Zurueck zum Fliegen

Justiz / Juristen / Amtsgericht

Wenn Sie Hilfe von denen erwarten ..
Vergessen Sie es ! es sind die Vernichter deutscher Familien ..
und Darum geht es eigentlich ...
Erster Beigeordneter Peter Söhngen


Darum geht es eigentlich ...

  • (C) S. 00000053 41 C 213/93 SCHREIB.A.AG NE.A.BESCHLUSS EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%KELECIJA

    SCHREIBEN AN AG NEUSS AUF BESCHLUSS EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%KELECIA,RASI

    dII.105006401       
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-610411001
    .
    
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                                                           Weber, Wendolin
                                                           DOHLERSTR. 231
                                                     4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                                          
     
     
     
     
     
     
              Amtsgericht Neuss
     
              Breite Str. 46
          4040 Neuss 1
                                          MOENCHENGLADBACH 2   den, 25.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Beschluss / Einstweilige Verfuegung / Einstweilige Anordnung
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    	     Ich, Wendolin Weber, wohnhaft Dohlerstr. 231 , 4050 MG 2
    		  geb. 05.08.57  in Duesseldorf,
     
                 beantrage eine Einstweilige Verfuegung /  Beschluss /
    	     Einstweilige Anordnung zum Zweck der Raeumung von
    	     einem untervermieteten Zimmer. Das Zimmer liegt im
    	     2. OG erstes Zimmer links in Hause Sternstr. 29
                 Der Gegner ist Kelecija,Rasim .
     
    	     Die Untermietpartei hat einen reinen Zeitmietvertrag ohne
    	     Verlaengerung. Dieser Vertrag lief am 30.03.93 aus.
     
    	     Seit diesem Zeitpunkt macht die Partei trotz mehrfacher
    	     Aufforderung und anhaengiger Raeumungsklage keine Anstalten.
    	     Auszuziehen. 
    	     
    	     Ausserdem zahlt der Gegener keine Miete und NK.
    	     Ausdrucke der Schreiben finden Sie in Anlage.
     
    	     Derzeit kann ich nicht einmal mehr meine Krankenversicherung,
    	     Lebensversicherung zahlen geschweige denn anderen 
    	     Verpflichtungen nachkommen.
     
    	     Ich habe fuer das Objekt einen Kaeufer der das Gebaeude
    	     nur leer uebernimmt. Hierdurch koennte eine Gefahrenabwehr
    	     erfolgen.
     
    	     Zur Abwendung meines wirtschaftlichen Notstandes
    	     bitte ich um sofortigen Entscheid.
     
     
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    	     Gleichzeitig beantrage ich mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen
    	     da ich nicht in der lage bin , die mir entstehenden
    	     Gerichtskosten auzubringen.
     
     
    	     Meine persoenlichen und wirtschaftlichen Verhaltniss
    	     ergaben sich aus der Antragsbegruendung.
    	     und den Anlagen.
     
    	     Auszug aus dem Mietvertrag
    	     Kuendigung des Hauptmieter
    	     Kuendigung der Untermieter
                 Einstellung der Strom, Gas und Wasser-Versorgung
    	     Ausserordentliche Kuendigung des Untermieters durch Eigentuemer
     
    	     MEDIEN-INFO
    
     
     
     
    	     Auszug aus dem Mietvertrag
     
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                       UNTER-MIETVERTRAG FUER MOEBLIERTE ZIMMER                
                        zwischen                                             
         Fa. CWK Computersysteme GmbH Sternstr.29 4040 Neuss 1                 
         in:                                                                 
         als Vermieter                                                       
         und Herrn/Frau/Firma _____Kelecija,Rasim __________________________ 
         ___________________________________________________________________ 
         Beruf : ___________________________________________________________
         sowie seiner Ehefrau                                                
         bisher wohnhaft: __________________________________________________ 
         ___________________________________________________________________ 
         Ausgewiesen durch: ________________________________________________ 
         als Mieter in gesammtschuldnerischer Haftung wird folgender         
         Mietvertrag abgeschlossen:                                          
                                                                             
         Paragr. 1   Mietraeume                                              
           1. Vermietet werden im Hause Sternstr. 29 ______________________  
           a) ZUR BENUTZUNG ALS moebliertes Zimmer ( Standpunkt des Betrachters
              Vor dem Hauseingang) bestehend aus              Zimmer 4 
              Gemeinflaeche der Etage : Diele, eingerichtetem Bad/Dusche/WC,
              ausserdem ____________________________________________________
              ______________________________________________________________ 
              ______________________________________________________________ 
              Gemeinschaftseinrichtungen, soweit vorhanden, sind nach der vom  
              Vermieter aufzustellenden Benutzerordung mitzubenutzen.        
                                                                             
                                                                             
     
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         Paragr. 2   Mietzeit und Kuendigung                                 
           1. Das Mietverhaeltnis beginnt am         01.02.93 
           a) FUER MIETVERTRAEGE MIT BESTIMMTER DAUER                        
              aa) Der Mietvertrag wird auf die Dauer von      2 Monate 
                  geschlossen und endet am  30.03.93 ohne Verlaengerung
     
                  Das moeblierte Untermietverhaeltniss endet auch im Falle
                  der Vertragsbeendigung des Vermieters mit dem Eigentuemer.
     
                                                                             
                  Im Rahmen GESETZLICH ZULAESSIGER ZEITMIETVERTRAGE gelten   
                  Soderregelungen, einzusetzen unter cc) (Fuer max.5 Jahre   
                  wegen Eigennutzung, Instandsetzung umfangreicher Art,      
                  Abbruch, Umbau oder Erweiterung. Zusaetzl.Mitteilungspflicht
                  an Mieter spaetestens 1 Monate vor Vertragsablauf)         
                                                                             
              cc)Befristung wegen evtl. geschaftlicher Nutzung + evtl Verkauf
              ______________________________________________________________ 
              ______________________________________________________________ 
              ______________________________________________________________ 
              ______________________________________________________________ 
              ______________________________________________________________ 
              ______________________________________________________________ 
                 
    	     
     
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           3. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der    
              Mietzeit fort, so gilt das Mietverhaeltnis nicht als verlaenger
              Paragr. 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung und        
              Erneuerung des Mietverhaeltnisses nach seinem Ablauf muessen   
              schriftlich vereinbart werden.                                 
                                                                             
     
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         Paragr. 3   Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters      
           1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:                               
              Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
              vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
              Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen 
              bleiben unberuehrt.                                            
                                                                             
              Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung  
              einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn                    
                                                                             
                                                                             
         Paragr. 4   Miete und Nebenkosten                                   
           1. Die Miete betraegt monatlich ____________________DM           500
              in Worten _______________________________________DM    
              davon fuer:                                                    
                                                                             
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           2. NEBEN DER MIETE werden anteilig folgende Nebenkosten bzw.      
              Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 des Paragr. 27 Abs.1 der  
              II BV n.F. erhoben:                                            
                                                                             
              a) Grundsteuer                                                 
              b) Muellabfuhrgebuehren                                        
              c) Abwasser/Faekaliengebuehren                                 
              d) Strassenreinigungsgebuehren                                 
              e) Schornsteinfegergebuehren                                   
              f) Versicherungsbeitraege                                      
              g) Fahrstuhl         entfaellt                                 
              h) Hauswart                                                    
              i) Gartenpflege      entfaellt                                 
              j) Hausreinigung//Ungezieferbekaempfung                        
              k) Beleuchtungskosten, Allgemeinstrom                          
              l) Wasserversorgung und Entwaesserung                          
              m) Heizungs- und Warmwasserkosten                              
              n) Gemeinschaftsantenne o.ae.  Satellitenanlage                  
              o) Kosten fuer die Erstellung der Jahresabrechnung durch       
                 ein Unternehmen.                                            
              ___________________________________________________________    
              ___________________________________________________________    
     
           3. Fuer die gemaess Ziffer 2 anfallenden Nebenkosten/Betriebskoste
              wird eine Vorauszahlung von z.Zt. ___________________DM    171.13
              monatlich mit jaehrlicher Abrechnung vereinbart.               
                                                                             
              Im Fall einer Erhoehung oder Senkung der Kosten kann der       
              Vermieter die monatliche Vorauszahlung angemessen neu festsetze
                                                                             
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         Paragr. 5   Zahlung der Miete und der Nebenkosten/Betriebskosten    
           1. Die Miete und die Nebenkosten/Betriebskosten sind monatlich    
              im voraus, spaetestens am 3. Werktage des Monats an den        
              Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme berechtigte    
              Person oder Stelle kosten- und gebuehrenfrei zu entrichten.    
                                                                             
           2. Fuer die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die    
              Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Aus mehrfach 
              verspaeteter Mietzahlung kann der Mieter keine Rechte herleiten
                                                                             
           3. Bei verspaeteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt,         
              Verzugszinsen und etwa entstandene Mahnkosten zu erheben.      
     
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           4. Befindet sich der Mieter mit der Zahlung der Miete/Nebenkosten/
              Betriebskosten im Rueckstand, so werden die Zahlungen  zunaechst
              auf Kosten etwaiger Rechtverfolgung einschl. Mahnkosten,       
              Verzugszinsen, Nebenkosten, Mietrueckstand und sodann auf die  
              laufende Miete/Nebenkosten/Betriebskosten angerechnet.         
     
         Paragr. 6   Aufrechnung - Zurueckbehaltungsrecht                    
           1. Die Ausuebung des  Zurueckbehaltungsrechtes am Mietzins oder   
              die Aufrechterhaltung gegenueber dem Mietzins mit einer        
              unstreitigen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderung 
              des Mieters ist zulaessig. Die Ausuebung dieser Rechte         
              beschraenkt sich der Hoehe nach auf monatliche Teilbetraege,   
              die 25% des monatlichen Mietzinses nicht uebersteigen duerfen. 
                                                                             
           2. In allen anderen Faellen ist die Ausuebung dieser Rechte       
              unzulaessig, es sei denn, dass es sich ausschliesslich         
              um ein Mietverhaeltnis ueber Wohnraum handelt oder diesem      
              gleichgestellt ist und es sich bei der Gegenforderung des      
              Mieters um eine solche nach Paragr. 538 BGB handelt            
              (Ersatzforderung wegen Maengel der Mietsache).                 
                                                                             
           3. In jedem Fall hat der Mieter seine Absicht, diese Rechte       
              auszuueben, dem Vermieter mindestens einen Monat vor der       
              Faelligkeit des Mietzinses schriftlich anzuzeigen.             
                                                                             
         Paragr. 7   Benutzung der Mietraeume und Untervermietung            
           1. Der Mieter darf die Mietraeume nur den vertraglich             
              bestimmten Zwecken benutzen. Will er sie zu anderen            
              Zwecken benutzen, so bedarf er der vorherigen schriftlichen    
              Zustimmung des Vermieters.                                     
                                                                             
           2. Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch     
              diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag schriftlich            
              vermietet worden ist. Im Einzelfall erteilte Genehmigungen     
              koennen jederzeit widerrufen werden.                           
                                                                             
           3. Untervermietung, Tausch oder anderweitige Gebrauchsueber-      
              lassung der gesammten Mietraeume oder eines Teiles davon sind  
              ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt
              Eine etwa gegebene Zustimmung gilt nur fuer den Einzelfall.    
              Der Vermieter kann die Zustimmung aus wichtigen Gruenden       
              widerrufen.                                                    
     
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           8. Eigenmaechtiges Handeln des Mieters verpflichtet den Vermieter 
              aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt und schliesst insbe-      
              sondere die Erstattung irgentwelcher Kosten aus.               
     
               Die Kaution belauft sich auf DM :         1500 
    .
    
    .
              
              Wendolin Weber                      Moenchengladbach, 12.03.1993
              Dohlerstr. 251
              4050 Moenchengladbach 2 
              
              
              
              
              
              
              
              103087 KELECIJA,RAS
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
              
              
              
              
              
              Kuendigung der Untermietverhaeltnisse 
              im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
              
              
              Sehr geehrte Mietpartei KELECIJA,RAS., 
              
              rein vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich meiner Mieterin
    	  und Ihrer Untervermieterin, der CWK Computersysteme GmbH, gemaess
    	  anliegendem Schreiben die Kuendigung des angemieteten
    	  Hausgrundstuecks ausgesprochen habe.
     
    	  Damit kuendige ich auch Ihnen die Nutzung der von Ihnen
    	  angemieteten Raeumlichkeiten auf. Zur Begruendung wird auf die
    	  anliegende Abschrift des Kuendigungsschreibens in vollem Umfang 
    	  Bezug genommen.
     
    	  Ihre Untervermieterin hat - dem wirtschaftlichen und rechtlichen
    	  Zwang folgend - der Kuendigung zugestimmt und mir erklaert,
    	  ihrerseits die Untermietverhaeltnisse umgehend aufzukuendigen.
              
              Mit vorzueglicher Hochachtung 
              
              
              
              Wendolin Weber
    
              
              Wendolin Weber                      Moenchengladbach, 10.03.1993
              Dohlerstr. 251
              4050 Moenchengladbach 2 
              
              
              
              
              
              
              
              CWK Computer Systeme GmbH 
              Sternstr. 29 
              
              4040 Neuss 1 
              
              
              
              
              
              Kuendigung der Mietraeume 
              im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
              
              
              Sehr geehrte Damen, 
              sehr geehrte Herren,
              
              hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen 
              gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die 
              
                       K u e n d i g u n g    
              
              zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus. 
              
              Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile 
              ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf 
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein 
              berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses, 
              da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer 
              angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks 
              gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde. 
              Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das 
              Grundstueck zu veraeussern. 
              
              Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH, 
              verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten 
              und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an 
              mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die 
              Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung 
              bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses 
              zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen 
              Kosten und Nebenkosten zu tragen. 
              
              Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen 
              finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die 
              durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen 
              zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin. 
    	     
     
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe 
              ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem 
              Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die 
              Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich 
              ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM 
    	  bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf . 
    	  Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
    	  ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in 
    	  Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM. 
    	  Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das 
    	  Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit 
              dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume 
              oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum 
              bewohnbaren Zustand gewesen. 
              
              
              Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die 
              monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM. 
              
              Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben 
              fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister- 
              und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten 
              sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden 
              laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind 
              umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM. 
              
              Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden 
              Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten 
              fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes. 
              Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn 
              Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese 
              Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber 
              durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die 
              Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und 
              rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei 
              Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege, 
              die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten 
              Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM 
              und 2.000,-- DM berechnet werden. 
              
              Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck 
              insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat 
              aufzubringen habe. 
              
              Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen 
              Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den 
              vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die 
              monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung 
              3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen. 
              
              Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen 
              vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer 
              noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir 
              zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres 
              auf rund 12.000,-- DM. 
              
              Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck 
              lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da 
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe 
     
              ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner 
              nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer 
              mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der 
              Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu 
              veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden. 
              
              Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen, 
              das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es 
              verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur 
              moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege 
              uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche 
              Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist, 
              dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen. 
              
              Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es 
              denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM 
              zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken 
              und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses 
              Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da 
              weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf 
              an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich 
              geboten. 
              
              Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den 
              bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind 
              fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden 
              ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen. 
              Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren 
              Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund 
              der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben. 
              Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme, 
              wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn 
              abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM 
              an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften 
              wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte. 
              
              Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das 
              Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand 
              der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren 
              Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %, 
              wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt 
              insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in 
              einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
              
              Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten 
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt. 
              
              Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser 
              Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir 
              das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht 
              und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann. 
              
              Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter 
              von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen. 
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe 
              
              Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich 
              die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus 
              nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann, 
              Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss, 
              der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung 
              des Kaufes verursacht hat. 
              
              Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die 
              fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen. 
              
              Mit vorzueglicher Hochachtung 
              
              
              
              Wendolin Weber
     
                                                               Anlage  -   I -
    
     
                                    Anlage  -   I -
     
        ***********************************************************************
               Hypotheken
     
     
     
                                   HYPHO 1 
                                     182000
                          %               9 
                 ZINS     DM JAHR     16380
                 ZINS     DM Monat     1365 
        
                                   HYPO 2 
                                     150000 
                          %              10 
                 ZINS     DM JAHR     15000
                 ZINS     DM Monat     1250 
       
                                   HYPO 3  
                                      60000
                          %              10 
                 ZINS     DM JAHR      6000
                 ZINS     DM Monat      500
       
     
                                   SSK NE    Darlehn
                                      30000 
                          %              12
                 ZINS     DM JAHR      3600 
                 ZINS     DM Monat      300 
     
                                   Investor 1
                                      30000 
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR      3000 
                 ZINS     DM Monat      250 
     
     
     
                                   Investor 2
                                     100000 
                          %               8
                 ZINS     DM JAHR      8000 
                 ZINS     DM Monat 666.6666 
     
                                   Investor 3
                                      60000 
                          %               4 
                 ZINS     DM JAHR      2400 
                 ZINS     DM Monat      200 
     
                                   Jahr     Monat    
        mtl. DM ges.Belastung :    56954.84 4746.236                     612000
        ***********************************************************************
                                                               Anlage  -  II a -
    
     
                                    Anlage  -  II a -
     
     
     
                                  
                        Vorlaeufiger Wirtschaftsplan     1993 
                        ====================================
     
                        1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten 
                        ==============================================
     
     
     
                               1 . Strom
                 ==========================
                                           
     
                 Strom EG                        
                 Strom 1 OG                     
                 Strom 2 OG                    
                 Strom 3 OG               
    			      9600,-- p.a.
     
                               2 . Heizung
                 ========================
                                         
                 Gas/Heizkosten       4.600,-- pa.
                                           
     
     
                        2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben    
                 ==============================================================
                 Grundsteuer                
                 Entwaesserung             
                 Abfallentsorgung         
                 strassenreinigung       
                 ==============================================================
                 summe Grundsteuer         1591.05 p.a.
     
                        3. Ausgaben an Versicherungen
                 ==============================================================
                 Versicherung :             
                 Haftpflicht                
                 Glasversicherung          
                 Gebaude                  
                 ==============================================================
                 summe Versicherungskosten  1350.90 p.a.
                                                               Anlage  -  II b -
    
     
                                    Anlage  -  II b -
     
                        4. Ausgaben an Gemeinkosten           Jaehrlich
                 ==============================================================
                 Allgemeinstrom   
                 Wasser             
                 Satelliten TV    
     
                 Hausmeisterkosten       
                 Reinigungskosten Haus  
                 Wartungsvertr. Heiz.    
                 Wartung Feuerloescher   
                 Schornsteinfeger         
                 ==============================================================
                 Summe Gemeinkosten         1166.84 p.m.    10.500,-- p.a.
     
                        5. Ausgaben der Eigentuemer
                 ==============================================================
                 Laufende Reparaturen         
                 Allgem. Verwaltungskosten   
                 Rechts-Schaetzkosten        
                 Verwalterverguetung          
                 Instandhaltungsruecklage     
                 Steuerber. J.abschluss       
                 Steuerberater mlt.pausch.    
     
                 Lebensvers. Eigentuemer  Objektbedingt zur Bankabsicherung
                 Lebensvers. Eigentuemer 
                 Unfallvers. Eigentuemer
                 Krankenvers.Eigentuemer  
     
                 ==============================================================
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32 p.m.
     
                 Gas/Heizkosten               359,-- 
                 Summe Grundsteuer            132.58 
                 Summe Versicherungskosten    112.57 
                 Summe Gemeinkosten          1166.84 
                 summe Strom                  800,--
                 ==============================================================
                 Summe Mieterkosten          2571.00 
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32 
                 **************************************************************
     
                                                               Anlage  - III -
    
     
                                    Anlage  - III -
     
     
     
                           Expose Sternstr.29       Seite -  5 -
                                            MONATSMIETE Zimmer         moeblier
                                   
                                   
                                   Miete    Nebenk   
                                   ges      strom    ges DM  
                 ETAGE             mlt      mlt      mlt     
                 Zimmer 1          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 2          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 3          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 4          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 5          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 6          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 7          450.0024 155.5243 605.5268
                 Zimmer 8          450.0102 161.6622 611.6724
                 Zimmer 9          730.3468 293.2446 1023.591
                 Zimmer 10         500.0030 177.1102 677.1132
                                   ============================================
                 **************************************************************
                                            Einnahmen    Ausgaben
                 Summe Roh-Ertrag  incl.NK. 7824.97  mtl.
                                            =======================
                 Summe Mieterko.incl Strom              -2571.00  
                 Hypotheken                             -4746.23 
                                            =======================
                                          =             -7317.23 
                                            =======================
                                          = 507.73 
                 summe Eigentuemerkosten                -2364.32 + Mietausfaelle
                                            =======================
                 =                        =             -1856.58 
                 **************************************************************
     
     
                 Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
    	     schon wirtschaftlich gefaehrdend.
    	     Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
    	     zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
    	     Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes 
    	     Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
    
    ---------------------------------------------------------------------------
    BRIEF ENDE !
    BRIEF BEGINN !
    ---------------------------------------------------------------------------
    
              CWK Computersysteme GmbH               Moenchengladbach, 12.03.1993
              Sternstr. 29
              4040 Neuss 1 
              
              
              
              
              
              
              
     
              103087 KELECIJA,RAS
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
              
              
              
              
              
              Kuendigung des Untermietverhaeltnisses
              
              
              Sehr geehrte Mietpartei KELECIJA,RAS., 
              
              hiermit spreche ich Ihnen die 
              
                       K u e n d i g u n g 
                  
              unseres Untermietverhaeltnisses zum 31.03.1993, hilfsweise 
              zum 30.04.1993, aeusserst hilfsweise zum naechstmoeglichen Termin aus. 
              
              Zur Begruendung berufe ich mich auf unsere vertragliche Vereinbarung, 
              dass dieses Untermietverhaeltnis im Falle der Vertragsbeendigung 
              des Untervermieters mit dem Eigentuemer ebenfalls endet. 
              
              Der Eigentuemer hat mir aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage 
              und der Tatsache, dass er an einer angemessenen Verwertung des 
              Hauses gehindert waere, sofern die Mietverhaeltnisse 
              fortbestehen wuerden, gemaess anliegendem Schreiben gekuendigt. 
              
              Die Einzelheiten moegen Sie dem beigefuegten Schreiben und den 
              Aufstellungen zu diesem Schreiben entnehmen. Auf den Inhalt 
              nehme ich in vollem Umfang Bezug. 
              
              Da ich gehalten bin, dem Eigentuemer das Haus leerstehend zu 
              Uebergeben, muss ich Sie auffordern, mir auf der Durchschrift 
              dieses Schreibens Ihren Auszugstermin zu bestaetigen. 
              
              Hochachtungsvoll 
              
              
              
              W. Weber 
              CWK Computersysteme GmbH
     
    
              
              Wendolin Weber                      Moenchengladbach, 10.03.1993
              Dohlerstr. 251
              4050 Moenchengladbach 2 
              
              
              
              
              
              
              
              CWK Computer Systeme GmbH 
              Sternstr. 29 
              
              4040 Neuss 1 
              
              
              
              
              
              Kuendigung der Mietraeume 
              im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
              
              
              Sehr geehrte Damen, 
              sehr geehrte Herren,
              
              hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen 
              gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die 
              
                       K u e n d i g u n g    
              
              zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus. 
              
              Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile 
              ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf 
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein 
              berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses, 
              da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer 
              angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks 
              gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde. 
              Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das 
              Grundstueck zu veraeussern. 
              
              Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH, 
              verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten 
              und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an 
              mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die 
              Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung 
              bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses 
              zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen 
              Kosten und Nebenkosten zu tragen. 
              
              Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen 
              finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die 
              durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen 
              zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin. 
    	     
     
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe 
              ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem 
              Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die 
              Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich 
              ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM 
    	  bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf . 
    	  Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
    	  ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in 
    	  Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM. 
    	  Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das 
    	  Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit 
              dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume 
              oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum 
              bewohnbaren Zustand gewesen. 
              
              Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die 
              monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM. 
              
              Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben 
              fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister- 
              und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten 
              sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden 
              laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind 
              umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM. 
              
              Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden 
              Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten 
              fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes. 
              Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn 
              Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese 
              Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber 
              durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die 
              Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und 
              rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei 
              Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege, 
              die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten 
              Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM 
              und 2.000,-- DM berechnet werden. 
              
              Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck 
              insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat 
              aufzubringen habe. 
              
              Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen 
              Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den 
              vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die 
              monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung 
              3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen. 
              
              Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen 
              vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer 
              noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir 
              zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres 
              auf rund 12.000,-- DM. 
              
              Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck 
              lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da 
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe 
     
              ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner 
              nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer 
              mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der 
              Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu 
              veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden. 
              
              Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen, 
              das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es 
              verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur 
              moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege 
              uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche 
              Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist, 
              dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen. 
              
              Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es 
              denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM 
              zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken 
              und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses 
              Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da 
              weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf 
              an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich 
              geboten. 
              
              Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den 
              bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind 
              fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden 
              ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen. 
              Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren 
              Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund 
              der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben. 
              Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme, 
              wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn 
              abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM 
              an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften 
              wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte. 
              
              Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das 
              Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand 
              der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren 
              Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %, 
              wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt 
              insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in 
              einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
              
              Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten 
              Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt. 
              
              Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser 
              Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir 
              das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht 
              und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann. 
              
              Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter 
              von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen. 
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              Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe 
              
              Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich 
              die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus 
              nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann, 
              Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss, 
              der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung 
              des Kaufes verursacht hat. 
              
              Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die 
              fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen. 
              
              Mit vorzueglicher Hochachtung 
              
              
              
              Wendolin Weber
     
                                                               Anlage  -   I -
    
     
                                    Anlage  -   I -
     
        ***********************************************************************
               Hypotheken
     
     
     
                                   HYPHO 1 
                                     182000
                          %               9 
                 ZINS     DM JAHR     16380
                 ZINS     DM Monat     1365 
        
                                   HYPO 2 
                                     150000 
                          %              10 
                 ZINS     DM JAHR     15000
                 ZINS     DM Monat     1250 
       
                                   HYPO 3  
                                      60000
                          %              10 
                 ZINS     DM JAHR      6000
                 ZINS     DM Monat      500
       
     
                                   SSK NE    Darlehn
                                      30000 
                          %              12
                 ZINS     DM JAHR      3600 
                 ZINS     DM Monat      300 
     
                                   Investor 1
                                      30000 
                          %              10
                 ZINS     DM JAHR      3000 
                 ZINS     DM Monat      250 
     
     
     
                                   Investor 2
                                     100000 
                          %               8
                 ZINS     DM JAHR      8000 
                 ZINS     DM Monat 666.6666 
     
                                   Investor 3
                                      60000 
                          %               4 
                 ZINS     DM JAHR      2400 
                 ZINS     DM Monat      200 
     
                                   Jahr     Monat    
        mtl. DM ges.Belastung :    56954.84 4746.236                     612000
        ***********************************************************************
                                                               Anlage  -  II a -
    
     
                                    Anlage  -  II a -
     
     
     
                                  
                        Vorlaeufiger Wirtschaftsplan     1993 
                        ====================================
     
                        1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten 
                        ==============================================
     
     
     
                               1 . Strom
                 ==========================
                                           
     
                 Strom EG                        
                 Strom 1 OG                     
                 Strom 2 OG                    
                 Strom 3 OG               
    			      9600,-- p.a.
     
                               2 . Heizung
                 ========================
                                         
                 Gas/Heizkosten       4.600,-- pa.
                                           
     
     
                        2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben    
                 ==============================================================
                 Grundsteuer                
                 Entwaesserung             
                 Abfallentsorgung         
                 strassenreinigung       
                 ==============================================================
                 summe Grundsteuer         1591.05 p.a.
     
                        3. Ausgaben an Versicherungen
                 ==============================================================
                 Versicherung :             
                 Haftpflicht                
                 Glasversicherung          
                 Gebaude                  
                 ==============================================================
                 summe Versicherungskosten  1350.90 p.a.
                                                               Anlage  -  II b -
    
     
                                    Anlage  -  II b -
     
                        4. Ausgaben an Gemeinkosten           Jaehrlich
                 ==============================================================
                 Allgemeinstrom   
                 Wasser             
                 Satelliten TV    
     
                 Hausmeisterkosten       
                 Reinigungskosten Haus  
                 Wartungsvertr. Heiz.    
                 Wartung Feuerloescher   
                 Schornsteinfeger         
                 ==============================================================
                 Summe Gemeinkosten         1166.84 p.m.    10.500,-- p.a.
     
                        5. Ausgaben der Eigentuemer
                 ==============================================================
                 Laufende Reparaturen         
                 Allgem. Verwaltungskosten   
                 Rechts-Schaetzkosten        
                 Verwalterverguetung          
                 Instandhaltungsruecklage     
                 Steuerber. J.abschluss       
                 Steuerberater mlt.pausch.    
     
                 Lebensvers. Eigentuemer  Objektbedingt zur Bankabsicherung
                 Lebensvers. Eigentuemer 
                 Unfallvers. Eigentuemer
                 Krankenvers.Eigentuemer  
     
                 ==============================================================
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32 p.m.
     
                 Gas/Heizkosten               359,-- 
                 Summe Grundsteuer            132.58 
                 Summe Versicherungskosten    112.57 
                 Summe Gemeinkosten          1166.84 
                 summe Strom                  800,--
                 ==============================================================
                 Summe Mieterkosten          2571.00 
                 Summe Eigentuemerkosten     2364.32 
                 **************************************************************
     
                                                               Anlage  - III -
    
     
                                    Anlage  - III -
     
     
     
                           Expose Sternstr.29       Seite -  5 -
                                            MONATSMIETE Zimmer         moeblier
                                   
                                   
                                   Miete    Nebenk   
                                   ges      strom    ges DM  
                 ETAGE             mlt      mlt      mlt     
                 Zimmer 1          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 2          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 3          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 4          500.0041 171.1314 671.1355
                 Zimmer 5          500.0030 177.1102 677.1132
                 Zimmer 6          800.0050 305.2820 1105.287
                 Zimmer 7          450.0024 155.5243 605.5268
                 Zimmer 8          450.0102 161.6622 611.6724
                 Zimmer 9          730.3468 293.2446 1023.591
                 Zimmer 10         500.0030 177.1102 677.1132
                                   ============================================
                 **************************************************************
                                            Einnahmen    Ausgaben
                 Summe Roh-Ertrag  incl.NK. 7824.97  mtl.
                                            =======================
                 Summe Mieterko.incl Strom              -2571.00  
                 Hypotheken                             -4746.23 
                                            =======================
                                          =             -7317.23 
                                            =======================
                                          = 507.73 
                 summe Eigentuemerkosten                -2364.32 + Mietausfaelle
                                            =======================
                 =                        =             -1856.58 
                 **************************************************************
     
     
                 Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
    	     schon wirtschaftlich gefaehrdend.
    	     Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
    	     zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
    	     Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes 
    	     Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
     
    
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    BRIEF ENDE !
     
    BRIEF BEGINN !
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                                                                Weber, Wendolin
                                                                DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
     
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
                                                 MOENCHENGLADBACH 2   den, 19.03.9
     
     
     
     
     
              Betr: Einstellung der Strom, Gas und Wasser-Versorgung
     
                 Sehr geehrte Mietpartei,
    	     sollten die Nebenkosten sowie die Miete nicht wie
    	     Vertraglich vereinbart im vollem Umfang erfolgen,
    	     sehe ich mich ausser stande diese zu gewaehrleisten.
    	     Die gesammte Hausversorgung wird voraussichtlich
    	     zum 1.4.93 nicht mehr von der CWK Computersysteme GmbH
    	     erbracht. Dies ist der letzte Stand der von der CWK
    	     mitgeteilt wurde.
    	     Ich persoenlich kann dies auch nicht garantieren.
    	     Es der Zugang zu den Anlagen steht Ihnen nach
    	     Vereinbarung offen.
     
                 Mit freundlichem Gruss
    
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    BRIEF ENDE !
    BRIEF BEGINN !
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                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              103087 KELECIJA,RAS
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 04.04.93
     
     
     
     
     
     
              Betr: AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
     
                 Sehr geehrte Mietpartei,
     
    	     hiermit machen wir von unserem Recht gem.
                 Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
    	     Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
    	     Untermietverhaeltnis fristlos.
     
    	     Begruendung:
                1. der Mieter ist mit der Zahlung einer Mietrate laenger als
    	        5 Tage im Rueckstande ist.
                2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
    	
         Paragr. 3   Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
           1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:
              Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
              vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
              Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen
              bleiben unberuehrt.
     
              Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
              einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
     
           a) der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate laenger als      5 Tage
              im Rueckstande ist.
     
           b) ueber das Vermoegen des Mieters das Konkursverfahren eroeffnet
              oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
     
           2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB   Ausserordentliches Kuendigungsrecht
    	  des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
    	  des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 3/93  und
    	  4/93 nicht geleistet .
     
    	  Sie werden aufgefordert das Zimmer umgehend zu Raeumen.
     
                 Mit freundlichem Gruss
    
     
                                        CWK Computersysteme GmbH
                                        Sternstr. 29
                                  4040 Neuss 1
     
     
     
     
     
     
              103087 KELECIJA,RAS
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 04.04.93
     
     
     
     
     
     
              Betr: AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
     
                 Sehr geehrte Mietpartei,
     
    	     hiermit machen wir von unserem Recht gem.
                 Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
    	     Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
    	     Untermietverhaeltnis fristlos.
     
    	     Begruendung:
                1. der Mieter ist mit der Zahlung einer Mietrate laenger als
    	        5 Tage im Rueckstande ist.
                2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
    	
         Paragr. 3   Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
           1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:
              Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
              vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
              Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen
              bleiben unberuehrt.
     
              Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
              einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
     
           a) der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate laenger als      5 Tage
              im Rueckstande ist.
     
           b) ueber das Vermoegen des Mieters das Konkursverfahren eroeffnet
              oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
     
           2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB   Ausserordentliches Kuendigungsrecht
    	  des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
    	  des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 3/93  und
    	  4/93 nicht geleistet .
     
    	  Sie werden aufgefordert das Zimmer umgehend zu Raeumen.
     
                 Mit freundlichem Gruss
    
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    BRIEF ENDE !
    BRIEF BEGINN !
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                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              103087 KELECIJA,RAS
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 04.04.93
     
     
     
     
     
     
              Betr: AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
     
                 Sehr geehrte Mietpartei,
     
    	     hiermit machen wir von unserem Recht gem.
                 Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
    	     Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
    	     Untermietverhaeltnis fristlos.
     
    	     Begruendung:
                1. der Mieter ist mit der Zahlung einer Mietrate laenger als
    	        5 Tage im Rueckstande ist.
                2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
    	
         Paragr. 3   Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
           1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:
              Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
              vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
              Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen
              bleiben unberuehrt.
     
              Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
              einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
     
           a) der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate laenger als      5 Tage
              im Rueckstande ist.
     
           b) ueber das Vermoegen des Mieters das Konkursverfahren eroeffnet
              oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
     
           2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB   Ausserordentliches Kuendigungsrecht
    	  des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
    	  des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 3/93  und
    	  4/93 nicht geleistet .
     
    	  Sie werden aufgefordert das Zimmer umgehend zu Raeumen.
     
                 Mit freundlichem Gruss
    
     
                                        CWK Computersysteme GmbH
                                        Sternstr. 29
                                  4040 Neuss 1
     
     
     
     
     
     
              103087 KELECIJA,RAS
              KELECIA, RASIM
     
              STERNSTR 29
          4040 NEUSS 1
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 04.04.93
     
     
     
     
     
     
              Betr: AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
     
                 Sehr geehrte Mietpartei,
     
    	     hiermit machen wir von unserem Recht gem.
                 Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
    	     Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
    	     Untermietverhaeltnis fristlos.
     
    	     Begruendung:
                1. der Mieter ist mit der Zahlung einer Mietrate laenger als
    	        5 Tage im Rueckstande ist.
                2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
    	
         Paragr. 3   Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
           1. BEI DER VERMIETUNG VON WOHNRAUM:
              Die fuer die fristlose Kuendigung durch den Vermieter (z.B. bei
              vertragswiedrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei nachhaltige
              Stoerung des Hausfriedens) geltenden gesetzlichen Bestimmungen
              bleiben unberuehrt.
     
              Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
              einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
     
           a) der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate laenger als      5 Tage
              im Rueckstande ist.
     
           b) ueber das Vermoegen des Mieters das Konkursverfahren eroeffnet
              oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
     
           2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB   Ausserordentliches Kuendigungsrecht
    	  des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
    	  des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 3/93  und
    	  4/93 nicht geleistet .
     
    	  Sie werden aufgefordert das Zimmer umgehend zu Raeumen.
     
                 Mit freundlichem Gruss
    
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    BRIEF ENDE !
     
     
    weber hat am 16.09.93 um 17:24:40  31-61041003    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-61041003
     
     
    weber hat am 29.09.93 um 09:11:00  31-61041003    bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-61041003
     
     
    weber hat am 29.09.93 um 09:11:39  31-61041003    bearbeitet
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    weber hat am 01.11.93 um 16:51:45  31-61041103    bearbeitet
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    weber hat am 01.11.93 um 16:59:28  31-610411001   bearbeitet
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    weber hat am 11.05.94 um 14:26:51  151051622241   bearbeitet
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  • (C) S. 00000053 41 C 213/93 SCHREIB.A.AG NE.A.BESCHLUSS EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%KELECIJA
  • (T) S. 00000055 AG NEUSS 41 C 213/93 BESCHLUSS EINSTWEILIGE VERFUEGUNG WEBER%KELECIA,RASI
         
    
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