/Sozialamt/ARGE Stadt Moenchengladbach

Darum geht es eigentlich ..
Erster Beigeordneter Peter Söhngen




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    S. 00000015 S.2 ANHOERUNG SCHREIBEN V.17.10 E.22.10 SOZIALAMT MG ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG

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    (C) S. 00000017 EINSTWEILIGE ANORDNUNG 03.11.2003 SOZIALAMT MG ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG -


  • ANTWORT AUF SCHREIBEN V.17.10 E.22.10 SOZIALAMT MG ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG -

    eIII.I501429034005  
    DATEI::/u/weber/artikel/grafik/02/cd0001/34/filedoyplq.txt
    Postanschrift:       Weber, Wendolin  ! Hausadresse:  Weber, Wendolin
                         Postfach 201402  !               Giesenkirchener Str.55
                   41214 Moenchengladbach !        41238 MOENCHENGLADBACH
    Tel./Fax-Nr.: +49-(0)69-1330 4596 616 !
    ===========================================================================
                           e-mail : weber@bundesregierung.cjb.net
    e-mail : weber@bundesregierung.myip.org   e-mail : weber@neuss.myip.org
    e-mail : wendolinw@mailcc.com             e-mail : bund01@mail.flashmail.com
     
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           http://susd4000.cjb.net
           http://ChronikderWillkuer.atwork.to  http://sus4050.atwork.to/
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    ICQ No.: 137212151                 Instant Messenger AIM : wendolinwweber
    ***************************************************************************
     
     
     
     
              SOZIALAMT RHEYDT
              HR. MOOSSEN 
        4050 MOENCHENGLADBACH RHEYDT
                                      MOENCHENGLADBACH 2   den, 26.10.03
     
     
              Az. :eIII.I501429034005   (bitte stets angeben)
     
     
           DRINGLICHKEIT / EILENTSCHEIDUNG !
     
              Betr: Ihr Az.:  6000046360132
                 ANTWORT AN SOZIALAMT MG ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG
     
     
     
                 ich bedanke mich fuer Ihre o.a. Schreiben.
     
    Vorab, zu Ihrem Schreiben datiert auf den 17.10.03 , Poststempel 21.10
    Eingang 22.10.03, ist interessant, dass Sie von
     
    ".... und gebeten, einen entsprechenden Antrag auf diese Leistung zu stellen.
    Die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz gehen den Leistungen des BSHG vor.
    Jedoch sind Sie nicht bereit, einen entsprechenden Antrag auf Grundsicherung 
    zu stellen.
    Aufgrund fehlender Mitwirkung stelle ich daher die Hilfegewaehrung zum 01.11.03 
    ein"         , sprechen.
     
    Sie haben mir bei meinem letzten Besuch bei Ihnen, am 1.10.,
    bei dem ich meine Krankenscheine abholen musste  unmissverstaendlich gesagt,
    das Sie mich zwingen werden, die unzumutbare Erklaerung, die im uebrigen 
    von der normalen Erklaerung enorm abweicht, zu unterschreiben.
    Obwohl ich Ihnen schon meine Sichtweise erklaert habe.
    Sie haben mit keinem Satz erklaert das Sie die Sozialhilfe streichen werden.
     
    Allein schon Ihre Aussage "... Ich werde sie zwingen dies zu Unterschreiben,
    andere tun das auch ... " werte ich als Drohung , Noetigung und ein 
    massiver Verstoss gegen Artikel 25 der Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte
     
    Ich erstatte hiermit gleichzeitig Strafanzeige gegen Sie wegen Noetigung und
    Erpressung.
     
    Sie behaupten ich waere meiner Pflicht nicht nachgekommen diesen Antrag zu
    stellen. (Zitat : "Jedoch sind Sie nicht bereit, einen entsprechenden Antrag auf
    Grundsicherung zu stellen.
    Aufgrund fehlender Mitwirkung stelle ich daher die Hilfegewaehrung zum 01.11.03 
    ein ") 
     
    Eigentlich muesste ich "Querulant" mich doch gluecklich schaetzen, wenn
    der Steuerzahler statt bisher 296,-- EURO Regelsatz abzueglich
                                    4,60 EURO WG. ZAHLUNGSANWEISUNG 
                                           (was seit bestehen der Sozialhilfe ging
                                            und mich zu einem Konto zwingen soll)
                                  ======== 
                      also somit 291,40 EURO Regelsatz zahlt .
    Der Steuerzahler wuerde nunmehr einen Regelsatz von 340.40 EURO zahlen muessen,
    wenn ich es recht verstanden habe.
     
    Das Sie,  und nun muessen wir einmal ueber Ihre Pflicht reden,
    dabei nicht bedacht haben , das Sie und Ihre Dienststelle verpflichtet 
    waeren, nicht Menschen entgegen der Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte
    fertig zu machen und der Verelendung und Vernichtung Preis zu geben,
    sie zu Bedrohen und zu noetigen,  dem Steuerzahler noch mehr auf der Tasche 
    zu liegen, sondern wie in anderen Faellen auch, die Verursacher in die Haftung 
    zu nehmen . (Sie fallen ueber jeden Vater her und holen sich dort das Geld, 
    wenn eine Frau/Kind zum Sozialfall wird. Sie fallen ueber jeden anderen her 
    wenn Sie dort etwas holen wollen...
     
    Aber, sie decken die Taeter in den "Staatlichen Organen" die die vollstaendig
    nachhaltige Vernichtung meiner Familie betrieben haben und sind zu feige
    sich dort das Geld zu holen und gleichzeitig mich aus der Sozialhilfe
    und Sklaverei heraus zu fuehren.
    Statt dessen betreiben Sie immer weiter die Verelendung und treiben
    hier bei die Kosten fuer den Steuerzahler immer weiter in die Hoehe !
     
    ===========================================================================
    Zur Erinnerung: Artikel 25 AEdMr
     
    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner
    Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, 
    aerztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fuersorge 
    gewaehrleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, 
    Krankheit, Invaliditaet, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust 
    seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstaende.
     
    Ist es etwa Ihre Pflicht deutsche Familien zu vernichten ?
     
    Sie haben die mich Bedroht und genoetigt !!!
    Sie verweigern mir Nahrung  obwohl diese Situation durch "staatliche Organe
                            vorsaetzlich herbei gefuehrt wurde.
                            Vorsaetzlich = ich habe im Vorfeld auf die Schaeden
                                               warnend hingewiesen.
    (Ihr SCHREIBEN V.17.10 E.22.10 SOZIALAMT MG Hr.Moossen ANTRAG AUF GRUNDSICHERUNG)
    ( http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0006/stadt/eiii-i-d-mg-ra/soz/17634/00000014.html )
     
    "Sie" verweigern Wohnung, in dem "Sie" mich mitten im Winter Obdachlos gemacht 
    haben und somit mein Leben gefaehrdet haben.
    ( http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0001/stadt/eiii-i-d-mg-ra/soz/1644/00000003.html
    zum gesamt Kapitel : http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0001/stadt/eiii-i-d-mg-ra/soz/
    Kurzabriss : http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0006/buch5/index.html )
     
     
    "Sie" verweigern aerztlicher Betreuung , in dem "Sie" notwendige Behandlungen 
    nicht oder extrem verschleppt genehmigen und somit zusammen mit den Bedingungen
    der Obdachlosigkeit im Winter (herbei gefuehrt durch "Sie") und den seit 
    nunmehr ueber einen Jahrzehnt andauernden Uebergriffen "staatlicher" Organe
    mich massiv geschaedigt haben.
    ( "Ihr" Bescheid vom 19.03.96  50/26-43 1802 ws-ke
     http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0001/stadt/eiii-i-d-mg-ra/soz/1669/00000009.html 
    bzw. 
    VERWALTUNGSGERICHT D-DORF 22 K 2364/99 KLAGE % STADTDIREKTOR MG WEGEN ZAHN.
    STA MG 08.2.99 2.   Zur Koerperverletzung durch verschleppte Abwicklung
    	      der Zahnbehandlung durch Sozialamt
    ( http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/sta-mg/stdxmg/00000002.html )
     
    Durch die Streichung der Sozialhilfe , werde ich auch nicht mehr die aerztliche 
    Versorgung  in Anspruch nehmen koennen.
     
    Ich koennte hier die Liste "Ihrer"/Ihrer Pflicht-"Verletzungen" fast schier 
    endlos fortsetzen.
    Also erzaehlen Sie keinen Scheiss von Pflicht und Sie haetten....
     
    Sie Herr Moossen und Ihre "staatlichen Organe" haetten diese 
    Menschenrechtsverbrechen verhindern muessen bzw. dem Gebot der 
    Schadensminimierung folgen muessen.
    Dies gilt sowohl in Blick auf die Vernichtung deutscher Familien (als deren
    Handlanger und Henkersknecht sie taetig sind , als auch im Blick auf den
    Steuerzahler, der ihr verschissenes "Gehalt zahlt ! Von Mit-Menschlichkeit 
    brauche ich Ihnen nichts zu erzaehlen ...!!!! Kennen Sie wahrscheinlich nicht !)
    ============================================================================
    In soweit muessen Sie sich den Vorwurf der fehlenden Mitwirkung 
    anlasten lassen und man sollte Ihnen und Ihres gleichen auf der Stelle 
    die Gehaelter und Pensionen (Leistungen falls man ueberhaupt von Leistung
    auf Ihrer Seite reden kann), streichen.
     
    Darueber hinaus muessen Sie sich massiv den Vorwurf der Pflichtverletzung 
    gefallen lassen.
    Ihr Schreiben datiert auf den 17.10.03 , Poststempel 21.10
    Eingang 22.10.03, ist ein einziger Terror von Ihrer Seite .
    Denn Sie streichen mir Essen, aerztliche Versorgung etc... zum 31.10.03
    Sie setzen mich massiv durch Nahrungsentzug unter Druck ! 
    Terror ist das und ein Anschlag auf mein Leben und meine Gesundheit !
    Und dies nur weil Sie lieber mehr zahlen als die Taeter in den "staatlichen"
    Organen die diese Situation vorsaetzlich herbeigefuehrt haben zu stoppen
    und in Regress zu nehmen.
     
    Sie sind ihrer Pflicht  dem Menschen zu dienen und Schaden von unseren 
    Familien fern zu haletn nicht nachgekommen .
     
    Zudem haben Sie es unterlassen auf die Rechtsgrundlage Ihrer Terrormassnahme 
    Hinzuweisen .
     
    Aufgrund welches Paragr. des BSHG berufen Sie sich ?
    Auch dies haben sie Pflichtvergessen mir nicht mitgeteilt 
    Eine Rechtsbelehrung fehlt...
     
    ============================================================================
    Bevor es zu einer Kuerzung oder gar Streichung der Sozialhilfe kommt, 
    ist auf jeden Fall eine entsprechende Belehrung und die schriftliche Androhung 
    der Kuerzung notwendig. 
     
    Ausserdem muss das Amt eine Frist von in der Regel zwei Wochen einraeumen 
    bevor die Kuerzung vollzogen wird.
     
    Es muss nach BSHG soweit wie moeglich verhindert werden, 
    dass durch die Kuerzung oder Versagung der Sozialhilfe andere Angehoerige 
    mitbetroffen werden ! Dies waere aber der Fall da Sie mich der 
    Bewegungs"Freiheit" , der nahrung etc berauben.
     
    Ausserdem ist das Sozialamt auch weiterhin verpflichtet, sich mit den Gruenden 
    der Weigerung , so denn eine Vorliegt und mit der Frage der Zumutbarkeit 
    auseinander zusetzen. 
     
    (Bisher lag nur die Weigerung des Sozialamtes vor
    bei den Taetern, die Kosten der Kommunalen Sozialhilfe einzutreiben
    und gleichzeitig dem "Recht" aus dem Urteil URTEIL LANDGERICHT 26.04.94 
    LG 24 S 561/93 zur Geltung zu verhelfen. (Alles weitere siehe DVD/CDROMs)
     
    Bis zum Beweis des Gegenteils ist daran festzuhalten, dass es Aufgabe 
    des Sozialamtes ist, auch in diesem Fall weiter Hilfe zu leisten 
    und nicht zu strafen(siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.5.1995).
     
    Hier handelt es sich jedoch um eine unzumutbare Massnahme, gegen Opfer
    staatlicher Willkuerakte.
     
    Spaetestens, wenn es um die Ausweitung einer Sozialhilfekuerzung ueber die erste 
    Stufe von 25 % hinaus geht, muss das Sozialamt eine Ermessensentscheidung 
    treffen, wobei die allgemeinen Prinzipien von Verhaeltnismaessigkeit und 
    Zweckmaessigkeit zu beachten sind.
     
    Weiterhin gilt, dass das Amt einen Betroffenen, dem es tatsaechlich die 
    Sozialhilfe kuerzt oder streicht, nicht aus seiner "Obhut" entlassen darf.
     
    Eine Kuerzung darf nicht ueber einen beliebig langen Zeitraum erfolgen, 
    weil dies den Prinzipien der Sozialhilfe widersprechen wuerde.
     
    Zumal wenn diese Situation durch das Amt bzw. Uebergriffe anderer 
    "Staatliche" Organe herbeigefuehrt wurde 
    und letztlich sogar die Ausloeschung einer deutschen der Familie bedeutet.
     
    Darueber hinaus arbeiten Sie als Handlanger der Vernichtung und betreiben
    durch ihre hartnaeckige Weigerung die Gelder bei den Taetern in den Staatlichen
    Organen einzuziehen , Strafvereitelung im Amt .
     
    Sie schaedigen die Allgemeinheit ! 
    Sie decken durch Ihre Uebergriffe die Taeter, der Vernichtung deutscher Familien.
     
    Statt dessen sollten Sie mir und meiner Familie gem. dem Beschluss
    des AG MG GZ.: 16 W XVII 4466 vom 23.07.2003 Seite 2 ,
     (http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0008/instit/evang/2027/00000013.html )
    in dem das Gericht eine Notwendigkeit zur Klage gegen die Stadt Neuss und
    das Land NRW sieht, helfen die Gelder auch im Interesse der Stadt MG
    einzutreiben. Es handelt sich mittlerweile  um zweistellige Millionen Betraege.
     
    Das waere Ihre verdammte Pflicht !
     
     
    ============================================================================
     
    Es geht hier nicht darum immer weiter in die Abhaengigkeit von Staatlichen
    Leistungen zu kommen um staendig von Ihnen Terrorisiert zu werden.
    Dies ist auch nicht ihre orginaere Aufgabe.
     
    -----------------------------------
     
    Das Sie dies jedoch in der einseitigen Absicht tun, 
    die legitimen Interessen von mir und meiner Mutter zu diskreditieren 
    und somit die Vernichtung unserer Familie durch Staatliche Organe zu vertuschen,
    wird offensichtlich.
     
    Begruendung : Sie haben sich vorsaetzlich ueber die gesamte Zeit 
                        trotz der immer wieder eingereichten CD-ROMs 
                        - somit in voller Kenntnis der Tatsachen -  
           niemals daran gestoert, was die Ihre Pflicht gewesen waere
           Schaeden zu minimieren und bei den Taetern, auch im kommunalen Interesse,
           die Gelder einzutreiben, bzw. Hilfestellung zur Durchsetzung meiner 
           Rechte zu leisten . 
     
    Ebenso wenig , naemlich gar nicht, 
    hat es Sie Interessiert ,trotz meiner Aufforderung, die Beweise fuer 
    NACHTEILE, die sowohl zu Lasten meiner Person bzw. Familie gingen , wie auch 
    zu Lasten der Allgemeinheit und der Oeffentlichkeit gingen, zu recherchieren
    und Schaeden von der Kommune und Ihren Interessen abzuwenden !
     
    Sie haben somit das Gebot zur Schadensminimierung verletzt!
     
    (Bei dem Schaden der mir direkt aus den Vorgaengen um die  "Sternstr." ,
    willkuerliche Vernichtung der Ausbildunbgsbetriebe ,etc.
    durch verbrecherische staatliche Organe erwachsen ist , reden wir , nunmehr
    Schaetzungen zur Folge ueber >  12.000.000 Euro , 
    der Schaden der darueber hinaus entstanden ist, 
    durch Verleumdungen , Kreditschaedigung , durch die vorsaetzliche 
    Verelendung und die Endlosen wirren Uebergriffe und die politische Verfolgung
    und Vernichtung des einzigen Stammhalters der Familie, 
    ist in vielfacher Hinsicht mehr als nur schaendlich. 
     
    Sie haben sich zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Dreck um die Interessen
    meiner Familie , meiner Person oder die Interessen der Kommune  gekratzt ! 
    ( Da importieren Sie lieber einige Indische Sklaven und rotten uns aus !
    Wie die Juden im Getto .. Verhungern lassen ... ! )
    Sie haben sich zu keinen Zeitpunkt um "Anhaltspunkte fuer Nachteile fuer die
    Menschen oder die Kommune  " oder deren Interessen gekuemmert ! 
     
    Das gleiche gilt selbstredend fuer die anderen "staatlichen"  Organe, ! 
    (Ausnahmen bestaetigen die Regel )
     
    Das einzige was Sie  und die anderen staatliche  Organe interessiert ,
    ist,  wo Sie noch weiter Austrocknen "muessen", um Ihre menschenfeindliche
    Familien-, und Menschenvernichtung "erfolgreich" zu Ende zu fuehren zu koennen.
    bzw. wohin die Kostenposition geschoben wird, damit man selber nichts daran
    machen muss. (Pflicht vergessen gegenueber den Menschen die Sie bezahlen !)
     
    "Sie" wollen die totale Kontrolle ueber Menschen und "Sie" muessen hierfuer ,
    erst einmal die Menschen existenzielle vernichten bzw. verelenden , austrocknen,
    demuetigen, um im Anschluss an diese schaendlichen Verbrechen
    "Hilfe" / Almosen zu gewaehren . 
    Dies jedoch nicht ohne  die totale Offenlegung moeglich ...
    (komplett die Hose runter lassen!)
    Der Zweck ist die Informationsgewinnung, um gezielter gegen die "Menschen"
    vorgehen zu koennen. Denn wie hier belegt ist "Helfen" Sie nur sich und 
    den Ihren.
     
    Dies alles verletzt nicht nur meine Menschenwuerde , sondern
    ist im hoechsten Masse Eherenruehrig. wenn das Land NRW (Kreispolizei Neuss u.a.
    Kreditschaedigung betreibt und in Form einer Lynchkampage die nachweislich
    Falsch war den "Miethai" oeffentlich betreibt (WZ Artikel)
     
    In der zweiten Lynchkampage durch OKD Neuss + Groehe + Staatsschutz
    in den Medien und der Oeffentlichkeit  den verrueckten Gewalttaeter als 
    Begruendung fuer die politische Vernichtung + Verfolgung heranzieht !
     
    Wenn Sie also Ihrer Pflicht nachgekommen waeren , dann haetten Sie 
    diesen Vorgaengen nachgespuehrt und diese wie auch andere Missstaende 
    abgestellt und somit verhindert (auch nachtraeglich) das weiterhin
    das Sozialamt eintreten muss, fuer eine Familie  die redlich ein 
    Vermoegen  hatte und kein Fall fuer das Sozialamt ware.
        
    Sie haetten Sich darum gekuemmert das diese Rechte auch durchgesetzt werden
    und 
    meine Mutter wohnte bei mir, Ihrem Kind und sass oft auf Ihrer Terrasse 
    und konnte in den Garten. Hier wurde und wird die Zerschlagung intakter
    Familien betrieben.
     
    Sie erzaehlen mir also bitte nicht mehr einen Scheiss von "Pflicht"
    von ich waere meiner Pflicht nicht nachgekommen diesen Antrag zu 
    stellen. ("Jedoch sind Sie nicht bereit, einen entsprechenden Antrag auf 
    Grundsicherung zu stellen.
    Aufgrund fehlender Mitwirkung stelle ich daher die Hilfegewaehrung zum 01.11.03 
    ein ") 
     
          Bei uns heisst es immer :" Unweissenheit schuetzt vor Strafe nicht"
          Diesmal haben es aber alle gewusst.
          Keiner ist der Verpflichtung zur Schadensminimierung nachgekommen ...!
     
          Alles weitere entnehmen Sie bitte der DVD Edition "Chronik der Willkuer"
          oder dem Internet.                                                                              
     
          Vorsorglich widerspreche ich mit DRINGLICHKEIT Ihrem "Bescheid ?"
          ihrer Androhung/Bedrohung/Noetigung !
     
          Aus meiner Sicht bestand die Sozialhilfe als Uebergangsloesung
          bis zur Klaerung der Uebergriffe und der Abwicklung der Schaeden.
          Sie wollen jedoch statt zu Helfen ein Willkuer und Unrechtsregime festigen.
         Die Verbrecher in den staatlichen Organen schuetzen und mich mundtod machen.
         Dies ist nicht Ihre Aufgabe.
         Es ist nicht aufgabe "deutscher" Behorden und Organe menschen zu schaedigen
       und deutsche Familien zu vernichten / auszurotten etc.
     
                yours sincerely     Wendolin Weber   mit freundlichem Gruss       
            http://bundesregierung.cjb.net            http://susd4000.cjb.net     
            weber@bundesregierung.cjb.net             weber@susd4000.cjb.net      
            weber@bundesregierung.myip.org            bund01@mail.flashmail.com   
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