STERNSTR. RECHT KREISPOLIZEI AUFENDUNGSERSATZ %RAMOS 1.04.93 SACHE 36 C 281/93
a6.0102049
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-6101808
Der Oberkreisdirektor
als Kreispolizeibehoerde
Neuss
Kreispolizeibehoerde Neuss Postfach 100855 4040 Neuss
Abteilung : Verwaltung
Herrn Auskunft erteilt : Herr Hennecke/
Jorge Ramos Frau Fuchs
Sternstr. 29 Zimmer : 332
Tele.Nr. : 02131/406-461
4040 Neuss Juelicher Landstr 178,4040 Neuss 1
Mein Zeichen : 31 V III 5360/90/93 Neuss .05.1993/L
Aufwendungsersatz
Polizeieinsatz am 21.04.1993
Sehr geehrter Herr Ramos,
nach dem mir vorliegenden Polizeibericht fand am 21.04.1993 um 15.10.Uhr
ein Polizeieinsatz aufgrund von Mietschwirigkeiten in dem Wohnhaus auf
der Sternstr. 29, in welchem Sie auch wohnhaft sind, statt.
Wegen der Mitteilung der anwesenden Mieter ueber die Sperrung des
Stromes durch den Hauseigentuemer (Herrn Weber) wurde bei dem Einsatz
am 21.04.93 die Hauptstromsicherung im Keller von den Beamten in
Augenschein genommen; auch Mitarbeiter des RWE erschienen vor Ort.
Im weiteren Verlauf der Aktion musste der Schluesseldienst der Firma
Hilgers in Neuss angefordert werden; von diesem wurde
die Kellertuer geoeffnet und mit einem neuen Schloss versehen. Die
Schluessel wurden Ihnen ausgehaendigt.
Zwischenzeitlich liegt mir die Rechnung der Firma Hilgers fuer die
vorgenommenen Handlungen vor.
Die Rechnung berlaeuft sich auf 216,78 DM
Dieser Betrag ist von Ihnen sowie von den anderen im Polizeibericht
aufgefuehrten Hausbewohnern
- Krijestarac, Rijac geb. 08-08.1969
- Kelecija,Rasim geb. 20.07.1964
zurueckzuerstatten.
Sie bilden gemeinsam mit diesen Personen eine Gesammtschuldner-Gemeinschaft
gemaess Paragr. 421 BGB.
Gemaess dieser Vorschrift fordere ich die Erstattung des Gesammtbetrages
in Hoehe von 216,78 DM von Ihnen; weitere Regelungen ueber die
Aufteilung des Betrages obliegen Ihnen und den Herren Krijestarc
und Kelecija im Innenverhaeltnis der Schuldnergemeinschaft. Die genannten
Parteien erhalten je eine Durchschrift dieses Schreibens.
Der Ersatz der mir entstandenen Aufwendungen richtet sich nach Paragr. 670
BGB in Verbindung mit Paragr. 662 BGB.
Die Polizei wurde von Ihnen beauftragt, die Lage in Augenschein zu
nehmen und die Tuer zu oeffnen. Zur Erfuellung dieses Auftrags musste sie
sich der genannten Schluesseldienst-Firma bedienen.
Ich bitte Sie, den Betrag in Hoehe von 216,78 DM umgehend, spaetestens
jedoch bis zum 15.06.93 auf eines der u.a.Konten der Kreiskasse Neuss
unter Angabe des Aktenzeichens 31 V III 5360/90/93 und der
Haushaltsstelle 1.999.5040. 1 zu ueberweisen.
Sollte der Betrag bis zum genannten Zeitpunkt nicht auf meinem Konto
eingegangen sein, werde ich zur Wahrung meines Anspruchs den Rechtsweg
beschreiten und ab dem 16.06.93 Verzugszinsen in Hoehe von 8,3% fordern.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag
Kerber
Kreisverwaltungsrat
weber hat am 93.09.14 um 18:33:11 31-6301808 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-6101808
weber hat am 93.09.14 um 21:35:16 31-6301808 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-6101808
weber hat am 22.09.93 um 14:20:15 31-6301808 bearbeitet
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weber hat am 27.09.93 um 10:30:53 31-6301808 bearbeitet
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weber hat am 93.09.27 um 11:14:25 31-51010102049 bearbeitet
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weber hat am 93.10.16 um 12:54:09 31-630113105 bearbeitet
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weber hat am 05.04.94 um 01:01:31 151051132208 bearbeitet
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