
STERNSTR. RECHT AG NEUSS EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%SEHOVIC 38 C ???/94
dII.1050081601
DATEI::/u/weber/aktenplan/15105118160001
BRIEF BEGINN !
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AG NEUSS EINSTWEILIGE VERFUEGUNG.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Amtsgericht Neuss
Breite Str. 46
4040 Neuss 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 24.10.94
Betr: Beschluss / Einstweilige Verfuegung / Einstweilige Anordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich, Wendolin Weber, wohnhaft Dohlerstr. 231 , 4050 MG 2
geb. 05.08.57 in Duesseldorf,
beantrage eine Einstweilige Verfuegung / Beschluss /
Einstweilige Anordnung zum Zweck der Raeumung von
einem untervermieteten Zimmer. Das Zimmer liegt im
2. OG erstes Zimmer rechts in Hause Sternstr. 29
Der Gegner ist Sehovic, E,
ausserdem lebt wohl auch Kelecija, Ramisa mit in dem Zimmer
Die Untermietpartei hatte einen reinen Zeitmietvertrag ohne
Verlaengerung. Dieser Vertrag lief am 30.03.93 aus.
Der Hauptmieter ist von Gerichtswegen vernichtet worden
und ausgeschieden.
Seit diesem Zeitpunkt macht die Partei trotz mehrfacher
Aufforderung und anhaengiger Raeumungsklage keine Anstalten.
Auszuziehen.
Zur Glaubhaftmachung wird auf die anliegende
Eidesstattliche Versicherung verwiesen.
Ausserdem zahlte der Gegner zwischenzeitlich keine Miete und NK.
Ausdrucke der Schreiben finden Sie in Anlage.
Derzeit kann ich nicht einmal mehr meine Krankenversicherung,
Lebensversicherung zahlen geschweige denn anderen
Verpflichtungen nachkommen.
Ich hatte fuer das Objekt einen Kaeufer der das Gebaeude
nur leer haben wollte. Hierdurch koennte eine Gefahrenabwehr
erfolgen.
Zur Abwendung meines wirtschaftlichen Notstandes
bitte ich um sofortigen Entscheid.
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Gleichzeitig beantrage ich mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen
da ich nicht in der lage bin , die mir entstehenden
Gerichtskosten auzubringen.
Meine persoenlichen und wirtschaftlichen Verhaltniss
ergaben sich aus der Antragsbegruendung.
und den Anlagen.
Auszug aus dem Mietvertrag
Kuendigung des Hauptmieter
Kuendigung der Untermieter
Einstellung der Strom, Gas und Wasser-Versorgung
Ausserordentliche Kuendigung des Untermieters durch Eigentuemer
MEDIEN-INFO
Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung
Ich, Wendolin Weber, wohnhaft Dohlerstr. 231 , 4050 MG 2
versichere an Eidesstatt das :
Die Untermietpartei hatte einen reinen Zeitmietvertrag ohne
Verlaengerung. Dieser Vertrag lief am 30.03.93 aus.
Der Hauptmieter ausgeschieden ist .
Seit diesem Zeitpunkt macht die Partei trotz mehrfacher
Aufforderung und anhaengiger Raeumungsklage keine Anstalten
auszuziehen.
Auszug aus dem Mietvertrag
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UNTER-MIETVERTRAG FUER MOEBLIERTE ZIMMER
zwischen
Fa. CWK Computersysteme GmbH Sternstr.29 4040 Neuss 1
in:
als Vermieter
und Herrn/Frau/Firma _____Sehovic,Edin_____________________________
___________________________________________________________________
Beruf : ___________________________________________________________
sowie seiner Ehefrau
bisher wohnhaft: __________________________________________________
___________________________________________________________________
Ausgewiesen durch: ________________________________________________
als Mieter in gesammtschuldnerischer Haftung wird folgender
Mietvertrag abgeschlossen:
Paragr. 1 Mietraeume
1. Vermietet werden im Hause Sternstr. 29 ______________________
a) ZUR BENUTZUNG ALS moebliertes Zimmer ( Standpunkt des Betrachters
Vor dem Hauseingang) bestehend aus Zimmer 6
Gemeinflaeche der Etage : Diele, eingerichtetem Bad/Dusche/WC,
ausserdem ____________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
Gemeinschaftseinrichtungen, soweit vorhanden, sind nach der vom
Vermieter aufzustellenden Benutzerordung mitzubenutzen.
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Paragr. 2 Mietzeit und Kuendigung
1. Das Mietverhaeltnis beginnt am 01.03.93
a) FUER MIETVERTRAEGE MIT BESTIMMTER DAUER
aa) Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 1 Monate
geschlossen und endet am 30.03.93 ohne V erlaengerung
Das moeblierte Untermietverhaeltniss endet auch im Falle
der Vertragsbeendigung des Vermieters mit dem Eigentuemer.
Im Rahmen GESETZLICH ZULAESSIGER ZEITMIETVERTRAGE gelten
Soderregelungen, einzusetzen unter cc) (Fuer max.5 Jahre
wegen Eigennutzung, Instandsetzung umfangreicher Art,
Abbruch, Umbau oder Erweiterung. Zusaetzl.Mitteilungspflicht
an Mieter spaetestens 1 Monate vor Vertragsablauf)
cc) Befristet wegen evtl. Verkauf des Objektes _______________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
.
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3. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der
Mietzeit fort, so gilt das Mietverhaeltnis nicht als verlaenger
Paragr. 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung und
Erneuerung des Mietverhaeltnisses nach seinem Ablauf muessen
schriftlich vereinbart werden.
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Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:
Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen
bleiben unberuehrt.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
a) der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate laenger als 5 Tage
im Rueckstande ist.
b) ueber das Vermoegen des Mieters das Konkursverfahren eroeffnet
oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
c) der Mieter von der Mietsache einen vertragswidrigen oder
unangemessenen Gebrauch macht, wodurch der Vermieter in seinen
Mietrechten beeintraechtigt wird und der Mieter dieses Verhalten
trotz Abmahnung fortsetzt.
Paragr. 4 Miete und Nebenkosten
1. Die Miete betraegt monatlich ____________________DM 800.01
in Worten _______________________________________DM
davon fuer:
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2. NEBEN DER MIETE werden anteilig folgende Nebenkosten bzw.
Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 des Paragr. 27 Abs.1 der
II BV n.F. erhoben:
a) Grundsteuer
b) Muellabfuhrgebuehren
c) Abwasser/Faekaliengebuehren
d) Strassenreinigungsgebuehren
e) Schornsteinfegergebuehren
f) Versicherungsbeitraege
g) Fahrstuhl entfaellt
h) Hauswart
i) Gartenpflege entfaellt
j) Hausreinigung//Ungezieferbekaempfung
k) Beleuchtungskosten, Allgemeinstrom
l) Wasserversorgung und Entwaesserung
m) Heizungs- und Warmwasserkosten
n) Gemeinschaftsantenne o.ae. Satellitenanlage
o) Kosten fuer die Erstellung der Jahresabrechnung durch
ein Unternehmen.
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___________________________________________________________
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3. Fuer die gemaess Ziffer 2 anfallenden Nebenkosten/Betriebskoste
wird eine Vorauszahlung von z.Zt. ___________________DM 305.28
monatlich mit jaehrlicher Abrechnung vereinbart.
Im Fall einer Erhoehung oder Senkung der Kosten kann der
Vermieter die monatliche Vorauszahlung angemessen neu festsetze
Paragr. 5 Zahlung der Miete und der Nebenkosten/Betriebskosten
1. Die Miete und die Nebenkosten/Betriebskosten sind monatlich
im voraus, spaetestens am 3. Werktage des Monats an den
Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme berechtigte
Person oder Stelle kosten- und gebuehrenfrei zu entrichten.
2. Fuer die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die
Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Aus mehrfach
verspaeteter Mietzahlung kann der Mieter keine Rechte herleiten
3. Bei verspaeteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt,
Verzugszinsen und etwa entstandene Mahnkosten zu erheben.
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4. Befindet sich der Mieter mit der Zahlung der Miete/Nebenkosten/
Betriebskosten im Rueckstand, so werden die Zahlungen zunaechst
auf Kosten etwaiger Rechtverfolgung einschl. Mahnkosten,
Verzugszinsen, Nebenkosten, Mietrueckstand und sodann auf die
laufende Miete/Nebenkosten/Betriebskosten angerechnet.
Paragr. 6 Aufrechnung - Zurueckbehaltungsrecht
1. Die Ausuebung des Zurueckbehaltungsrechtes am Mietzins oder
die Aufrechterhaltung gegenueber dem Mietzins mit einer
unstreitigen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderung
des Mieters ist zulaessig. Die Ausuebung dieser Rechte
beschraenkt sich der Hoehe nach auf monatliche Teilbetraege,
die 25% des monatlichen Mietzinses nicht uebersteigen duerfen.
2. In allen anderen Faellen ist die Ausuebung dieser Rechte
unzulaessig, es sei denn, dass es sich ausschliesslich
um ein Mietverhaeltnis ueber Wohnraum handelt oder diesem
gleichgestellt ist und es sich bei der Gegenforderung des
Mieters um eine solche nach Paragr. 538 BGB handelt
(Ersatzforderung wegen Maengel der Mietsache).
3. In jedem Fall hat der Mieter seine Absicht, diese Rechte
auszuueben, dem Vermieter mindestens einen Monat vor der
Faelligkeit des Mietzinses schriftlich anzuzeigen.
Paragr. 7 Benutzung der Mietraeume und Untervermietung
1. Der Mieter darf die Mietraeume nur den vertraglich
bestimmten Zwecken benutzen. Will er sie zu anderen
Zwecken benutzen, so bedarf er der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Vermieters.
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8. Eigenmaechtiges Handeln des Mieters verpflichtet den Vermieter
aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt und schliesst insbe-
sondere die Erstattung irgentwelcher Kosten aus.
Die Kaution belauft sich auf DM : 2400.03
Wendolin Weber Moenchengladbach, 12.03.1993
Dohlerstr. 251
4050 Moenchengladbach 2
SEHOVIC, EDIH (EDO)
STERNSTR 29
4040 NEUSS 1
Kuendigung der Untermietverhaeltnisse
im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
Sehr geehrte Mietpartei SEHOVIC, EDIH ,
rein vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich meiner Mieterin
und Ihrer Untervermieterin, der CWK Computersysteme GmbH, gemaess
anliegendem Schreiben die Kuendigung des angemieteten
Hausgrundstuecks ausgesprochen habe.
Damit kuendige ich auch Ihnen die Nutzung der von Ihnen
angemieteten Raeumlichkeiten auf. Zur Begruendung wird auf die
anliegende Abschrift des Kuendigungsschreibens in vollem Umfang
Bezug genommen.
Ihre Untervermieterin hat - dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Zwang folgend - der Kuendigung zugestimmt und mir erklaert,
ihrerseits die Untermietverhaeltnisse umgehend aufzukuendigen.
Mit vorzueglicher Hochachtung
Wendolin Weber
Wendolin Weber Moenchengladbach, 10.03.1993
Dohlerstr. 251
4050 Moenchengladbach 2
CWK Computer Systeme GmbH
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
Kuendigung der Mietraeume
im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen
gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die
K u e n d i g u n g
zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus.
Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile
ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein
berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses,
da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer
angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks
gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde.
Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das
Grundstueck zu veraeussern.
Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH
verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten
und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an
mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die
Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung
bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses
zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen
Kosten und Nebenkosten zu tragen.
Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen
finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die
durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen
zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem
Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die
Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich
ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM
bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf .
Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in
Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM.
Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das
Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit
dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume
oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum
bewohnbaren Zustand gewesen.
Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die
monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM.
Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben
fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister-
und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten
sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden
laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind
umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM.
Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden
Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten
fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes.
Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn
Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese
Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber
durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die
Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und
rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei
Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege,
die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten
Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM
und 2.000,-- DM berechnet werden.
Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck
insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat
aufzubringen habe.
Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen
Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den
vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die
monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung
3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen.
Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen
vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer
noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir
zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres
auf rund 12.000,-- DM.
Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck
lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner
nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer
mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der
Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu
veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden.
Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen,
das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es
verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur
moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege
uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche
Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist,
dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen.
Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es
denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM
zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken
und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses
Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da
weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf
an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich
geboten.
Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den
bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind
fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden
ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen.
Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren
Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund
der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben.
Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme,
wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn
abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM
an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften
wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte.
Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das
Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand
der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren
Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %,
wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt
insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in
einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt.
Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser
Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir
das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht
und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann.
Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter
von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich
die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus
nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann,
Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss,
der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung
des Kaufes verursacht hat.
Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die
fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen.
Mit vorzueglicher Hochachtung
Wendolin Weber
Anlage - I -
Anlage - I -
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Hypotheken
HYPHO 1
182000
% 9
ZINS DM JAHR 16380
ZINS DM Monat 1365
HYPO 2
150000
% 10
ZINS DM JAHR 15000
ZINS DM Monat 1250
HYPO 3
60000
% 10
ZINS DM JAHR 6000
ZINS DM Monat 500
SSK NE Darlehn
30000
% 12
ZINS DM JAHR 3600
ZINS DM Monat 300
Investor 1
30000
% 10
ZINS DM JAHR 3000
ZINS DM Monat 250
Investor 2
100000
% 8
ZINS DM JAHR 8000
ZINS DM Monat 666.6666
Investor 3
60000
% 4
ZINS DM JAHR 2400
ZINS DM Monat 200
Jahr Monat
mtl. DM ges.Belastung : 56954.84 4746.236 612000
***********************************************************************
Anlage - II a -
Anlage - II a -
Vorlaeufiger Wirtschaftsplan 1993
====================================
1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten
==============================================
1 . Strom
==========================
Strom EG
Strom 1 OG
Strom 2 OG
Strom 3 OG
9600,-- p.a.
2 . Heizung
========================
Gas/Heizkosten 4.600,-- pa.
2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben
==============================================================
Grundsteuer
Entwaesserung
Abfallentsorgung
strassenreinigung
==============================================================
summe Grundsteuer 1591.05 p.a.
3. Ausgaben an Versicherungen
==============================================================
Versicherung :
Haftpflicht
Glasversicherung
Gebaude
==============================================================
summe Versicherungskosten 1350.90 p.a.
Anlage - II b -
Anlage - II b -
4. Ausgaben an Gemeinkosten Jaehrlich
==============================================================
Allgemeinstrom
Wasser
Satelliten TV
Hausmeisterkosten
Reinigungskosten Haus
Wartungsvertr. Heiz.
Wartung Feuerloescher
Schornsteinfeger
==============================================================
Summe Gemeinkosten 1166.84 p.m. 10.500,-- p.a.
5. Ausgaben der Eigentuemer
==============================================================
Laufende Reparaturen
Allgem. Verwaltungskosten
Rechts-Schaetzkosten
Verwalterverguetung
Instandhaltungsruecklage
Steuerber. J.abschluss
Steuerberater mlt.pausch.
Lebensvers. Eigentuemer Objektbedingt zur Bankabsicherung
Lebensvers. Eigentuemer
Unfallvers. Eigentuemer
Krankenvers.Eigentuemer
==============================================================
Summe Eigentuemerkosten 2364.32 p.m.
Gas/Heizkosten 359,--
Summe Grundsteuer 132.58
Summe Versicherungskosten 112.57
Summe Gemeinkosten 1166.84
summe Strom 800,--
==============================================================
Summe Mieterkosten 2571.00
Summe Eigentuemerkosten 2364.32
**************************************************************
Anlage - III -
Anlage - III -
Expose Sternstr.29 Seite - 5 -
MONATSMIETE Zimmer moeblier
Miete Nebenk
ges strom ges DM
ETAGE mlt mlt mlt
Zimmer 1 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 2 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 3 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 4 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 5 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 6 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 7 450.0024 155.5243 605.5268
Zimmer 8 450.0102 161.6622 611.6724
Zimmer 9 730.3468 293.2446 1023.591
Zimmer 10 500.0030 177.1102 677.1132
============================================
**************************************************************
Einnahmen Ausgaben
Summe Roh-Ertrag incl.NK. 7824.97 mtl.
=======================
Summe Mieterko.incl Strom -2571.00
Hypotheken -4746.23
=======================
= -7317.23
=======================
= 507.73
summe Eigentuemerkosten -2364.32 + Mietausfaelle
=======================
= = -1856.58
**************************************************************
Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
schon wirtschaftlich gefaehrdend.
Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes
Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
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BRIEF ENDE !
BRIEF BEGINN !
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CWK Computersysteme GmbH Moenchengladbach, 12.03.1993
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
SEHOVIC, EDIH (EDO)
STERNSTR 29
4040 NEUSS 1
Kuendigung des Untermietverhaeltnisses
Sehr geehrte Mietpartei SEHOVIC, EDIH ,
hiermit spreche ich Ihnen die
K u e n d i g u n g
unseres Untermietverhaeltnisses zum 31.03.1993, hilfsweise
zum 30.04.1993, aeusserst hilfsweise zum naechstmoeglichen Termin au
Zur Begruendung berufe ich mich auf unsere vertragliche Vereinbarung
dass dieses Untermietverhaeltnis im Falle der Vertragsbeendigung
des Untervermieters mit dem Eigentuemer ebenfalls endet.
Der Eigentuemer hat mir aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage
und der Tatsache, dass er an einer angemessenen Verwertung des
Hauses gehindert waere, sofern die Mietverhaeltnisse
fortbestehen wuerden, gemaess anliegendem Schreiben gekuendigt.
Die Einzelheiten moegen Sie dem beigefuegten Schreiben und den
Aufstellungen zu diesem Schreiben entnehmen. Auf den Inhalt
nehme ich in vollem Umfang Bezug.
Da ich gehalten bin, dem Eigentuemer das Haus leerstehend zu
Uebergeben, muss ich Sie auffordern, mir auf der Durchschrift
dieses Schreibens Ihren Auszugstermin zu bestaetigen.
Hochachtungsvoll
W. Weber
CWK Computersysteme GmbH
.
.
Wendolin Weber Moenchengladbach, 10.03.1993
Dohlerstr. 251
4050 Moenchengladbach 2
CWK Computer Systeme GmbH
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
Kuendigung der Mietraeume
im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen
gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die
K u e n d i g u n g
zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus.
Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile
ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein
berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses,
da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer
angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks
gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde.
Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das
Grundstueck zu veraeussern.
Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH
verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten
und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an
mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die
Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung
bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses
zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen
Kosten und Nebenkosten zu tragen.
Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen
finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die
durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen
zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem
Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die
Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich
ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM
bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf .
Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in
Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM.
Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das
Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit
dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume
oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum
bewohnbaren Zustand gewesen.
Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die
monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM.
Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben
fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister-
und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten
sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden
laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind
umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM.
Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden
Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten
fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes.
Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn
Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese
Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber
durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die
Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und
rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei
Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege,
die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten
Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM
und 2.000,-- DM berechnet werden.
Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck
insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat
aufzubringen habe.
Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen
Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den
vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die
monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung
3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen.
Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen
vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer
noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir
zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres
auf rund 12.000,-- DM.
Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck
lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner
nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer
mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der
Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu
veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden.
Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen,
das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es
verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur
moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege
uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche
Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist,
dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen.
Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es
denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM
zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken
und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses
Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da
weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf
an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich
geboten.
Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den
bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind
fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden
ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen.
Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren
Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund
der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben.
Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme,
wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn
abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM
an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften
wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte.
Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das
Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand
der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren
Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %,
wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt
insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in
einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt.
Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser
Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir
das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht
und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann.
Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter
von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich
die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus
nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann,
Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss,
der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung
des Kaufes verursacht hat.
Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die
fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen.
Mit vorzueglicher Hochachtung
Wendolin Weber
Anlage - I -
Anlage - I -
***********************************************************************
Hypotheken
HYPHO 1
182000
% 9
ZINS DM JAHR 16380
ZINS DM Monat 1365
HYPO 2
150000
% 10
ZINS DM JAHR 15000
ZINS DM Monat 1250
HYPO 3
60000
% 10
ZINS DM JAHR 6000
ZINS DM Monat 500
SSK NE Darlehn
30000
% 12
ZINS DM JAHR 3600
ZINS DM Monat 300
Investor 1
30000
% 10
ZINS DM JAHR 3000
ZINS DM Monat 250
Investor 2
100000
% 8
ZINS DM JAHR 8000
ZINS DM Monat 666.6666
Investor 3
60000
% 4
ZINS DM JAHR 2400
ZINS DM Monat 200
Jahr Monat
mtl. DM ges.Belastung : 56954.84 4746.236 612000
***********************************************************************
Anlage - II a -
Anlage - II a -
Vorlaeufiger Wirtschaftsplan 1993
====================================
1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten
==============================================
1 . Strom
==========================
Strom EG
Strom 1 OG
Strom 2 OG
Strom 3 OG
9600,-- p.a.
2 . Heizung
========================
Gas/Heizkosten 4.600,-- pa.
2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben
==============================================================
Grundsteuer
Entwaesserung
Abfallentsorgung
strassenreinigung
==============================================================
summe Grundsteuer 1591.05 p.a.
3. Ausgaben an Versicherungen
==============================================================
Versicherung :
Haftpflicht
Glasversicherung
Gebaude
==============================================================
summe Versicherungskosten 1350.90 p.a.
Anlage - II b -
.
.
Anlage - II b -
4. Ausgaben an Gemeinkosten Jaehrlich
==============================================================
Allgemeinstrom
Wasser
Satelliten TV
Hausmeisterkosten
Reinigungskosten Haus
Wartungsvertr. Heiz.
Wartung Feuerloescher
Schornsteinfeger
==============================================================
Summe Gemeinkosten 1166.84 p.m. 10.500,-- p.a.
5. Ausgaben der Eigentuemer
==============================================================
Laufende Reparaturen
Allgem. Verwaltungskosten
Rechts-Schaetzkosten
Verwalterverguetung
Instandhaltungsruecklage
Steuerber. J.abschluss
Steuerberater mlt.pausch.
Lebensvers. Eigentuemer Objektbedingt zur Bankabsicherung
Lebensvers. Eigentuemer
Unfallvers. Eigentuemer
Krankenvers.Eigentuemer
==============================================================
Summe Eigentuemerkosten 2364.32 p.m.
Gas/Heizkosten 359,--
Summe Grundsteuer 132.58
Summe Versicherungskosten 112.57
Summe Gemeinkosten 1166.84
summe Strom 800,--
==============================================================
Summe Mieterkosten 2571.00
Summe Eigentuemerkosten 2364.32
**************************************************************
Anlage - III -
Anlage - III -
Expose Sternstr.29 Seite - 5 -
MONATSMIETE Zimmer moeblier
Miete Nebenk
ges strom ges DM
ETAGE mlt mlt mlt
Zimmer 1 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 2 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 3 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 4 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 5 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 6 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 7 450.0024 155.5243 605.5268
Zimmer 8 450.0102 161.6622 611.6724
Zimmer 9 730.3468 293.2446 1023.591
Zimmer 10 500.0030 177.1102 677.1132
============================================
**************************************************************
Einnahmen Ausgaben
Summe Roh-Ertrag incl.NK. 7824.97 mtl.
=======================
Summe Mieterko.incl Strom -2571.00
Hypotheken -4746.23
=======================
= -7317.23
=======================
= 507.73
summe Eigentuemerkosten -2364.32 + Mietausfaelle
=======================
= = -1856.58
**************************************************************
Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
schon wirtschaftlich gefaehrdend.
Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes
Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
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BRIEF ENDE !
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
SEHOVIC, EDIH (EDO)
STERNSTR 29
4040 NEUSS 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 19.03.93
Betr: Einstellung der Strom, Gas und Wasser-Versorgung
Sehr geehrte Mietpartei,
sollten die Nebenkosten sowie die Miete nicht wie
Vertraglich vereinbart im vollem Umfang erfolgen,
sehe ich mich ausser stande diese zu gewaehrleisten.
Die gesammte Hausversorgung wird voraussichtlich
zum 1.4.93 nicht mehr von der CWK Computersysteme GmbH
erbracht. Dies ist der letzte Stand der von der CWK
mitgeteilt wurde.
Ich persoenlich kann dies auch nicht garantieren.
Es der Zugang zu den Anlagen steht Ihnen nach
Vereinbarung offen.
Mit freundlichem Gruss
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BRIEF ENDE !
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
SEHOVIC, EDIH (EDO)
STERNSTR 29
4040 NEUSS 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 05.05.93
Betr: AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
Sehr geehrte Mietpartei,
hiermit machen wir von unserem Recht gem.
Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
Untermietverhaeltnis fristlos.
Begruendung:
1. der Mieter ist mit der Zahlung einer Mietrate laenger als
5 Tage im Rueckstande ist.
2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:
Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen
bleiben unberuehrt.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
a) der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate laenger als 5 Tage
im Rueckstande ist.
b) ueber das Vermoegen des Mieters das Konkursverfahren eroeffnet
oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB Ausserordentliches Kuendigungsrecht
des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 4/93 und
4/93 nicht geleistet .
Sie werden aufgefordert das Zimmer umgehend zu Raeumen.
Mit freundlichem Gruss
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BRIEF ENDE !
weber hat am 02.09.93 um 08:40:05 31-61072001 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-61072001
weber hat am 02.09.93 um 09:15:33 33-61072001 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-61072001
weber hat am 12.09.93 um 14:51:16 31-61072001 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-61072001
weber hat am 12.09.93 um 14:53:26 31-61072001 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-61072001
weber hat am 11.05.94 um 20:59:23 15105163061301 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-61072001
weber hat am 24.10.94 um 09:45:59 151051181301 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-61072001
weber hat am 94.10.24 um 09:54:39 15105118160001 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/15105118160001
weber hat am 94.10.24 um 10:11:01 15105118160001 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/15105118160001
weber hat am 24.10.94 um 10:12:58 15105118160001 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/15105118160001
weber hat am 24.10.94 um 10:23:52 15105118160001 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/15105118160001
weber hat am 25.10.94 um 12:44:37 15105118160001 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/15105118160001
weber hat am 25.10.94 um 12:45:48 15105118160001 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/15105118160001
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