VERWALTUNGSGERICHT
% STADT NEUSS (STADTDIREKTOR NEUSS) ![]()
Hier hat das Verwaltungsgericht, beeinflusst durch die Stadt Neuss voellig rechtswidrig eine Vorverurteilung ausgesprochen ohne hierzu den Sachverhalt zu kennen. Der Grundsatz der Moeglichkeit sich zu verteitigen wurde verletzt da die Vorverurteilung nicht Gegenstand des Verfahrens war. Verwaltungsgericht als Handlanger der Stadt Neuss! Rechtsbrecher / Willkuer vom Band ! Verwaltungsgericht = Gericht der Verwaltungen, zum Nachteil der Menschen.
OBERVERWALTUNGSGERICHT
VERWALTUNGSGERICHT
VERWALTUNGSGERICHT ![]()
% KREISPOLIZEI NEUSS (OBERKREISDIREKTOR NEUSS)
VERWALTUNGSGERICHT % STADT Mönchengladbach (STADTDIREKTOR Mönchengladbach) Hier hat das Verwaltungsgericht, defakto beeinflusst durch die Stadt Mönchengladbach voellig rechtswidrig eine Einstellung verfügt ohne hierzu den Sachverhalt zu berücksichtigen.
Dies diente nur der Stadt Mönchengladbach um die Scheisse die hier Menschenrechtsverletzend begangen wurden, zu vertuschen ! Verwaltungsgericht als Handlanger der Stadt Mönchengladbach! Rechtsbrecher / Willkuer vom Band ! Verwaltungsgericht = Gericht der Verwaltungen, zum Nachteil der Menschen.
VERWALTUNGSGERICHT % STADT Mönchengladbach (STADTDIREKTOR Mönchengladbach) Hier hat die Stadt Mönchengladbach die durch den Gesetzgeber und durch ihr eigenes Verhalten zusammen mit der Justiz eine Notsituation herbeigefuehrt, die sie jetzt unsittlich ausnutzt !
KLAGE VWG %SOZIALAMT STADT MG - VG D 22 K 6370/98 - ABLEHNUNG WIDERSPRUCH 50/03-02 WSP 158/98 (NLK STROM Dritter)
Von verschiedenen Seiten wurde mir angetragen, mich noch einmal beim Verwaltungsgericht zu melden.EINGABE ZUR KLAGE VWG %SOZIALAMT STADT MG 22 K 265/96 Und wird abgeschmettert weil ich die Ladung nicht bekommen habe !
EINGABE ZUR KLAGE VWG %SOZIALAMT STADT MG 22 K 265/96 Post braucht mich auch nicht zu erreichen ! Wir bleiben bei Zufaellen. Das in meinem Fall die Stadt Mönchengladbach Nutzniesser des Zufalls gewesen wäre, ist auch Zufall.
Auf (CD 1) enthalten !
BESCHWERDE BZGL ZUSTELLUNG DURCH NIEDERLEGUNG -POSTFACH-
SONSTIGE VERWALTUNGSGERICHTE
VERWALTUNGSGERICHT AB Dec.1998
VERWALTUNGSGERICHT % POLIZEIPRAESIDENT STAATSSCHUZ BAUS DUESSELDORF UNTERLAGEN F.SCHROEDER Mal sehen ob das Verwaltungsgericht dies klaeren kann ?
Auf (CD 1) bis Jahr Dec. 1998 enthalten !
KLAGE VWG % POLIZEIPRAESIDENT DUESSELDORF STAATSSCHUZ BAUS DUESSELDORF UNTERLAGEN F.SCHROEDER Auf (CD 6) ab Jahr Dec. 1998 enthalten !
KLAGE VWG % POLIZEIPRAESIDENT DUESSELDORF STAATSSCHUZ BAUS DUESSELDORF UNTERLAGEN F.SCHROEDER Auf (CD 6) ab Jahr Dec. 1998 enthalten !
RECHTSMITTEL %BESCHLUSS V. OVG 5 A 1282/99 Z. LUEGEN V. BAUS 18 K 10 642/98
Die Generalstaatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, sie kann untaetig sein und kann sich einer Ueberpruefung durch die Gerichte entziehen. Sie kann also in verbrecherrischer Weise, Straftaten decken, Hilfe unterlassen, Buerger quaelen und unterliegt keiner rechtsstaatlichen Kontrolle ! Auch dies waere verfassungswiedrig !!!! Denn Verfassung und Menschenrechte verpflichten auch die Staatsanwaltschaft.Auf (CD 6) enthalten !
KLAGE VERWALTUNGSGERICHT DUESSELDORF % STAATSANWALTSCHAFT DUESSELDORF IN SACHEN KK MICHELS Polizei Neuss
Auf (CD 6) ab Jahr Dec. 1998 enthalten !
KLAGE OBERVERWALTUNGSGERICHT MUENSTER 24 A 5544/98 % STADT MG MIETUEBERNAHME DOHLERSTR.
Klage bein Verwaltungsgericht % Stadt Moenchengladbach da sie Menschenvernichtend zum Nachteil der Buerger handelt !!Hilfe wird verweigert und sogar der moegliche Tod eines 2 1/2 Monate alten Kindes wird ist denen Scheiss egal !!
Hier werden vom Verwaltungsgericht die Straftaten gegen mich gedeckt obwohl nachweislich dies alles so nicht moeglich ist.KLAGE VWG 5 K 6018/95 OKD POLIZEI WASSERROHRBRUCH 01.12.93 31 VL 1.3.5360/53 RECHTSMITTEL %VWG 18 K 6018/95 MITTEIL.V.VWG % OKD OKD POLIZEI WASSERROHRBRUCH 1.12.93 31 VL 1.3.5360/53 KOSTENFORDERUNG A.KLAGE VWG 5 K 6018/95 KZ.147615 130 8 OKD POLIZEI WASSERROH 01.12.93 31 VL 1.3.5360/53 AZ.: 5 K 12128/94 WEBER% STADT NEUSS ENTWAESSERUNG VERWALTUNGSGERICHT DUESSELD 18 K 6090/99 18 L 3056/99 KLAGE % LANDRAT PATT NEUSS KOSTEN TUEROEFFNUNG
VWG 18 K 6018/95 MITTEIL.V.VWG % OKD N RECHUNG KZ.:147615 130 8 VWG 18 K 6018/95 MITTEIL.V.VWG % OKD NE KLAGE VWG %SOZIALAMT STADT MG ABLEHNUNG MIETUEBERNAHME 50/03-02 KLAGE VWG %SOZIALAMT STADT MG ABLEHNUNG WIEDERSPRUCH KUERZUNG S KLAGE VWG % POLIZEIPRAESIDENT D-DORF STAATSSCHUTZ BAUS HERAUSGAB KOSTENFORDERUNG V.OVG 5 E 137/99 %. BAUS 18 K 10642/98 % POLIZEI UNTAETIGKEITSKLAGE % JM BEHRENDT + STA DUESSELDORF IN SACHEN MICH AN OBERVERWALTUNGSGERICHT 24 A 5544/98 % STADT MG MIETUEBERNAHME
Auf (CD 6) ab Jahr Nov. 2003 enthalten !
EINSTWEILIGE ANORDNUNG (VERFUEGUNG) 22 L 4099/03 W.WEBER % OB STADT MG BARTSCH (VERHUNGER DOCH WEBER)
KLAGE VWG %SOZIALAMT STADT MG ABLEHNUNG WIEDERSPRUCH SOZI. deutsche Familien kein STROM UMSONST ! Nur Auslaendern steht das zu STROM und Miete durch u.a. die Polizei Neuss UMSONST ZU BEKOMMEN !