Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Darum geht es eigentlich ..

  • (C) S. 00000028 S.1 ANFRAGE VOM.VG WALUGA 18.09.98 KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSPR

    ANTWORT AUF ANFRAGE VG WALUGA F.KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSPRU

    dIII.2008000313     
    DATEI::/u/weber/grafik/gws61/bmp/sternstr1/01754naa
     
                                                                                  
                                                      Weber, Wendolin   
                                                      Giesenkirchener Str. 55 
                                                41238 MOENCHENGLADBACH 2  
                                                      Faxbox : 02166/120128
     
     
     
     
     
              
              VERWALTUNGSGERICHT DUESSELDORF
              VORS.RICHTERIN KIRCHHOF      
              FR. KIRCHHOF                
              BASTIONSSTR. 39            
        4000 DUESSELDORF                
                                           MOENCHENGLADBACH 2   den, 12.10.98
                                                                                  
                                                                                  
              Az. :dIII.2008000313      (bitte stets angeben)
                                                                                  
                                                                                  
              Betr:ANTWORT AUF ANFRAGE VG 18.09.98 EINGANG 24.09.98
              KLAGE VG D 22 K 6370/98 % STADT MG WIDERSPRUCH
                                                                                  
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
             sehr geehrte Richterin Kirchhof,
     
             ich danke Ihnen fuer die Moeglichkeit Stellung zu nehmen.
     
           - Ich bitte das Gericht mir einen Anwalt beizuordnen.
           - Ich bitte das Gericht wenn Sie mir etwas schicken
    	 und von mir keine Antwort erhalten, mir ein Fax zu zusenden.
    	 Ich verweise auf die CD-ROM die Belegt, dass systematisch
    	 meine Erreichbarkeit durch die Post AG nicht sichergestellt ist.
           - Ich bitte das Gericht die Klage aufrecht zu erhalten.
    	 
     
        Begruendung :
             Aufgrund der auf der CD-ROM dargelegten Vorkommnisse,
             die zu meiner faktischen Enteignung und Vertreibung fuehrten 
             (Obdachlosigkeit mitverursacht durch die Stadt MG)
             und die insgesamt sowohl Menschenrechtsverletzungen
             als auch Verfassungsverletzungen beinhalten, bitte ich
           - das Gericht die Kosten nicht den Stromzahlern (also auch wieder
             u.a mir aufzubuerden), sondern vielmehr der Stadt Moenchengladbach
             aufzuerlegen,die als Mitverursacher die Kosten erst einmal
             zu uebernehmen hat. 
             
           - Weder die Stadt , noch das Land, noch der Bund sind aus der 
             Verpflichtung, die aus dem Gewaltmonopol resultiert , entlassen ,
             mich und meine Rechte zu schuetzen.
     
           - Ich Danke der NLK fuer die humane Geste, wuerde jedoch
             lieber die Haftung fuer die Schaeden bei den Verursachern
             sehen. Auch hierfuer rufe ich das Gericht an dies zu klaeren.
    	                                                  
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           - Hierbei steht insbesondere zu klaeren, inwieweit aufgrund
             der Vorkommnisse in Neuss (Kreis-Polizei Neuss - Michels u.a.)
             ein grundsaetzlicher Anspruch auf "kostenlosen" Strom besteht !
             Was dann ggf. durch die Kommune zu uebernehmen waere.
             Siehe CD-ROM : Staat, Stadt, Stadt Neuss
                            Staat, Stadt, Stadt Moenchengladbach
     
           - Es stellt eine Ungleich-Behandlung dar, wenn wie das Beispiel 
             Neuss zeigt, an einige Strom und alles andere "kostenlos" 
             geliefert wird 
             und den anderen Kunden dies vorenthalten wird.
             
           - Dies benachteiligt "normale Kunden" und waere auch eine 
             Verfassungsverletzung gegenueber "normalen Kunden".
     
           - Es stellt ebenso eine Ungleich-Behandlung dar, wenn 
             wie das Beispiel Moenchengladbach zeigt 
    	 meine "Rechte" nicht geschuetzt werden bzw. nicht durchsetzbar sind, 
    	 ich jedoch dafuer das meine "Rechte" nicht geschuetzt sind, 
    	 gezwungen werde fuer Zahlungen gerade zu stehen die aus eben
    	 dieser Entrechtungssituation entstanden sind.
     
           - Ich bitte das Gericht hierzu eine Entscheidung zu treffen
             und der Klage statt zu geben,
             da ich den Verzicht der NLK nur vorlaeufig und unter
             Beruecksichtigung der humanitaeren Gesichtspunkte befuerworte.
     
             In den Gespraechen mit der NLK habe ich stets darauf hingewiesen,
             das ich die durch "Neuss" und Moenchengladbach entstandene 
             Situation so nicht hinnehmen werde und um eine Klaerung
             bemueht bin, bei der die Verantwortlichen aus der Verwaltung
             und Politik zur Rechenschaft gezogen werden.
     
           - Laut Aussage des Bundestages im  Beitrag Bonn am Rohr, waere 
             das Sozialamt fuer alle mich betreffenden Belange zustaendig .
             Statt Schadensersatz usw. wuerde sich das Amt um meine Belange 
             kuemmern  und fuer mich aufkommen.
     
    	 Sehr geehrtes Gericht , 
    	 ich bin aufgrund der Vorkommnisse verunsichert !!!!
    	 Es kann gemaess unserer Verfassung nicht zugelassen werden,
    	 dass mittels Willkuer die Kosten fuer Konsequenzen staatlichen
    	 Handelns, bzw. Untaetigkeit auf Dritte , sprich zu meinen Lasten
    	 oder zu Lasten der Stromzahler geht.
    	 Es kann nicht angehen das diese Vorkommnisse unaufgearbeitet
    	 bleiben.
    	 Ich bitte Sie mir bei der Klaerung und Aufarbeitung dieser
    	 Fragen behilflich zu sein und der Klage statt zu geben !
     
                 Mit freundlichem Gruss 
                 Wendolin Weber
     
             Automatische Datenuebertragung
     
            Anlage :
                1 CD-ROM mit "avi" Video-Beitrag Bonn am Rohr
              Petitionsausschuss zur Sache Weber
    

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