
MIETERBUND NEUSS SCHREIBEN 3.2.93/10.2.93 RAMOS/ GAJIC % WEBER (MIETWUCHER)
dII.104012000210
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-61011300
0211/ 935890 interessenverband Mieterverein MIETERBUND DUESSELDORF
0211/169960 MieterBUND DUESSELDORF
MIETER
BUND
NEUSS
im Mieterverein Duesseldorf e.V.
Beratung & Schutz
Mieter-Bund Neuss . Am Konvent 14 . 4040 Neuss 1
CWK Computersysteme Am Konvent 14
G.m.b.H. 4040 Neuss 1
Sternstr. 29 Tele.: 02131/275691
Telefax: 02131/277497
4040 Neuss 1
MG.-Nr.: 930331 SB.: Herr Ass. Friedrichs den 3.2.1993 ho
930389 /10.2.1993
Betr.: Mietverhaeltniss mit Herrn Jorge Ramos-Felipe sowie
Frau Snyezana Gajic, im Hause
Sehr geehrter Herr Weber,
hiermit zeigen wir an, dass wir die mietrechtlichen Interessen
der oben genannten Mietglieder vertreten.
Ordnungsgemaesse Bevollmaechtigung wird ausdruecklich versichert.
Unseren Mitgliedern ist eine Mitteilung Ihrerseits zugegangen, dass
die bisherigen Nebenkosten erhoeht werden sollen.
Dies war Anlass dafuer, die Miethoehe als solche anzusprechen.
Unseren Mitgliedern werden horrende Grundmieten abverlangt. Im Falle
der Herrn Ramos Felipe sind es 500,-- DM, im Falle von Frau Gajic
90,-- DM. Bezieht man diesen Preis aus die Wohnungsgroesse, werden
ca. 55,-- DM bis 56,-- DM pro Quadratmeter gezahlt.
Herr Ramos bewohnt 1 Zimmer von nach seinen Angaben 9 qm. Bei Frau
Gajic sind es 16 qm. Die Zimmer gelten zwar als moebliert.
Diese Moeblierung besteht aber lediglich aus Schlafstaette sowie
einem mobilen Kleiderschrank aus Plastik.
Fuer das vorhandene Bad besteht jeweils eine Mitbenutzungsmoeglichkeit.
Die von Ihnen verlangten Mietpreise erfuellen nicht nur den Tatbestand
des Paragr. 5 Wirtschaftsstrafgesetz
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3.2.1993
MIETER
BUND
NEUSS
(Mietpreiserhoehung), sondern auch des Paragr. 302a StGB (Mietwucher).
ELediglich unter Beruecksichtigung der Tatsache, dass die Mietraeume
relativ neu hergerichtet sind,F besteht Bereitschaft, Ihnen einen
Mietzins von 15,--DM pro Quadratmeter zukommen zu lassen, obwohl
wir der Auffassung sind, dass ein solcher qm-Preis weit oberhalb
der ortsueblichen Miete liegt.
EDieses Angebot unterbrieten wir deshalb, um das Mietverhaeltnis
auf einvernehmlicher Basis fortsetzen zu koennen.F
Solten Sie sich binnen Wochenfrist nicht mit diesem Vorschlag einverstanden
erklaeren, erfolgt eine Weitergabe von hier an das Wohnungsamt
der Stadt Neuss zwecks Einleitung eines Ordungswidrigkeitsverfahrens
nach Paragr. 5 Wirtschaftsstarfgesetz und im Hinblick auf
Pargr. 302a StGB von dort eine Meldung an die Staatsanwaltschaft.
Wir hoffen, dass Sie sich ein derartiges Verfahren ersparen wollen.
Selbstverstaendlich werden Sie ab dem 1.3.1993 nur noch einen
reduzierten Mietpreis erhalten. Ueberzahlte Betraege werden
zurueckgefordert.
Mit freundlichen Gruessen
Mieter-Bund Neuss
Friedrichs
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