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Staatsanwaltschaft Moenchengladbach
STAATSANWALT HEITMANN
Moenchengladbach 22.02.06
502 JS 992/05 130a StGB
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Heitmann,
die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir in der § 130a STGB gemeldet.
Schreiben der STA vom 03.02.06 Poststempel 20.02.06 Fristsetzung bis
20.02.06
Eingang bei mir 22.02.06 .
Ich habe noch bei Eingang, mit Fr, Baeldler vom Buero Staatsanwalt Heitmann
fernmuendlich gesprochen. Sie teilte mir die Frist als den 20.03.06
fernmuendlich mit.
Desweiteren ein Zitat aus dem Schrieben der STA.:
"Sie haben gegenueber der Polizei erklaert, Sie wuerden durch einen
Rechtsanwalt
ein schriftliche Stellungnahme abgeben."
Es ist unrichtig das ich so etwas gesagt habe.
Vielmehr . habe Ich um das Az. der STA ersucht und darauf hingewiesen,
das ich erst einmal einen Rechtsanwalt finden muesse
um
anschliessend ueber Diesen Akteneinsicht zu erhalten..
und
erst dann koenne ich ggf., zu mir noch nicht bekannten Tatvorwuerfen,
Stellung nehmen .
Das besagte Schreiben der STA.ist unter
http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/cii-im/d436/00000005.html fuer Sie
abrufbar.
Derzeit habe ich jedoch von einigen Anwaltskammern/vereinen/Anwaelten noch
keine Rueckantwort bzgl. eines Anwaltes/ einer
Mandatsuebernahme erhalten.
Ebenso habe ich derzeit noch keinen Anwalt finden koennen, der bereit ist
das Mandat auf PKH zur Akteneinsicht zu uebernehmen.
In soweit sehe ich mich leider derzeit ausser Stande ohne Aktenneinsicht und
Anwaltliche Vertretung mich zum Sachverhalt zu
Aeussern.
Hochachtungsvoll
W.Weber
yours sincerely Wendolin Weber mit freundlichem Gruss
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