
BESCHWERDE GEGEN STA GS.NR.:412 JS1032/93 WEBER%OKD POLIZEI ESSING EINSTELLUNG
dII.10401000211
DATEI::/u/weber/aktenplan/1510513050011
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
122338 STAATSANWALT
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT DUES
STERNWARTSTR. 31
40223 DUESSELDORF 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 20.01.94
Betr: Beschwerde gem. Paragr. 172 Abs.1 STPO
gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren 412 Js 1032/93
bei der Sta Duesseldorf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens ein.
Es ist eine Unverschaemtheit in der Begruendung
folgendes vom stapel zu lassen:
Es ist in dem Haus Sternstrasse 29 in Neuss zu einem Polizeieinsatz
am 21.04.93 gekommen, bei dem die Kellertuer des Hauses durch einen
Schluesseldienst geoeffnet wurde und die E Hauptstromsicherung in
Augenschein genommen wurde.F
Aber "gut", das heisst : Die Kellertuer oeffnen zu lassen,
obwohl Hr.Rammos, der Sie gerufen hat, ueber Schluessel verfuegt;
ist ein Ordnung .
Ebenso in Ordnung ist die Tatsache, dass die Polizei,
vom RWE, die von den Stadtwerken Neuss Plombierten Zaehler,
Hoheitlich mit Strom schalten laesst.
Ein Anruf bei den Stadtwerken haette das geklaert.
Dies ist ueblich und verhindert die Einmischung, in
Zivilrechtliche Angelegenheiten, zum Nachteil eines
anderen.
Dafuer sind Gerichte da.
Stattdes wird ein Rechtsbruch eingeleitet, der eine Zeit
sogar anhielt.
Den "gestohlenen" Strom , haben dann die Stadtwerke
das RWE, der Eigentuemer oder der Steuerzahler zu zahlen.
Erst nach einer relativ langen Zeit, war es den Stadtwerken
und dem RWE moeglich, den "gestohlenen" Strom wieder abzustellen.
Soviel zu:
E Hauptstromsicherung in Augenschein genommen .F
Hierbei gehe ich nicht auf ein weiteres Delikt
(strafbares Handeln) dieser Art ein.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
Zum Gummi wischiwaschi:
"Diese Massnahmen erfolgten jedoch aufgrund einer
E gesetzlichen Ermaechtigungsgrundlage zur Gefahrenabwehr F"
- Das heisst, Auslaendische Buerger ,
oder auch andere die einen netten Polizeisten finden,
brauchen keinen Strom mehr zu zahlen !, wenn der Polizist
den folgenden Satz kennt
"Diese Massnahmen erfolgten jedoch aufgrund einer
E gesetzlichen Ermaechtigungsgrundlage zur Gefahrenabwehr F"
In diesem Fall bedeutet das fuer die Rechtsregeln, die Rechtsnorm
als Beispiel:
- Deutschland gutes Land, Herr Krelecija nix zahlen !
- Arbeitslosengeld , Deutsche zahlen,
- Wohnung , Herrr Gesetzgeben sagen Vermieter zahlen !
bis Vermieter kaputt , dann neue Vermieter zahlen.
auch GUT in DEUTSCHLAND, DEUTSCHLAND GUTES LAND !
- Du Kollega, du nix zahlen, wenn Strom weg,... null problemo
ich Freund bei Polizei dann alles klar du nix zahlen.
Polizei immer viel GUT in DEUTSCHLAND. MUSS du geben STROM.
Polizist MUSS nur sagen eine Satz, dann Strom egal. NIX ZAHLEN.
Bisken klauen gut und DEUTSCHLAND AUCH GUT, BISCHEN DOOOF?
ABERN EGAL, GUT !!!!!
Die Gefahr und dass sollte dann die DEUTSCHE Bevoelkerung auch
wissen, denn ich wuste es nicht, ist :
- wenn der teuere Strom umsonst von der Polizei kommt....
warum noch zahlen. ???
Ja zum Beispiel, die Deutschen FAMILIEN mit Kinder denen
man droht den Strom abzuschalten.. muss trotzdem das Geld
zahlen sonst wird der Strom abgestellt.
NEIN ! ich denke:
unsere Buerger haben ein Recht drauf zu wissen,
das sie jetzt durch einen netten Polizisten auch Strom
umsonst bekommen.
Ja, das waere "Gefahrenabwehr".
ein DEUTSCHES Kleinkind muss auch warm essen !!!!!
Und dazu braucht man kostenlosen Strom !
Mitbuerger, wenn ihr keinen Strom habt, wird euch
die Polizei den Strom anschalten lassen.
Wenn da ein bischen Eigentum stoehrt ... EGAL!!!
Das ganze Haus verwandelt sich in einen Kristbaum.
Frohes Fest der Nikolaus aus DEUTSCHLAND war da.
Nein eine Straftat ist das nicht.
Viele Jugendliche sind schon mal wegen Ladendiebstahl
verurteilt worden , weil sie was genommen haben, ohne
zu Zahlen.
Ein netter Polizist kann dir dann auch die Sachen,
ohne zu bezahlen, besorgen. Der hat nichts zu fuerchten.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
Wie die Einstellung der Staasanwaltschaft beweisst.
Aber vielleicht besorgt er dir nur den Strom kostenlos.
Diese Massnahmen erfolgten jedoch aufgrund einer
E gesetzlichen Ermaechtigungsgrundlage zur Gefahrenabwehr F
Die Staatsanwaltschaft musste das einstellen. Ist auch klar!
Wenn der Polizist subjektiv , nach seinem Eindruck,
keine Einsicht in die Strafbarkeit seines Handelns hat,
kann kein Verfahren, keine Strafverfolgung, durchgefuehrt werden.
Und er hat nichts zu Befuerchten.
Wenn andere Straftaeter , die Strafbarkeit ihres Handelns,
nicht einsehen wollen, dann wird es Strafverschaerftend gewertet,
"hohe kriminelle Energie", heisst das.
Und sie bekommen eine haertere Strafe.
Nicht so bei Polizisten,
wenn die, die Strafbarkeit ihres Handelns nicht mehr sehen ,
( das dritte geschaedigt werden)
dann sind die nicht etwa UNFAEHIG oder im falschen Job
sondern einfach :
Sie haben keine Einsicht in die Strafbarkeit.
das versteht jeder Staatsanwalt !!!???
Sie brauchen keine Strafe befuerchten.
ERGO: als Beispiel zum besseren Verstaendnis !
Wenn der Polizist "Gefahrenabwehr " als
Grund fuer sein Handeln annimmt, dann darf er sogar mehrfach
und seine Kollegen duerfen dann auch , einem "Freund" den Strom
anschalten . Das andere dardurch tatsaechlich Beklaut werden,
ist egal.
Das auch hier der Kommunismus durch die Hintertuere praktiziert
wird, ist klar, Edenn im zweifel zahlen die anderen Stromzahler
solch eine Scheisse mitF.
Und das ist wieder der Griff in ander Leute Taschen ,
wie Strassenraeuber es auch machen.
General und Spezialpraeventives Vorgehen gegen solch ein Handeln
ist geboten !
Mir kostet es die Existenz. Andere werden folgen.
Auch die Verwaltungen wollen von uns bezahlt sein.
Genau wie die Politiker.
Wovon wenn wir nur noch bestohlen werden ?
Und das unter dem Deckmantel "Hoheitlich" "Gefahrenabwehr"
In erwartung Ihrer Einstellung
verbleibe ich
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BRIEF ENDE !
weber hat am 94.01.20 um 11:09:25 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 94.01.20 um 11:26:19 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 94.01.20 um 11:34:26 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 11:36:04 1510513045 bearbeitet
weber hat am 94.01.20 um 16:52:54 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 17:04:36 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 17:05:02 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 17:05:19 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 17:05:36 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 17:06:26 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 20.01.94 um 19:28:35 1510513045 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-63030405
weber hat am 24.01.94 um 12:18:00 151056070011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510513050011
weber hat am 02.02.94 um 15:02:24 151056070011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510513050011
weber hat am 02.02.94 um 15:02:52 151056070011 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510513050011
weber hat am 11.04.94 um 03:47:42 151056000211 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/1510513050011
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