENDORF MIN.F.FRAUEN UND JUGEND AKZ: 118-0440-II/D-3/19

    D12.0101            
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-501501
    BRIEF BEGINN !
    ---------------------------------------------------------------------------
    
     
                                        DOLLENDORF,KARIN
                                        KANUTENSTR 51
                                   4040 NEUSS
                                        Tele. : 02131-466970
     
     
     
     
        Innenministerium
        Dr.Schnoor
        Haroldstr
     
        4040 Duesseldorf 1
     
     
     
     
     
                                               NEUSS  den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
    		Vorfall am 30.4.93 22.00-23.00 Uhr
    		Sternstr.29, 4040 Neuss 1
    		Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
     
         Sehr geehrte Damen und Herren,
     
         vorab zu Ihrer Information:
     
         Am 30.4.93 wurde Herr Wendolin Weber, von mir und meinem Sohn
         Christian (11 Jahre), nach dem Karatetraining, (Herr Weber ist
         ein Bekannter und Vereinskamerad von uns) in Moenchengladbach
         auf der Dohler Str. 231 mit meinem Pkw. abgeholt.
         Da Herr Weber ueber kein eigenes Fahrzeug verfuegt und das Haus
         Sternstr.29 in Neuss ohne Zeugen nicht mehr betreten will
         (Herr Weber ist der Eigentuemer), wird von mir der Freundschafts-
         dienst erwiesen.
     
         Gegen 20.15 Uhr trafen wir auf der Sternstr.29 ein um den Brief-
         kasten zu leeren. Vor dem Haus stand eine Jugoslavin. Die Haustuer
         war offen. Mein Sohn und Herr Weber stiegen aus und gingen zum
         Briefkasten. Dieser wurde dann von Herrn Weber geoeffnet und entleert.
         Da durch die Mieter auch Post noch in den Hausflur gelegt wird traten
         mein Sohn und er durch die geoeffnete Hausstuer einen Schritt in den
         Flur und nahmen die dort befindliche Post, die fuer die Firma
         CWK Computersysteme GmbH bestimmt war an sich.
     
     
     
          Seite 2
    
                                       Seite 2
     
     
     
     
         - Erklaerung: Die Firma CWK Computersysteme GmbH wurde von Herrn
    		   Weber gekuendigt und befindet sich in Aufloesung.
         Die Kellerraeume wurden von meinem Sohn und Herrn Weber nicht,
         wie spaeter von Ihrem Herrn Michels behauptet, betreten und aufge-
         brochen.
         Ferner wurde festgestellt, dass die Mitteilung die an der Innen-
         seite der Glasscheibe (frueheres Buero der CWK) haengt, mit
         Dexifix ueberklebt war. Die Mitteilung war fuer Feuerwehr und
         Polizei bestimmt. Darauf ist die Angabe gemacht worden wo sich
         der Kellerschluessel befindet. - Erlaeuterungg siehe naechsten
         Absatz -.
         Das Dexifix wurde von Herrn Weber entfernt. Wir fuhren daraufhin
         zur Polizei, Juelicher Landstr., um Mitteilung ueber das Verkleben
         dieser fuer die Feuerwehr und Polizei wichtigen Information zu
         machen. Es interessierte aber nicht weiter.
         Danach fuhren wir zu mir.
     
         Ca. gegen 21.45Uhr fuhren wir (Herr Weber und ich), bevor er von mir
         zurueck nach Moenchengladbach bebracht wurde nochmals an der Stern-
         str.29 vorbei. Herr Weber wollte noch Sachen aus den Kellerraeumen
         holen. Gegen 22.00 Uhr trafen wir dort ein.
         Die Haustuer stand zu diesem Zeitpunkt weit offen. Herr Weber betrat
         das Haus und kam nach ca. 2Minuten aufgeregt wieder. Er teilte mir
         mit, dass die Kellertuer, welche am 27.4.93 durch die Fa.
         Keiner Eigentumsschutz GmbH, 4040 Neuss, geoeffnet und ein neuer
         Zylinder eingesetzt wurde aufgebrochen ist.
         -Erklaerung: Die Fa. Keiner Eigentumsschutz GmbH, wurde nach dem
    		  Einsatz der Polizei am 21.4.93, der Vorfall ist Ihnen
    		  bekannt bestellt, da die Schluessel nicht dem Eigen-
    		  tuemer, Herrn Weber, sondern Herrn Ramos ausgehaendigt
    		  wurde. Durch den Vorfall am 26.3.93 wurde ein
    		  Auswechseln des Zylinders noetigt, da Herr Weber sich
    		  nicht nocheinmal bei Abholung des Schluessels einer
                      Waffenbedrohung durch Herrn Ramos aussetzen wollte.
    		  Der geforderte Personenschutz am 26.4.93 bei Herrn
    		  PHK Wolber wurde nicht erfuellt, mit der Begruendung
    		  es handel sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
        Die Polizei wurde umgehaend von Herrn Weber angerufen.
        Um ca. 22.30Uhr traf der Einsatzwagen NE-3103 auf der Sternstr. ein.
        Die Beamten betraten das Haus und fanden die aufgebrochene Keller-
        tuer vor. Der zerbrochene Tuerzylinder lag auf dem Boden und
        wurde von dem einen Beamten aufgehoben und eingesteckt. Desweiteren
        wurde der Stromkasten ueberprueft, da durch das RWE am 27.4.93
        eine Verplombung auf Anordnung der Stadtwerke vorgenommen wurde.
        Auf die Frage des Beamten ob sonstige Gegenstaende fehlen, wurde
        erstmal festgestellt, dass sich die sonst im verschlossenen Keller
        befindlichen Unterlagen sowie Disketten (5 Packete in weisser Verpackung)
        und abggestellte Utensilien frueherer Mieter fehlten.
     
          Seite 3
    
                                       Seite 3
     
     
        Die Polizeibeamten befragten daraufhin die Bewohner der 3.Etage des
        Hauses Sternstr.29 ob jemand etwas gehoert oder gesehen haette
        bezueglich des Kellereinbruches. Da es sich um jugoslavische
        Kriegsfluechtlinge handelt und diese sich schwer in deutsch ver-
        staendigen koennen geschah dies durch einen Beamten in englisch.
        Herr Weber und ich befanden uns derzeit an der Haustuer. Die
        Beamten und die Bewohner auf dem Flur der dritten Etage. Einer
        der Beamten kam nach einer Weile herunter waehrend der andere seine
        Fragen weiter in englisch stellte. Dieser Beamte kam dann auch
        herunter und meinte zu seinem Kollegen:" Was hat die da gerade gesagt,
        (in englisch)das heisst doch die waren selber im Keller."
        Was sein Kollege bestaetigte. Daraufhin wurden die Bewohner gebeten
        ihre Paesse zu zeigen und mitzukommen. Wir gingen dann zur Anzeigen-
        aufnahme zum Streifenwagen. Dort wurden dann die Personalien und
        die Einbruchsanzeige aufgenommen. Dem Beamten wurde von Herrn Weber
        der Kellerschluessel des Schlosses zur Beweissicherung ausgehaendigt.
        Die Beamten setzten sich ueber Funk mit ihrer Dienststelle in Verbindung.
        Wir sollten noch warten.
     
        Soweit zur Information.
     
        Nach Eintreffen der Beamten (einer stellte sich als Herr Michels vor
        der andere garnicht, Dienstausweise wurden nicht gezeigt) wurde der
        Sachverhalt von Herrn Weber wahrheitsgemaess geschildert und die
        Kellerraeume (in Beisein von mir und Herrn Weber) besichtigt. Wir
        gingen dann nach oben. Ich wollte " Mr. Noname"  den Sachverhalt
        wie oben geschildert ueber den ueberklebten Hinweis fuer Polizei
        und Feuerwehr erklaeren. Er meinte nur lapidar:" Dieser Hinweis
        hinge wohl erst seit heute da, denn an dem Tag wo er da war, hing
        dort noch keiner ". Ich sagte ihm das er ihn auch nicht hat sehen
        koennen wenn er ueberklebt ist.
        Eine Pruefung bei der Familie A.Tripp, Sternstr.20 wo der Keller-
        schluessel im Beisein von mir am 27.4.93 fuer die o.a. Zwecke
        hinterlegt wurde erfolgte nicht.
        Zwischenzeitlich beorderte Herr Michels das RWE zur Sternstr.29.
        Nach Eintreffen des RWE wollte Herr Michels und Mr. Noname ein
        Stueck entfernt ersteinmal alleine mit dem Herrn von RWE reden.
        Dies geschah auch. Danach sagte der Herr vom RWE Herrn Michels,
        dass das RWE normalerweise nur fuer Notfaelle zum Einsatz gerufen
        wird. Die Stadtwerke waeren fuer die Sternstr.29 zustaendig.
        Nichts des zu Trotz orderte Herr Michels eine Stromanstellung
        durch das RWE an. Die Einwaende des Herrn Weber, dass die Stadtwerke
        eine Verplombung durch das RWE am 27.4.93 anggeordert hatte liess
        er nicht gelten. Auch nicht den Einwand des Herrn Weber, dass Herr
        Weber ihn darrauf Aufmerksam machte er wolle keinen Eingehungs-
        betrug machen, liess Herr Michels nicht gelten. Herr Weber sagte
        ihm auch das er nach Paraggraph 564 BGB die Mietparteien gekuendigt
        hat. Worauf Herr Michels Herrn Weber ein Hausbetretungsverbot fuer
        den 30.4.93 aussprach und eine Vortaeuschung falscher Tatsachen.
     
          Seite 4
    
                                       Seite 4
     
     
        Sollte Herr Weber das Haus betreten wuerde er ihn in Gewahrsam nehmen.
        Die Stromanschaltung nimmt Herr Michels auf seine Kappe.
        Ausserdem stellt Herr Michels Strafantrag wegen Vortaeuschung falscher
        Tatsachen, da der ganze Einbruch nur vorgetaeuscht sei. Herr Michels
        habe Zeugenaussagen. Ich wurde aber nicht befragt. Eine Spurensicher-
        rung des Einbruches wurde nicht vorgenommen.
        Ausserdem wurde der von Herrn Weber zur Beweisstellung abgegebene
        Kellerschluessel wieder an Herrn Weber ausgehaendigt.
        Somit ist eine Beweissicherung nicht moeglich.
        Durch das Rambomaessige Auftreten des Herrn Michels waren die
        bis zu diesem Zeitpunkt korrekt handelden jungen Polizeibeamten
        total eingeschuechtert.
     
        Durch diese Vorgehensweise des Beamten Michels fuehle ich mich
        dermassen einggeschuechtert und bedroht, dass ich den Sinn in dem ich
        erzogen
        worden bin: Naemlich " die Polizei dein Freund und Helfer "
        nicht mehr verstehe. Wenn eine Gleichbehandlung nicht mehr
        gewaehrleistet ist, wie bitte erklaere ich dies meinem Kinde????
        Das Ansehen der Polizei und seiner Beamten hat durch diesen Vorfall
        dermassen gelitten, dass obwohl ich verpflichtet bin Straftaten zu
        melden in Zweifel ziehen muss dies auch zu tun, da ansonsten ich
        hinterher die von mir angezeigte Straftat begangen habe.
     
        Wenn jungen korrekten Polizeibeamten solch eine Vorgehensweise
        vorgelebt und vorgefuehrt wird, und diese spaeter nachgeahmt wird
        braucht sich die Polizei nicht zu wundern wenn sie mit Steinen
        beschmissen wird. Bis heute hatte ich die Steineschmeisser nicht
        verstanden, da ich an diesen Rechtsstaat geglaubt habe. Aber seit
        diesem Vorfall weiss ich nicht mehr was ich von der Gerechtigkeit
        und seinen Vertretern zu halten habe. Ich bin dermassen demorali-
        siert, eingeschuechtert und verunsichert ueber diese Willkuer.
        Ich habe durch diesen Vorfall Schaden an meiner Seele erlitten.
     
        In Erwartung auf Ihre Stellungnahme verbleibe ich
     
     
     
     
        Kopie
        Ministerium  fuer
        Jugend und Familie
     
    
    ---------------------------------------------------------------------------
    BRIEF ENDE !
    BRIEF BEGINN !
    ---------------------------------------------------------------------------
    
     
                                        DOLLENDORF,KARIN
                                        KANUTENSTR 51
                                   4040 NEUSS
                                        Tele. : 02131-466970
     
     
     
     
        Ministerium  fuer
        Jugend und Familie
     
        Kennedyalle 105-107
        5300 Bonn 2
     
     
     
     
                                               NEUSS  den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
    		Vorfall am 30.4.93 22.00-23.00 Uhr
    		Sternstr.29, 4040 Neuss 1
    		Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
     
         Sehr geehrte Damen und Herren,
     
         vorab zu Ihrer Information:
     
         Am 30.4.93 wurde Herr Wendolin Weber, von mir und meinem Sohn
         Christian (11 Jahre), nach dem Karatetraining, (Herr Weber ist
         ein Bekannter und Vereinskamerad von uns) in Moenchengladbach
         auf der Dohler Str. 231 mit meinem Pkw. abgeholt.
         Da Herr Weber ueber kein eigenes Fahrzeug verfuegt und das Haus
         Sternstr.29 in Neuss ohne Zeugen nicht mehr betreten will
         (Herr Weber ist der Eigentuemer), wird von mir der Freundschafts-
         dienst erwiesen.
     
         Gegen 20.15 Uhr trafen wir auf der Sternstr.29 ein um den Brief-
         kasten zu leeren. Vor dem Haus stand eine Jugoslavin. Die Haustuer
         war offen. Mein Sohn und Herr Weber stiegen aus und gingen zum
         Briefkasten. Dieser wurde dann von Herrn Weber geoeffnet und entleert.
         Da durch die Mieter auch Post noch in den Hausflur gelegt wird traten
         mein Sohn und er durch die geoeffnete Hausstuer einen Schritt in den
         Flur und nahmen die dort befindliche Post, die fuer die Firma
         CWK Computersysteme GmbH bestimmt war an sich.
     
     
     
          Seite 2
    
                                       Seite 2
     
     
     
     
         - Erklaerung: Die Firma CWK Computersysteme GmbH wurde von Herrn
    		   Weber gekuendigt und befindet sich in Aufloesung.
         Die Kellerraeume wurden von meinem Sohn und Herrn Weber nicht,
         wie spaeter von Ihrem Herrn Michels behauptet, betreten und aufge-
         brochen.
         Ferner wurde festgestellt, dass die Mitteilung die an der Innen-
         seite der Glasscheibe (frueheres Buero der CWK) haengt, mit
         Dexifix ueberklebt war. Die Mitteilung war fuer Feuerwehr und
         Polizei bestimmt. Darauf ist die Angabe gemacht worden wo sich
         der Kellerschluessel befindet. - Erlaeuterungg siehe naechsten
         Absatz -.
         Das Dexifix wurde von Herrn Weber entfernt. Wir fuhren daraufhin
         zur Polizei, Juelicher Landstr., um Mitteilung ueber das Verkleben
         dieser fuer die Feuerwehr und Polizei wichtigen Information zu
         machen. Es interessierte aber nicht weiter.
         Danach fuhren wir zu mir.
     
         Ca. gegen 21.45Uhr fuhren wir (Herr Weber und ich), bevor er von mir
         zurueck nach Moenchengladbach bebracht wurde nochmals an der Stern-
         str.29 vorbei. Herr Weber wollte noch Sachen aus den Kellerraeumen
         holen. Gegen 22.00 Uhr trafen wir dort ein.
         Die Haustuer stand zu diesem Zeitpunkt weit offen. Herr Weber betrat
         das Haus und kam nach ca. 2Minuten aufgeregt wieder. Er teilte mir
         mit, dass die Kellertuer, welche am 27.4.93 durch die Fa.
         Keiner Eigentumsschutz GmbH, 4040 Neuss, geoeffnet und ein neuer
         Zylinder eingesetzt wurde aufgebrochen ist.
         -Erklaerung: Die Fa. Keiner Eigentumsschutz GmbH, wurde nach dem
    		  Einsatz der Polizei am 21.4.93, der Vorfall ist Ihnen
    		  bekannt bestellt, da die Schluessel nicht dem Eigen-
    		  tuemer, Herrn Weber, sondern Herrn Ramos ausgehaendigt
    		  wurde. Durch den Vorfall am 26.3.93 wurde ein
    		  Auswechseln des Zylinders noetigt, da Herr Weber sich
    		  nicht nocheinmal bei Abholung des Schluessels einer
                      Waffenbedrohung durch Herrn Ramos aussetzen wollte.
    		  Der geforderte Personenschutz am 26.4.93 bei Herrn
    		  PHK Wolber wurde nicht erfuellt, mit der Begruendung
    		  es handel sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
        Die Polizei wurde umgehaend von Herrn Weber angerufen.
        Um ca. 22.30Uhr traf der Einsatzwagen NE-3103 auf der Sternstr. ein.
        Die Beamten betraten das Haus und fanden die aufgebrochene Keller-
        tuer vor. Der zerbrochene Tuerzylinder lag auf dem Boden und
        wurde von dem einen Beamten aufgehoben und eingesteckt. Desweiteren
        wurde der Stromkasten ueberprueft, da durch das RWE am 27.4.93
        eine Verplombung auf Anordnung der Stadtwerke vorgenommen wurde.
        Auf die Frage des Beamten ob sonstige Gegenstaende fehlen, wurde
        erstmal festgestellt, dass sich die sonst im verschlossenen Keller
        befindlichen Unterlagen sowie Disketten (5 Packete in weisser Verpackung)
        und abggestellte Utensilien frueherer Mieter fehlten.
     
          Seite 3
    
                                       Seite 3
     
     
        Die Polizeibeamten befragten daraufhin die Bewohner der 3.Etage des
        Hauses Sternstr.29 ob jemand etwas gehoert oder gesehen haette
        bezueglich des Kellereinbruches. Da es sich um jugoslavische
        Kriegsfluechtlinge handelt und diese sich schwer in deutsch ver-
        staendigen koennen geschah dies durch einen Beamten in englisch.
        Herr Weber und ich befanden uns derzeit an der Haustuer. Die
        Beamten und die Bewohner auf dem Flur der dritten Etage. Einer
        der Beamten kam nach einer Weile herunter waehrend der andere seine
        Fragen weiter in englisch stellte. Dieser Beamte kam dann auch
        herunter und meinte zu seinem Kollegen:" Was hat die da gerade gesagt,
        (in englisch)das heisst doch die waren selber im Keller."
        Was sein Kollege bestaetigte. Daraufhin wurden die Bewohner gebeten
        ihre Paesse zu zeigen und mitzukommen. Wir gingen dann zur Anzeigen-
        aufnahme zum Streifenwagen. Dort wurden dann die Personalien und
        die Einbruchsanzeige aufgenommen. Dem Beamten wurde von Herrn Weber
        der Kellerschluessel des Schlosses zur Beweissicherung ausgehaendigt.
        Die Beamten setzten sich ueber Funk mit ihrer Dienststelle in Verbindung.
        Wir sollten noch warten.
     
        Soweit zur Information.
     
        Nach Eintreffen der Beamten (einer stellte sich als Herr Michels vor
        der andere garnicht, Dienstausweise wurden nicht gezeigt) wurde der
        Sachverhalt von Herrn Weber wahrheitsgemaess geschildert und die
        Kellerraeume (in Beisein von mir und Herrn Weber) besichtigt. Wir
        gingen dann nach oben. Ich wollte " Mr. Noname"  den Sachverhalt
        wie oben geschildert ueber den ueberklebten Hinweis fuer Polizei
        und Feuerwehr erklaeren. Er meinte nur lapidar:" Dieser Hinweis
        hinge wohl erst seit heute da, denn an dem Tag wo er da war, hing
        dort noch keiner ". Ich sagte ihm das er ihn auch nicht hat sehen
        koennen wenn er ueberklebt ist.
        Eine Pruefung bei der Familie A.Tripp, Sternstr.20 wo der Keller-
        schluessel im Beisein von mir am 27.4.93 fuer die o.a. Zwecke
        hinterlegt wurde erfolgte nicht.
        Zwischenzeitlich beorderte Herr Michels das RWE zur Sternstr.29.
        Nach Eintreffen des RWE wollte Herr Michels und Mr. Noname ein
        Stueck entfernt ersteinmal alleine mit dem Herrn von RWE reden.
        Dies geschah auch. Danach sagte der Herr vom RWE Herrn Michels,
        dass das RWE normalerweise nur fuer Notfaelle zum Einsatz gerufen
        wird. Die Stadtwerke waeren fuer die Sternstr.29 zustaendig.
        Nichts des zu Trotz orderte Herr Michels eine Stromanstellung
        durch das RWE an. Die Einwaende des Herrn Weber, dass die Stadtwerke
        eine Verplombung durch das RWE am 27.4.93 anggeordert hatte liess
        er nicht gelten. Auch nicht den Einwand des Herrn Weber, dass Herr
        Weber ihn darrauf Aufmerksam machte er wolle keinen Eingehungs-
        betrug machen, liess Herr Michels nicht gelten. Herr Weber sagte
        ihm auch das er nach Paraggraph 564 BGB die Mietparteien gekuendigt
        hat. Worauf Herr Michels Herrn Weber ein Hausbetretungsverbot fuer
        den 30.4.93 aussprach und eine Vortaeuschung falscher Tatsachen.
     
          Seite 4
    
                                       Seite 4
     
     
        Sollte Herr Weber das Haus betreten wuerde er ihn in Gewahrsam nehmen.
        Die Stromanschaltung nimmt Herr Michels auf seine Kappe.
        Ausserdem stellt Herr Michels Strafantrag wegen Vortaeuschung falscher
        Tatsachen, da der ganze Einbruch nur vorgetaeuscht sei. Herr Michels
        habe Zeugenaussagen. Ich wurde aber nicht befragt. Eine Spurensicher-
        rung des Einbruches wurde nicht vorgenommen.
        Ausserdem wurde der von Herrn Weber zur Beweisstellung abgegebene
        Kellerschluessel wieder an Herrn Weber ausgehaendigt.
        Somit ist eine Beweissicherung nicht moeglich.
        Durch das Rambomaessige Auftreten des Herrn Michels waren die
        bis zu diesem Zeitpunkt korrekt handelden jungen Polizeibeamten
        total eingeschuechtert.
     
        Durch diese Vorgehensweise des Beamten Michels fuehle ich mich
        dermassen einggeschuechtert und bedroht, dass ich den Sinn in dem ich
        erzogen
        worden bin: Naemlich " die Polizei dein Freund und Helfer "
        nicht mehr verstehe. Wenn eine Gleichbehandlung nicht mehr
        gewaehrleistet ist, wie bitte erklaere ich dies meinem Kinde????
        Das Ansehen der Polizei und seiner Beamten hat durch diesen Vorfall
        dermassen gelitten, dass obwohl ich verpflichtet bin Straftaten zu
        melden in Zweifel ziehen muss dies auch zu tun, da ansonsten ich
        hinterher die von mir angezeigte Straftat begangen habe.
     
        Wenn jungen korrekten Polizeibeamten solch eine Vorgehensweise
        vorgelebt und vorgefuehrt wird, und diese spaeter nachgeahmt wird
        braucht sich die Polizei nicht zu wundern wenn sie mit Steinen
        beschmissen wird. Bis heute hatte ich die Steineschmeisser nicht
        verstanden, da ich an diesen Rechtsstaat geglaubt habe. Aber seit
        diesem Vorfall weiss ich nicht mehr was ich von der Gerechtigkeit
        und seinen Vertretern zu halten habe. Ich bin dermassen demorali-
        siert, eingeschuechtert und verunsichert ueber diese Willkuer.
        Ich habe durch diesen Vorfall Schaden an meiner Seele erlitten.
     
        In Erwartung auf Ihre Stellungnahme verbleibe ich
     
     
     
     
        Kopie
        Innenministerium
        Dr.Schnoor
        Haroldstr
     
         4040 Duesseldorf 1
    
    ---------------------------------------------------------------------------
    BRIEF ENDE !
     
    INTERNES AKTENZEICHEN 3000-01-61-123
     
    MINISTERIUM FUER FRAUEN UND JUGEND
    AKTENZEICHEN 118-0440-II/D-3/19
    datiert auf 14.05.93
    die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ans INNENMINISTERIUM weitergeleitet
    i.A. Marianne Biehl
     
     
     
    weber hat am 93.07.12 um 02:53:09  31-501501      bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-501501
     
     
    weber hat am 93.07.12 um 03:04:32  31-501501      bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-501501
     
     
    weber hat am 02.09.93 um 08:39:45  31-501501      bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-501501
     
     
    weber hat am 02.09.93 um 09:05:02  33-501501      bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-501501
     
     
    weber hat am 20.09.93 um 00:05:43  31-501501      bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-501501
    

  • (C) S. 00000003 BUNDESMINIST BUENDES MINISTERUM FD. JUGEND ID:103166 Note: of other type
         
    
  • zurueck zum Index
  • zurueck zum Ueberbegriff
         
    
                         Seite -00000004-