ANZEIGE STA WEBER%KREISPOLIZEI WZ-ARTI.19.8.93 HUNGERSTREIK OKD OBERKREISDIR
a6.0102044
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-6303040
REINHARD F. SELKE REINHARD F. SELKE
RECHTSANWALT RECHTSANWALT
Anwaltsbuero, Grafenberger Allee 85, 40237 Duesseldorf
Grafenberger Allee 85
40237 Duesseldorf
Staatsanwaltschaft Duesseldorf Tel.: 0211 / 684377
Willi-Becker-Allee 8 Fax.: 0211 / 672165
Gerichtsfach LG 380
40227 Duesseldorf
Sprechzeit nach
Vereinbarung
Duesseldorf, 06.09.1993
Mein Zeichen: 6986-93-w
Strafanzeige und Strafantrag Strafanzeige und Strafantrag
gegen
Oberkreisdirektor des Kreises Neuss
Im Namen und gemaess anliegender Vollmachtsurkunde des Herrn
Wendolin Weber, Dohler Str. 231, 41238 Moenchengladbach erstatte
ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Oberkreisdirektor
des Kreises Neuss und die nachgeordneten Dezernenten wegen
uebler Nachrede und Verleumdung
im Sinne der Paragr. 186 und 187 StGB,
sowie Starfvereitelung im Amt u.v.m.
Es wird ausdruecklich Strafantrag nach Paragr.194 StGB gestellt.
Unter dem 19.08.1993 veroeffentlichte die Westdeutsche Zeitung
in ihrem Lokal Teil fuer die Stadt Neuss einen Bericht ueber
meinem Mandanten der vor dem Rathaus der Stadt Neuss seit drei
Tagen in Hungerstreik getreten war. Eine Kopie des
Zeitungsausschnitts fuege ich in Anlage bei.
--
Dieser Zeitungsartikel hat zahlreiche objektiv-sachliche
Unrichtigkeiten enthalten. Die wichtigsten unzutreffende
Angaben sind in einer Gegendarstellung vom 30.08.1993
aufgefuehrt worden. Diese Gegendarstellung hat die Westdeutsche
Zeitung in ihrer Ausgabe vom 01.09.1993 abgedruckt. Eine
Abschrift der Gegendarstellung vom 30.08.1993 liegt an.
Der Oberkreisdirektor des Kreises Neuss hat diesen Zeitungsartikel
mit den unrichtigen Angaben veroeffentlichen lassen und
hierbei eine weitere Verwendung gegen meinen Mandanten biligend
in kauf genommen.
- 2 -
Diese Pappwaende hat der Stadtdirektor der Stadt Neuss
direkt links und rechts neben meinem etwa 20 m vor
Rathauseingang sitzenden hungerstreikenden Mandanten
aufgestellt, so dass jeder Passant, der sich mit den Problemen
meines Mandanten und den Gruenden fuer seinen Streik
auseinandersetzen wollte, automatisch auch an diesen
Zeitungsartikel vorbei und deren Inhalt zur Kenntnis nahm.
Abgesehen davon, dass es so aussah, als haette mein Mandant diese
Pappwaende selbst auf gestellt, denn Sie befanden sich ja direkt
neben ihm ist mein Mandant nunmehr von zahlreichen Passanten
angefeindet, angegangen und beschimpft worden, weil es sich bei
ihm nach dem Zeitungsausschnitt um eine Art Mietwucherer und
"Wohnungshai" handeln muesste. Dieser Eindruck wurde durch den
Zeitungsartikel erweckt und sollte nach der Absicht des
Oberkreisdirektor des Kreises Neuss auch erweckt werden.
Da dieser Artikel aber zahlreiche Unrichtigkeiten enthaelt, die
auch objektiv nachpruefbar sind, wie sie in der oben bereits
benannten Gegendarstellung ausgefuehrt worden sind, hat der
Oberkreisdirektor damit den Tatbestand der Verleumdung nach
Paragr.187 StGB oder zumindest der ueblen Nachrede nach
Paragr.186 StGB erfuellt.
Mit der oeffentlichen zur Schaustellung des Zeitungsausschnitts
und der Veroeffentlichung in der WZ
hat der Oberkreisdirektor des Kreises Neuss die unwahre Tatsache
verbreitet, in dem durch die Kreispolizei, bestaetigt wird
dass mein Mandant den Strom eigenhaendig abgestellt hat
und dass die Polizei nur dafuer gesorgt hat dass die Kinder weiter-
hin versorgt werden koennen,; u.v.a..
Falsch ist dass das Gericht ihm verboten haette, sein Grundstueck
zu betreten.Richtig hingegen ist das der Einsatzleiter der
Kreispolizei Michels meinen Mandanten -hoheitlich handelnd-
verboten haette, sein Grundstueck zu betreten.
All diese Angaben sind geeignet gewesen meinem Mandanten
veraechtlich zu machen und ihm in der oeffentlichen Meinung
herabzuwuerdigen. Dies duerfte keiner naeheren Ausfuehrungen
beduerfen, zumal mein Mandant die dadurch ausgeloesten
Anfeindungen am eigenen Leib gespuert hat. Es ist auch die
Absicht des Oberkreisdirektor des Kreises Neuss gewesen, meinen
Mandanten auf diese Weise zu verleumden, denn die Plazierung
dieser "Informationen" gezielt gegen meinem Mandanten
mussten zwangslaeufig dazu fuehren, jeder Passant glaubte, dass
der Inhalt dieses Artikel objektiv auf meinen Mandanten
zutreffend sei.
- 3 -
Ziel dieser Verleumdung durch den Oberkreisdirektor des Kreises Neuss
ist es gewesen, von der tatsaechlichen Problematik abzulenken
und meinem Mandanten vor der Oeffentlichkeit,
auf deren Hilfe er demokratischerweise angewiesen war ,
zu diskreditieren.
Aufgrund mehrerer Schreiben und Eingaben meines Mandanten der
Kreispolizei Neuss sowie mehrerer Gespraeche mit der
Kreispolizei des Kreises Neuss ist es auch bekannt gewesen,
dass der Inhalt dieses Artikels mindestens in einigen Punkten
nicht zutreffend gewesen ist.
Wenn der Oberkreisdirektor des Kreises Neuss denoch falsche
Informationen in diesen Zeitungsausschnitt zur Veroeffentlichung
bestaetigt und freigiebt , so handelt er in Bezug auf die
Verbreitung unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen.
Die Strafanzeige und der Strafantrag sind somit begruendet.
Es wird um Mitteilung des Aktenzeichen des
Ermittlungsverfahrens gebeten.
Es stellt sich die Frage ob hier gemeinschaftliches Handeln
z.N. meines Mandanten vorliegt.
Selke
Rechtsanwalt
Der Oberkreisdirektor
als Kreispolizeibehoerde
Neuss
Kreispolizeibehoerde Neuss Postfach 100855 4040 Neuss
Abteilung : Verwaltung
Herrn Auskunft erteilt : Herr Hennecke/
Jorge Ramos Frau Fuchs
Sternstr. 29 Zimmer : 332
Tele.Nr. : 02131/406-461
4040 Neuss Juelicher Landstr 178,4040 Neuss 1
Mein Zeichen : 31 V III 5360/90/93 Neuss .05.1993/L
Aufwendungsersatz
Polizeieinsatz am 21.04.1993
Sehr geehrter Herr Ramos,
E nach dem mir vorliegenden Polizeibericht fand am 21.04.1993 um 15.10.Uhr
ein Polizeieinsatz aufgrund von Mietschwirigkeiten in dem Wohnhaus auf
der Sternstr. 29, in welchem Sie auch wohnhaft sind, statt.
Wegen der Mitteilung der anwesenden Mieter ueber die Sperrung des
Stromes durch den Hauseigentuemer (Herrn Weber) wurde bei dem Einsatz
am 21.04.93 die Hauptstromsicherung im Keller von den Beamten in
Augenschein genommen; auch Mitarbeiter des RWE erschienen vor Ort.
Im weiteren Verlauf der Aktion musste der Schluesseldienst der Firma
Hilgers in Neuss angefordert werden; von diesem wurde
die Kellertuer geoeffnet und mit einem neuen Schloss versehen. Die
Schluessel wurden Ihnen ausgehaendigt.F
Zwischenzeitlich liegt mir die Rechnung der Firma Hilgers fuer die
vorgenommenen Handlungen vor.
Die Rechnung berlaeuft sich auf 216,78 DM
Dieser Betrag ist von Ihnen sowie von den anderen im Polizeibericht
aufgefuehrten Hausbewohnern
E - Krijestarac, Rijac geb. 08-08.1969
- Kelecija,Rasim geb. 20.07.1964 F
zurueckzuerstatten.
ESie bilden gemeinsam mit diesen Personen eine Gesammtschuldner-Gemeinschaft
gemaess Paragr. 421 BGB.F
Gemaess dieser Vorschrift fordere ich die Erstattung des Gesammtbetrages
in Hoehe von 216,78 DM von Ihnen; weitere Regelungen ueber die
Aufteilung des Betrages obliegen Ihnen und den Herren Krijestarc
und Kelecija im Innenverhaeltnis der Schuldnergemeinschaft. Die genannten
Parteien erhalten je eine Durchschrift dieses Schreibens.
Der Ersatz der mir entstandenen Aufwendungen richtet sich nach Paragr. 670
BGB in Verbindung mit Paragr. 662 BGB.
Die Polizei wurde von Ihnen beauftragt, die Lage in Augenschein zu
nehmen und die Tuer zu oeffnen. Zur Erfuellung dieses Auftrags musste sie
sich der genannten Schluesseldienst-Firma bedienen.
Ich bitte Sie, den Betrag in Hoehe von 216,78 DM umgehend, spaetestens
jedoch bis zum 15.06.93 auf eines der u.a.Konten der Kreiskasse Neuss
unter Angabe des Aktenzeichens 31 V III 5360/90/93 und der
Haushaltsstelle 1.999.5040. 1 zu ueberweisen.
Sollte der Betrag bis zum genannten Zeitpunkt nicht auf meinem Konto
eingegangen sein, werde ich zur Wahrung meines Anspruchs den Rechtsweg
beschreiten und ab dem 16.06.93 Verzugszinsen in Hoehe von 8,3% fordern.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag
Kerber
Kreisverwaltungsrat
EAnm.v.mir:
Ellenbecks Hinweis auf Tab.Nr. 16169/93
ohne Beruecksichtigung verschiedener relevanter Aspekte
spricht fuer sich.
Waehrend aus obigem Vorgang des Hrrrn. Kreisverwaltungsrates
Kerber, gewisse Vorgaenge eindeutig hervorgehen, werden
diese von gewisssen anderen Beamten, die das Ansehen der
Beamtenschaft und der Staatlichen Organe schaedigen,
so verzerrt dargestellt, dass Vorsatz unterstellt werden kann.
Sollte wiedererwartens der Vorsatz nicht zutreffen, waere es
noch viel schlimmer ! Denn dann waere es .... (vieleicht Inkompetenz).
F
Auszug Cronologischer Ablauf
26.03.93 POLIZEI Anzeige 1. K Kripo Neuss ( Waffen werden sichergestellt)
Weber macht Anzeige ( Protokoll aufgenommen bei KK ELLENBECK)
Zeuge macht Anzeige ( Protokoll aufgenommen bei KK ELLENBECK)
soll abgegeben weden an 2. K Polizei.
21.04.93 POLIZEI Essing schaltet den Strom mit RWE rechtswidrig an
bricht Tueren auf mit Schluesseldienst.
23.04.93 POLIZEI NEUSS Hr. Essing angerufen ( wollte rueckruf). War nicht da.
MICHELS gesprochen. Sagt ich habe Plombe gebrochen.
weitervermittelt an Hr. Droege
25.04.93 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Einsatzleitung Schutz-POLIZEI
NEUSS
26.04.93 POLIZEI (PHK) Hr. Wolber vorgesprochen wegen Schluessel.
Keinen Schluessel bekommen den soll ich mir bei RAMOS holen.
(Personenschutz wird verweigert) Zivilsache !
Dienstaufsichtsbeschwerde an Kreispolizei Hr. Wolber gegeben.
26.04.93 Stadtwerke Neuss wissen nichts vom Wiederanschalten des Stroms
Stromkostenfrage ungeklaert. (entweder Weber, CWK, Stadtweke NE
oder RWE sind geschaedigt worden.)
27.04.93 POLIZEI Hr. Droege wie vereinbart zurueckgerufen , da er die
Unterlagen einsehen wollte. Er verweigert Auskunft und Aktenzeichen.
Verbindet an PHK Wolber. Auch der Verweigert jede Auskunft.
27.04.93 Keiner Schluesseldienst geholt Kellertuere oeffnen und neues Schloss
einbauen lassen. Hinterlegen von Schluessel bei Nachbarn fuer Polizei
und Feuerwehr, Hinweissschild anbringen.
27.04.93 RWE uebernimmt die Stromabschaltung (Hr. Koppenbroich)
28.04.93 RWE Schaltet den Strom ab.
30.04.93 POLIZEI NEUSS Aufgefordert das Aktenzeichens in Sachen Ramos zu geben
30.04.93 Hinweisschild fuer Polizei und Feuerwehr war mit Kunstofffolie
(Holzmaserung) zugeklebt,
Von mir entfernt und zur POLIZEI gebracht zur Beweissicherung.
( POLIZEI lehnt ab.) (Von mir aufgehoben.)
30.04.93 Keller ist aufgebrochen.
POLIZEI gerufen Wagen NE-3103 kommt. Die
Beamten ermitteln das Kriestarac, Asra , und Kelecija,Ramisa
mit (angeblich POLIZEI und Stadtwerken im Keller waren
dessen T30 Stahl Tuere total zerstoert war. Dann gaben sie zu
(auf insistieren der Beamten, das nicht die POLIZEI sondern
andere Maenner das waren .
Sie wurden zum Streifenwagen mitgenommen und dort kam beim
Nachfragen der Personalien bei der Zentrale:
"Das war der Eigentumer selber! Der hat ja keinen Schluessel. "
Ich gab den Beamten einen Kelllerschluessel.
Kreis-POLIZEI NEUSS Hr. MICHELS Einsatzleitung kommt und
droht mir mit :
"Ich habe schon was dazu geschrieben, sie bekommen jetzt erst
einmal eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat und
sie koennen auch wieder was Schreiben."
( gemeint die Dienstaufsichtsbeschwerde)
Er Befahl Hoheitlich dem durch ihn herbeigerufenen RWE den
Strom im Haus anzuschaltzen. RWE Mitarbeiter wiesen auf
die Rechtwidrigkeit hin . Ich tat das auch. Uns wurde geboten
still zu sein. Er verbot mir das Grundstueck,
Gebaude zu betreten sonst nimmt er mich in Haft. Ohne
Rechtsgrundlage.
Auszug Cronologischer Ablauf
01.05.93 Stadtwerke Neuss informiert das POLIZEI/RWE Strom angeschaltet haben.
01.05.93 Buergerbrief in Sachen Kreis-Polizei und Gesetzesverletzungen
verteilen an Firmen, Politik, Verwaltung und Institutionen.
03.05.93 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kreis-POLIZEI Neuss Hr. MICHELS
ans Innenmin. u.a.
04.05.93 Presse regional um hilfe gebeten.
04.05.93 RAMOS + Kelecija erwirken BESCHLUSS beim AG NEUSS
Ich soll den Strom in dem von den Antragstellern
angemieteten Haus anstellen. Bei Haftandrohung.(Zwang zum Eingehungs-
betrug). (Strom anstellen den Stadtwerke und RWE zu Recht abgestellt
haben) ( Datiert 30.04.93 )
04.05.93 POLIZEI NEUSS (PHK) Hr. Wolbert fordert Stadtwerke auf
das Abschalten zu verzoegern.
RWE Schafenberg uebernimmt die Bearbeitung der Stromsache (Sternstr.)
jetzt unter dem Vorwand "Gewerbe". Der Vorgang liegt jetzt bei der
Geschaeftsfuehrung RWE Hr. Dromburg
11.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge bekommt Vorladung zur Aussage wegen
Kellereinbruch im Ermitlungsverfahren ???? ( gegen wen?)
Weber immer noch nicht zur Aussage aufgefordert (obwohl
er die Polizei gerufen hat)
13.05.93 Presse ueberregional um Hilfe gebeten. Redaktion Frontal
Redaktionskonferenz positiv, Nachforschungen eingeleitet
17.05.93 Stadtwerke schicken Anmeldung Wasser Allgemeinstrom und Gas
( habe ich aber nicht angemeldet.)
Mon May 17 10:02:23 MEZ 1993 habe ich Stadtwerken fernm. mitgeteilt
das ich weder angemeldet habe noch einen Eingehungsbetrug begehen
werde. Das alles wie bei einem Leeren Gebaeude abgemeldet bleiben
soll da ich nicht die Einnahmen durch die Mieter habe. (Keine NK.)
Alles solle bitte noch mal schriftlich eingereicht werden.
Und auch das Wasser kann mit den Leuten die nicht zahlen. Selber
abgerechnet werden.
Die RWE haben einen Vertrag mit jemanden gemacht der einen
Falschen Namen angab. Da wird noch ermittelt.
Stadtwerke verweisen Presse an RWE.
17.05.93 Pressegespraech : Mieterverein soll schon Strafanzeige wegen
Paragr. 5 Wirtschaftsstrafgesetz gestellt haben. Und laut Presse
info Ordungsamt liegt zumindest nichts vor was laenger als 14 Tage
anhaengig ist. Mieterverein meint da soll eine Entmietung laufen.
Stadtwerke machen dicht ( keine Auskunft ) verweisen ans RWE.
Polizei meinte wohl das ich den Einbruch vorgeteuscht habe.
Es existiert mitlerweile auch ein Aktenzeichen in Sachen
Schusswaffe/Erpresssung und die Waffe ist wohl immer noch
bei der Polizei sichergestellt.
Mieterverein hat das Als Chefsache nach D,Dorf gegeben Hr. Dahmen.
22.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge bekommt Vorladung vom KK. ELLENBECK
zur Aussage ( "erneut " wurde durchgestrichen ) obwohl
schon am 26.03.93 zwei Aussagen und Anzeigen gemacht wurden.
also nach 2 Monaten !!! Sind die ersten Aussagen verschwunden ???
oder unterdem Tisch gefallen ??? Bis der Anwalt das Aktenzeichen
angefordert hat.
Als Grund zur Vernehmung wurde dem Zeugen
(bewaffnete) " Bedrohung des Wendolin Weber"
was ist das fuer eine Flegelei "des Wendolin Weber"
eine Sache oder ein Mensch ?
im Ermitlungsverfahren ???? ( gegen wen?) angegeben.
Jetzt wieder 1. K obwohl abgeben wurde ans 2. K ?????
Auszug Cronologischer Ablauf
24.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge sendet Brief mit dem Verweis auf
die Aussage/Vernehmung am 26.03.93 Hrrn. KK. Ellenbeck
zu. Weitere Vernehmungen sind ja wohl unnoetig.
25.05.93 POLIZEI NEUSS war um 11:30h beim Zeugen , mit rotem Passat
Beamter ca. 180cm grosser Beamter in brauner Lederjacke
kraeftige,trainierte Gestalt, dunkel blond, mit 3 Tage-Bart.
Schrieb nach klingeln beim Zeugen eine Vorladung aus, die
er mitnahm.
Der Zeuge hatte wegen der erschreckenden Erfahrungen mit
der Polizei extra auf den Schriftweg verwiesen.
28.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge bekommt Vorladung vom KK. ELLENBECK
zur Aussage ( diesmal "erneut " ) obwohl
schon am 22.03.93 darauf hingewiesen wurde das der POLIZEI-EINSATZ
vom 30.04.93 und die Waffenbedrohung sie zu tiefst Schockiert haben.
Und der Zeuge sich deshalb schon in aertztliche Behandlung begeben
musste.
Als Grund zur Vernehmung wurde dem Zeugen
" Bedrohung. Es sind noch Fragen offen,
die nur im persoenlichen Gespraech zu klaeren sind "
Pietaetlos eine junge Frau und Mutter derart unter druck zu setzten.
31.05.93 POLIZEI NEUSS Ein Zeuge sendet Brief an Hrrn. KK. Ellenbeck
und verweist auf den Brief vom 24.05.93 . Es ist im Zeugen
nach dem 30.04.93 und der Polizei-aktion im moment nicht
mehr Moeglich Vertrauen in die Arbeitsweise und die
Integritaet der Neusser Polizei zu haben. Der Zeuge
befindet sich deshalb sogar in Aerztlicher Behandlung.
Hat gebeten um befragung durch die Staatsanwaltschaft
oder um schriftliche Bearbeitung. Sieht sich jedoch
nicht in der Lage bei der Kreis-POLIZEI NEUSS erneut persoenlich
vorstellig zu werden.
04.06.93 POLIZEI MG "Ladung in Eigener Sache" erhalten
Der Polizeipraesident MG
Theodor Heuss str 149
Tagebuchnr. 110139/93
Ihr. Zeichen : 4.K. in der Antwort angeben
Lehnen PM/KKB
02161-400-1
Mitbringen :
Personalausweis
Termin: Die dem 8.6.93 um 9:00H
4. K Einbruch diebstahl
Hr. Lahck verwies an
Fr. Ruetten an
Hr. Lehnen gesprochen
sagt das die Polizei Neuss eine Anzeige gegen mich wegen
vorteuschung einer Straftat erstattet hat und dazu soll
ich vernommen werden.
ich verwies auf meinen Anwalt. Und sagte das ich nicht kommen werde,
da klar ist was damit bezweckt werden soll.
(Anmerk. von mir: Hr. Lehnen Polizei MG verhielt sich mir
gegenueber korrekt.)
Ich rief nochmals an um mitzuteilen das ich noch was
schriftlich mache Hr. Plater Polizei MG wird das Hr. Lehnen
ausrichten.
Auszug Cronologischer Ablauf
08.06.93 Fernsehteam gespr. Die Ermittlungen gehen weiter (Presse)
08.06.93 POLIZEI MG "Vernehmung wegen ueberhoehter Mietforderung Sternstr."
erhalten
Der Polizeipraesident MG
Theodor Heuss str 149
Tagebuchnr. 111541/93
Ihr. Zeichen :
Fr. Geilenkirchen KHMin
02161-400-469
Mitbringen :
Personalausweis
Termin: Mi dem 16.6.93 um 9:00H
(Anm.v.mir: Na endlich wurde mal eine Uebrpruefung veranlasst.
Jetzt wird der Mieterverein nicht weiter vorsaetzlichen
Schaden anrichten duerfen? Die Unterlagen liegen vor
11.06.93 POLIZEI MG schreiben in Sachen "Kellereinbruch + Miete" bei
Hr. Jansen 12:58 abgegeben
09.07.93 Reg.Praes. D,dorf Untaetigkeitsbeschwerde 27.05.93 gegen
Kreispolizei Dienstausichtsbeschwerde vom 26.04.93 abgegeben
bei PHK Wolber. Es bedarf ja heute keiner Mitteilung mehr ! ???
Der Reg.Praes. D,dorf meint Untaetigkeitsbeschwerde abgelehnt
da ich mir die Abgabe von Wolber habe quitieren lassen
( Empfangsbescheinigung ( Wie Einschreiben). Dann ist es wohl nicht
mehr noetig, das die Kreispolizei eine Mitteilung nach ueber einem
Monat abgiebt, was mit der Dienstaufsichtsbeschwerde geschehen ist.
Kein "Weitergeleitet oder nicht Zustaendig" GRANICHTS ?
Giebt es nur noch Flegel ?
09.07.93 Medienarbeit
19.08.93 Hungerstreik MarktPlatz Neuss
In der WZ erschien ein Artikel der mich Verleumdet.
STADT-NEUS, KREISPOLIZEI, KRIJESTARAC, MIETERBUND, RAMOS
20.08.93 Hungerstreik MarktPlatz Neuss
Hr. Roettgen ( oder so, von Stadt Neuss) kommt und frsgt mich
ob ich den Hungerstreik abbreche, wenn nicht dann wird gleich
was geschehen. Als ich sage das ich sofort abbreche wenn statt
Reden faktische Hilfe kommt , werden 2 Plakatwaenden aufgestllt
Der in der WZ erschienene Artikel wurde auf 2 Plakatwaenden
ausgestellt. Diese Plakatwaende waren nicht als von der "Stadt Neuss"
aufgestellt markiert und erwckten den ersten anschein sie seien von
mir.
Die Polizei Neuss kommt ob ich Kreislaufprobleme haette.
"Nein" war meine antwort
Ob es so waere das ich angerufen haette und mich vor die
Strassenbahn werfen moechte.
"Nein" war meine antwort
RAMOS mit Freund aus Rathaus
Zeugen Franjo hat Schild aufgenommen
weber hat am 93.09.23 um 04:19:24 31-630304 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 27.09.93 um 10:08:17 31-630304 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 27.09.93 um 10:09:42 31-630304 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 27.09.93 um 10:13:47 31-630304 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 27.09.93 um 10:15:11 31-630304 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 93.09.27 um 10:56:17 31-51010102044 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 16.10.93 um 20:14:18 31-6303 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 16.10.93 um 20:20:32 31-630300 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-630304
weber hat am 93.10.16 um 22:55:27 31-6303040 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63030400
weber hat am 16.10.93 um 23:27:08 31-6303000 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63030400
weber hat am 16.10.93 um 23:34:45 31-6303000 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-6303040
weber hat am 94.01.23 um 14:25:56 151056110 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-6303040
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