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Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Sehen Sie selbst, wie der "Aufstand der Anstaendigen" "alle" erfasste
als die "Reichskristallnacht" Plakatwaende zur existenziellen Vernichtung deutscher Familien, aufgestellt wurden
und seither
geht es eigentlich Darum ..
das alle es gewusst haben und Strafvereitelung/Vertuschung im Amt begangen haben, oder ?
Die "Hilfe" die es gab, waren einsitige Ermittlungen gegen die Opfer dieser "staatlichen" Uebrgriffe, bis zum Genucid...
Gedeckt durch den "Aufstand der Anstaendigen"
die damit beschaeftigt waren/sind
das Gesicht , das sie hier endglueltig verloren haben ,  zur verdecken/verdunkeln.
(Anm.: Einige erfolglose Ausnahmen bestaetigen die Regel)

  • (C) S. 00000004 S.1 ANZEIGE STA 23.09.93 WEBER%STADT NEUSS STADTDIR. WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGER

    AG EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%STADT NEUSS WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGERSTREIK

    dII.1040130010      
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-62-0207
    
     
     
                                      REINHARD F. SELKE
                                        RECHTSANWALT  
               
               
               
               Anwaltsbuero, Grafenberger Allee 85, 40237 Duesseldorf
                                                        Grafenberger Allee 85
               Amtsgericht Neuss                        40237      Duesseldorf
                                                        Tel.:   0211 / 684377
               Breite Strasse                            Fax.:   0211 / 672165
               
                                                        Gerichtsfach  LG  380
               41460 Neuss
                                                          Sprechzeit  nach
                                                            Vereinbarung
               
                                                       Duesseldorf, 00.07.1993
                                                       Mein Zeichen:
               
               
               
               
                      Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfuegung
               
               
               
               
               In Sachen
               
               des Herrn Wendolin Weber, Dohler Strasse 231, 41238
               Moenchengladbach
               
               Prozessbevollmaechtigter:  Rechtsanwalt Reinhard F. Selke
                                        in Duesseldorf
               
                                                      Antragstellers,
               
               g e g e n
               
               den Stadtdirektor der Stadt Neuss, Rathaus, Buechel, 41460 Neuss
               
                                                      Antragsgegner,
               
               
               -   noch kein Aktenzeichen   -
               
               
               wegen Unterlassung,
               
               
               vorlaeufiger Streitwert:  DM 10.000,--
               
               
               
               bitte ich um den Erlass folgender einstweiliger Verfuegung ohne
               muendliche Verhandlung:
               
     
                                          - 2 -
     
     
                         1.  Der Antragsgegner hat es zu unterlassen,
                             den Zeitungsartikel der Westdeutschen Zeitung,
                             Ausgabe Neuss, "Hausbesitzer im Hungerstreik"
                             oeffentlich auszustellen.
               
                         2.  Der Antragsgegner hat es zu unterlassen,
                             den Zeitungsartikel "Hausbesitzer im Hunger-
                             streik" neben dem Antragsteller in der Weise
                             auszustellen, dass der Eindruck erweckt wird,
                             dass die Ausstellung vom Antragsteller herruehrt.
               
                         3.  Dem Antragsgegner wird angedroht, dass fuer jeden
                             Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Nr. 1 oder
                             Nr. 2 ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungs-
                             geld bis zu DM 500.000,-- und fuer den Fall, dass
                             es nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft
                             bis zu 6 Monaten festgesetze werden kann.
               
                         4.  Der Antragsgegner traegt die Kosten des
                             Verfahrens.
               
               
               
               Begruendung:
               
               Der Antragsteller hat am 16.8.1993 vor dem Rathaus Neuss einen
               Hungerstreik begonnen, da er sich in seinen Rechten als
               Eigentuemer des Hauses Sternstrasse 29 verletzt sieht und dort
               weder die Moeglichkeit hat, kostendeckende Mieteinnahmen zu
               erzielen, noch das Haus veraeussern kann.
               
               Aufgrund dieses Hungerstreiks hat die WZ in ihrer Ausgabe vom
               19.8.1993 einen Artikel ueber den Antragsteller mit einem Photo
               und vollstaendiger Namensnennung veroeffentlicht.
               
               Glaubhaftmachung:  Abschrift des Artikels in Anlage
               
               Dieser Artikel enthaelt zahlreiche sachliche Unrichtigkeiten.
               Unter anderem ist die Behauptung falsch, dass die Familie
               Krijestarac fuer ein 15 qm grosses Zimmer monatlich DM 1.100,--
               Miete gezahlt habe, denn sie hat fuer etwa 30 qm grosse
               Raeumlichkeiten bis Februar 1993 DM 944,34 Miete einschliesslich
               aller Nebenkosten gezahlt.
               
               Weiter ist die Behauptung falsch, dass die Mieter des Hauses zur
               Zeit Mieten entsprechend dem "gaengigen Mietspiegel" zahlten,
               denn die sechs Mietparteien haben seit Maerz 1993 nahezu keine
               Mieten mehr geleistet. So haben bis gestern fuer den Monat
               August 1993 ein Mieter DM 115,--, einer DM 421,13 und die
               weiteren vier Mieter gar nichts als Miet- und Nebenkosten
               ueberwiesen.
               
               Weiter ist die Behauptung falsch, dass dem Antragsteller "noch
               weitere Haeuser in Holzheim und Moenchengladbach" gehoeren, den
               ihm gehoert ausser dem Haus auf der Sternstrasse lediglich ein
               Anteil (40 %) eines Hauses in Moenchengladbach, in dem er und
               seine Mutter auch wohnen.
     
               
     
     
                                          - 3 -
     
               Weiter sind die Behauptungen falsch, dass der Antragsteller eine
               Anzeige gegen die Kreispolizeibehoerde vor der Veroeffentlichung
               des Artikels erstattet haette und dass er gemaess einem
               Gerichtsbeschluss Hausverbot auf seinem eigenen Grundstueck
               haette.
               
               Schliesslich ist die Behauptung falsch, dass der Antragsteller
               den Strom eigenhaendig abgestellt haette, denn die Stadtwerke
               Neuss haben den Strom abgestellt und die Leitung verplombt.
               
               Glaubhaftmachung fuer alles:  Eidesstattliche Versicherung des
                                            Antragstellers in Anlage;
                                            Aufforderungsschreiben zur
                                            Gegendarstellung in Anlage
               
               Der Antragsgegner hat den Zeitungsartikel vergroeaert und in
               vierfacher Form auf zwei Tafeln (Vorder- und Rueckseite) direkt
               neben dem Antragsteller aufgestellt. Dabei hat der
               Antragsgegner an keiner Stelle zu erkennen gegeben, dass er
               diese Tafeln aufgestellt hat. Jeder Passant muss denken, dass
               diese Tafeln auch vom Antragsteller aufgestellt worden sind.
               
               Glaubhaftmachung:  Eidesstattliche Versicherung des
                                  Antragstellers in Anlage
               
               Die Veroeffentlichung falscher Behauptungen in der hier
               gegebenen Weise verletzen das Persoenlichkeitsrecht des
               Antragstellers in einem derartigen Umfang, dass es ihm nicht
               zumutbar ist, diese Verletzung auch nur fuer einen kurzen
               Zeitraum hinzunehmen. Es geht nicht an, dass der Antragsgegner
               mit falschen Behauptungen, die ein Dritter veroeffentlicht hat,
               den Eindruck erweckt, dass der Inhalt dieser Behauptungen fuer
               den Antragsteller zutrifft. Weiter geht es nicht an, dass der
               Antragsgegner diese Tafeln, ohne sich selbst als Initiator zu
               erkennen zu geben, derartig aufstellt, dass der Eindruck erweckt
               wird, dass die Tafeln vom Antragsteller selbst aufgestellt
               worden sind.
               
               Der Antragsgegner hat einen Anspruch auf Beseitigung der
               Tafeln.
               
               Weiter wird fuer dieses Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt,
               da der Antragsteller gemaess anliegendem Sozialhilfebescheid
               nicht in der Lage ist, die Kosten dieses Rechtsstreits zu
               tragen.
               
               
          
               Selke
               Rechtsanwalt
     
    
     
     
     
    weber hat am 93.09.20 um 03:14:23  31-63021       bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-62-0207
     
     
    weber hat am 27.09.93 um 19:50:36  31-6302100     bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-62-0207
     
     
    weber hat am 10.04.94 um 15:44:41  15105630010    bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-62-0207
    

  • (C) S. 00000004 S.1 ANZEIGE STA 23.09.93 WEBER%STADT NEUSS STADTDIR. WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGER
  • (B) S. 00000006 S.1 AG EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%STADT NEUSS WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGERSTR
         
    
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