
WIDERSPRUCH. 8 AR 28/99 ANZEIGE % RICHTER BACHTRUP UNTERLASSE HILFE FAHRL
dII.1160400003
DATEI::/u/weber/artikel/grafik/02/cd0001/22/00227kaa
Weber, Wendolin
Giesenkirchener Str. 55
41238 MOENCHENGLADBACH 2
Faxbox: 02166/120128
STAATSANWALTSCHAFT MG
Oberstaatsanwalt BOEHM
RHEINBAHNSTR.1
41063 MOENCHENGLADBACH
MOENCHENGLADBACH 2 den, 21.02.99
Az. :dII.1160400003 (bitte stets angeben)
Betr:WIDERSPRUCHRUCH ZU AKTENZEICHEN 8 AR 28/99 STA-MG
ANZEIGE % RICHTER BACHTRUP UNTERLASSENE HILFE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom 10.02.99
Neben der Tatsache das alle Bewohner des Hauses
die unhaltbaren Zustaende im Haus sowohl dem Eigentuemer
(ein Jurist), als auch den zustaendigen Behoerden mitgeteilt haben
und sich trotz all dieser Bemuehungen alle zustaendigen Stellen
untaetig waren. Wurde nach der Anordnung der Zwangsverwaltung
auch der Zwangsverwalter von den Zustaenden unterrichtet.
Dieser hat sich nachweislich bemueht die Zustaende zu aendern,
jedoch war dies nicht nachhaltig von Erfolg gekroehnt.
Da sich im 3.OG die Heizung nicht bereiben liess und
der Gesundheitszustand von mir und den anderen Personen,
einschliesslich des Kleinkindes erheblich verschlechtert hatte,
und die Wetterlage sich aktuell erheblich verschlechtert hatte,
erschien es notwendig eine Einstweilige Verfuegung zur
Beheizung des 3.OG zu erwirken. Die einzige Hilfe die
noch zu erwarten war, war die durch das zustaenige Amtsgericht
RHY. in diesem Fall Richter Bachtrup. Diese Hilfe wurde
in Angetracht der Tatsache das es hierbei eine sofortige
Abhilfe notwendig erschien und es um jede Minute/jeden Tag
ging war die sofortige Ausstellung der Einstweiligen Verfuegung
geboten ! Wie sich Tage spaeter der Unterlassenen Hilfe heraus-
stellte , musste eben das besagte 2 1/2 Monate alte Baby
mit verdacht auf Lungenentzuendung ins Elisabeth Krankenhaus MG.
Dies stellt eine unterlassene Hilfeleistung dar zumal es
sich um unstittig gueltige Mietverhaeltnisse handelt.
Eine Verzoegerung durch anberaumen einer muendlichen Verhandlung
ist aus mehreren Guenden unzulaessig.
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In Neuss (auch NRW) wurde ohne zwingenden Grund, ohne Anberaumung
einer muendlichen Verhandlung , unter dem Az.: 32 C 125/93
eine EINSTWEILIGE VERFUEGUNG erteilt die zudem auch noch zu
unrecht und ungeprueft erlassen wurde.
Hier im beim AG RHY Az.: 10 C 43/99 wurde trotz akuter
Gefaehrdung von Laib und Leben von Menschen u.a. eines
2 1/2 Monate alten Kindes der sofortige Erlass der
Einstweiligen Verfuegung ohne Pruefung abgehnt.
Dies ist WILLKUER !!!!!!!
Und stellt somit einen Verfassungsbruch dar !!!
Unabhaengig hiervon stellt dies nach der UN Menschnrechtscharta
der Deutschland begetreten ist eine Menschenrechtsverletzung dar !!!
Ich verweise hiermit auf die CD-ROMS 1,2,6 der Chronik der Willkuer.
(Willkuer und/oder Zeitschine ).
Ich fordere Sie hiermit hilfsweise auf alle zustaenigen Stellen,
einzuschalten und gem. Artikel 20 unserer Verfassung
die Verfassungs und Menschenrechtsverletzungen aufzuklaeren
und die Verantwortlichen aus den staatlichen Organen
umgehende general und spezialpraeventiv abzuurteilen.
Mit dem Decken solcher Straftaten begeben Sie sich aus den
Rahmen der Rechtsstaatlichkeit heraus und werden zu Mittaetern.
Darueber hinaus ist das vorsaetzliches schueren von Auslaenderhass
durch staatliche Organe.
Bitte bedenken Sie dies !
Mit freundlichem Gruss
Wendolin Weber
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