ANZEIGE STA WEBER%STADT NEUSS STERNSTR. RECHT WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGERSTREIK
a6.0102043
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-62-0210
REINHARD F. SELKE
RECHTSANWALT
Anwaltsbuero, Grafenberger Allee 85, 40237 Duesseldorf
Grafenberger Allee 85
40237 Duesseldorf
Staatsanwaltschaft Duesseldorf Tel.: 0211 / 684377
Willi-Becker-Allee 8 Fax.: 0211 / 672165
Gerichtsfach LG 380
40227 Duesseldorf
Sprechzeit nach
Vereinbarung
Duesseldorf, 06.09.1993
Mein Zeichen: 6986-93-w
Strafanzeige und Strafantrag
gegen
Stadtdirektor der Stadt Neuss
Im Namen und gemaess anliegender Vollmachtsurkunde des Herrn
Wendolin Weber, Dohler Str. 231, 41238 Moenchengladbach erstatte
ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Stadtdirektor
der Stadt Neuss und die nachgeordneten Dezernenten wegen
uebler Nachrede und Verleumdung
im Sinne der Paragr. 186 und 187 StGB.
Es wird ausdruecklich Strafantrag nach Paragr. 194 StGB gestellt.
Unter dem 19.08.1993 veroeffentlichte die Westdeutsche Zeitung
in ihrem Lokal Teil fuer die Stadt Neuss einen Bericht ueber
meinem Mandanten der vor dem Rathaus der Stadt Neuss seit drei
Tagen in Hungerstreik getreten war. Eine Kopie des
Zeitungsausschnitts fuege ich in Anlage bei.
--
Dieser Zeitungsartikel hat zahlreiche objektiv-sachliche
Unrichtigkeiten enthalten. Die wichtigsten unzutreffende
Angaben sind in einer Gegendarstellung vom 30.08.1993
aufgefuehrt worden. Diese Gegendarstellung hat die Westdeutsche
Zeitung in ihrer Ausgabe vom 01.09.1993 abgedruckt. Eine
Abschrift der Gegendarstellung vom 30.08.1993 liegt an.
Der Stadtdirektor der Stadt Neuss hat diesen Zeitungsartikel
mit den unrichtigen Angaben vergroessern lassen und auf zwei
Pappwaenden vorder-und rueckseitig Aufkleben lassen, insgesamt
also 4 mal.
- 2 -
Diese Pappwaende hat der Stadtdirektor der Stadt Neuss
direkt links und rechts neben meinem etwa 20 m vor
Rathauseingang sitzenden hungerstreikenden Mandanten
aufgestellt, so dass jeder Passant, der sich mit den Problemen
meines Mandanten und den Gruenden fuer seinen Streik
auseinandersetzen wollte, automatisch auch an diesen
Zeitungsartikel vorbei und deren Inhalt zur Kenntnis nahm.
Abgesehen davon, dass es so aussah, als haette mein Mandant diese
Pappwaende selbst auf gestellt, denn Sie befanden sich ja direkt
neben ihm ist mein Mandant nunmehr von zahlreichen Passanten
angefeindet, angegangen und beschimpft worden, weil es sich bei
ihm nach dem Zeitungsausschnitt um eine Art Mietwucherer und
"Wohnungshai" handeln muesste. Dieser Eindruck wurde durch den
Zeitungsartikel erweckt und sollte nach der Absicht des
Stadtdirektor der Stadt Neuss auch erweckt werden.
Da dieser Artikel aber zahlreiche Unrichtigkeiten enthaelt, die
auch objektiv nachpruefbar sind, wie sie in der oben bereits
benannten Gegendarstellung ausgefuehrt worden sind, hat der
Stadtdirektor damit den Tatbestand der Verleumdung nach Paragr. 187
StGB oder zumindest der ueblen Nachrede nach Paragr.186 StGB erfuellt.
Mit der oeffentlichen zur Schaustellung des Zeitungsausschnitts
hat der Stadtdirektor der Stadt Neuss die unwahre Tatsache
verbreitet, dass mein Mandant fuer ein 15 qm grosses Zimmer
monatlich DM 1.100,-- Miete ueber die CWK-GmbH kassiert haette,
dass die Mieter des Hauses meines Mandanten ihre Mieten
entsprechend dem Neusser-Mietspiegel zahlen wuerden, dass mein
Mandant noch weitere Haeuser in Holzheim und Moenchengladbach
besitzen wuerde, dass mein Mandant dem Hausbewohnern eigenhaendig
den Strom abgestellt haette und dass das Gericht ihm verboten
haette, sein Grundstueck zu betreten.
All diese Angaben sind geeignet gewesen meinem Mandanten
veraechtlich zu machen und ihm in der oeffentlichen Meinung
herabzuwuerdigen. Dies duerfte keiner naeheren Ausfuehrungen
beduerfen, zumal mein Mandant die dadurch ausgeloesten
Anfeindungen am eigenen Leib gespuert hat. Es ist auch die
Absicht des Stadtdirektor der Stadt Neuss gewesen, meinen
Mandanten auf diese Weise zu verleumden, denn die Plazierung
dieser "Informationsstaender" direkt neben meinem Mandanten
mussten zwangslaeufig dazu fuehren, dass jeder Passant glaubte, dass
der Inhalt dieses Artikel objektiv auf meinen Mandanten
zutreffend sei.
Ziel dieser Verleumdung durch den Stadtdirektor der Stadt Neuss
ist es gewesen, von der tatsaechlichen Problematik abzulenken
und meinem Mandanten von seinem Platz, auf dem er sich befugt
aufhielt, zu vertreiben.
Aufgrund mehrerer Schreiben und Eingaben meines Mandanten der
Stadt Neuss sowie mehrerer Gespraeche mit der Stadtverwaltung
der Stadt Neuss ist es auch bekannt gewesen, dass der Inhalt
dieses Artikels mindestens in einigen Punkten nicht zutreffend
gewesen ist. Wenn der Stadtdirektor der Stadt Neuss denoch
diesen Zeitungsausschnitt zur Veroeffentlichung ausstellt, so
handelt er in Bezug auf die Verbreitung unwahrer Tatsachen
wider besseres Wissen.
Die Strafanzeige und der Strafantrag sind somit begruendet.
- 3 -
Es wird um Mitteilung des Aktenzeichen des
Ermittlungsverfahrens gebeten.
Selke
Rechtsanwalt
Anmerkung von Weber:
Es stellt sich die Frage ob hier gemeinschaftliches Handeln
z.N. von Herrn Wendolin Weber vorliegt.
weber hat am 20.09.93 um 02:53:54 31-62-0210 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.20 um 02:57:32 31-62-0210 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 20.09.93 um 03:16:26 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.20 um 03:20:06 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.20 um 03:23:58 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.20 um 03:35:30 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.21 um 19:16:27 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.21 um 19:24:09 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 21.09.93 um 19:24:34 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 27.09.93 um 09:50:09 31-6302 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 93.09.27 um 10:55:31 31-51010102043 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 09.11.93 um 09:26:07 31-62-0210 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 94.01.23 um 14:14:54 1510561100 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 94.01.23 um 14:21:13 15105611000 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 10.04.94 um 15:35:08 15105630000 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 11.07.94 um 18:23:18 151010102043 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-62-0210
weber hat am 11.07.94 um 18:23:49 151010102043 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-62-0210
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