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    S. 00000056 STA ANZEIGE WEGEN DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE 1 KREISPOLIZEI STROM Hr WOLBERT

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    (C) S. 00000058 STA ANZEIGE WOLBERT UNTAETIGKEITSBESCHWERDE W.DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE V.25.4


  • STA ANZEIGE WEGEN DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE 2 POLIZEI STROM/GAS/WASSER

    a6.0102047          
    DATEI::/u/weber/aktenplan/31-6303020
    
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
                                                        
                                                       
               Staatsanwaltschaft Duesseldorf         
               Willi-Becker-Allee 8                  
               
                                                        
               40227 Duesseldorf
                                                          
               
               
               
               Strafanzeige und Strafantrag           
               
               gegen
               
               Oberkreisdirektor des Kreises Neuss
    	   und KK Michels
               
               
               Ich, Wendolin Weber, Dohler Str. 231, 41238 Moenchengladbach erstatte
               hiermit Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den 
    	   Oberkreisdirektor des Kreises Neuss und die nachgeordneten 
    	   Dezernenten wegen
               
                 5. Strafantrag gegen KK Michels wegen
                 Aufforderung und Anleiten zum Begehen von Strafbaren
                 Handlungen in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt,
                 Noetigung zur Begehung von strafbaren Handlungen,
                 Vergehen gem . Paragr. 77 Abs. 2 BBG , Falschanschuldigung,
                 Verleumdung, Kreditgefaehrdung ua..
     
                              uebler Nachrede und Verleumdung
               
               im Sinne der Paragr. 186 und 187 StGB,
    			  sowie Starfvereitelung im Amt u.v.m.
               
               Es wird ausdruecklich Strafantrag nach Paragr.194 StGB gestellt.
               
               Unter dem  19.08.1993 veroeffentlichte  die Westdeutsche Zeitung
               in ihrem  Lokal Teil  fuer die  Stadt Neuss  einen Bericht  ueber
               meinem Mandanten  der vor dem Rathaus der Stadt Neuss seit drei
               Tagen  in   Hungerstreik   getreten   war.   Eine   Kopie   des
               Zeitungsausschnitts fuege ich in Anlage bei.
               
               Die Strafanzeige und der Strafantrag sind somit begruendet.
     
     
    
     
     
     
     
     
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               Es    wird     um    Mitteilung     des    Aktenzeichen     des
               Ermittlungsverfahrens gebeten.
    	   Es  stellt sich die Frage ob hier gemeinschaftliches Handeln
    	   z.N. von Herrn Wendolin Weber  vorliegt.
               
               
               
               Wendolin Weber
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              Dienstaufsichtsbeschwerde   Seite - 1 -
     
                                        Weber, Wendolin
                                        DOHLERSTR. 231
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
                                        Tele. :
     
     
     
     
     
              INNENMINISTER NW
              INNENMINISTERIUM NW Dr.SCHNOOR
     
              HAROLDSTR. 5
          4000 DUESSELDORF
                                         MOENCHENGLADBACH 2   den, 03.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
    		Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
    		Einsatz am 30.4.93 22:00-23:00 Uhr
    		Sternstr.29, 4040 Neuss 1
     
                 Sehr geehrte Damen und Herren,
                 hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
    	     gegen Hr. Michels Einsatzleitung Kreispolizei Neuss , der
    	     Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 30.4.93
    	     22:00-23:00 Uhr
     
    	     Zum Sachverhalt :
    		
    		   Die Polizei hat:
    		   1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
    		      lassen.
    		   2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
    		   3. mindestens beguenstigung einer Straftat
    		   uvm.
     
     
                                                                      Seite - 2 -
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                                                                 DOHLERSTR. 231
                                                           4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
     
    		   5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
    		      der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
    		      wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
    		      Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
    		      (evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
    		       rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
    		       Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
    		       unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
     
    		       geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
    		   6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
    		      Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
    		      CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
    		      Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
     
                   Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
     
     
     
     
    	     Zum Vorfall :
     
                Am 21.4.93 schaltet die Kreispolzei Neuss Strom (rechtswidrig)
    	      auf der Sternstr.29 4040 Neuss ein.
     
                 Siehe Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst am 25.04.93
    	     Innenmin. und Lt. Kreispolizei Neuss
     
                 am 23.4.93 rief ich nachdem ich Kenntnis erhalten hatte die
    	     Polizei gegen 9:30h an um mit Herrn Essing zu sprechen der
    	     um Anruf gebeten hatte, stattdessen sprach ich mit Hr. Michels
                 Er sagt das ich die Plombe gebrochen habe und das RWE anzeige
    	     erstatten wird ( mein Protokoll des Tages).
    	     Er uebergab den Anruf Hr. Doerge 406-252 den habe ich mehrfach
    	     angerufen und wollte meine Sorgen besprechen.
    	     (Ob ich Selbstanzeige wegen Eingehungsbetrug gegen mich machen
    	     soll. Er meinte das ware nicht noetig)
    	     Ich fragte Ihn auch auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei
    	     sich in eine Zivilrechtliche Angelegenheit eingemischt hat.
    	     Er versprach den Vorgang hinzuzuziehen und mir am 27.04.93
    	     gegen 09:30Uhr auskunft zu geben.
     
     
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
     
     
    	     Am 26.04.93 wurde ich im beisein von Zeugen bei PHK Wolfert
    	     pers. vorstellig wegen der Kellerschluessel die ich von der
    	     Polizei nach dem Einsatz 21.04.93 nicht ausgehaendigt
    	     bekommen hatte.
    	    Er verweigert die Schluessel mit dem Kommentar: Die wurden
    	    Hr. Ramos ausgehaendigt und da koenne ich ihn mir ja abholen.
    	    Da ich von Hr. Ramos mit einer Schusswaffe bedroht worden war
                bat Ihn mir Personenschutz zu geben, damit ich die Schluessel
    	    abholen koenne. Er verweigert dies mit dem Hinweis ich solle
    	    mir einen Gerichtsbeschluss holen.
    	    Ich uebergab Ihm bei dieser gelegenheit die
    	    Dienstaufsichtsbeschwerde und liess mir dies quitieren.
     
                 Am Montag 26 gegen 08:15:  sprach ich  mit den Satdtwerken
    	     um zu erfahren warum der Strom auf meinen Namen angestellt
    	     wurde. Den Stadtwerken Neuss war nicht einmal bekannt das
    	     der Strom an war. Da die Stadtwerke Neuss Ihn  am 21.4.93
    	     abgestellt hatten und plombieren.
    	
                 Am 27.04.93 gegen 09:30h  sprach ich wie vereinbartt mit
    	     Hr. Doerge und fragte erneut nach der Rechtsgrundlagen.
    	     Er verweigert jede Auskunft mit dem Hinweiss, ich waere
                 gestern ja bei seinem Vorgesetzten gewesen und er giebt nur
    	     noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Auskunft.
    	     Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
    	     geben..
    	     Ich forderte Ihn auf mich mit PHK Wolfert zu verbinden,
    	     was er auch Tat .   Der verweigerte ebenso jede Auskunft .
                 Er giebt nur noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
    	     Auskunft.
    	     Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
    	     geben..
     
                 Ich liess dafaufhin am 27.04.93 um 13:00h bis 13:20h
    	     durch Keiner Sicherheittechnik Neuss Kellertuere oeffnen.
                 und ein neues Schloss einsetzen. (Auch hierfuer geibt es
    	     Zeugen). Es wurde auch sofort ein Hinweisschild am
    	     Shopfenster fuer Polizei und Feuerwehreinsaetze angebracht
    	     wo sich der Kellerschluessel befindet.
    	     Es wurde bei der Fam. eine Voilmacht zur Identifikation
    	     gegenueber Behoerden hinterlegt.
     
                 Am 27.04.93 gegen 15:00h werde ich von den Stadtwerken Neuss
    	     aufgefordert mich mit dem RWE Hrrn. Koppenbroich in Verbindung
    	     zu setzen damit das RWE in den Keller kann und den
                 Strom wieder abschaltet. Sache der RWE da die Stadtwerke
    	     ja abgeschaltet hatten.
     
     
     
     
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                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
                  Am 28.4.93  ca. 09:00H Hrrn. Koppenbroich angerufen RWE
    	      verbindet mich mit Hr. Maelzer . Hr. Maelzer weiss von nichts
    	      und meint: " Ich lasse mich nicht vor Ihren Karren spannen."
    	      Er verbindet mich mit Hrrn. Koppenbroich der mir einen
                  Termin um 16:00h sternstr. 29 geibt.
     
                  28.4.93 16:00-16:15h Hr. Effen RWE schaltet den Strom ab
                  das gebaeude zusammen mit Ihn und Zeugen verlassen.
     
     
    	     Am 30.04.93 begab ich mich um 20:15Uhr im beisein
    	     von 2 Zeugen zur Sternstr. 29 um Post abzuholen.
     
    	     Beim Erreichen stellte ich fest das der am Schaufenster
    	     angebrachte Hinweis fuer die Polizei und die Feuerwehr
    	     mit einer Kunstoff Holzmaserierten Folie ueberklebt waren.
    	     Ich offnete den Postkasten und beugte mich ins Haus um
    	     die ueblicherweise dann im Hausflur liegende Post zu nehmen.
    	     Dies geschah im beisein eines der beiden Zeugen und in Sicht-
    	     kontakt des anderen. Danach entfernte ich die Folie vom
    	     Schaufenster und klebte sie zur Beweissicherung auf einen
    	     Kunstoffumschlag. Wir begaben uns auf mein bitten hin
    	     sofort zur Kreispolizei Neuss und ich Fragte ob ich die
    	     Folie zur Beweissicherung da lassen und fuer den Fall
    	     das der Hinweis wieder ueberklebt werden sollte,
    	     ob ich die Anschrift und Telefonnr. der Familie hinterlegen
    	     soll die sich im Besitz des Schluessels befindet.
    	     Da bei Einsaetzen der Polizei und Feuerwehr der Schluessel
    	     zum schnellen Betreten des Kellers im zugriff stehen muss.
     
    30.4.93  22:00h Da ich noch Unterlagen aus dem Keller Sternstr. 29 Brauchte
    		begab ich mich im beisein von Zeugen erneut zur Sternstr
    		und stellte fest das der Keller aufgebrochen war.
    		Ich alamierte von Hotel Kruell aus die Polizei.
    		Der Polizeiwagen  NE-3103  kommt mit 2 jungen korekten
    		Beamten. Die sichten den Tatort, stellen  das voellig
    		zerborstene Schloss bzw. die Reste davon sicher.
    		(stecken sich die Teile in die Hosentasche).
    		Anschliessend beginnen Sie mit der Befragung von
    		2 weibliche jugoslaven die sich im Treppenhaus aufhalten.
    		Nach anfaenglichen Aussagen von denen, das die Polizei
    		und die Stadtwerke die Tuer aufgebrochen haben und
    		dem Einwand das die Polizei wohl kaum eine T30 Tuere
    		vollkommen demoliert und zerstoert incl. Schloss.
    		Sagen sie auf insistieren der jungen Beamten das Sie
    		im Keller waren und Maenner das gemacht haben.
    		Die Beamten fragen weiter wie die heissen
    		und nehmen die weiblichen Personen zum Einsatzfahrzeug
    		mit.
    		
    		
     
     
                                                                      Seite - 5 -
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                                                                 DOHLERSTR. 231
    		
    		
    		Beim nachfragen bei der Zentrale ( Lautsprecher
    		ermoeglicht mir ein mithoeren) sagt die Zentrale
    		"Das war der Eigentuemer selber. der hat doch gar keinen
    		Schluessel." Worauf ich den Beamten einen Schluessel zum
    		Keller aushaendig und auf das Schild und die Nachbarfamilie
    		hinweise die die Schluessel auch haben. Mitlerweile
    		ist die halbe Strasse in den Fenstern und fragen mich was ist
    		usw.
    		Die Beamten fordern mich auf etwas zurueck zu treten damit
    		ich nicht mithoeren kann. Das mache ich kann jedoch weiter
    		mithoeren.
    		Kurz darauf trift ein Zivil KFZ mit 2 Beamten ein ?!
    		die sich nicht ausweisen. Jedoch der eine stellt sich
    		als EInsatzleiter Michels vor. Der andere garnicht.
    		Beide besichtigen den Tatort .
     
    	     Obwohl die Zeugen es hatten belegen koennen was bisher
    	     ermittelt worden war, macht er seine Beamten
    	     Mundtot. Ihnen verbietet er Ihre Namen zu geben und
                 trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
    	     gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
    	     dem Geschaedigten , also mir, ein Strafverfahren wegen
    	     Vortaeuschung einer Straftat angedroht.
     
    	     "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
    	     gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
    	     Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
    	     Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
    	
    	     Als ich Ihn auf die Rechtlage hinweisen will wird mir der
    	     Mund verboten. Ich habe weiter insitiert Ihn das zu erklaeren,
    	     und es auch gemacht.
                 Mitarbeitern des RWE wiesen Michels darauf hin
    	     das den Stadtwerken Neuss als Abrechnungsstelle Schaden entsteht,
    	     wird der Mund verboten.
    	     Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
    	     per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
    	     Eigentum gebracht.
    	     Und Hoheitlich zum Anschalten des Stromes gezwungen.
     
     
    	     Mir wird von Ihm Drohen befohlen :
    	     "Wenn Sie heute auch nur einen Fuss in das Gebaude setzen
    	     dann setze ich sie Fest und nehme Sie in Haft.
    	     Zu seinen Beamten meinte er. "Machen Sie eine schoene runde
    	     Sache daraus in Ihrem Bericht".
                 Das RWE hatte den Strom anzuschalten.
    	     Wir verliessen die Setrnstr.
    	     Mir fiel jedoch ein , das ich keinen Beleg fuer
    	     die den jungen Beamten ausgehaendigten Kellerschluessel,
    	     bekommen hatte  so   mussten wir noch einmal zurueck.
    	     Der junge Beamte auf den Schluessel angesprochen wagte
    	     nicht ohne Ruecksprache mit Michels mir eine Quittung zu geben.
    	     Mir wurde statt des nach reuecksprache mit Michels
    	     der Schluessel ausgehaendigt. Alle Beteiligten waren
    	     recht Eingeschuechtert, durch das Auftreten des Michels..
     
                                                                      Seite - 6 -
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                                                                 Weber, Wendolin
                                                                 DOHLERSTR. 231
     
     
     
     
     
                  Am 1.5.93 informierte Ich die Stadtwerke Neuss ueber die
    	      Straftat der Michels. Ich verfasste einen Offen Buergerbrief
    	      den ich auch am Wochenende anfing zuzustellen damit die
    	      oeffentlchkeit darueber informiert ist.
     
                   Am Mon 3.5.93 hatte ich nochmals Ruecksprache mit den
    	       Stadtwerken , dort wurde mir mitgeteilt das Rechtliche Schritte
    	       gegen die Beamten eingeleitet werden.
     
                   Ich fuege Ihnen in Anlage meinen offen Buergerbrief bei.
    	       Daraus koennen sie einige der Verletzten Grundrechte
    	       entnehmen. Ich spare es mir auf Paragraf 77 BBG hinzuweisen
    	       da alleine die Grundrecht verletzungen erheblich sind.
     
    	       Ich erwarte Ihre Stellungnahme.
     
         Anlage: offener Buergerbrief
                                         Anschreiben offener Buergerbrief
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                      Anschreiben offener Buergerbrief
     
     
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
    	   ANschrift des Empfaengers
     
     
     
     
     
     
              anbei erhalten Sie wichtige Informationen
    	  die fuer zukuenftige Unternehmerische-,Inverstitions-,
    	  Stanadort-, Eigentums- und persoenliche Einscheidung,
    	  von grosser Wichtigkeit sein koennen.
     
    	  Ich bitte Sie sich die folgenden Seiten durchzulesen.
     
     
    	  mit freundlichem Gruss
    	  W.Weber
     
     
                                                    Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
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                       Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 01.05.93
     
     
     
    	   Buergerbrief !!!!
     
     
    	   Haeben Sie Eigentum, oder sind Sie Vermieter, oder ein Staats-
    	   tragender Buerger ?
     
               Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten koennen, dann
    	   sollten Sie weiterlesen.
     
    	   Als auch ich endlich, voll Illusionen durch " wir geben ihrer
    	   Zukunft ein Zuhause ", den Umbau eines 1900 erbauten Hauses
    	   auf der Sternst. 4040 Neuss, - aus einem nicht abgeschlossenen
    	   alten Wohnhaus wurde durch Kernsanierung  1992 ein Neubau mit ab-
    	   geschlossenen Etagen.- durchgestanden hatte, glaubte ich mir
    	   mein Eigentum gesichert zu haben.
    	   Es war keiner da der half.
     
    	   Als ich endlich das Haus vermietet hatte und glaubte mir so
    	   nach 30 Jahren -nach Abtragung der Zinslast- eine Altersversorgung
    	   geschaffen zu haben,
    	   zahlte der Hauptmieter, ein Unternehmen, seine Miete nicht.
    	   Bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage hatte es Teile
    	   des Hauses untervermietet. Aus Sicherheit und zur Abwendung von
    	   Zahlungs Schwierigkeiten. Ihre Untermieter wiederum zahlten
    	   nicht und somit konnte es seinen Zahlungsverpflichtungen
    	   auch nicht nachkommen. Es musste aufgeben, Kuendigte alle
    	   Untermieter und  zog aus.
    	   Es war keiner da der half.
     
    	   Als ich alle Mieter nach Paragraph 564 BGB Satz 2 Abs 3
    	   kuendigte zog keiner aus obwohl ich einen Kaeufer habe,
    	   der aber das Haus nur ohne Mieter uebernehmen will.
    	   Es war keiner da der half.
     
     	   Als der fruehere Hauptmieter um keinen Eingehungsbetrug begehen
    	   zu wollen, den Strom  bei den Stadtwerken abmelden musste,
    	   kam die Polizei und veranlasste das RWE den Strom wieder
    	   anzustellen.
    	   Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht in der,
    	   die Beamten darauf hingewiesen wurden das Ihr
    	   Vorgehen Straftaten darstellen, bzw. unterstuetzen.
    	   Es war keiner da der half.
     
    	   Als ich um keinen Eingehungsbetrug vornehmen zu wollen den
    	   Strom  bei den Stadtwerken nicht auf mich laufen lies,
    	   kam die Polizei erneut und veranlasste das RWE den Strom
    	   wieder anzustellen. (Wer bezahlt? nicht die Nutzniesser)
    	   Das obwohl ich die Beamten darauf hinwies keine Staftat
    	   begehen zu wollen und obwohl das RWE die Beamten auf
    	   die RECHTSWIDRIGKEIT des Anschaltens hinwies..
    	   Es war keiner da der half.
     
                                                                      Seite - 2 -
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    	   Als ich einen Einbruch in den Kellerraeumen des Wohnhauses
    	   feststellte und ordnungsgemaess anzeigte, kam die Polizei.
    	   Sagte der Einsatzleiter direkt:"Dazu habe ich schon kurz was
    	   geschrieben und Sie bekommen von mir eine Anzeige wegen
    	   Vorteuschung einer Straftat. Sie werden ja wohl auch wieder
    	   was dazu schreiben."
    	   Dies war eindeutig eine Anspielung auf die Dienstaufsichtsbe-
    	   schewerde.
    	   Obwohl ich als staatstragenger Buerger dazu verpflichtet bin
    	   Straftaten anzuzeigen unterstellt mir dieser Beamte den Einbruch
    	   selber inziniert zu haben. Er als Einsatzleiter stellte Straf-
    	   antrag wegen Vortaeuschung einer Straftat. Einbruchspuren
    	   wurden nicht gesichert. Zeugen die zur Tatzeit bei mir waren
    	   nicht angehoert. Dn eigenen Kollegen der Mund verboten.
    	   Es war keiner da der half.
     
               Als Sie die Sozialhilfeempfaenger angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja noch kein Sozialhilfeempfaenger....
               Als Sie die Obdachlose angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja noch kein Obdachloser.......
               Als Sie die Aerzte angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja kein Arzt.......
               Als Sie die Anwaelte angriffen sagte ich nichts,
    	   ich war ja kein Anwaelte.......
     
    	   Als Sie mich angriffen musste ich feststellen:
     
    	      " Es ist keiner da der hilft "
     
     
     
                                          Mitteilung an die Buerger Seite - 1 ->
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                      Mitteilung an die Buerger Seite - 1
     
                                                               Weber, Wendolin
                                                               DOHLERSTR. 231
                                                          4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
                                              MOENCHENGLADBACH 2   den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Mitteilung an die Buerger !
    		Gedanken und Erfahrungen eines Menschen der
    		diesen Staat nicht mehr versteht und zunehmend
    		mehr Zweifel an unseren Beamten und Politikern bekommt.
     
    	  Lieber Buerger in Neuss und in NRW wenn :
     
     
    	  1. Du deinen Strom nicht zahlen kannst oder willst und dir
    	     die Stadt oder das RWE den Strom abdreht (zu Recht)
    	     dann rufe doch die Polizei .
     
     (Hinweis fuer Leute, die es satt haben den Strom zu Zahlen)
     
    	     Beamte koennen willkuerlich sich ueber Eigentum anderer
    	     hinwegsetzen ! (Nicht rechtmassig aber Praxis)
    	     Dies wurde von Beamten in Neuss wiederholt praktiziert.
    	     Und hat sich bewaehrt.
     
    	     Sie werden dir wie in Neuss am 21.4.93 und am 30.4.93 geschehen
    	     auch unter Verletzunmg des Eigentums zu Saft aus der Dose
    	     verhelfen. Die Beamten werden dir den Strom anstellen.
     
    	     (Diese Annahme hat einen Begruendeten Hindergrund!
    	      Wer zweimal ein und die selbe Straftat foerdert
    	      wird im Normalfall als Wiederholungstaeter eingestuft)
     
     (Hinweis : Man sollte einen guten Bekanten bei der Polizei haben, der das
    	    Anordnen kann!)
     
    	     Bitte bei Fragen Notfalls an den Einsatzleiter der Schutzpolizei
    	     Neuss Hr. Michels wenden.
    	     ( Und Sie sind jetzt still ! Der erklaert das schon )
    	
    	     Als Beamter kann er das ! Das ist sein Recht !
     
                                                                      Seite - 2 -
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     (Hinweis : Fuer Einbrecher , im Zweifel bei Leuten einbrechen die
    	     Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben und sonst unbequem sind,
    	     dort war es im Zweifel der Geschaedigte selbst
    	     und Ihr braucht noch nicht einmal eine Beweissicherung befuerchten.
     
    	     Wenn bei dir im Haus eingebrochen wird, dann rufe nicht die
    	     Polizei !!!!!
    	     Denn sonnst bekommst du die Dienstliche Anordnung das du
    	     dein Haus an diesen Tag nicht mehr betreten darfst. Keinen
    	     Teil deines Hauses. Solltest du es doch tun wirst du in Haft
    	     genommen. (Was fuer eine Scheisse !)
     
    	     Das jedenfalls versprach mir der Beamte Michels als Einsatzleiter
    	     der Schutzpolizei in Neuss.
     
    	
    	   - Von Paragraph 14 des Grundgesetzes... , na ja reden wir besser
    	     nicht, sonst sind wir VERFASSUNGSFEINDE !!!!! und laufen Gefahr
    	     uns weiteren Repressionen durch unsere Beamten zu Unterziehen.
    	     (Haben auch Sie Angst vor dem Staat ?)
     
    	     So jedenfalls Geschehen in Neuss wo der Einsatzleiter,
    	     obwohl andere Zeugen es belegen seine eigenen Beamten
    	     Mundtot macht. Ihnen Verbietet Ihre Namen zu geben und
                 trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
    	     gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
    	     dem Geschaedigten ein Strafverfahren wegen Vortaeuschung
    	     einer Straftat angedroht.
     
    	     "Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
    	     gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
    	     Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
    	     Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
     
     
    	     Wenn Sie noch immer Vertrauen in das Beamtentum und die
    	     Einsatzleitung der Polizei haben....
    	     Dann probieren Sie es !!!! ..... Pssss. aber nicht auf die
    	     Verfassung Berufen.
     
    	  -  Nehmen wir an wir berufen uns als Deutsche auf den Artikel 3
    	     unseres Grundgesetzes ( Oh mist ! schon wieder ein
    	     VERFASSUNGSFEIND)
    	     dann sieht der so aus :
    	     Auslaender koennen ohne Ihren Strom zahlen zu muessen ,
    	        Ihn verbrauchen,
    	     DEUTSCHE nicht !
     
    	     soviel zu  Artikel 3.
     
    	     und DEUTSCHE BEAMTE/EINSATZLEITER der Polizei ordnen das an !
                                                                      Seite - 3 -
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    	  -  Da! ich wuste es doch !!!! Ein AUSLAENDERFEIND !!!!!
    	     oder doch NICHT ????
     
    	     Da es sich bei den Nutzniessern um AUSLAENDER handelt, die
    	     sich mehrheitlich nur kurzfristig aus "Jugoslavien", als
    	     Kriegsfluechtlinge hier aufhalten, ist die Konsequenz
    	     das mehrheitlich weder Mieten, noch Nebenkosten gezahlt werden
    	     brauchen und die Polizei Ihr "Gewaltmonopol" zur Unterstuetzung
    	     von Betrug, Diebstahl u.v.m. einsetzt.
    	     Den  deutschen Beamten die Hoheitlich (selbstherrlich)
    	     Befehle/Anordungen,geben und sogar noch von Buergern
    	     wie mir, von Energierkonzernmitarbeitern des RWE
    	     ( der den Beamten darauf hinwies, das den Stadtwerken Neuss
    	     als Abrechnungsstelle Schaden entsteht, wird der Mund verboten.
    	     Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
    	     per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
    	     Eigentum gebracht.
    	     Die Signalwirkung auf diese AUSLAENDER die im Normensystem
    	     der G7 bzw. Industrienationen nicht verankert sind und
    	     auf Investoren, Firmen, auf Moral, Staatsraison und
    	     Recht, sowie seine Durchsetzbarbeit, ist enorm.
     
    	     Die Gerichte sind heute schon ueberlastet.
     
    	     Foerderung solchen Handelns untergraebt alle Werte
    	     fuer die wir einstehen. Die Durchsetzbarkeit von
    	     Schadensersatz ist langwierig bis aussichtslos.
     
    	     Der Staat und die Landes und Kommunalbekoerden,
    	     stehen ueber die Bundes-/Landesverfassung und das BBG
    	     in der Mithaftung .
    	     Bedingt durch langwierigen Rechtbearbeitungszeiten,
    	     ("Kommt sowieso nichts bei rum")
              1. Bis dahin haben diese Menschen das Land wieder verlassen
    	     oder haben als Sozialfaelle nicht zu befuerchten.
     
              2. Die miserable Haushaltslage, (auch den Gerichten bekannt)
    	     wird spaeter , falls ueberhaupt nur in "Pfennig" Entschaedigungen
    	     im Verhaltnis zu Schaden , resultieren. Da Erfahrungsgemaess
    	     zumindest unbewust dies bei diesen Faellen auch eine Rolle
    	     spielen koennte.
     
              3. Die Vermittelbarkeit unseres Rechtssystems gegenueber
    	      heranwachsenden wird unmoeglich gemacht.
    	      Es wird zumindest fahrlaesig AUSLAENDERFEINDLICHKEIT
    	      geschuert, zumindest bei Vordergruendiger Betrachtung.
    	      Diese und eine vielzahl weiterer Folgen werden Kausal
    	      durch Beamte wie den Einsatzleiter, erzeugt.
    	      Der Schaden ist erheblich und wird nicht abgewehrt
    	      sondern soll als Auslaenderhass genutzt werden.
                                                                      Seite - 4 -
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    	      TATSACHE IST, DAS BEAMTE DIES MINDEST FAHRLAESSIG,
    	      da darauf hingewiesen !,  vorsaetzlich herbeigefuehrt haben.
     
    	      Der Verfassungsschutz der zur Abwehr von Gefahr gegen
    	      unsere Verfassung da sein sollte, wird wohl nicht gegen
    	      Beamtenkollegen taetig.
     
                  Mitglieder des Bundestages die mit der legislative angehoeren
    	      ( wie auch Beamte) haben Ihren Treueeid warscheinlich vergessen.
     
    	      Dieser wuerde Sie ,( auch schon als Buerger), verpflichten,
    	      solchem Handeln einhalt zu gebieten,
    	      und Praeventiv taetig zu werden.
     
    	      Mein Eindruck ist, das auch die kommunalen Behoerden
    	      fahrlaessig ein Klima erzeugen, das sowohl Sozial
    	      als auch Investionsmaessig fatal ist.
     
    	
    	
                 ps. Ich persoenlich bin schon aus Neuss weggezogen.
    		 Andere, auch Firmen machen das bestimmt auch .
    		 Abgesehen davon stellt das Faktische Handeln solcher
    		 Beamten eine oeffentliche Bedrohung dar.
    		 In jedem Fall fuer unsere Rechtnorm.
    		 Dem Ruin wird vorschub geleistet.
     
    		 NEUSS am Rhein die Stadt ...
    		 DR. Reinartz dein Buergermeister und MdB .....
    		 NRW dein Land ...
    		 Johannes Rau dein Ministerpraesident ....
    		 Dr. Schoor dein Innenminister ...
    		 und deine Verfassung und Beamten ..... pssssss!
     
    	        Wirtschaftsministerium Umtaetig ?
    		Das Investitionsklima wird durch solche
    		Massnahmen nachhaltig verunsichert !
    		
    	        Ministerium fuer Bauen und Wohnen Umtaetig ?
    		Durch solche Massnahmen wird sich bald keiner
    		mehr finden der baut und/oder sich traut zu vermieten . !
     
    	        Innenministerium Umtaetig ?
    		Traegt durch Tollerierung dieser Massnahmen zur Verschaerfung
    		der inneren Unruhe bei und
    		foerdert fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
    		Auch der Verfassungschutz haette die Pflicht
    		gegen Solche Angriffe auf unsere Verfassung taetig zu werden.
     
                                                                      Seite - 5 -
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    	        Kultusministerium Umtaetig ?
    		Die Vermittelbarkeit der Rechts- und Wertenormen ist
    		nicht mehr gegeben.
     
     
    	        Justizministerium Umtaetig ?
    		Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
    		fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
     
    	        Sozialministerium untaetig ?
    		Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
    		das Konkurse programmiert sind, soziale Folgekosten
    		steigen.
     
    		UND die Staatsverdrossenheit, das Unverstaendnis, die
    		Politikverdrossenheit wachst.
    		Das hier keiner mehr bereit ist, auch nur einen Pfennig
    		in die zukunft unseres Landes zu stecken, ist das logische
    		Resultat. Geht da hin, wo die Zukunft von Denkenden Wesen
    		gestaltet wird. Das ganze Gerede ohne Fakten ist sinnlos.
    		Repression gegen die, die Machen ist markant !
    		Aber bitte, das sind nur Erfahrungen und Eindruecke.
    		Wie sind Ihre ?
    		
    		Schreiben Sie mir !
    		
    		(Es giebt vielleicht noch Meinungsfreiheit.)
    		
    		Sollte ich beim formulieren meiner Erfahrungen, Eindruecke ,
    		Gedanken und Gefuehle jemanden beleidigt haben,
    		nehme ich dies hiermir zurueck !
     
    		Die Tatsachen jedoch sprechen eine eigene Sprache.
     
            Verteiler:
    		 Auserwaehlte Buerger
    		 Politiker
    		 Verwaltungsstellen (w.B.Innenministerium ,
    					  Staatsanwaltschaft....)
    		 Interationale Firmen und deren Manager
     
     
     
    	
    	     Hierzu fordern Sie bitte:
     
    	     Teil 2 des Erfahrungsberichtes
     
    	     "Der Kreis NEUSS, das Land NRW und die Bundespolitik
    	      alles ueber Bauen und vermieten." an.
     
    	     Dort finden Sie Erfahrungen eines INVESTORS der
    	     in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
    	     baute und seine Erfahrungen wie oben mit Beamten
    	     Verwaltungsmitarbeitern, Gesetzen ( und deren Auslegung)
    	     und "Systemimanenter Kaputtmache", schildert.
    	
    	     Teil 3 befast sich mit einer Firma und den Erfahrungen
    	     mit Verwaltung (u.a. Wirtschaftsfoerderung, Arbeitsverwaltung)
    	     und Politik
    	     in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
    
         Zur Vervollstaendigung der Unterlagen stellte Fr. Dollendorf
         mir Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfuegung.
         Wie ich auch an anderen Stellen Schreiben von den Ermittlungsakten
         die mir ebenfalls zur verfuegung standen ganz oder auszugsweise
         wiedergebe.
    
     
                                        DOLLENDORF,KARIN
                                        KANUTENSTR 51
                                   4040 NEUSS
                                        Tele. : 02131-466970
     
     
     
     
        Innenministerium
        Dr.Schnoor
        Haroldstr
     
        4040 Duesseldorf 1
     
     
     
     
     
                                               NEUSS  den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
    		Vorfall am 30.4.93 22.00-23.00 Uhr
    		Sternstr.29, 4040 Neuss 1
    		Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
     
         Sehr geehrte Damen und Herren,
     
         vorab zu Ihrer Information:
     
         Am 30.4.93 wurde Herr Wendolin Weber, von mir und meinem Sohn
         Christian (11 Jahre), nach dem Karatetraining, (Herr Weber ist
         ein Bekannter und Vereinskamerad von uns) in Moenchengladbach
         auf der Dohler Str. 231 mit meinem Pkw. abgeholt.
         Da Herr Weber ueber kein eigenes Fahrzeug verfuegt und das Haus
         Sternstr.29 in Neuss ohne Zeugen nicht mehr betreten will
         (Herr Weber ist der Eigentuemer), wird von mir der Freundschafts-
         dienst erwiesen.
     
         Gegen 20.15 Uhr trafen wir auf der Sternstr.29 ein um den Brief-
         kasten zu leeren. Vor dem Haus stand eine Jugoslavin. Die Haustuer
         war offen. Mein Sohn und Herr Weber stiegen aus und gingen zum
         Briefkasten. Dieser wurde dann von Herrn Weber geoeffnet und entleert.
         Da durch die Mieter auch Post noch in den Hausflur gelegt wird traten
         mein Sohn und er durch die geoeffnete Hausstuer einen Schritt in den
         Flur und nahmen die dort befindliche Post, die fuer die Firma
         CWK Computersysteme GmbH bestimmt war an sich.
     
     
     
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         - Erklaerung: Die Firma CWK Computersysteme GmbH wurde von Herrn
    		   Weber gekuendigt und befindet sich in Aufloesung.
         Die Kellerraeume wurden von meinem Sohn und Herrn Weber nicht,
         wie spaeter von Ihrem Herrn Michels behauptet, betreten und aufge-
         brochen.
         Ferner wurde festgestellt, dass die Mitteilung die an der Innen-
         seite der Glasscheibe (frueheres Buero der CWK) haengt, mit
         Dexifix ueberklebt war. Die Mitteilung war fuer Feuerwehr und
         Polizei bestimmt. Darauf ist die Angabe gemacht worden wo sich
         der Kellerschluessel befindet. - Erlaeuterungg siehe naechsten
         Absatz -.
         Das Dexifix wurde von Herrn Weber entfernt. Wir fuhren daraufhin
         zur Polizei, Juelicher Landstr., um Mitteilung ueber das Verkleben
         dieser fuer die Feuerwehr und Polizei wichtigen Information zu
         machen. Es interessierte aber nicht weiter.
         Danach fuhren wir zu mir.
     
         Ca. gegen 21.45Uhr fuhren wir (Herr Weber und ich), bevor er von mir
         zurueck nach Moenchengladbach bebracht wurde nochmals an der Stern-
         str.29 vorbei. Herr Weber wollte noch Sachen aus den Kellerraeumen
         holen. Gegen 22.00 Uhr trafen wir dort ein.
         Die Haustuer stand zu diesem Zeitpunkt weit offen. Herr Weber betrat
         das Haus und kam nach ca. 2Minuten aufgeregt wieder. Er teilte mir
         mit, dass die Kellertuer, welche am 27.4.93 durch die Fa.
         Keiner Eigentumsschutz GmbH, 4040 Neuss, geoeffnet und ein neuer
         Zylinder eingesetzt wurde aufgebrochen ist.
         -Erklaerung: Die Fa. Keiner Eigentumsschutz GmbH, wurde nach dem
    		  Einsatz der Polizei am 21.4.93, der Vorfall ist Ihnen
    		  bekannt bestellt, da die Schluessel nicht dem Eigen-
    		  tuemer, Herrn Weber, sondern Herrn Ramos ausgehaendigt
    		  wurde. Durch den Vorfall am 26.3.93 wurde ein
    		  Auswechseln des Zylinders noetigt, da Herr Weber sich
    		  nicht nocheinmal bei Abholung des Schluessels einer
                      Waffenbedrohung durch Herrn Ramos aussetzen wollte.
    		  Der geforderte Personenschutz am 26.4.93 bei Herrn
    		  PHK Wolber wurde nicht erfuellt, mit der Begruendung
    		  es handel sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
        Die Polizei wurde umgehaend von Herrn Weber angerufen.
        Um ca. 22.30Uhr traf der Einsatzwagen NE-3103 auf der Sternstr. ein.
        Die Beamten betraten das Haus und fanden die aufgebrochene Keller-
        tuer vor. Der zerbrochene Tuerzylinder lag auf dem Boden und
        wurde von dem einen Beamten aufgehoben und eingesteckt. Desweiteren
        wurde der Stromkasten ueberprueft, da durch das RWE am 27.4.93
        eine Verplombung auf Anordnung der Stadtwerke vorgenommen wurde.
        Auf die Frage des Beamten ob sonstige Gegenstaende fehlen, wurde
        erstmal festgestellt, dass sich die sonst im verschlossenen Keller
        befindlichen Unterlagen sowie Disketten (5 Packete in weisser Verpackung)
        und abggestellte Utensilien frueherer Mieter fehlten.
     
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        Die Polizeibeamten befragten daraufhin die Bewohner der 3.Etage des
        Hauses Sternstr.29 ob jemand etwas gehoert oder gesehen haette
        bezueglich des Kellereinbruches. Da es sich um jugoslavische
        Kriegsfluechtlinge handelt und diese sich schwer in deutsch ver-
        staendigen koennen geschah dies durch einen Beamten in englisch.
        Herr Weber und ich befanden uns derzeit an der Haustuer. Die
        Beamten und die Bewohner auf dem Flur der dritten Etage. Einer
        der Beamten kam nach einer Weile herunter waehrend der andere seine
        Fragen weiter in englisch stellte. Dieser Beamte kam dann auch
        herunter und meinte zu seinem Kollegen:" Was hat die da gerade gesagt,
        (in englisch)das heisst doch die waren selber im Keller."
        Was sein Kollege bestaetigte. Daraufhin wurden die Bewohner gebeten
        ihre Paesse zu zeigen und mitzukommen. Wir gingen dann zur Anzeigen-
        aufnahme zum Streifenwagen. Dort wurden dann die Personalien und
        die Einbruchsanzeige aufgenommen. Dem Beamten wurde von Herrn Weber
        der Kellerschluessel des Schlosses zur Beweissicherung ausgehaendigt.
        Die Beamten setzten sich ueber Funk mit ihrer Dienststelle in Verbindung.
        Wir sollten noch warten.
     
        Soweit zur Information.
     
        Nach Eintreffen der Beamten (einer stellte sich als Herr Michels vor
        der andere garnicht, Dienstausweise wurden nicht gezeigt) wurde der
        Sachverhalt von Herrn Weber wahrheitsgemaess geschildert und die
        Kellerraeume (in Beisein von mir und Herrn Weber) besichtigt. Wir
        gingen dann nach oben. Ich wollte " Mr. Noname"  den Sachverhalt
        wie oben geschildert ueber den ueberklebten Hinweis fuer Polizei
        und Feuerwehr erklaeren. Er meinte nur lapidar:" Dieser Hinweis
        hinge wohl erst seit heute da, denn an dem Tag wo er da war, hing
        dort noch keiner ". Ich sagte ihm das er ihn auch nicht hat sehen
        koennen wenn er ueberklebt ist.
        Eine Pruefung bei der Familie A.Tripp, Sternstr.20 wo der Keller-
        schluessel im Beisein von mir am 27.4.93 fuer die o.a. Zwecke
        hinterlegt wurde erfolgte nicht.
        Zwischenzeitlich beorderte Herr Michels das RWE zur Sternstr.29.
        Nach Eintreffen des RWE wollte Herr Michels und Mr. Noname ein
        Stueck entfernt ersteinmal alleine mit dem Herrn von RWE reden.
        Dies geschah auch. Danach sagte der Herr vom RWE Herrn Michels,
        dass das RWE normalerweise nur fuer Notfaelle zum Einsatz gerufen
        wird. Die Stadtwerke waeren fuer die Sternstr.29 zustaendig.
        Nichts des zu Trotz orderte Herr Michels eine Stromanstellung
        durch das RWE an. Die Einwaende des Herrn Weber, dass die Stadtwerke
        eine Verplombung durch das RWE am 27.4.93 anggeordert hatte liess
        er nicht gelten. Auch nicht den Einwand des Herrn Weber, dass Herr
        Weber ihn darrauf Aufmerksam machte er wolle keinen Eingehungs-
        betrug machen, liess Herr Michels nicht gelten. Herr Weber sagte
        ihm auch das er nach Paraggraph 564 BGB die Mietparteien gekuendigt
        hat. Worauf Herr Michels Herrn Weber ein Hausbetretungsverbot fuer
        den 30.4.93 aussprach und eine Vortaeuschung falscher Tatsachen.
     
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        Sollte Herr Weber das Haus betreten wuerde er ihn in Gewahrsam nehmen.
        Die Stromanschaltung nimmt Herr Michels auf seine Kappe.
        Ausserdem stellt Herr Michels Strafantrag wegen Vortaeuschung falscher
        Tatsachen, da der ganze Einbruch nur vorgetaeuscht sei. Herr Michels
        habe Zeugenaussagen. Ich wurde aber nicht befragt. Eine Spurensicher-
        rung des Einbruches wurde nicht vorgenommen.
        Ausserdem wurde der von Herrn Weber zur Beweisstellung abgegebene
        Kellerschluessel wieder an Herrn Weber ausgehaendigt.
        Somit ist eine Beweissicherung nicht moeglich.
        Durch das Rambomaessige Auftreten des Herrn Michels waren die
        bis zu diesem Zeitpunkt korrekt handelden jungen Polizeibeamten
        total eingeschuechtert.
     
        Durch diese Vorgehensweise des Beamten Michels fuehle ich mich
        dermassen einggeschuechtert und bedroht, dass ich den Sinn in dem ich
        erzogen
        worden bin: Naemlich " die Polizei dein Freund und Helfer "
        nicht mehr verstehe. Wenn eine Gleichbehandlung nicht mehr
        gewaehrleistet ist, wie bitte erklaere ich dies meinem Kinde????
        Das Ansehen der Polizei und seiner Beamten hat durch diesen Vorfall
        dermassen gelitten, dass obwohl ich verpflichtet bin Straftaten zu
        melden in Zweifel ziehen muss dies auch zu tun, da ansonsten ich
        hinterher die von mir angezeigte Straftat begangen habe.
     
        Wenn jungen korrekten Polizeibeamten solch eine Vorgehensweise
        vorgelebt und vorgefuehrt wird, und diese spaeter nachgeahmt wird
        braucht sich die Polizei nicht zu wundern wenn sie mit Steinen
        beschmissen wird. Bis heute hatte ich die Steineschmeisser nicht
        verstanden, da ich an diesen Rechtsstaat geglaubt habe. Aber seit
        diesem Vorfall weiss ich nicht mehr was ich von der Gerechtigkeit
        und seinen Vertretern zu halten habe. Ich bin dermassen demorali-
        siert, eingeschuechtert und verunsichert ueber diese Willkuer.
        Ich habe durch diesen Vorfall Schaden an meiner Seele erlitten.
     
        In Erwartung auf Ihre Stellungnahme verbleibe ich
     
     
     
     
        Kopie
        Ministerium  fuer
        Jugend und Familie
     
    
     
                                        DOLLENDORF,KARIN
                                        KANUTENSTR 51
                                   4040 NEUSS
                                        Tele. : 02131-466970
     
     
     
     
        Ministerium  fuer
        Jugend und Familie
     
        Kennedyalle 105-107
        5300 Bonn 2
     
     
     
     
                                               NEUSS  den, 01.05.93
     
     
     
     
     
              Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
    		Vorfall am 30.4.93 22.00-23.00 Uhr
    		Sternstr.29, 4040 Neuss 1
    		Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
     
         Sehr geehrte Damen und Herren,
     
         vorab zu Ihrer Information:
     
         Am 30.4.93 wurde Herr Wendolin Weber, von mir und meinem Sohn
         Christian (11 Jahre), nach dem Karatetraining, (Herr Weber ist
         ein Bekannter und Vereinskamerad von uns) in Moenchengladbach
         auf der Dohler Str. 231 mit meinem Pkw. abgeholt.
         Da Herr Weber ueber kein eigenes Fahrzeug verfuegt und das Haus
         Sternstr.29 in Neuss ohne Zeugen nicht mehr betreten will
         (Herr Weber ist der Eigentuemer), wird von mir der Freundschafts-
         dienst erwiesen.
     
         Gegen 20.15 Uhr trafen wir auf der Sternstr.29 ein um den Brief-
         kasten zu leeren. Vor dem Haus stand eine Jugoslavin. Die Haustuer
         war offen. Mein Sohn und Herr Weber stiegen aus und gingen zum
         Briefkasten. Dieser wurde dann von Herrn Weber geoeffnet und entleert.
         Da durch die Mieter auch Post noch in den Hausflur gelegt wird traten
         mein Sohn und er durch die geoeffnete Hausstuer einen Schritt in den
         Flur und nahmen die dort befindliche Post, die fuer die Firma
         CWK Computersysteme GmbH bestimmt war an sich.
     
     
     
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         - Erklaerung: Die Firma CWK Computersysteme GmbH wurde von Herrn
    		   Weber gekuendigt und befindet sich in Aufloesung.
         Die Kellerraeume wurden von meinem Sohn und Herrn Weber nicht,
         wie spaeter von Ihrem Herrn Michels behauptet, betreten und aufge-
         brochen.
         Ferner wurde festgestellt, dass die Mitteilung die an der Innen-
         seite der Glasscheibe (frueheres Buero der CWK) haengt, mit
         Dexifix ueberklebt war. Die Mitteilung war fuer Feuerwehr und
         Polizei bestimmt. Darauf ist die Angabe gemacht worden wo sich
         der Kellerschluessel befindet. - Erlaeuterungg siehe naechsten
         Absatz -.
         Das Dexifix wurde von Herrn Weber entfernt. Wir fuhren daraufhin
         zur Polizei, Juelicher Landstr., um Mitteilung ueber das Verkleben
         dieser fuer die Feuerwehr und Polizei wichtigen Information zu
         machen. Es interessierte aber nicht weiter.
         Danach fuhren wir zu mir.
     
         Ca. gegen 21.45Uhr fuhren wir (Herr Weber und ich), bevor er von mir
         zurueck nach Moenchengladbach bebracht wurde nochmals an der Stern-
         str.29 vorbei. Herr Weber wollte noch Sachen aus den Kellerraeumen
         holen. Gegen 22.00 Uhr trafen wir dort ein.
         Die Haustuer stand zu diesem Zeitpunkt weit offen. Herr Weber betrat
         das Haus und kam nach ca. 2Minuten aufgeregt wieder. Er teilte mir
         mit, dass die Kellertuer, welche am 27.4.93 durch die Fa.
         Keiner Eigentumsschutz GmbH, 4040 Neuss, geoeffnet und ein neuer
         Zylinder eingesetzt wurde aufgebrochen ist.
         -Erklaerung: Die Fa. Keiner Eigentumsschutz GmbH, wurde nach dem
    		  Einsatz der Polizei am 21.4.93, der Vorfall ist Ihnen
    		  bekannt bestellt, da die Schluessel nicht dem Eigen-
    		  tuemer, Herrn Weber, sondern Herrn Ramos ausgehaendigt
    		  wurde. Durch den Vorfall am 26.3.93 wurde ein
    		  Auswechseln des Zylinders noetigt, da Herr Weber sich
    		  nicht nocheinmal bei Abholung des Schluessels einer
                      Waffenbedrohung durch Herrn Ramos aussetzen wollte.
    		  Der geforderte Personenschutz am 26.4.93 bei Herrn
    		  PHK Wolber wurde nicht erfuellt, mit der Begruendung
    		  es handel sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
        Die Polizei wurde umgehaend von Herrn Weber angerufen.
        Um ca. 22.30Uhr traf der Einsatzwagen NE-3103 auf der Sternstr. ein.
        Die Beamten betraten das Haus und fanden die aufgebrochene Keller-
        tuer vor. Der zerbrochene Tuerzylinder lag auf dem Boden und
        wurde von dem einen Beamten aufgehoben und eingesteckt. Desweiteren
        wurde der Stromkasten ueberprueft, da durch das RWE am 27.4.93
        eine Verplombung auf Anordnung der Stadtwerke vorgenommen wurde.
        Auf die Frage des Beamten ob sonstige Gegenstaende fehlen, wurde
        erstmal festgestellt, dass sich die sonst im verschlossenen Keller
        befindlichen Unterlagen sowie Disketten (5 Packete in weisser Verpackung)
        und abggestellte Utensilien frueherer Mieter fehlten.
     
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        Die Polizeibeamten befragten daraufhin die Bewohner der 3.Etage des
        Hauses Sternstr.29 ob jemand etwas gehoert oder gesehen haette
        bezueglich des Kellereinbruches. Da es sich um jugoslavische
        Kriegsfluechtlinge handelt und diese sich schwer in deutsch ver-
        staendigen koennen geschah dies durch einen Beamten in englisch.
        Herr Weber und ich befanden uns derzeit an der Haustuer. Die
        Beamten und die Bewohner auf dem Flur der dritten Etage. Einer
        der Beamten kam nach einer Weile herunter waehrend der andere seine
        Fragen weiter in englisch stellte. Dieser Beamte kam dann auch
        herunter und meinte zu seinem Kollegen:" Was hat die da gerade gesagt,
        (in englisch)das heisst doch die waren selber im Keller."
        Was sein Kollege bestaetigte. Daraufhin wurden die Bewohner gebeten
        ihre Paesse zu zeigen und mitzukommen. Wir gingen dann zur Anzeigen-
        aufnahme zum Streifenwagen. Dort wurden dann die Personalien und
        die Einbruchsanzeige aufgenommen. Dem Beamten wurde von Herrn Weber
        der Kellerschluessel des Schlosses zur Beweissicherung ausgehaendigt.
        Die Beamten setzten sich ueber Funk mit ihrer Dienststelle in Verbindung.
        Wir sollten noch warten.
     
        Soweit zur Information.
     
        Nach Eintreffen der Beamten (einer stellte sich als Herr Michels vor
        der andere garnicht, Dienstausweise wurden nicht gezeigt) wurde der
        Sachverhalt von Herrn Weber wahrheitsgemaess geschildert und die
        Kellerraeume (in Beisein von mir und Herrn Weber) besichtigt. Wir
        gingen dann nach oben. Ich wollte " Mr. Noname"  den Sachverhalt
        wie oben geschildert ueber den ueberklebten Hinweis fuer Polizei
        und Feuerwehr erklaeren. Er meinte nur lapidar:" Dieser Hinweis
        hinge wohl erst seit heute da, denn an dem Tag wo er da war, hing
        dort noch keiner ". Ich sagte ihm das er ihn auch nicht hat sehen
        koennen wenn er ueberklebt ist.
        Eine Pruefung bei der Familie A.Tripp, Sternstr.20 wo der Keller-
        schluessel im Beisein von mir am 27.4.93 fuer die o.a. Zwecke
        hinterlegt wurde erfolgte nicht.
        Zwischenzeitlich beorderte Herr Michels das RWE zur Sternstr.29.
        Nach Eintreffen des RWE wollte Herr Michels und Mr. Noname ein
        Stueck entfernt ersteinmal alleine mit dem Herrn von RWE reden.
        Dies geschah auch. Danach sagte der Herr vom RWE Herrn Michels,
        dass das RWE normalerweise nur fuer Notfaelle zum Einsatz gerufen
        wird. Die Stadtwerke waeren fuer die Sternstr.29 zustaendig.
        Nichts des zu Trotz orderte Herr Michels eine Stromanstellung
        durch das RWE an. Die Einwaende des Herrn Weber, dass die Stadtwerke
        eine Verplombung durch das RWE am 27.4.93 anggeordert hatte liess
        er nicht gelten. Auch nicht den Einwand des Herrn Weber, dass Herr
        Weber ihn darrauf Aufmerksam machte er wolle keinen Eingehungs-
        betrug machen, liess Herr Michels nicht gelten. Herr Weber sagte
        ihm auch das er nach Paraggraph 564 BGB die Mietparteien gekuendigt
        hat. Worauf Herr Michels Herrn Weber ein Hausbetretungsverbot fuer
        den 30.4.93 aussprach und eine Vortaeuschung falscher Tatsachen.
     
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        Sollte Herr Weber das Haus betreten wuerde er ihn in Gewahrsam nehmen.
        Die Stromanschaltung nimmt Herr Michels auf seine Kappe.
        Ausserdem stellt Herr Michels Strafantrag wegen Vortaeuschung falscher
        Tatsachen, da der ganze Einbruch nur vorgetaeuscht sei. Herr Michels
        habe Zeugenaussagen. Ich wurde aber nicht befragt. Eine Spurensicher-
        rung des Einbruches wurde nicht vorgenommen.
        Ausserdem wurde der von Herrn Weber zur Beweisstellung abgegebene
        Kellerschluessel wieder an Herrn Weber ausgehaendigt.
        Somit ist eine Beweissicherung nicht moeglich.
        Durch das Rambomaessige Auftreten des Herrn Michels waren die
        bis zu diesem Zeitpunkt korrekt handelden jungen Polizeibeamten
        total eingeschuechtert.
     
        Durch diese Vorgehensweise des Beamten Michels fuehle ich mich
        dermassen einggeschuechtert und bedroht, dass ich den Sinn in dem ich
        erzogen
        worden bin: Naemlich " die Polizei dein Freund und Helfer "
        nicht mehr verstehe. Wenn eine Gleichbehandlung nicht mehr
        gewaehrleistet ist, wie bitte erklaere ich dies meinem Kinde????
        Das Ansehen der Polizei und seiner Beamten hat durch diesen Vorfall
        dermassen gelitten, dass obwohl ich verpflichtet bin Straftaten zu
        melden in Zweifel ziehen muss dies auch zu tun, da ansonsten ich
        hinterher die von mir angezeigte Straftat begangen habe.
     
        Wenn jungen korrekten Polizeibeamten solch eine Vorgehensweise
        vorgelebt und vorgefuehrt wird, und diese spaeter nachgeahmt wird
        braucht sich die Polizei nicht zu wundern wenn sie mit Steinen
        beschmissen wird. Bis heute hatte ich die Steineschmeisser nicht
        verstanden, da ich an diesen Rechtsstaat geglaubt habe. Aber seit
        diesem Vorfall weiss ich nicht mehr was ich von der Gerechtigkeit
        und seinen Vertretern zu halten habe. Ich bin dermassen demorali-
        siert, eingeschuechtert und verunsichert ueber diese Willkuer.
        Ich habe durch diesen Vorfall Schaden an meiner Seele erlitten.
     
        In Erwartung auf Ihre Stellungnahme verbleibe ich
     
     
     
     
        Kopie
        Innenministerium
        Dr.Schnoor
        Haroldstr
     
         4040 Duesseldorf 1
    
                                                  Der Oberkreisdirektor
                                                  als Kreispolizeibehoerde
                                                  Neuss
     
     
        Kreispolizeibehoerde Neuss Postfach 100855  4040 Neuss
     
                                                  Abteilung        : Verwaltung
         Herrn                                    Auskunft erteilt : Herr Hennecke/
         Jorge Ramos                                                 Frau Fuchs    
         Sternstr. 29                             Zimmer           : 332           
                                                  Tele.Nr.         : 02131/406-461 
         4040 Neuss                               Juelicher Landstr 178,4040 Neuss 1
     
                  Mein Zeichen : 31 V III 5360/90/93        Neuss .05.1993/L
     
        Aufwendungsersatz
     
        Polizeieinsatz am 21.04.1993
     
        Sehr geehrter Herr Ramos,
     
        E nach dem mir vorliegenden Polizeibericht fand am 21.04.1993 um 15.10.Uhr
        ein Polizeieinsatz aufgrund von Mietschwirigkeiten in dem Wohnhaus auf
        der Sternstr. 29, in welchem Sie auch wohnhaft sind, statt.
        Wegen der Mitteilung der anwesenden Mieter ueber die Sperrung des
        Stromes durch den Hauseigentuemer (Herrn Weber) wurde bei dem Einsatz
        am 21.04.93 die Hauptstromsicherung im Keller von den Beamten in 
        Augenschein genommen; auch Mitarbeiter des RWE erschienen vor Ort.
     
        Im weiteren Verlauf der Aktion musste der Schluesseldienst der Firma
        Hilgers in Neuss angefordert werden; von diesem wurde
        die Kellertuer geoeffnet und mit einem neuen Schloss versehen. Die 
        Schluessel wurden Ihnen ausgehaendigt.F
     
        Zwischenzeitlich liegt mir die Rechnung der Firma Hilgers fuer die
        vorgenommenen Handlungen vor.
        Die Rechnung berlaeuft sich auf 216,78 DM 
        Dieser Betrag ist von Ihnen sowie von den anderen  im Polizeibericht
        aufgefuehrten Hausbewohnern
    E - Krijestarac, Rijac geb. 08-08.1969
        - Kelecija,Rasim     geb. 20.07.1964 F
        zurueckzuerstatten.
     
        ESie bilden gemeinsam mit diesen Personen eine Gesammtschuldner-Gemeinschaft
        gemaess Paragr. 421 BGB.F
        Gemaess dieser Vorschrift fordere ich die Erstattung des Gesammtbetrages
        in Hoehe von 216,78 DM von Ihnen; weitere Regelungen ueber die
        
        Aufteilung des Betrages obliegen Ihnen und den Herren Krijestarc
        und Kelecija im Innenverhaeltnis der Schuldnergemeinschaft. Die genannten
        Parteien erhalten je eine Durchschrift dieses Schreibens.
     
        Der Ersatz der  mir entstandenen Aufwendungen richtet sich nach Paragr. 670
        BGB in Verbindung mit Paragr. 662 BGB.
        Die Polizei wurde von Ihnen beauftragt, die Lage in Augenschein zu
        nehmen und die Tuer zu oeffnen. Zur Erfuellung dieses Auftrags musste sie
        sich der genannten Schluesseldienst-Firma bedienen.
     
        Ich bitte Sie, den Betrag in Hoehe von 216,78 DM umgehend, spaetestens
        jedoch bis zum 15.06.93 auf eines der u.a.Konten der Kreiskasse Neuss
        unter Angabe des Aktenzeichens 31 V III 5360/90/93 und der
        Haushaltsstelle 1.999.5040. 1 zu ueberweisen.
     
        Sollte der Betrag bis zum genannten Zeitpunkt nicht auf meinem Konto
        eingegangen sein, werde ich zur Wahrung meines Anspruchs den Rechtsweg
        beschreiten und ab dem 16.06.93 Verzugszinsen in Hoehe von 8,3% fordern.
     
        Mit freundlichen Gruessen
        Im Auftrag
     
        Kerber
        Kreisverwaltungsrat
     
    EAnm.v.mir:
              Ellenbecks Hinweis auf Tab.Nr. 16169/93 
    	  ohne Beruecksichtigung verschiedener relevanter Aspekte
    	  spricht fuer sich.
     
    	  Waehrend aus obigem Vorgang des Hrrrn. Kreisverwaltungsrates
              Kerber, gewisse Vorgaenge eindeutig hervorgehen, werden
    	  diese von gewisssen anderen Beamten, die das Ansehen der 
    	  Beamtenschaft und der Staatlichen Organe schaedigen,
    	  so verzerrt dargestellt, dass Vorsatz unterstellt werden kann.
     
    	  Sollte wiedererwartens der Vorsatz nicht zutreffen, waere es
    	  noch viel schlimmer ! Denn dann waere es .... (vieleicht Inkompetenz).
     
        F
    
                             Auszug Cronologischer Ablauf 
     
      26.03.93 POLIZEI Anzeige 1. K Kripo  Neuss ( Waffen werden sichergestellt)
    	   Weber macht Anzeige ( Protokoll aufgenommen bei KK ELLENBECK)
    	   Zeuge macht Anzeige ( Protokoll aufgenommen bei KK ELLENBECK)
    	   soll abgegeben weden an 2. K Polizei.
      21.04.93 POLIZEI Essing schaltet den Strom  mit RWE rechtswidrig an
               bricht Tueren auf mit Schluesseldienst.
      23.04.93 POLIZEI NEUSS Hr. Essing angerufen ( wollte rueckruf). War nicht da.
               MICHELS gesprochen. Sagt ich habe Plombe gebrochen.
               weitervermittelt an Hr. Droege
      25.04.93 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Einsatzleitung Schutz-POLIZEI
               NEUSS
      26.04.93 POLIZEI (PHK) Hr. Wolber vorgesprochen wegen Schluessel.  
               Keinen Schluessel bekommen den soll ich mir bei RAMOS holen. 
               (Personenschutz wird verweigert) Zivilsache !
    	   Dienstaufsichtsbeschwerde an Kreispolizei Hr. Wolber gegeben.
      26.04.93 Stadtwerke Neuss wissen nichts vom Wiederanschalten des Stroms
               Stromkostenfrage ungeklaert. (entweder Weber, CWK, Stadtweke NE
               oder RWE sind geschaedigt worden.)
      27.04.93 POLIZEI Hr. Droege wie vereinbart zurueckgerufen , da er die 
               Unterlagen einsehen wollte. Er verweigert Auskunft und Aktenzeichen. 
               Verbindet an PHK Wolber. Auch der Verweigert jede Auskunft.
      27.04.93 Keiner Schluesseldienst geholt Kellertuere oeffnen und neues Schloss
               einbauen lassen. Hinterlegen von Schluessel bei Nachbarn fuer Polizei
               und Feuerwehr,  Hinweissschild anbringen.
      27.04.93 RWE uebernimmt die Stromabschaltung (Hr. Koppenbroich)
      28.04.93 RWE Schaltet den Strom ab. 
      30.04.93 POLIZEI NEUSS Aufgefordert das Aktenzeichens in Sachen Ramos zu geben
      30.04.93 Hinweisschild fuer Polizei und Feuerwehr war mit Kunstofffolie 
               (Holzmaserung) zugeklebt, 
               Von mir entfernt und zur POLIZEI gebracht zur Beweissicherung. 
               ( POLIZEI lehnt ab.) (Von mir aufgehoben.)
      
      30.04.93 Keller ist aufgebrochen. 
      
               POLIZEI gerufen Wagen NE-3103 kommt. Die
               Beamten ermitteln das Kriestarac, Asra , und Kelecija,Ramisa
               mit (angeblich POLIZEI und Stadtwerken im Keller waren 
               dessen T30 Stahl Tuere total zerstoert war. Dann gaben sie zu
               (auf insistieren der Beamten, das nicht die POLIZEI sondern
               andere Maenner das waren .
               Sie wurden zum Streifenwagen mitgenommen und dort kam beim
               Nachfragen der Personalien bei der Zentrale: 
      
               "Das war der Eigentumer selber! Der hat ja keinen Schluessel. "
               Ich gab den Beamten einen Kelllerschluessel. 
      
               Kreis-POLIZEI NEUSS Hr. MICHELS Einsatzleitung kommt und 
               droht mir mit :
               "Ich habe schon was dazu geschrieben, sie bekommen jetzt erst 
               einmal eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat und 
               sie koennen auch wieder was Schreiben."
               ( gemeint die Dienstaufsichtsbeschwerde)
               Er Befahl Hoheitlich dem durch ihn herbeigerufenen RWE den
               Strom im Haus anzuschaltzen. RWE Mitarbeiter wiesen auf 
               die Rechtwidrigkeit hin . Ich tat das auch. Uns wurde geboten
               still zu sein.  Er verbot mir das Grundstueck,
               Gebaude zu betreten sonst nimmt er mich in Haft. Ohne
               Rechtsgrundlage.
    
                             Auszug Cronologischer Ablauf 
     
      01.05.93 Stadtwerke Neuss informiert das POLIZEI/RWE Strom angeschaltet haben.
      01.05.93 Buergerbrief in Sachen Kreis-Polizei und Gesetzesverletzungen 
               verteilen an Firmen, Politik, Verwaltung und Institutionen.
      03.05.93 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kreis-POLIZEI Neuss Hr. MICHELS 
               ans Innenmin. u.a.
      04.05.93 Presse regional um hilfe gebeten.
      04.05.93 RAMOS + Kelecija erwirken BESCHLUSS beim AG NEUSS 
               Ich soll den Strom in dem von den Antragstellern
               angemieteten Haus anstellen. Bei Haftandrohung.(Zwang zum Eingehungs-
               betrug). (Strom anstellen den Stadtwerke und RWE zu Recht abgestellt 
               haben) ( Datiert 30.04.93 )
      04.05.93 POLIZEI NEUSS (PHK) Hr. Wolbert fordert Stadtwerke auf 
               das Abschalten zu verzoegern.
               RWE Schafenberg uebernimmt die Bearbeitung der Stromsache (Sternstr.)
               jetzt unter dem Vorwand "Gewerbe". Der Vorgang liegt jetzt bei der
               Geschaeftsfuehrung RWE Hr. Dromburg
      11.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge bekommt Vorladung zur Aussage wegen 
               Kellereinbruch im Ermitlungsverfahren ???? ( gegen wen?)
    	   Weber immer noch nicht zur Aussage aufgefordert (obwohl
    	   er die Polizei gerufen hat)
      13.05.93 Presse ueberregional um Hilfe gebeten. Redaktion Frontal
    	   Redaktionskonferenz positiv, Nachforschungen eingeleitet
      17.05.93 Stadtwerke schicken Anmeldung Wasser Allgemeinstrom und Gas
    	    ( habe ich aber nicht angemeldet.) 
               Mon May 17 10:02:23 MEZ 1993 habe ich Stadtwerken fernm. mitgeteilt
    	   das ich weder angemeldet habe noch einen Eingehungsbetrug begehen
    	   werde. Das alles wie bei einem Leeren Gebaeude abgemeldet bleiben
    	   soll da ich nicht die Einnahmen durch die Mieter habe. (Keine NK.)
               Alles solle bitte noch mal schriftlich eingereicht werden.
    	   Und auch das Wasser kann mit den Leuten die nicht zahlen. Selber
    	   abgerechnet werden.
    	   Die RWE haben einen Vertrag mit jemanden gemacht der einen
    	   Falschen Namen angab. Da wird noch ermittelt.
    	   Stadtwerke verweisen Presse an RWE.
      17.05.93 Pressegespraech : Mieterverein soll schon Strafanzeige wegen 
    	   Paragr. 5 Wirtschaftsstrafgesetz gestellt haben. Und laut Presse
    	   info Ordungsamt liegt zumindest nichts vor was laenger als 14 Tage
    	   anhaengig ist. Mieterverein meint da soll eine Entmietung laufen.
    	   Stadtwerke machen dicht ( keine Auskunft ) verweisen ans RWE.
    	   Polizei meinte wohl das ich den Einbruch vorgeteuscht habe.
    	   Es existiert mitlerweile auch ein Aktenzeichen in Sachen
    	   Schusswaffe/Erpresssung und die Waffe ist wohl immer noch
    	   bei der Polizei sichergestellt.
    	   Mieterverein hat das Als Chefsache nach D,Dorf gegeben Hr. Dahmen.
      22.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge bekommt Vorladung vom KK. ELLENBECK 
    	   zur Aussage ( "erneut " wurde durchgestrichen )   obwohl
    	   schon am 26.03.93 zwei Aussagen und Anzeigen gemacht wurden.
    	   also nach 2 Monaten !!! Sind die ersten Aussagen verschwunden ???
    	   oder unterdem Tisch gefallen ??? Bis der Anwalt das Aktenzeichen
    	   angefordert hat.
    	   Als Grund zur Vernehmung wurde dem Zeugen 
               (bewaffnete) " Bedrohung des Wendolin Weber"  
    	   was ist das fuer eine Flegelei "des Wendolin Weber"
    	   eine Sache oder ein Mensch ?
     
    	   im Ermitlungsverfahren ???? ( gegen wen?) angegeben.
     
    	   Jetzt wieder 1. K obwohl abgeben wurde ans 2. K ?????
    
                             Auszug Cronologischer Ablauf 
     
      24.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge sendet Brief mit dem Verweis auf
    	   die Aussage/Vernehmung am 26.03.93   Hrrn. KK. Ellenbeck
    	   zu. Weitere Vernehmungen sind ja wohl unnoetig.
      25.05.93 POLIZEI NEUSS war um 11:30h beim Zeugen , mit rotem Passat
    	   Beamter ca. 180cm grosser Beamter in brauner Lederjacke
    	   kraeftige,trainierte Gestalt, dunkel blond, mit 3 Tage-Bart.
    	   Schrieb nach klingeln beim Zeugen eine Vorladung aus, die
    	   er mitnahm.
    	   Der Zeuge hatte wegen der erschreckenden Erfahrungen mit
    	   der Polizei extra auf den Schriftweg verwiesen.
      28.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge bekommt Vorladung vom KK. ELLENBECK 
    	   zur Aussage ( diesmal "erneut " )   obwohl
    	   schon am 22.03.93 darauf hingewiesen wurde das der POLIZEI-EINSATZ
    	   vom  30.04.93 und die Waffenbedrohung sie zu tiefst Schockiert haben.
    	   Und der Zeuge sich deshalb schon in aertztliche Behandlung begeben 
    	   musste.
    	   Als Grund zur Vernehmung wurde dem Zeugen 
               " Bedrohung. Es sind noch Fragen offen, 
    	   die nur im persoenlichen Gespraech zu klaeren sind "  
    	   Pietaetlos eine junge Frau und Mutter derart unter druck zu setzten.
      31.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge sendet Brief an Hrrn. KK. Ellenbeck
    	   und verweist auf den Brief vom 24.05.93 . Es ist im Zeugen
    	   nach dem 30.04.93 und der Polizei-aktion im moment nicht
    	   mehr Moeglich Vertrauen in die Arbeitsweise und die
    	   Integritaet der Neusser Polizei zu haben. Der Zeuge
    	   befindet sich deshalb sogar in Aerztlicher Behandlung.
    	   Hat gebeten um befragung durch die Staatsanwaltschaft
    	   oder um schriftliche Bearbeitung. Sieht sich jedoch
    	   nicht in der Lage bei der Kreis-POLIZEI NEUSS erneut persoenlich
    	   vorstellig zu werden.
     
      04.06.93 POLIZEI MG "Ladung in Eigener Sache"  erhalten
               Der Polizeipraesident MG
               Theodor Heuss str 149
               Tagebuchnr. 110139/93
               Ihr. Zeichen : 4.K. in der Antwort angeben
               Lehnen PM/KKB
               02161-400-1
    	   Mitbringen :
               Personalausweis
     
    	   Termin: Die dem 8.6.93 um 9:00H
    	   4. K Einbruch diebstahl
               Hr. Lahck verwies an
               Fr.  Ruetten an
               Hr. Lehnen gesprochen
               sagt das die Polizei Neuss eine Anzeige gegen mich wegen 
    	   vorteuschung einer Straftat erstattet hat und dazu soll 
    	   ich vernommen werden.
    	   ich verwies auf meinen Anwalt. Und sagte das ich nicht kommen werde,
    	   da klar ist was damit bezweckt werden soll.
    	   (Anmerk. von mir: Hr. Lehnen Polizei MG verhielt sich mir 
    	   gegenueber korrekt.)
    	   Ich rief nochmals an um mitzuteilen das ich noch was 
    	   schriftlich mache Hr. Plater Polizei MG wird das Hr. Lehnen
    	   ausrichten.
    
                             Auszug Cronologischer Ablauf 
     
      08.06.93 Fernsehteam gespr. Die Ermittlungen gehen weiter  (Presse)
      08.06.93 POLIZEI MG "Vernehmung wegen ueberhoehter Mietforderung Sternstr." 
    	   erhalten
               Der Polizeipraesident MG
               Theodor Heuss str 149
               Tagebuchnr. 111541/93
               Ihr. Zeichen : 
               Fr. Geilenkirchen KHMin
               02161-400-469
    	   Mitbringen :
               Personalausweis
     
    	   Termin: Mi  dem 16.6.93 um 9:00H
     
    	   (Anm.v.mir: Na endlich wurde mal eine Uebrpruefung veranlasst.
    		       Jetzt wird der Mieterverein nicht weiter vorsaetzlichen
    		       Schaden anrichten duerfen? Die Unterlagen liegen vor
      11.06.93 POLIZEI MG schreiben in Sachen "Kellereinbruch + Miete" bei
               Hr. Jansen 12:58 abgegeben
      09.07.93  Reg.Praes. D,dorf Untaetigkeitsbeschwerde 27.05.93 gegen 
    	    Kreispolizei Dienstausichtsbeschwerde vom 26.04.93 abgegeben 
    	    bei PHK Wolber. Es bedarf ja heute keiner Mitteilung mehr ! ???
    	    Der Reg.Praes. D,dorf meint Untaetigkeitsbeschwerde abgelehnt
    	    da ich mir die Abgabe von Wolber habe quitieren lassen 
    	    ( Empfangsbescheinigung ( Wie Einschreiben). Dann ist es wohl nicht
    	    mehr noetig, das die Kreispolizei eine Mitteilung nach ueber einem
    	    Monat abgiebt, was mit der Dienstaufsichtsbeschwerde geschehen ist.
    	    Kein "Weitergeleitet oder nicht Zustaendig" GRANICHTS ?
    	    Giebt es nur noch Flegel ?
      09.07.93  Medienarbeit
      19.08.93 Hungerstreik MarktPlatz Neuss 
    	   In der WZ erschien ein Artikel der mich Verleumdet.
    	   STADT-NEUS, KREISPOLIZEI, KRIJESTARAC, MIETERBUND, RAMOS
      20.08.93 Hungerstreik MarktPlatz Neuss 
    	   Hr. Roettgen ( oder so, von Stadt Neuss) kommt und frsgt mich
    	   ob ich den Hungerstreik abbreche, wenn nicht dann wird gleich
    	   was geschehen. Als ich sage das ich sofort abbreche wenn statt
    	   Reden faktische Hilfe kommt , werden  2 Plakatwaenden aufgestllt
    	   Der in der WZ erschienene Artikel wurde auf 2 Plakatwaenden
    	   ausgestellt. Diese Plakatwaende waren nicht als von der "Stadt Neuss"
    	   aufgestellt markiert und erwckten den ersten anschein sie seien von
    	   mir.
    	   Die Polizei Neuss kommt ob ich Kreislaufprobleme haette.
    	   "Nein" war meine antwort
    	   Ob es so waere das ich angerufen haette und mich vor die
    	   Strassenbahn werfen moechte.
    	   "Nein" war meine antwort
     
    	   RAMOS mit Freund aus Rathaus
    	   Zeugen Franjo hat Schild aufgenommen
      
    
     
    weber hat am 93.09.20 um 00:13:26  31-630302      bearbeitet
    /u/cwk/aktenplan/31-630302
     
     
    weber hat am 93.09.20 um 01:40:02  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 93.09.20 um 01:55:44  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 21.09.93 um 19:55:39  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 22.09.93 um 10:09:05  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 93.09.23 um 04:03:27  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 27.09.93 um 10:06:47  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 93.09.27 um 11:05:30  31-51010102047 bearbeitet
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    weber hat am 16.10.93 um 23:22:08  31-630302      bearbeitet
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    weber hat am 94.01.02 um 11:17:51  31-630303      bearbeitet
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    weber hat am 94.01.23 um 01:28:10  1510560400     bearbeitet
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    weber hat am 10.04.94 um 15:13:58  15105615000    bearbeitet
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    weber hat am 08.09.94 um 18:51:42  15105617000    bearbeitet
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