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Erster Beigeordneter Peter Söhngen
Darum geht es eigentlich ..

  • (C) S. 00000011 TEPER TEPER ID:311350

    DOHLERSTR. RECHT MIETRUECKSTAND KUENDIGUNG 06.01.94 KULTURVEREIN (NK)

    dII.1170000108      
    DATEI::/u/weber/aktenplan/32-64-018
    
     
                                        Eigentumergemeinschaft
    				    Dollendorf,Weber,Wellnitz
    				    Vertreter: Wendolin Weber
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              122278 TUERKISCHER
              TUERKISCHER KULTURVEREIN MG 2
     
              DOHLERSTR. 231
          4050 MOENCHENGLADBACH 2
                            MOENCHENGLADBACH 2   den, 06.01.93
     
     
     
     
     
              Betr: Mietruevkstand 11/93-01/94 = 3 Moantasmieten
              Betr: 3. AUSSERORDENTLICHE KUENDIGUNG
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 Sehr geehrter Herr Teper,
     
    	     hiermit machen wir von unserem Recht gem.
                 Paragr. 3 Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters
    	     Gebrauch und kuendigen hiermit das zwischen uns bestehende
    	     Mietverhaeltnis fristlos.
     
    	     Begruendung:
                1. der Mieter ist mit der Zahlung der Mietrate laenger als
    	        2 Monatszahlungen im Rueckstande .
                2. Paragraph 554 Abs. 1 BGB
    	
              Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung
              einer Kuendigungsfrist aufzukuendigen, wenn
     
           a) der Mieter mit der Zahlung von 2 Mietraten im Rueckstande ist.
     
           2. Paragr. 554 Abs. 1 BGB   Ausserordentliches Kuendigungsrecht
    	  des Vermieters wenn der Mieter fuer einen nicht unerheblichen Teil
    	  des Mietzinses in Verzug ist. Sie haben die Miete 11/93 , 12/93 und
    	  1/94 nicht geleistet .
     
                 da Ihr Mietrueckstand 3 Monatsmieten ( 3xDM 850,-- u. 3xDM 150,--)
    	     = DM 3000,-- + NK 92/93 235,23 = DM 3235,23 betraegt, teilen wir 
    	     Ihnen mit, dass wir die Zahlung des Mietrueckstandes bis 15.01.94 
    	     auf unser Konto erwarten. 
    	     Sollte an diesem Tag kein Zahlungseingang des Gesammtbetrages
    	     verbucht sein , wir haben Mahnbescheid und Raeumungsklage erhoben.
    	     Die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
     
    	  Sie werden aufgefordert das Ladenlokal umgehend zu Raeumen.
    	  Eine Fortsetzung gem. Para. 568 BGB wird abgelehnt.
    	  Da Sie keine Reaktion zeigten auf die Kuendigung vom  09.11.93
              wurde die Raeumungsklage zu Ihren Lasten Anhaengig gemacht.
     
    	     Mit freundlichem Gruss
     
    	     Eigentuemergemeinschaft
    	     Dollendorf/Weber/Wellnitz
    
     
     
    weber hat am 94.01.06 um 10:23:35  32-64-018      bearbeitet
    /u/weber/aktenplan/32-64-018
    

  • (C) S. 00000011 TEPER TEPER ID:311350
  • (T) S. 00000013 DOHLERSTR RAEUMUNGSKLAGE EIGENTUEMERGEM. % TUERKISCHER KULTURVEREIN
         
    
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