
BESCHWERDE OLG EINSTELLUNG STA 4 ZS 101/94 GS.NR.:412 JS1032/93%OKD POLIZEI ES
dII.104010002141
DATEI::/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 94.03.23 um 09:07:51 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
OBERLANDESGERICHT DUESSELDORF
CECILIENALLEE 3
40474 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 20.03.94
Betr.: Gewaehrung der Prozesskostenhilfe
Beiordnung eines qualifizierten Anwaltes und
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage vorsorglicherweise
Gewaehrung der Prozesskostenhilfe
Beiordnung eines qualifizierten Anwaltes und
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
In dem Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft Duesseldorf
gegen
den Polizeibeamten Essing u.A. in Neuss
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wegen Hausfriedensbruch u.a.
Az.: 412 Js 1032/93 der Staatsanwaltschaft Duesseldorf
4 Zs 101/94 der Generalstaatsanwaltschaft Duesseldorf
beantrage ich, Wendolin Weber, als Verletzter ,
wohnhaft Dohler Str. 231, 41238 Moenchengladbach , durch
gerichtliche Entscheidung,
die Erhebung der oeffentlichen Klage gegen die Beschuldigten.
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Begruendung:
Da es mir nach Erhalt des Einstellungsbeschlusses, nicht
moeglich war, auf Prozesskostenhilfe, einen Anwalt zu finden,
der sich fuer diese Problemstellung zustaendig fuehlte.
Bitte ich das Gericht um Stellung eines qualifizierten
Anwaltes.
Den kommentaren der Juristen ,die ich bat das Mandat
zu uebernehmen, nach zu Urteilen liegt
hier eine Mischform vor. Der eine Anwalt verwies mich
in dieser Angelegenheit an einen Anwalt f. Strafrecht,
dieser verwies mich an einen Anwalt f. Verwaltungsrecht,
andere verwiesen mich unter anderen auf den Zivilklageweg.
Das u.U. auch alle Formen in frage kommen, waere auch vorstellbar.
Da jedoch bei Anfrageni, bei der Anwaltskammer Hrrn.Dr.Holl
und beim Anwaltsverein, nur neue Anwaelte, (ca. 300 Anwaelte)
von ueber 2000, genannt bekam die ich probieren koennte und ich
schon ca 4 Wochen Anwaltssuche und Gerichtsterminfahrten u.a.m.
betreiben muss ohne Erfolg bleibt mir quasi kein Pfennig zum Leben.
Es wird mir somit unmoeglich mein Schutzbeduerfnis zu befriedigen
und die Verteidigung gegen die Vernichtung meiner Existenz
soll von einer Sozialhilfe von ca. 500,-- DM/mtl bestritten werden.
Von Polzei zerstoerte Schlosser, Verleundungen in der Presse gegen
mich durch die Polizei u.a.m.
Nachweislich wurde zu lasten dritter durch die Polizei,
die dem RWE befohl die Plomben der Stadtwerke zu oeffnen,
Strom geschaltet.
Die Beamten wurden u.a. durch Mitarbeiter des RWE/Stadtwerke Neuss
darauf hingewiesen, das dies eine Einmischung in
Zivilrechtliche Angelegenheiten darstellt die nicht zulaessig sind
und zu lasten dritter gehen.
1. Der Rechtsschutz und die Anrufung des Gerichtes darf nicht
unmoeglich gemacht werden ( BVerfGE 54,39,41.
2. Der Rechtsweg darf nicht nur nach Massgabe wirtschaftlicher
Leistungsfaehigkeit eroeffnet sein ( BVerfGE 50,217,231.)
sonst waere es mir nicht moeglich Sie, das Gericht, um Hilfe
zu ersuchen.
Ich bin 37 Jahre alt, ledig, Eigentuemer des Hauses Sternstr. 29,
Neuss und war bis zur ruhend Meldung der Firma CWK Computer-
systeme GmbH, dort als Geschaeftsfuehrer taetig.
- Anlage Abmeldung der Fa. CWK -
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Durch die ewigen Mietquaerelen konnte ich mich nicht mehr
genuegend um die Firmeninteressen kuemmern.
Bemuehungen von mir eine Stellung in meinem Beruf als Gross und
Aussenhandelskaufmann mit Ausbildereignungspruefung zu verschaffen
schlugen bedingt auch wieder durch Mietquaerelen und den damit
verbundenen Behoerdengaengen fehl.
Die Anstellung als Lagerarbeiter vom 1.10.93-31.10.93 wurde
mir gekuendigt, in der Probezeit, als ich meinem Arbeitgeber
mitteilte, dass ich in der naechsten Zeit mehrer Termine zur
Einhaltung ( Raeumungsklagen, Polizeitermine ) habe.
- Anlage Gehaltsabrechnung 10.93 -
Das ausgezahlte Nettoeinkommen wurde von mir dazu verwendet
meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dem Sozialamt nicht zur
Last zu fallen. Da das Einkommen im Dezember aufgebraucht war.
und auch der Verkauf des Hauses Sternstr. 29 nicht zustande kam,
bedingt durch die Verschleppung der Raeumungsklagen, da keine Bewilli-
gung auf Prozesskostenhilfe vorlag , wurde ich
wieder zum Sozialfall.
- Bei mir liegt kein nutzloses Prozessieren auf Kosten der
Allgemeinheit vor (BVerfGE 10,264,268), da sich meine derzeitige
Situation nach Verkauf des Hauses Sternstr. 29 aendert -
Ueber weitere Einkuenfte verfuege ich nicht. Sparguthaben liegt
nicht vor.
Nach Abmeldung der Fa.CWK erhielt ich von der Stadt Moenchengladbach
Darlehnsweise Hilfe nach dem Bundessozialhifegesetz. - Kopie in
Ihren Akten -.
Durch meinen Anwalt wurde Ihnen meine finanzielle
Lage mitgeteilt. ( Wohl nicht korrekt, da die Gebuehren bei eventueller
Prozesskostenhilfe nicht so hoch ausfallen ).
Das Haus Sternstr. 29 ist voll frei finanziert.
Die Mieteinnahmen sollten zur Deckung der Darlehnschulden verwendet
werden.
Noch in der Projektierungsphase wurde der Stadt Neuss das Haus
zur Anmietung fuer sozialschwache Deutsche angeboten.
Anbei Ablehnung der Stadt Neuss mit dem Hinweis die Vermietung
ueber den " Freien Wohnungsmarkt " vorzunehmen.
1987 nach Privatkauf von mir hatte die Firma CWK dort ihren
Firmensitz. Schon in diesem Jahr wurde die Paterre des Hauses
in eine Gewerbeflaeche umgewandelt. Eine Genehmigung liegt vor,
somit liegt keine Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Der Firmensitz
wurde auch waehrend er Umbauphase des Hauses Sternstr.29 nicht
gewechselt. Der Vertrieb von dort ging unter schwersten Bedingungen
weiter.
Nach Fertigstellung im Jahre 1992 (sprich Kernsanierung)
des Hauses Sternstr.29, Neuss, wurde das Haus von mir an die Firma
CWK gesamt vermietet. Der Mietzins betrug die Kostenmiete, die mir
durch den Umbau als Privatperson durch Finanzierung entstanden ist.
Bedingt durch die schlechte Auftragslage entschloss sich die Firma
CWK einen Teil des Hauses moebiliert zu vermieten.
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Durch die nicht gezalten oder auf anraten des Mietervereins gekuerzte
Mietzahlung, kam ich als Eigentuemer in die Bedraengnis der
CWK das Hauptmietverhaeltnis zu kuendigen, da diese ihren Mietzins
nicht mehr aufzubringen konnte. Den Untermietern jedoch wurde
durch mehrere Einsaetze und Aktionen der Kreispolizei Neuss
sugeriert dass es alles umsonst giebt.
( Verhandlungen von mir mit dem Busunternehmen Winters, Neuss,
ergaben dass dieser das Haus Sternstr.29 nur geraeumt zu einem Preis
von DM 650.000,-- fuer seine Tochter
ankaufen wolle. Die von mir eingeschaltete Immobilienfirma Tust,
Duesseldorf, der ich das Objekt zum Verkauf mit Mietern angeboten
hatte, teilte mir nach 3 Monaten mit, dass sie das Haus nicht
vermitteln konnten.)
Die CWK war nit der Aufloesung des Mietverhaeltnisses einverstanden
und teilte dies den Mietparteien mit. Vorsorglicherweise wurde
von mir als Eigentuemer ebenfalls eine Kuendigung aus sozialem
Notstand mit Offenlegung meiner finanziellen Verhaeltnisse
den Mietern uebergeben.
Es geht hier primaer um die Tatsache, dass vor dem inzenierten
Hintergrund von Mietstreitigkeiten (5 Urteile fuer mich, gegen
die Beklagten, liegen vor.)
dann noch massive Polizeimassnahmen , bei der sich eine Zeugin
in aerztliche Behandlung begeben musste , so auswirken das hier
von Strafvereitelung im Amt (MICHELS, Essing u.a.) und
Verletzung des Dienstgeheimnisses ( Verleumdung gegen mich WZ Artikel)
ueber Einmischung in zivilrechtliche Belange zum Schaden Dritter,
bishin zu Sachbeschaedigung (oeffnen lassen der Schlosser),
Falschanschuldigung
(Michels - "der hat selber eingebrochen" und "Sie haben die Plomben
der Stadtwerke selber geknackt" und vieles mehr, dazufuehren das
das Recht nicht mehr ernst genommen wird.
Wenn ich mir die Raeumlichkeiten des Hauses Sternstr.29, jetzt nach
einem Jahr der Vermietung ansehe, bin ich mir auch nicht mehr
sicher ob der Verkaufspreis von DM 650.00,-- ueberhaupt noch zu
erzielen ist.
Sachbeschaedigungen sind an der tagesordung und wurden auch
bisher nicht verfolgt. (Siehe Michels Einsatz)
mir liegt jedoch bis heute kein eindeutriger Bescheid der STA-D
ueber dieses Verfahren vor, das ich gegen Michels/OKD eingeleitet
habe. Soviel zu "u.a." .
Die Decken in den Badezimmern wurden zerstoert, bedingt durch
Wassereinwirkung . Die Badewannen sind zerkratzt, Fliesen im Bad
von den Waenden getreten, die Feuerwehr wird zum Hahn abdrehen
bemueht und die Rechnung mir zugeschickt, obwohl auch hier
wieder vorher Polizei die Feuerwehr rief, nach Einspruch
wird der Bescheid wieder aufgehoben,mit Entschuldigung.
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Tueren eingetreten und in den Zimmern sind Fettspritzer
vom Kochen an den Waenden. Diese Maengel wieder zu beseitigen
bedarfs eines hohen Finazaufwandes ueber den ich nicht verfuege.
Dieser Betrag wird von der Verkaufssumme abgezogen, so dass ich
den Eindruck habe " Eigentum verpflichtet bis hin zum Ruin ".
Ich kann die Darlehnsgebende Bank nicht laenger hinhalten. Diese
wollen Resultate sehen. Ansonsten erfolgt die Zwangsversteigerung.
Somit hat auch die Stadt einen Sozialhilgeempfanenger mehr.
Alle diese Punkte bitte ich zu ueberdenken, damit es zu einem
gerechten Urteilsspruch in Sachen mir Prozesskostenhilfe zu
gewaehren kommt.
Anmerkung: Den Mietern und der oeffentlichkeit wurde durch die
Beamten der Kreispolizei sugeriert, dass Getzesbrueche
polizeilich gedeckt sind und ein Vorgehen gegen die
Kreispolizei, die Straftaten, Vergehen, und
Dienstverfehlungen , begehen und / oder decken kann,
nicht erfolgversprechend sind. Die Polizei bewegt
sich somit im Rechtsfreien Raum.
Die Tatsache das die Beklagten sich dann
auch nicht an Urteile stoeren, ist kausal auch
mit dem Verhalten der Beamten der Kreispolizei Neuss
( Essing , MICHELS, u.a.) zu sehen.
Verschaerfend wirkt auch die Wiederholung von Taten
durch den OKD und die anschliessende oeffentliche
defamierung durch Mitglieder der Kreispolizei
(siehe Presse WZ-Artikel)
Mieter auf ewig - Eigentuemer Sozialfall.
Nicht jeder Eigentuemer beteibt ein Haus nur als Ab-
schreibeobjekt und fuer polizeiliche Rechtsbeugung.
Auch das Argument der Unwissenheit schuetzt normal nicht
vor Strafe . Hier zeigt es sich, wie vorsaetzlich
bestehende Gesetze gebrochen werden duerfen und der
OKD nichts zu befuerchten hat.
Ich habe ideealitischerweise an diesen Staat geglaubt
und bin jetzt ein Sozialfall.
p.s. Das reine Zeitvertraege ohne Verlaengereung ignoriert werden
und die Beklagten trotzdem mit Ablenkungen versuchen
darueber hinwegzutueschen, spottet jeder Beschreibung.
Hilfsweise erwaehne ich noch das das Hauptmietverhaeltnis
nachweislich beendet wurde und das Untermietverhaeltniss
darueberhinaus vorsorglich auch von mir als Eigentuemer
Situationsbedingt gekuendigt wurde. Dies wurde in 5 Faellen
durch AG Neuss bestaetigt. Ohne Wirkung, nach den Aktionen
der Kreispolizei / Stadt Neuss / Mieterverein / Ramos .
Wuerden sich alle Beteiligten an Vertraege und Gesetze
halten, muesste ich nicht das Gericht fuer meine Notsitutaion
in Anspruch nehmen. Somit wuerde ich auch nicht zum Bittsteller
und Sozialhilfeempfaenger.
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Ich werde nach Benennung des Anwaltes eine Ausfuehrliche
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Begruendung nachliefern. Dies ist mir ohne qualifizierten
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Anwalt gegenueber den Oberlandesgericht nicht moeglich.
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Ein Anwalt sagte sogar "Wenn sie ein Verbrechen begangen
haetten, dann wuerden wir Sie verteidigen, aber Sie wollen
aktiv Strafverfolgung bereiben, das vertreten wir nicht."
Das heisst ......
Staatsanwalt Schwarz der auch 412 JS 751/93 ablehnte
und der Generalstaatsanwaltschaft 4 Zs 1170/93 die sich
seiner "Qualifizierten Meinung" anschlossen, etablieren
eine neue Rechtsnorm in vielen Bereichen und decken
somit weiter Rechtsbrueche ab.
Die Ermittlungsverfahren gegen Mieterbund und andere Mittaeter
zum Schaden meiner Person laufen noch bei anderen Staatsanwaelten.
Ich habe ausweislich dem Gesundheitsamt MG
Vertrauensaerztlicher - Psychologischer Dienst, gesundheitlich
Schaden davon getragen. Dies brauche ich nicht zu kommentieren.
Solch massive Massnahmen zu lasten Dritter. u.a. meiner Person ,
machen General- und Spezialpraeventives Vorgehen gegen die
Beamten notwendig um noch mehr Schaden vom Staat,der Rechtsnorm
und dem Ansehen der Beamten abzuwenden und Signale zum Erhalt
unserer Rechtsnorm zu setzen.
Ich bitte um schnellst moegliche antragsgemaesse Entscheidung
und verbleibe
Hochachtungsvoll
weber hat am 93.11.16 um 10:02:34 31-610701011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-610701011
weber hat am 16.11.93 um 10:02:55 31-610701011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-610701011
weber hat am 16.11.93 um 10:03:01 31-610701011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-610701011
weber hat am 16.11.93 um 10:03:07 31-610701011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-610701011
weber hat am 14.01.94 um 15:33:19 1610701011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-610701011
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BRIEF ENDE !
weber hat am 94.03.23 um 11:03:05 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 11:04:19 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 11:15:37 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 94.03.23 um 11:18:00 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 11:18:19 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 11:24:38 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 11:27:42 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 94.03.23 um 13:10:05 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 13:10:33 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 13:11:00 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 13:11:19 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 13:11:38 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 23.03.94 um 13:11:58 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 24.03.94 um 09:18:51 1510560700141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 11.04.94 um 03:50:34 1510560002141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 11.04.94 um 03:56:41 1510560002141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 12.04.94 um 10:44:07 1510560002141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
weber hat am 21.04.94 um 11:30:18 1510560002141 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510560700141
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