
2.ANTWORT AUF ANFRAGE VG WALUGA F.KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSP
dIII.2008000314
DATEI::/u/weber/grafik/gws61/bmp/sternstr1/00218baa
Weber, Wendolin
Giesenkirchener Str. 55
41238 MOENCHENGLADBACH 2
Faxbox : 02166/120128
VERWALTUNGSGERICHT DUESSELDORF
VORS.RICHTERIN KIRCHHOF
FR. KIRCHHOF
BASTIONSSTR. 39
4000 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 16.10.98
Az. :dIII.2008000314 (bitte stets angeben)
Betr:NACHTRAG ZUR ANTWORT AUF ANFRAGE VG 18.09.98 EINGANG 24.09.98
KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Richterin Kirchhof,
unabhaengig von meinem Vortrag vom 12.10.98 moechte ich dem Gericht
ergaenzend noch folgende Gesichtspunkte zur Kenntnis bringen.
Auf dem Sachvortrag vom 12.10.98 werde ich jetzt nicht mehr eingehen.
Es verbleibt unabhaengig davon noch der Punkt
das die in der laufenden Sozialhilfe enthaltene Strompauschale
ueblicherweise bei Junggesellen normalerweise keinen Strom
fuer Kuehlschrank, Waschmaschine, Waeschetrockner, und erhoehter
Bedarf an Strom fuer zusaetzliche Hygiene-Massnahmen sowie
erhoehtes Wasser wegen eben dieser besonderen Situation.
Zur Verdeutlichung :
Ein Junggesellenhaushalt bekommt in Moenchengladbach keinen
Kuehlschrank, Waschmaschine, Waeschetrockner, usw.
wenn mir aufgrund meiner Krankheit diese Geraete genehmigt werden,
so muss folgerichtig auch der Mehrbedarf an Strom genehmigt werden.
Wird dies nicht gemacht sind diese Geraete nicht einzusetzen,
bzw. fressen mit jeder Kilowatt/Stunde DM maessig mein Essen
vom Tisch, denn das kann ich mir dann nicht mehr leisten.
Es steht fuer mich also ausser Frage das fuer den strittigen
Teil der laufenden "Jahresrechnung" der Mehrbedarf an Strom
fuer die genehmigten bzw. notwendigen Geraete uebernommen werden muss.
- Ich bitte das Gericht auch diesen zusaetzlichen Gesichtspunkt,
unabhaengig vom Vortrag vom 12.10.98 bzgl. der Forderungen
aus Entrechtungs-,Enteignungs-, Vertreibungsthematik.
zu betrachten.
Mit freundlichem Gruss
Wendolin Weber
Automatische Datenuebertragung
Anlage: Schreiben an die NLK vom 14.10.98
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