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Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Darum geht es eigentlich ..

  • (C) S. 00000007 S.1 BESCHEID UEBERNAHME NLK STROM GEM.FORDERUNG DOHLERSTR.231

    WIDERSPRUCH % BESCHEID V.16.04.98 DARLEHN + ABZUG DM 86,20 STROM

    dII.117000123050004 
    DATEI::/u/weber/aktenplan/00278baa
     
                                                                                  
                                        Weber, Wendolin 
                                        GiesenkirchenerStr. 55  
                                  41238 MOENCHENGLADBACH 2  
                                        Faxbox : 02166/120128
     
     
     
     
     
              SOZIALAMT RHEYDT   
              HR. WALDSCHLAEGER 
                               
         4050 MOENCHENGLADBACH RHEYDT   
                                         MOENCHENGLADBACH 2   den, 15.05.98
                                                                                  
                                                                                  
              Az. :eIII.I50142900200051 (bitte stets angeben)
                                                                                  
                                                                                  
              Betr:WIDERSPRUCH  % BESCHEID V.16.04.98 
    	       DARLEHN + ABZUG VON DM 86,20 FUER STROM
                                                                                  
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                                  
    	     ich erhebe Widerspruch gegen den Bescheid vom 16.04.98.
    	     Wie Ihnen bekannt ist, wurde diese Situation unter Mitwirkung
    	     der Stadt Moenchengladbach mitverursacht.
    	     Meine Rechte wurden vorsaetzlich nicht geschuetzt und somit diese
    	     Situation herbeigefuehrt.
                                                                                  
    	     Als kranker Sozialhilfeempfaneger, der auf jeden Pfennig
    	     angewiesen ist, verwahre ich mich gegen jeden Abzug.
    	     
    	     Ich habe diese Situation nicht herbeigefuehrt.
    	     Der Abzug hat  fast die gleiche Hoehe wie das aufgrund 
    	     meiner Krankheit zusaetzlich gewaehrte Essensgeld .
                                                                                  
    	     Da es ersten Unmoralisch ist erst eine Situation zu meinen 
    	     Lasten herbeizuigfuehren, mich Obdachlos und krank zu machen,
    	     um mir nachtraeglich als Kranker Sozialhilfeempfaenger
    	     den Strom Dritter von der Sozialhilfe abzuziehen ist
    	     "Kriminell".
                                                                                  
    	     Desweiteren wurde meine Karnkheit durch die Enteignung
    	     und anschliessende Obdachlosigkeit durch Sie mit herbei gefuehrt.
    	     Die Notwendigen und durch Sie genehmigten Geraete wie 
    	     Waschmaschine + E-Herd haben nachweislich auch einen erhoehten
    	     Stromverbrauch nachsichgezogen.
    	     Mich auch hierfuer zu Bestrafen in dem mir Lebensnotwendiges
    	     Geld entzogen wird betrachte ich als weiteren Willkuerakt.
                                                                                  
    	     Ich wende mich gegen jeden Abzug und jede darlehnweise Gewaehrung
    	     aus oben abgegebenen Gruenden.
                                                                                  
    	     Ich behalte mir weiter Aktionen vor um die Oeffentlichkeit
    	     ueber diese Vorgaenge aufzuklaeren.
                                                                                  
    	     Ich hoffe auf eine guetliche Einigung. Entsprechend meinem
    	     Widerspruch.
                                                                                  
    	     Ich fordere nach wie vor Schadensersatz, Wiedergutmachung,
    	     und die Rueckgabe meines Enteigneten Landes.
    	     Hierin sollten Sie mich lieber Unterstuetzen statt weitere
    	     Willkuerakte zu begehen.
    	     Hieraus resultieren auch Rueckzahlungsansprueche an die
    	     Stadt Moenchengladbach die bei den Verursachern einzutreiben
    	     waeren.
                                                                                  
    	     Ich weise ausdruecklich daraufhin das die Stromlieferung
    	     an mich aufrechterhalten werden muss.
    	     Wenn auslaendischen Mitbuergern kostenlos Strom geliefert
    	     wird wie in Neuss, oder wie hier zu lasten eines kranken
    	     Sozialhilfeempfaengers, so habe ich wohl wie oben erklaert
    	     einen Anspruch auf Strom.
                                                                                  
                  Bei etwaigen Fehlern bitte ich um Hinweis und 
    	      Korrekturmoeglichkeit
                                                                                  
                 Mit freundlichem Gruss 
                                                                                  
    	     Wendolin Weber
                                                                                  
    	     Automatische Datenuebertragung
                                                                                  
        1.Anlage : Bescheid  vom 16.04.98
    

  • (C) S. 00000007 S.1 BESCHEID UEBERNAHME NLK STROM GEM.FORDERUNG DOHLERSTR.231
  • (V) S. 00000009 ANRUF VON NLK Aug 5 1998 STROM GEM.FORDERUNG DOHLERSTR.231
         
    
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