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Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Sehen Sie selbst, wie der "Aufstand der Anstaendigen" "alle" erfasste
als die "Reichskristallnacht" Plakatwaende zur existenziellen Vernichtung deutscher Familien, aufgestellt wurden
und seither
geht es eigentlich Darum ..
das alle es gewusst haben und Strafvereitelung/Vertuschung im Amt begangen haben, oder ?
Die "Hilfe" die es gab, waren einsitige Ermittlungen gegen die Opfer dieser "staatlichen" Uebrgriffe, bis zum Genucid...
Gedeckt durch den "Aufstand der Anstaendigen"
die damit beschaeftigt waren/sind
das Gesicht , das sie hier endglueltig verloren haben ,  zur verdecken/verdunkeln.
(Anm.: Einige erfolglose Ausnahmen bestaetigen die Regel)
Darum geht es eigentlich ...

  • (C) S. 00000015 BESCHWERDE OLG EINSTELLUNG STA 4 ZS 101/94 GS.NR.:412 JS1032/93%OKD POLIZEI ES

    BESCHWERDE OLG EINSTELLUNG STA 4 ZS 101/94 GS.NR.:412 JS1032/93%OKD POLIZEI ES

    dII.104010002141    
    DATEI::/u/weber/aktenplan/1510560700141
     
    weber hat am 94.03.23 um 09:07:51  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
    BRIEF BEGINN !
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                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              OBERLANDESGERICHT DUESSELDORF
     
              CECILIENALLEE 3
         40474 DUESSELDORF
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 20.03.94
     
     
     
     
              Betr.: Gewaehrung der Prozesskostenhilfe
    		 Beiordnung eines qualifizierten Anwaltes und
                     Antrag auf gerichtliche Entscheidung
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
     
     
    	  ich beantrage vorsorglicherweise
     
    		 Gewaehrung der Prozesskostenhilfe
    		 Beiordnung eines qualifizierten Anwaltes und
                     Antrag auf gerichtliche Entscheidung
     
     
     
    	     In dem Ermittlungsverfahren
    	     der Staatsanwaltschaft Duesseldorf
    	     gegen
    	     den Polizeibeamten Essing u.A. in Neuss
    				      -----
     
    	     wegen Hausfriedensbruch u.a.
     
    	     Az.: 412 Js 1032/93 der Staatsanwaltschaft Duesseldorf
    	          4 Zs 101/94 der Generalstaatsanwaltschaft Duesseldorf
     
    	     beantrage ich, Wendolin Weber, als Verletzter ,
    	     wohnhaft Dohler Str. 231, 41238 Moenchengladbach , durch
     
    			  gerichtliche Entscheidung,
     
    	     die Erhebung der oeffentlichen Klage gegen die Beschuldigten.
     
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    	   Begruendung:
     
    	     Da es mir nach Erhalt des Einstellungsbeschlusses, nicht
    	     moeglich war, auf Prozesskostenhilfe, einen Anwalt zu finden,
    	     der sich fuer diese Problemstellung zustaendig fuehlte.
    	     Bitte ich das Gericht um Stellung eines qualifizierten
    	     Anwaltes.
     
    	     Den kommentaren der Juristen ,die ich bat das Mandat
    	     zu uebernehmen, nach zu Urteilen liegt
    	     hier eine Mischform vor. Der eine Anwalt verwies mich
    	     in dieser Angelegenheit an einen Anwalt f. Strafrecht,
    	     dieser verwies mich an einen Anwalt f. Verwaltungsrecht,
    	     andere verwiesen mich unter anderen auf den Zivilklageweg.
    	     Das u.U. auch alle Formen in frage kommen, waere auch vorstellbar.
     
    	     Da jedoch bei Anfrageni, bei der Anwaltskammer Hrrn.Dr.Holl
    	     und beim Anwaltsverein, nur neue Anwaelte, (ca. 300 Anwaelte)
    	     von ueber 2000, genannt bekam  die ich probieren koennte und ich
    	     schon ca 4 Wochen Anwaltssuche und Gerichtsterminfahrten u.a.m.
    	     betreiben muss ohne Erfolg bleibt mir quasi kein Pfennig zum Leben.
    	
    	     Es wird mir somit unmoeglich mein Schutzbeduerfnis zu befriedigen
    	     und die Verteidigung gegen die Vernichtung meiner Existenz
    	     soll von einer Sozialhilfe von ca. 500,-- DM/mtl bestritten werden.
     
    	     Von Polzei zerstoerte Schlosser, Verleundungen in der Presse gegen
    	     mich durch die Polizei u.a.m.
    	     Nachweislich wurde zu lasten dritter durch die Polizei,
    	     die dem RWE befohl die Plomben der Stadtwerke zu oeffnen,
    	     Strom geschaltet.
    	     Die Beamten wurden u.a. durch Mitarbeiter des RWE/Stadtwerke Neuss
    	     darauf hingewiesen,  das dies eine Einmischung in
    	     Zivilrechtliche Angelegenheiten darstellt die nicht zulaessig sind
    	     und zu lasten dritter gehen.
     
    	1. Der Rechtsschutz und die Anrufung des Gerichtes darf nicht
    	   unmoeglich gemacht werden ( BVerfGE 54,39,41.
    	2. Der Rechtsweg darf nicht nur nach Massgabe wirtschaftlicher
    	   Leistungsfaehigkeit eroeffnet sein ( BVerfGE 50,217,231.)
    	   sonst waere es mir nicht moeglich Sie, das Gericht, um Hilfe
    	   zu ersuchen.
     
    	 Ich bin 37 Jahre alt, ledig, Eigentuemer des Hauses Sternstr. 29,
    	 Neuss und war bis zur ruhend Meldung der Firma CWK Computer-
    	 systeme GmbH, dort als Geschaeftsfuehrer taetig.
    	 - Anlage Abmeldung der Fa. CWK -
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             Durch die ewigen Mietquaerelen konnte ich mich nicht mehr
    	 genuegend um die Firmeninteressen kuemmern.
    	 Bemuehungen von mir eine Stellung in meinem Beruf als Gross und
    	 Aussenhandelskaufmann mit Ausbildereignungspruefung zu verschaffen
    	 schlugen bedingt auch wieder durch Mietquaerelen und den damit
    	 verbundenen Behoerdengaengen fehl.
    	 Die Anstellung als Lagerarbeiter vom 1.10.93-31.10.93 wurde
    	 mir gekuendigt, in der Probezeit, als ich meinem Arbeitgeber
    	 mitteilte, dass ich in der naechsten Zeit mehrer Termine zur
    	 Einhaltung ( Raeumungsklagen, Polizeitermine ) habe.
    	 - Anlage Gehaltsabrechnung 10.93 -
             Das ausgezahlte Nettoeinkommen wurde von mir dazu verwendet
    	 meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dem Sozialamt nicht zur
    	 Last zu fallen. Da das Einkommen im Dezember aufgebraucht war.
    	 und auch der Verkauf des Hauses Sternstr. 29 nicht zustande kam,
    	 bedingt durch die Verschleppung der Raeumungsklagen, da keine Bewilli-
    	 gung auf Prozesskostenhilfe vorlag , wurde ich
    	 wieder zum Sozialfall.
    	 - Bei mir liegt kein nutzloses Prozessieren auf Kosten der
    	   Allgemeinheit vor (BVerfGE 10,264,268), da sich meine derzeitige
    	   Situation nach Verkauf des Hauses Sternstr. 29 aendert -
     
    	 Ueber weitere Einkuenfte verfuege ich nicht. Sparguthaben liegt
    	 nicht vor.
    	
    	 Nach Abmeldung der Fa.CWK erhielt ich von der Stadt Moenchengladbach
    	 Darlehnsweise Hilfe nach dem Bundessozialhifegesetz. - Kopie in
    	 Ihren Akten -.
    	
    	 Durch meinen Anwalt wurde Ihnen meine finanzielle
    	 Lage mitgeteilt. ( Wohl nicht korrekt, da die Gebuehren bei eventueller
    	 Prozesskostenhilfe nicht so hoch ausfallen ).
    	 Das Haus Sternstr. 29 ist voll frei finanziert.
    	 Die Mieteinnahmen sollten zur Deckung der Darlehnschulden verwendet
    	 werden.
    	 Noch in der Projektierungsphase wurde der Stadt Neuss das Haus
    	 zur Anmietung fuer sozialschwache Deutsche angeboten.
    	 Anbei Ablehnung der Stadt Neuss mit dem Hinweis die Vermietung
    	 ueber den " Freien Wohnungsmarkt " vorzunehmen.
     
    	 1987 nach Privatkauf von mir hatte die Firma CWK dort ihren
    	 Firmensitz. Schon in diesem Jahr wurde die Paterre des Hauses
    	 in eine Gewerbeflaeche umgewandelt. Eine Genehmigung liegt vor,
    	 somit liegt keine Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Der Firmensitz
    	 wurde auch waehrend er Umbauphase des Hauses Sternstr.29 nicht
    	 gewechselt. Der Vertrieb von dort ging unter schwersten Bedingungen
    	 weiter.
    	 Nach Fertigstellung im Jahre 1992 (sprich Kernsanierung)
    	 des Hauses Sternstr.29, Neuss, wurde das Haus von mir an die Firma
    	 CWK gesamt vermietet. Der Mietzins betrug die Kostenmiete, die mir
    	 durch den Umbau als Privatperson durch Finanzierung entstanden ist.
    	 Bedingt durch die schlechte Auftragslage entschloss sich die Firma
    	 CWK einen Teil des Hauses moebiliert zu vermieten.
     
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    	 Durch die nicht gezalten oder auf anraten des Mietervereins gekuerzte
    	 Mietzahlung, kam ich als Eigentuemer in die Bedraengnis der
    	 CWK das Hauptmietverhaeltnis zu kuendigen, da diese ihren Mietzins
    	 nicht mehr aufzubringen konnte. Den Untermietern jedoch wurde
    	 durch mehrere Einsaetze und Aktionen der Kreispolizei Neuss
    	 sugeriert dass es alles umsonst giebt.
     
    	 ( Verhandlungen von mir mit dem Busunternehmen Winters, Neuss,
    	 ergaben dass dieser das Haus Sternstr.29 nur geraeumt zu einem Preis
    	 von DM 650.000,-- fuer seine Tochter
    	 ankaufen wolle. Die von mir eingeschaltete Immobilienfirma Tust,
    	 Duesseldorf, der ich das Objekt zum Verkauf mit Mietern angeboten
    	 hatte, teilte mir nach 3 Monaten mit, dass sie das Haus nicht
    	 vermitteln konnten.)
    	 Die CWK war nit der Aufloesung des Mietverhaeltnisses einverstanden
    	 und teilte dies den Mietparteien mit. Vorsorglicherweise wurde
    	 von mir als Eigentuemer ebenfalls eine Kuendigung aus sozialem
    	 Notstand mit Offenlegung meiner finanziellen Verhaeltnisse
    	 den Mietern uebergeben.
     
    	 Es geht hier primaer um die Tatsache, dass vor dem inzenierten
    	 Hintergrund von Mietstreitigkeiten (5 Urteile fuer mich, gegen
    	 die Beklagten, liegen vor.)
    	 dann noch massive Polizeimassnahmen , bei der sich eine Zeugin
    	 in aerztliche Behandlung begeben musste , so auswirken das hier
    	 von Strafvereitelung im Amt (MICHELS, Essing u.a.) und 
    	 Verletzung des Dienstgeheimnisses ( Verleumdung gegen mich WZ Artikel)
    	 ueber Einmischung in zivilrechtliche Belange zum Schaden Dritter, 
    	 bishin zu Sachbeschaedigung (oeffnen lassen der Schlosser), 
    	 Falschanschuldigung
    	 (Michels - "der hat selber eingebrochen" und "Sie haben die Plomben
    	 der Stadtwerke selber geknackt" und vieles mehr, dazufuehren das
    	 das Recht nicht mehr ernst genommen wird.
     
    	 Wenn ich mir die Raeumlichkeiten des Hauses Sternstr.29, jetzt nach
    	 einem Jahr der Vermietung ansehe, bin ich mir auch nicht mehr
    	 sicher ob der Verkaufspreis von DM 650.00,-- ueberhaupt noch zu
    	 erzielen ist.
    	 Sachbeschaedigungen sind an der tagesordung und wurden auch
    	 bisher nicht verfolgt. (Siehe Michels Einsatz)
    	 mir liegt jedoch bis heute kein eindeutriger Bescheid der STA-D
    	 ueber dieses Verfahren vor, das ich gegen Michels/OKD eingeleitet
    	 habe. Soviel zu "u.a." .
     
    	 Die Decken in den Badezimmern wurden zerstoert, bedingt durch 
    	 Wassereinwirkung . Die Badewannen sind zerkratzt, Fliesen im Bad
    	 von den Waenden getreten, die Feuerwehr wird zum Hahn abdrehen
    	 bemueht und die Rechnung mir zugeschickt, obwohl auch hier
    	 wieder vorher Polizei die Feuerwehr rief, nach Einspruch 
    	 wird der Bescheid wieder aufgehoben,mit Entschuldigung.
     
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    	 Tueren eingetreten und in den Zimmern sind Fettspritzer
    	 vom Kochen an den Waenden. Diese Maengel wieder zu beseitigen
    	 bedarfs eines hohen Finazaufwandes ueber den ich nicht verfuege.
             Dieser Betrag wird von der Verkaufssumme abgezogen, so dass ich
    	 den Eindruck habe " Eigentum verpflichtet bis hin zum Ruin ".
    	 Ich kann die Darlehnsgebende Bank nicht laenger hinhalten. Diese
    	 wollen Resultate sehen. Ansonsten erfolgt die Zwangsversteigerung.
    	 Somit hat auch die Stadt einen Sozialhilgeempfanenger mehr.
     
    	 Alle diese Punkte bitte ich zu ueberdenken, damit es zu einem
    	 gerechten Urteilsspruch in Sachen mir Prozesskostenhilfe zu
    	 gewaehren kommt.
     
    	 Anmerkung: Den Mietern und der oeffentlichkeit wurde durch die
    		    Beamten der Kreispolizei sugeriert, dass Getzesbrueche
    		    polizeilich gedeckt sind und ein Vorgehen gegen die
    		    Kreispolizei, die Straftaten, Vergehen, und 
    		    Dienstverfehlungen , begehen und / oder decken kann,
    		    nicht erfolgversprechend sind. Die Polizei bewegt
    		    sich somit im Rechtsfreien Raum.
    		    Die Tatsache das die Beklagten sich dann
    		    auch nicht an Urteile stoeren, ist kausal auch
    		    mit dem Verhalten der Beamten  der Kreispolizei Neuss
    		    ( Essing , MICHELS, u.a.) zu sehen.
    		    Verschaerfend wirkt auch die Wiederholung von Taten
    		    durch den OKD und die anschliessende oeffentliche
    		    defamierung durch Mitglieder der Kreispolizei
    		    (siehe Presse WZ-Artikel)
     
    		    Mieter auf ewig - Eigentuemer Sozialfall.
                        Nicht jeder Eigentuemer beteibt ein Haus nur als Ab-
    		    schreibeobjekt und fuer polizeiliche Rechtsbeugung.
    		    Auch das Argument der Unwissenheit schuetzt normal nicht
    		    vor Strafe . Hier zeigt es sich, wie vorsaetzlich
    		    bestehende Gesetze gebrochen werden duerfen und der
    		    OKD nichts zu befuerchten hat.
     
    		    Ich habe ideealitischerweise an diesen Staat geglaubt
    		    und bin jetzt ein Sozialfall.
           p.s. Das reine Zeitvertraege ohne Verlaengereung ignoriert werden
    	    und die Beklagten trotzdem mit Ablenkungen versuchen
    	    darueber hinwegzutueschen, spottet jeder Beschreibung.
    	    Hilfsweise erwaehne ich noch das das Hauptmietverhaeltnis
    	    nachweislich beendet wurde und das Untermietverhaeltniss
    	    darueberhinaus vorsorglich auch von mir als Eigentuemer
    	    Situationsbedingt gekuendigt wurde. Dies wurde in 5 Faellen
    	    durch AG Neuss bestaetigt. Ohne Wirkung, nach den Aktionen
    	    der Kreispolizei / Stadt Neuss / Mieterverein / Ramos .
     
    	    Wuerden sich alle Beteiligten an Vertraege und Gesetze
    	    halten, muesste ich nicht das Gericht fuer meine Notsitutaion
    	    in Anspruch nehmen. Somit wuerde ich auch nicht zum Bittsteller
    	    und Sozialhilfeempfaenger.
     
     
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    	    Ich werde nach Benennung des Anwaltes eine Ausfuehrliche
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    	    Begruendung nachliefern. Dies ist mir ohne qualifizierten
    	    --------------------------------------------------------
    	    Anwalt gegenueber den Oberlandesgericht nicht moeglich.
    	    --------------------------------------------------------
    	    Ein Anwalt sagte sogar "Wenn sie ein Verbrechen begangen
    	    haetten, dann wuerden wir Sie verteidigen, aber Sie wollen
    	    aktiv Strafverfolgung bereiben, das vertreten wir nicht."
     
    	    Das heisst ......
    	    Staatsanwalt Schwarz der auch 412 JS 751/93 ablehnte
    	    und der Generalstaatsanwaltschaft 4 Zs 1170/93 die sich
    	    seiner "Qualifizierten Meinung" anschlossen, etablieren
    	    eine neue Rechtsnorm in vielen Bereichen und decken
    	    somit weiter Rechtsbrueche ab.
     
    	    Die Ermittlungsverfahren gegen Mieterbund und andere Mittaeter
    	    zum Schaden meiner Person laufen noch bei anderen Staatsanwaelten.
     
    	    Ich habe ausweislich dem Gesundheitsamt MG
    	    Vertrauensaerztlicher - Psychologischer Dienst, gesundheitlich
    	    Schaden davon getragen. Dies brauche ich nicht zu kommentieren.
     
    	    Solch massive Massnahmen zu lasten Dritter. u.a. meiner Person ,
    	    machen General- und Spezialpraeventives Vorgehen gegen die
    	    Beamten notwendig um noch mehr Schaden vom Staat,der Rechtsnorm
    	    und dem Ansehen der Beamten abzuwenden und Signale zum Erhalt
    	    unserer Rechtsnorm zu setzen.
     
     
           Ich bitte um schnellst moegliche antragsgemaesse Entscheidung
           und verbleibe
           Hochachtungsvoll
    
     
     
     
    weber hat am 93.11.16 um 10:02:34  31-610701011   bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-610701011
     
     
    weber hat am 16.11.93 um 10:02:55  31-610701011   bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-610701011
     
     
    weber hat am 16.11.93 um 10:03:01  31-610701011   bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-610701011
     
     
    weber hat am 16.11.93 um 10:03:07  31-610701011   bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-610701011
     
     
    weber hat am 14.01.94 um 15:33:19  1610701011     bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/31-610701011
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    BRIEF ENDE !
     
    weber hat am 94.03.23 um 11:03:05  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 11:04:19  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 11:15:37  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 94.03.23 um 11:18:00  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 11:18:19  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 11:24:38  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 11:27:42  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 94.03.23 um 13:10:05  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 13:10:33  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 13:11:00  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 13:11:19  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 13:11:38  1510560700141  bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/1510560700141
     
     
    weber hat am 23.03.94 um 13:11:58  1510560700141  bearbeitet
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    weber hat am 24.03.94 um 09:18:51  1510560700141  bearbeitet
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    weber hat am 11.04.94 um 03:50:34  1510560002141  bearbeitet
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    weber hat am 11.04.94 um 03:56:41  1510560002141  bearbeitet
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    weber hat am 12.04.94 um 10:44:07  1510560002141  bearbeitet
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    weber hat am 21.04.94 um 11:30:18  1510560002141  bearbeitet
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  • (C) S. 00000015 BESCHWERDE OLG EINSTELLUNG STA 4 ZS 101/94 GS.NR.:412 JS1032/93%OKD POLIZEI ES
  • (B) S. 00000017 BESCHLUSS OLG EINSTELLUNG1 WS 221/94 GS.NR.:412 JS1032/93%OKD POLIZEI ESSING
         
    
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