vorab
kurz das Ergebnis :
Andreas Wiedeking wurde vom Gericht
auferlegt das er nicht wie bisher
Wendolin Weber Verleumden, Beleidigen und Luegen verbreiten darf.
Hierzu zaehlen Luegen die Andreas Wiedeking
verbreitet hat wie :
1. Verhandlungsgegenstand war die Beleidigung und Verleundung das Wendolin
Weber ein Miethai sei
1.
Luege Wiedekings : Wendolin Weber
ist ein
(verurteilter) Miethai
2.
Verhandlungsgegenstand
2. Luege Wiedekings : Zitat: "Achtung..bie klick auf die
Seite von Wendolin Weber versucht sich ein Spy Tool zu Instalieren!!!!!"
3.
Verhandlungsgegenstand
3. Luege Wiedekings :
das gegen Karsten Mueller eine Anzeige beim DHV wegen Diebstahl eines
Gleitschirm vorlag.
Das Gericht hat auch ueber die
von Andreas
Wiedeking verbreitete Luege gesprochen das gegen Karsten
Mueller eine Anzeige beim DHV wegen Diebstahl eines Gleitschirm vorlag.
Insoweit ist auch diese Luege
Wiedekings geklaert und Karsten Mueller (Moers
) aus meiner Sicht voll rehabilitiert
.
4.
Verhandlungsgegenstand
4.
Beleidigungen , Verleundungen ,
und Diffamierungen die Andreas Wiedeking ueber Wendolin Weber
gemacht hat werden bei Strafandrohung/Ordnungsgeld gerichtlich
untersagt !
hierzu zaehlen u.a. Wiedekings "Auesserungen" ueber Wendolin Weber wie
: "
Lieben Gruß Andreas
P.S.: Du gehörst ins Sichenhaus....."
5.
Verhandlungsgegenstand :
Polizeibeamter
5.
Die Luege Wiedekings mit
dem er sei Polizeibeamter oder nicht , blieb aus meiner Sicht
ungeklaert !
(Belege fuer seine vor dem Gericht gemnachte Behauptung er sei kein
Polizeibeamter , habe ich nicht zu Gesicht bekommen und wurden waehrend
der
Verhandlungen weder Vorgelegt noch vom Gericht verlangt -
Das Gericht
nahm die Behauptung eines Andreas Wiedeking der schon so oft vorher
durch Luegen aufgefallen war , einfach und ungeprueft auf sein Wort
hin. Seltsam !!!)
Andreas Wiedeking hat gegenueber dem Gericht behauptet , das er
kein Polizeibeamter sei , nicht wie er immer in der
Oeffentlichkeit behauptet hat
und wie er sich auch
gegenueber
Angehoerigen des DHV als solcher (Polizeibeamter) ausgegeben hat (was
vielleicht auch fuer einige ein Grund war ihn als DHV Delegierten zu
waehlen .)
Vor Gericht jedenfalls gab er an, das diese
Aussage die er immer wieder oeffentlich gemacht hat , nicht stimme
(also faktisch auch eine Luege war)
er ist
Arbeitsloser (somit bezieht seine Familie vom
Steuerzahler Leistungen - und dies obwohl er mehrfach
Menschenverachtende Aeusserungen ueber Hartz IV empfaenger gemacht
hat
und wie in
meinem Fall oder in anderen Faellen auch von Ihm der Versuch (teils
erfolgreich ) gemacht wurde diese Menschen aus dem Vereinleben und
damit Sozialleben Auszugrenzen )
Ob diese Angaben die Andreas Wiedeking
gegenueber dem Gericht gemacht hat nicht auch eine
Luege sind, sei erst einmal dahingestellt
da faktisch sein ganzes Handeln auch in
Bezug auf
"Achtung..bie
klick auf die
Seite von Wendolin Weber versucht sich ein Spy Tool zu Instalieren!!!!!
Lieben Gruß Andreas
P.S.: Du gehörst ins Sichenhaus..... ach ja, viele
grüße von meinen
Polizeikollegen Gott sei Dank kennt mann Dich...."
zur Tarnung und zur Legende gehoeren koennten
und nach Informationen (einer Vertraulichen Quelle) die ich erhielt,
wohl auch zur Tarnung seiner Taetigkeit fuer die Bullen gehoeren
koennten .
In diesem Fall haette er jetzt auch (was fuer Polizisten nichts
unuebliches ist) die Justiz belogen.
Faktisch hat er jedoch mit dieser
Diffamierung und Verleundung von Wendolin Weber , den
Menschenrechtsverbrechern in den "staatlichen" Organen faktische
Hilfestellung geleistet
um weiter Wendolin Weber zu Verleunden
und zu Diffamieren ...
ob dies nun als
Polizeibeamter , IM
(Spitzel) oder als "Freundschaftsdienst fuer diese Verbrecher , die die
Vernichtung deutscher Familien betrieben haben geschah /geschieht
, ist
hierbei irrelevant ,
das es
jedoch faktisch als
Fortgesetzte Handlung der
Lynchjustiz Plakatwandaktion
zu sehen
ist , ist nicht zu bestreiten !
6. Verhandlungsgegenstand war : Wiedeking bedroht Wendolin Weber indem er
ein Bild von Wendolin Weber
versehen mit einer Bedrohung in Paragliding365 stellt.
6. Wiedeking bedroht Wendolin
Weber und verletzt Wendolin Webers Persoenlichkeitsrechte : Wiedeking bedroht Wendolin Weber und
verletzt Wendolin Webers Persoenlichkeitsrechte in dem er
unter
illegaler Verletzung Webers Rechtes am eigenen Bild , wobei
erschwerend hinzu kommt das er in dieses Bild eine Drohung
gegen Weber eingearbeitet hat und diese auch noch
in
derangierter Art und Weise zigfach wiederholt . Zitat : "
Wobei 666 das
Kenzeichen von Satanisten ist !
Das Gericht spielete die Bedrohung herunter
, da Wiedeking ohne jegliche Belege hierfuer
vorzulegen vermeintlich kein Polizist ist
und wuerdigte lediglich die
Persoenlichkeitsrechtsverletzungen
die hier durch Andreas Wiedeking begangen wurden ( Diese Tat
gab er auch zu).
So wie ich es erlebte, war Wiedeking hin und hergerissen zwischen
Die Richterin mit seinem "Charm" einzuwickeln und ich bin der Groesste
alle Frauen stehen auf mich ..
und einem winselndem Etwas (der noch nie eine "
Reichskristallnachts"
Plakatwand gesehen hat ) und am jammern war ,
unter dem
Motto : aber mein "guter Name " wird durch Webers
Veroeffentlichungen in den Dreck gezogen ..
"Schauen Sie mal bei Google rein .. auf der
ersten Seite unter Platz 7 erschienen
Webers Veroeffentlichungen ueber mich , das
muss verschwinden ... "
(was ich , Weber, auch gegen ueber dem Gericht klargestellt habe , das
ich keine
Veroeffentlichung zurueckziehen werde . !) Diese Fakten hat er
(Wiedeking) selbst geschaffen , durch sein Verhalten !!!!
Diese Tatsachen sind von Ihm selbst so produziert worden !!! und
sind ein Bestandteil der deutschen Geschichte !
Worauf die
Richterin ihm erklaerte, das auch sie sowohl auf "Wendolin Weber"
als auch auf "Andreas Wiedeking gegoogelt habe....
Worauf Wiedeking etwas jaemmerliches wie "Sowas liest doch
keiner einwarf .. (Anmerkung von mir .. offensichtlich haben aber beide
gelesen )
Schon in einem der Naechsten Saetze kam
dann etwas wie "
Durch Webers
Veroeffentlichungen bekomme ich keine Arbeit mehr ..." und "mein guter
Name ... "
Mir kam es vor wie ein winselnder .... der gut austeilen kann ,
aber nicht gut mit dem leben kann was er selbst
gemacht hat ...
Im Uebrigen war seinem Aufruf
im Freiflieger-Niederrhein.de Forum keiner seiner "Freunde wie Tobias
Grefarth .."
die
sich seiner "Meinung bzgl. des "Miethai" gefolgt waren und
Menschen"mobbing" toll fanden
gefolgt ..
Er sass allein im Gang und allein auf der Beklagten Bank ... (obwohl er
vorher und trotz seiner "charm"attacke ..
Ich bin der Groesste alle
(Frauen) muessen mich unwiederstehlich finden, auch die Richterin
kann mir nicht widerstehen
und so siegessicher war ...)
Da Wiedeking der aus meiner Sicht zeitweise derangiert und wirr
wirkte und zusammenhangloses Zeug redete
und er weiter seine haltlosen unbelegten Luegen, wie "
der
verurteilte
Miethai" erneut stmmelnd vor trug , und sich nicht beruhigte
,
fragte die Richterin ob wir (die
Klaeger) mit einem Vergleich , der der Staatskasse Kostensparen wuerde
und das Verfahren abkuerzen wuerde , einverstanden waeren ,
Der Vergleich sollte lauten : Da ich , Weber, weder Beleidigungen
noch Verleundungen oder andere Taten begangen
habe,
koenne ich mich ja bedenkenlos ebenfalls dazu verpflichten auch
in Zukunft dies nicht gegenueber Wiedeking zu tun
worauf mein Anwalt zustimmte und meinte wir haben damit keine Probleme
, da Herr Weber dies sowieso nicht macht und machen wird .
Auf weitere Einwuerfe Wiedekings , erklaerte die Richterin Wiedeking
den Unterschied zwischen,
was er als "Beleidigungen noch Verleundungen " einstufte
und der freien Berichterstattung durch mich (Weber) der Meinungs- und
Redefreiheit ueber Handlungen/Taten die druch ihn (Wiedeking) begangen
wurden und seinen (Wiedekings) Taten,
wobei sie, die Richterin, an Wiedeking gerichtet keinen Zweifel
lies, das Wiedeking diesen Vergleich (so er zustande kommt)
dringend annehmen solle ,
sollten wir (die Klaeger) diesem Vergleich zustimmen , da er
sonst in jedem Fall verurteilt wuerde und die einstweilige Verfuegung
gegen Ihn ergehen wuerde.
Sie wies Ihn weiterhin auch daruf hin , das wenn er (Wiedeking)
sich weiter unbefugt als Polizeibeamter ausgibt ggf. auch hierbei
Strafbar macht.
Um Zeugen aus Sueddeutschland die Anreise zu ersparen und aufgrund
der Tatsache das die Einstweilige Verfuegung
gegen Andreas Wiedeking auch so ergeht und ich nichts zu befuerchten
habe ,
stimmten wir (die Klaeger) dem Vergleich zu.
Nach dem die Richterin Wiedeking auch noch daruf hinwies das bei diesem
Vergleich die Verfahrenskosten fuer Ihn erheblich geringer ausfallen
wuerden und er so nur ca 185,-- Euro zu zahlen haette
und eine Verurteilung von Ihm (Wiedeking) aufgrund der Beweislage
und seiner Einlassungen (Gestaendnis) unumgaenglich waere ,
stimmte er zu .
Ich kann nicht sagen , das ich ein Gefuehl des Triumpfes verspuert habe
, denn bei
der
Vernichtungsaktion deutscher Familien durch "staatliche"
Organe und
durch solche "Wiedekings" die dies weiter fortsetzen, ist
faktisch meine Familie und ich dem Genucid preis
gegeben worden ..
So gesehen , gibt es nur noch Verlierer !!!!!!!!!!!!
Aus meiner Sicht sind jedoch
die
amseligsten Figuren,
die Mitarbeiter "staatlicher" Organe die dieses
Massaker nicht aufgehalten haben
und die neue "Reichskistallnacht"
1993 als Triumpf gefeiert haben !
Einige ganz wenige Ausnahmen bestaetigen die Regel ... !