Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Darum geht es eigentlich ..

  • (C) S. 00000030 FAXBEST.ANTWORT AUF ANFRAGE VG WALUGA F.KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG W

    2.ANTWORT AUF ANFRAGE VG WALUGA F.KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSP

    dIII.2008000314     
    DATEI::/u/weber/grafik/gws61/bmp/sternstr1/00218baa
     
                                                                                  
                                                      Weber, Wendolin   
                                                      Giesenkirchener Str. 55 
                                                41238 MOENCHENGLADBACH 2  
                                                      Faxbox : 02166/120128
     
     
     
     
     
              
              VERWALTUNGSGERICHT DUESSELDORF
              VORS.RICHTERIN KIRCHHOF      
              FR. KIRCHHOF                
              BASTIONSSTR. 39            
        4000 DUESSELDORF                
                                           MOENCHENGLADBACH 2   den, 16.10.98
                                                                                  
                                                                                  
              Az. :dIII.2008000314      (bitte stets angeben)
                                                                                  
                                                                                  
              Betr:NACHTRAG ZUR ANTWORT AUF ANFRAGE VG 18.09.98 EINGANG 24.09.98
              KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSPRUCH
                                                                                  
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
             sehr geehrte Richterin Kirchhof,
     
             unabhaengig von meinem Vortrag vom 12.10.98 moechte ich dem Gericht
    	 ergaenzend noch folgende Gesichtspunkte zur Kenntnis bringen.
     
    	 Auf dem Sachvortrag vom 12.10.98 werde ich jetzt nicht mehr eingehen.
    	 Es verbleibt unabhaengig davon noch der Punkt
    	 das die in der laufenden Sozialhilfe enthaltene Strompauschale
    	 ueblicherweise bei Junggesellen normalerweise keinen Strom
    	 fuer Kuehlschrank, Waschmaschine,  Waeschetrockner, und erhoehter
    	 Bedarf an Strom fuer zusaetzliche Hygiene-Massnahmen sowie
    	 erhoehtes Wasser wegen eben dieser besonderen Situation.
     
    	 Zur Verdeutlichung :
    	 Ein Junggesellenhaushalt bekommt in Moenchengladbach keinen
    	 Kuehlschrank, Waschmaschine,  Waeschetrockner, usw.
    	 wenn mir aufgrund meiner Krankheit diese Geraete genehmigt werden,
    	 so muss folgerichtig auch der Mehrbedarf an Strom genehmigt werden.
    	 Wird dies nicht gemacht sind diese Geraete nicht einzusetzen,
    	 bzw. fressen mit jeder Kilowatt/Stunde DM maessig mein Essen
    	 vom Tisch, denn das kann ich mir dann nicht mehr leisten.
     
    	 Es steht fuer mich also ausser Frage das fuer den strittigen 
    	 Teil der laufenden "Jahresrechnung" der Mehrbedarf an Strom
    	 fuer die genehmigten bzw. notwendigen Geraete uebernommen werden muss.
     
           - Ich bitte das Gericht auch diesen zusaetzlichen  Gesichtspunkt,
    	 unabhaengig vom Vortrag vom 12.10.98 bzgl. der Forderungen
    	 aus Entrechtungs-,Enteignungs-, Vertreibungsthematik.
    	 zu betrachten.
     
     
                 Mit freundlichem Gruss 
                 Wendolin Weber
     
             Automatische Datenuebertragung
     
         Anlage: Schreiben an die NLK vom 14.10.98
    

  • (C) S. 00000030 FAXBEST.ANTWORT AUF ANFRAGE VG WALUGA F.KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG W
         
    
  • zurueck zum Index
  • zurueck zum Ueberbegriff
         
    
                         Seite -00000031-