• <<-- zurueck / back

    S. 00000088 INFOS ZU ALTENHEIMKOSTEN DIE VOR GERICHT LANDEN.

  • next / vor -->>

    (C) S. 00000090 AUDIO ANRUF 30.06.99 12:05h FR.WILLKOMMEN BZGL RECHNUNG 01.05.-31.05.99


  • HEIMKOSTEN INFOS

    eIII.I50116090090203
    DATEI::/u/weber/artikel/grafik/02/cd0001/43/00283laa
     
    

    Der lange Weg zu einer Verbesserung des Heimgesetzes

    von Ingrid Häusler

    Oktober 1996


    Senioreninitiative verklagt Bayerisches Rotes Kreuz

    Eine Senioreninitiative aus Bad Reichenhall hat schon vor Jahren den Kampf "gegen Goliath" aufgenommen: Gegen das Bayerische Rote Kreuz. Die Senioren mußten für ihr Doppelzimmer im BRK-Altenheim innerhalb von drei Jahren eine 36-prozentige Mietsteigerung hinnehmen. Die Miete betrug zuletzt DM 4.426.- ohne Pflegeleistungen. Den Bewohnern platzte der Kragen, und sie verklagten das Bayerische Rote Kreuz als Träger des Seniorenheims in einem Musterprozeß auf "Offenlegung der Berechnungsgrundlage der Heimkosten". Beim Landgericht Traunstein bekamen sie in erster Instanz recht. Beim Oberlandesgericht in München und auch beim Bundesgerichtshof haben die Senioren kein Glück gehabt, ihr Anliegen wurde wieder abgelehnt. Besonders zynisch tat sich der Bundesgerichtshof hervor mit seiner Begründung: Ein Auskunftsrecht werde verweigert, weil es im Gesetz nicht vorgesehen sei...

    Dieser Fall ist kein Einzelfall, und die gewaltig gestiegenen Kosten im Altenheimbereich haben dazu geführt, daß im Jahr 1994 neun von zehn HeimbewohnerInnen auf Sozialhilfe angewiesen waren, während es 1980 erst zwei von zehn waren. Dieser Kostenanstieg belastet also in unangemessener Weise die öffentlichen Kassen. Den Betroffenen steht noch nicht einmal ein Kündigungsrecht zu, sie sind der Preiserhöhungsschraube ohne Schutz ausgeliefert.

    Schon in der letzten Legislaturperiode hat die bündnisGRÜNE Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Heimgesetzes im Landtag eingebracht. Kernpunkt unserer Initiative ist das Bestreben, eine funktionierende Preiskontrolle zu ermöglichen, die den einzelnen Senioren individuell aufschlüsselt, für welche Leistungen sie wieviel Geld zahlen müssen. In der neuen Legislaturperiode wurde der Gesetzentwurf von uns erneut vorgebracht.

    Staatsregierung beschränkt sich aufs "Aussitzen".

    Das Verhalten von CSU-Fraktion und Staatsregierung zu diesem Gesetz-Entwurf war mehr als unrühmlich: Man beschränkte sich lange aufs "Aussitzen", und überließ die Klärung den Gerichten. - Könnte das auch damit zusammenhängen, daß "sechs von sieben Regierungspräsidenten im Vorstand des BRK sitzen", wie in einer Schriftlichen Anfrage zu erfahren war? Die Sozialpolitische Sprecherin Theresa Schopper warf in diesem Zusammenhang der Staatsregierung vor, daß die Regierungspräsidenten als Chefs der Heimaufsichtsbehörde sich quasi "selbst kontrollieren können." Eine notwendige saubere Trennung zwischen Aufsichtsbehörde und Einrichtungsträger werde dadurch zur Makulatur.

    Inzwischen ist durch ein Urteil des Landgerichts Traunstein der Heimträger dazu verpflichtet worden, unzulässig erhobene Beträge an die klagenden Rentner zurückzuzahlen. Das Bayerische Rote Kreuz ist umgehend in die erneute Berufung gegangen, da es zahlreiche Vergleichsfälle gebe und somit "horrende Summen" auf dem Spiel stünden.

    Aber all dies hat dem BRK doch nichts genützt! Am 9.10.96 entschied das Oberlandesgericht München, daß das BRK den drei Bewohnern des Ruhesitzes in Kirchberg die seit 1991 um bis zu 50% erhöhten Heimkosten zurückzahlen muß. Mit dieser Entscheidung in einem Musterprozeß ist der Weg für Senioren endlich frei, überhöhte Heimkosten einzuklagen.

    Nach einem Beschluß des Landtagsplenums vom 28.11.95 soll die Staatsregierung "bei der Bundesregierung dahingehend vorstellig werden, daß im Rahmen einer grundlegenden Novellierung des Heimgesetzes die größtmögliche Transparenz in bezug auf Angemessenheit von Heimkosten geschaffen wird." - Eine Formulierung, die keinem weh tut, auch nicht dem BRK-Konzern!

    Trotzdem haben wir mit dieser Initiative etwas erreicht: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat inzwischen seine Absicht bekräftigt, diesen Fragenkomplex bei der grundlegenden Novellierung des Heimgesetzes aufzugreifen. Diesem Ziel dient auch ein Forschungsvorhaben des Bundesministeriums zur Erstellung von Heimkostenspiegeln für stationäre Einrichtungen in der Altenhilfe. Außerdem wird im Bundestag ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN verhandelt, der die gleiche Forderung enthält.

    Ingrid Häusler,
    Fachreferentin für Sozialpolitik

    Das "Bündnis 90/DIE GRÜNEN" hier Politik macht hat nichts, aber auch garnichts mit MENSCHENFREUNDLICHKEIT ZU TUN !



  • <<-- zurueck / back

    S. 00000088 INFOS ZU ALTENHEIMKOSTEN DIE VOR GERICHT LANDEN.

  • next / vor -->>

    (C) S. 00000090 AUDIO ANRUF 30.06.99 12:05h FR.WILLKOMMEN BZGL RECHNUNG 01.05.-31.05.99

  • zurueck zum Index
  • zurueck zum Ueberbegriff
  •                      Seite -00000089-