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S. 00000019 S.1 STERNSTR. CWK LOESCHUNG VON AMTSWEGEN |
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SCHRIFTL.EDRINNERUNG GEGEN KOSTENANSATZ EINST.VERFUEGUNG 32 C 125/93 STROM
dII.105030206
DATEI::/u/weber/grafik/01/gws61/bmp/sternstr/fileopfw27.txt
CWK Computersysteme GmbH Sternstr.29
4040 Neuss 1
Amtsgericht Neuss
RECHTSANTRAGSSTELLE
Breite Str. 46
4040 Neuss 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 10.06.93
Betr: Schriftliche Erinnerung gegen Kostenansatz 32 C 125/93
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Einspruch gegen die schriftliche Erinnerung gegen
den Kostenansatz im Verfahren 32 C 125/93, da nie eine
Entscheidung formal zugestellt wurde. Sie waren so freundlich
darauf hinzuweisen, dass das AG Neuss in diesem Fall nicht
fuer die Zustellung zustaendig war. Wenn das AG Neuss dafuer
nicht zustaendig ist kann ich ja wohl kaum fuer die Kosten
Zustaendig sein.
Mit freundlichem Gruss
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