
S.1 KLAGEERWIDERUNG Z. AG D 57 C 3396/06 18.04.06 HOFELICH WZ DR.HEIKE HENDRIX
dII.11609007
DATEI::/u/weber/artikel/200601/0001/filec1usuh.htm
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Postanschrift: Weber, Wendolin ! Hausadresse: Weber, Wendolin
Postfach 201402 ! Giesenkirchener Str. 55
41214 Moenchengladbach ! 41238MOENCHENGLADBACH
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e-mail : weber@bundesregierung.cjb.net e-mail : wendolinw@gmx.net
e-mail : wendolinweber@netscape.net e-mail : bund01@mail.flashmail.com
http://bundesregierung.myip.us http://regierung.cjb.net
http://haan1.cjb.net http://dorsten.cjb.net
http://duesseldorf.myip.us http://susd4040.cjb.net
http://ChronikderWillkuer.atwork.to http://sus4050.atwork.to/
***********************************************************************************************************Amtsgericht
Duesseldorf
Postfach 101140
40002 Duesseldorf
Moenchengladbach, den 08.06.2006
Geschaeftsnummer: 57 C 3396/06
Klageerwiderung
Hendrix gegen Weber
Klageerwiderung
Wendolin Weber, Giesenkirchener Str. 55, 41238 Moenchengladbach
wegen Urheberrechtsverletzung
Streitwert 4.000,-- EURO
beantrage ich, die Klage abzuweisen.
Begruendung
zu I. der Klageschrift
Der Artikel der Klaegerin verletzte meine Persoenlichkeitsrechte dahingehend, dass in dem
Artikel " Hausbesitzer im Hungerstreik " mein voller Zu- und Nachname,sowie Adresse abgedruckt ist.
Somit habe ich als Geschaedigter einen Anspruch auf diesen Artikel im Schutzbereich meiner
Persoenlichkeitsrechte.
Hier sehe ich nicht den Anwendungsbereich und den Schutzbereich des Urheberrechts.
Dieser Artikel war journalistisch nicht einwandfrei recherchiert, sondern diente dazu, im Vorfeld
bei der Bevoelkerung den Eindruck zu hinterlassen ich sei ein "Miethai" und betreibe Mietwucher.Gesetzestext
Tatbestand des § 186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn
nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Verleumdung ist in § 187 StGB
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine
unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben
verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen
oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit
Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat
öffentlich, in
einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.
3)
begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Eine Kopie der Staatsanwaltschaft Duesseldorf " Einstellung wegen Mietwucher " fuege ich bei.Weitergehend wurde dieser Artikel von der Stadt Neuss dazu benutzt meterhohe bedruckte Plakatwaende
EINSTELLUNG MIETWUCHER 610 JS 475/93 (EINGEST.19.06.1995 EING.BESCHL.3.05.2001
In voller Kenntnis der Tatsache das Weber kein Miethai war/ist
anzufertigen und diese um mich herum zu " Mobbingzwecke " (Physchoterror-Schikane-Bosheit, Kleinkrieg) aufzustellen.Anbei Plakatwaende mit Miethaikampangne. (Gleichzusetzen mit dem Aufdruecken des Judenstern im Dritten Reich)Bei dieser Aktion war ich als angegriffene Person der Willkuer der Stadt Neuss und des Artikels der WZ
Heike Hendrix, vollkommen unterlegen und wurde systematisch und waehrend laengerer Zeit direkt oder indirekt
angegriffen, mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes und der Diskriminierung.
http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/sta-mg/wz/00000004.html
es ist davon auszugehen, dassowohl Dr. Heike Hendrix, als auch die WZ
fuer die "Plakatwandaktion" der Stadt Neuss ihre Zustimmung gegeben haben. ....
Das sie keine Copyright-Probleme, keine Urheberrechtsprobleme, keine Persoenlichkeitsrechtsprobleme .. etc .. hatten/haben.
Schon gar nicht mit den Auswirkungen Ihres Handelns siehe unten .. z.B. mobbing + gesundheitsschaeden
Anbei journalistisch einwandfrei recherschierter Bericht der NGZ. http://susger.cjb.net/buecher/354-4.gif
Erst nachdem Zeugin: Frau Karin Dollendorf, Kanutenstr. 51, 41472 Neuss
bei Rechtsanwalt R. Selke, Grafenbergerallee, Duesseldorf (siehe Anwaltsverzeichnis)
die vorbereitete Einstweilige Verfuegung auf Abraeumen der Plakatwaende holte und diese dem Amtsgericht Neuss vorgelegt hat,
hoerte die Lynchkampagne auf und die Plakatwaende mit dem Artikel der Heike Hendrix wurden abgetragen.
Meine Veroeffentlichung im Internet unter " Chronik der Willkuer " betrifft meine Lebensgeschichte und dazu gehoert auch der
geschriebene Artikel der Heike Hendix in dem mein voller Name genannt wurde.
Also stehen auch hier mir, Verwertungsrechte zu und nicht in erste Linie der Urheberin, der es oblag meinen Namen zu aendern
oder Abzukuerzen.
Eine Zustimmung - sprich Einraeumung - meinen vollen Namen zu nennen, haette auch schon im Sinne der Gleichbehandlung, durch
Heike Hendrix erfolgen muessen.
Ein Beseitigungsanspruch der Internetseiten steht der Klaegerin nicht zu, da durch diesen Artikel die Stadt Neuss, Mieterbund, Polizei/Land NRW ,
wie schon im WZ Artikel beschrieben, meine voellige Vernichtung und die meiner Familie betrieben haben und somit zu verklagen waeren.
Es hat sich bisher keiner des Falles angenommen.
Ich verweise hier auf das Gerichtsurteil des Landgericht Düsseldorf und auf die bezeichneten Auswirkungen u.a. des
Artikels und seiner Verwendung..
STA 80 JS 5082/02
LG D XXVI 96/02 Seite 4
AG NE 810 JS 1020/99
weitere Auswirkungen sind im Schreiben des Hochgeschaetzten Herrn R.Uferman der Diakonie Rheydt zu entnehmen.
Anlage
Artikel NGZ
http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-ne/sonst/1097/01739baa.jpg
zu II der Klageschrift
Hier geht es um " meine Lebensgeschichte ", die ich jedem der sie hoeren oder lesen moechte mitteilen kann und nicht um eine
Rechtswidrigkeit der Verwertung des Artikels " Hausbesitzer im Hungerstreik ".
Fuer den Fall der Klagezulassung beantrage ich vorsorglich die muendliche, oeffentliche Verhandlung.
Anlagen :
EINSTELLUNG MIETWUCHER 610 JS 475/93 (EINGEST.19.06.1995 EING.BESCHL.3.05.2001
das Heike Hendrix versucht aus einer gewerblichen Vermietung, die mehrfach Gerichtlich geprueft wuerde,
eine Wohnungvermietung zu machen, war/ist wider besseren wissens geschehen, wobei es
hierzu noch eine Reihe weiterer Gerichtsurteile zugunsten von Weber gibt.
http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/sta-mg/wz/00000004.html
es ist davon auszugehen, das sowohl Dr. Heike Hendrix, als auch die WZ
fuer die "Plakatwandaktion" der Stadt Neuss ihre Zustimmung gegeben haben. ....
Das sie keine Copyright-Probleme, keine HUrheberrechtsprobleme, keine Persoenlichkeitsrechtsprobleme .. etc .. hatten/haben.
Schon gar nicht mit den Auswirkungen Ihres Handelns siehe unten .. z.B. mobbing + gesundheitsschaeden
Ich moechte hier an dieser Stelle auch noch auf den NGZ Artikel verweisen , der Journalistisch einwandfrei berichtet hat .... !
http://susger.cjb.net/buecher/354-4.gifStadt Neuss, Mieterbund, Polizei
STA 80 JS 5082/02
LG D XXVI 96/02 Seite 4
AG NE 810 JS 1020/99
Schreiben des Hochgeschaetzten Herrn R.Uferman der Diakonie Rheydt
http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-ne/sonst/1097/01739baa.jpg
yours sincerely Wendolin Weber mit freundlichem Gruss
http://bundesregierung.cjb.net http://susd4000.cjb.net
weber@bundesregierung.cjb.net wendolinw@gmx.net
wendolinw@arcor.de bund01@mail.flashmail.com
ps.
Zur Frage der HAFTUNG bei EXISTENZVERNICHTUNG Taeter Neuss , Polizei OKD Ne, gedeckt durch Staatsschutz ...)
HR.UFERMANN DIAKONIE AN RA. SELKE zum Hintergrund der Austrocknung und
des Entzuges der Wirtschaftlichen und Beruflichen Zukunft durch
Behoerdenwillkuer
Altersversorgung von Frau Weber und die Interessen der Familie zu schuetzen bestaetigt das DasAG MG GZ.: 16 W XVII 4466 BETREUUNG E.WEBER 20.08.03 AUF S.5 DES BESCHLUSSES
Somit ein weiteres Gericht, das die Interessen von Frau Weber vertritt
sieht ebenfalls eine Notwendigkeit in der klage Gegen Stadt Neuss und Land
um die Altersversorgung von Frau Weber und die Interessen der Familie zu schuetzen.
In Anbetracht der Tatsache das ich kein Miethai war/bin
Gericht in Moenchengladbach schreibt dem Betreuer Thomas Huckenbeck vor,
dass er der alten Frau Weber Ihre
Altersvorsorgung wieder zu beschaffen ,
die durch die Behoerdenuebriffe ihr
entzogen wurde.
Er soll die Stadt Neuss und das Land
NRW verklagen ,
damit sie zu Ihrem guten "Recht" kommt.
Das Urteil des
LG Duesseldorf belegt das 13 Jahre unschuldige ,
unbescholtene Menschen gejagd und deutsche Familien grundlos vernichtet
wurden.
Ein Genucid an der Familie Weber als Herr Weber im Begriff war eine
Familie
zu gruenden
Menschenjagd und Vernichtung im Namen deutscher "staatlicher" Organe
in diesem Verfahren wurde Gutachterlich meine Traumtisierung
durch jahrzentelange Uebergriffe "staatlicher" Organe
bescheinigt.
Hier einige Links den Gesundheitlichen Auswirkungen ..traumatisierte opfer + gesundheitsschaeden
verfolgte + NS + gesundheitsschaeden
verfolgte+NS+trauma+gesundheitsschaeden
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