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S. 00000016 S.2 STERNSTR. RECHT STAATSKANZLEI BESCHEID AZ.:I B 2 - 405 - W - 11/93 |
Wenn
Sie Hilfe von denen
erwarten ..
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(C) S. 00000018 S.1 STERN.STAATSKANZLEI BESCHEID 2 ANTWORT V.MIR 29.07 AZ.: I B 2-405-W 11/93 |
STERNSTR. STAATSKANZLEI BESCHEID 2 ANTWORT V.MIR 29.07 AZ.: I B 2-405-W 11/93
cI.1.0020201
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-51020020201
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
121601 STAATSKANZLE
STAATSKANZLEI NW RAU,J
4000 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 29.07.93
Betr: I B 2 - 405-W-11/93
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Hr. Fink,
Ich bedauere sehr das die Landes Regierung keinen Einfluss
auf die Gesetzgebung und Politik hat.
Das Sie fuer die Normen des Buergerlichen Gesetzbuches
oder die Zivilprozessordnung als Teil der Landes- und
Bundesgestzgebung zustaendig sind, erachte ich als Konsens.
und deshalb wende ich mich nochmals um Hilfe nachsuchend,
unter oben angegebenen Aktenzeichen, an Sie.
Ich bitte um eingehende Pruefung des Sachverhaltes.
Es ist bedauerlich das der Ministerpraesident und die Landes-
regierung keine rechtliche Moeglichkeit hat,
in der Angelegenheit taetig zu werden.
Aber jetzt hege ich die Hoffnung dass wir doch noch im
Dialog zu klaeren vermoegen in wie weit doch durch
Sie Abhilfe moeglich ist.
1. Die Miete ist nach dem Willen des BGB der entgeltliche
Gebrauch einer Sache auf Zeit. Die Befugnis des Vermieters
unternehmerisch wirtschaften zu duerfen, geniesst in
Artikel 14 GG Verfassungsrang.
Gem. der derzeitigen Situation, ist der Mieter Besitzer
an der angemieteten Wohnung und somit Eigentuemer im Sinne des
Artikel 14 Abs.1 S.1 GG.
Dies ist das erste Problem.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
2. Art. 3 GG.
Den Mietern steht das Instrument der Einstweiligen Verfuegung
zur Verfuegung um im "Vertragsverhaeltnis" eigene "legitime"
Interessen kurzfristig durch zu setzen.
Dieses Instrument steht dem Eigentuemer nicht zur Verfuegung.
Dies ist sowohl im BGB als auch in der ZPO nicht vorgesehen
und stellt somit eine Ungleichbehandlung gem. Art.3 GG dar.
Begr.: Wie sich an meinem Fall zeigt ist es NUR ueber
Paragr. 940a ZPO und den Voraussetzungen des Paragr. 858 BGB
eine Einstweilige Verfuegung zu erlangen. Beides sind
Bundesgesetze. Es steht mir weiter nicht einmal das Mittel
der Leistungsverweigerung offen. (Bundesgesetze)
Es ist also gewollt das ich kein Geld bekomme!
Denn: Ein Mieter der ein Einkommen < 1500,-- DM hat
ist bescheuert wenn er noch Miete zahlt.
Kommt der Mahnbescheid, wird der gesammte Anspruch abgelehnt !
Kommt das AG mit der Klage auf zahlung wird Rechtsmittel
eingelegt. Dies sichert derzeit einen Schwebezustand von
ca. 3 Jahren zu. (Gerichte ueberlastet).
Kommt die Raeumungsklage wird Rechtsmittel eingelegt
und es wird Kostenlos gewohnt.
Ein schnelle durchsetzen der Forderungen oder eine anderweitige
Verwertung ist aufgrund 940a ZPO/ 858 BGB nicht Moeglich !!!!
Dies ist kausal mit Bundesgestzen zu sehen. Ich nahm an der
Komunismus waere untergegangen ?
Das ich bei dieser Gesetzgebung meine Existenz verliere
ist tragisch, dass aber hier die Verfassung nicht nur
in den o.A. Artikeln arg strapaziert wird, ist jetzt
vielleicht verstaendlich.
Sie schreiben mir: "Nach Art. 97 des Grundgesetzes sind die
Richter, nur dem Gesetz unterworfen."
Diese Feststellung ist richtig ! Jedoch ist klar ein Richter
kann und darf nur auf der Basis der Gesetze Entscheiden.
Hier haben deutsche Richter mein Ersuchen auf Erlasss einer
Einstweiligen Verfuegung abschlaegig beschieden, da KEIN GESETZ
MICH SCHUETZT.
So nun Sie ! Was soll ein Richter da auf die Schnelle machen ?
Auch wenn die Notwendigkeit vorliegt !
Er macht nix genau wie Sie ! (Keiner zuustaendig !)
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Weber, Wendolin
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Darueber hinaus habe ich in meinen "Aeusserungen"
gebeten die Verfassung zu ergaenzen. (Eigentum...)
Habe eine Aenderung/Ergaenzung der ZPO/BGB erbeten.
Ich habe um Hilfe gebeten. Was muss ich noch machen, damit
meine Bitten und Beschwerden ernstgenommen werden.
Hierdurch ist erheblicher Schaden entstanden. Und ich
bekomme derzeit 407,--DM Sozialhilfe (Darlehnsweise - pro Monat,
nicht pro Tag).
Ein Hauseigentuemer wird von Gestzwegen zum Sozialfall.
Darueber hinaus wird mir vom Sozialamt angedroht fuer
DM 1,50 /Std. arbeiten zu muessen. Das ist Sklaverei.
Erst wird die wirtschaftliche Existenz genommen und wenn
ich weiterleben moechte, werde ich zu einem Sklavenlohn
zur Arbeit gezwungen. Dies ist in diesem Kontext eine
Verletzung meiner Menschenwurde.
Eine Moeglichkeit mich zu wehren wird mir nicht gegeben.
Siehe Gewaltmonopol. Und mir steht kein Schutz zu!
Wer also an Menschen mit Normalen Verdienst vermietet
bekommt also kein Geld und ist "Enteignet". Gestze die
Ihn schuetzen gibt es nicht!
Ich fordere Sie auf den Sachverhalt dahingehend zu klaeren
das hier Abhilfe geschaffen wird.
Dies ist ein existenzielles Problem .
Ihre Antwort erwartend verbleibe ich
weber hat am 93.07.29 um 05:35:20 31-50010105 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010105
weber hat am 93.07.29 um 05:37:29 31-50010105 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-50010105
weber hat am 93.07.29 um 05:39:36 31-50010105 bearbeitet
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weber hat am 93.07.29 um 05:41:59 31-50010105 bearbeitet
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weber hat am 93.07.29 um 05:55:40 31-50010105 bearbeitet
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weber hat am 93.07.29 um 15:58:57 31-51020020201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51020020201
weber hat am 29.07.93 um 15:59:26 31-51020020201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51020020201
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BRIEF ENDE !
weber hat am 93.07.29 um 16:16:38 31-51020020201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51020020201
weber hat am 93.07.29 um 16:18:21 31-51020020201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51020020201
weber hat am 93.07.29 um 16:27:11 31-51020020201 bearbeitet
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weber hat am 93.07.29 um 17:00:15 31-51020020201 bearbeitet
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weber hat am 93.07.31 um 13:33:43 31-5299011 bearbeitet
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weber hat am 93.07.31 um 14:27:05 31-5299011 bearbeitet
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weber hat am 12.07.94 um 12:34:27 151020020201 bearbeitet
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