
DOHLERSTR. RECHT MIETRUECKSTAND KUENDIGUNG 06.01.94 KULTURVEREIN (NK)
dII.1170000108
DATEI::/u/weber/aktenplan/32-64-018
Eigentumergemeinschaft
Dollendorf,Weber,Wellnitz
Vertreter: Wendolin Weber
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
122278 TUERKISCHER
TUERKISCHER KULTURVEREIN MG 2
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
MOENCHENGLADBACH 2 den, 06.01.93
Betr: Mietruevkstand 11/93-01/94 = 3 Moantasmieten
Betr: 3. AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Teper,
hiermit machen wir von unserem Recht gem.
Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
Mietverhaeltnis fristlos.
Begruendung:
1. der Mieter ist mit der Zahlung der Mietrate laenger als
2 Monatszahlungen im Rueckstande .
2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
a) der Mieter mit der Zahlung von 2 Mietraten im Rueckstande ist.
2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB Ausserordentliches Kuendigungsrecht
des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 11/93 , 12/93 und
1/94 nicht geleistet .
da Ihr Mietrueckstand 3 Monatsmieten ( 3xDM 850,-- u. 3xDM 150,--)
= DM 3000,-- + NK 92/93 235,23 = DM 3235,23 betraegt, teilen wir
Ihnen mit, dass wir die Zahlung des Mietrueckstandes bis 15.01.94
auf unser Konto erwarten.
Sollte an diesem Tag kein Zahlungseingang des Gesammtbetrages
verbucht sein , wir haben Mahnbescheid und Raeumungsklage erhoben.
Die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Sie werden aufgefordert das Ladenlokal umgehend zu Raeumen.
Eine Fortsetzung gem. Para. 568 BGB wird abgelehnt.
Da Sie keine Reaktion zeigten auf die Kuendigung vom 09.11.93
wurde die Raeumungsklage zu Ihren Lasten Anhaengig gemacht.
Mit freundlichem Gruss
Eigentuemergemeinschaft
Dollendorf/Weber/Wellnitz
weber hat am 94.01.06 um 10:23:35 32-64-018 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/32-64-018
Seite -00000012-