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S. 00000051 STERNSTR. RECHT WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGERSTREIK |
(C) S. 00000053 ANZEIGE STA WEBER%STADT NEUSS STERNSTR. RECHT WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGERSTREIK |
GEGENDARSTELLUNG WZ 01.9.93 WZ-ARTIKEL 19.8.93 HUNGERSTREIK
a6.0102042
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-63002
Westdeutsche Zeitung Mittwoch 01.09.1993 NEUSS
Gegendarstellung
Nach Paragraph 11 des Landespressegesetzes von Nordrhein-
Westfalen sind wir zum Abdruck folgender Gegendarstellung
zum Artikel "Hausbesitzer im Hungerstreik" vom 19.08.1993
verpflichtet:
Es ist unzutreffend, das die Familie Krijestarac fuer ein 15 qm
groaes Zimmer monatlich DM 1100,-- an die CWK-GmbH ueberwiesen
habe. Richtig ist, das die Familie Kijestarac fuer etwa 24 qm
grosse moeblierte Raeumlichkeiten als Entgelt fuer Miete zuzueglich
aller Nebenkosten Heizung und Strom im Januar 1993 DM 930,--
Im Febeuar 1993 DM 1023,25 und am 16.04 fuer Maerz Dm 350,--
gezahlt hat.
Es ist unzutreffend, das die Mieter des Hauses auf der
Sternstrasse zur Zeit die Mieten entsprechend dem "gaengigen
Mietspiegel" zahlten. Richtig ist, das die sechs Mietparteien
seit Muerz 1993 nahezu keine Mietzahlungen mehr leisten. So
haben fuer den Monat August 1993 bis heute ein Mieter DM 115,--
(am 30.07.1993 vom Sozialamt) und ein weiterer Mieter DM 421,13
(am 13.08.1993) als Miet- und Nebenkosten ueberwiesen. Herr
Ramos und die anderen drei Mietparteien haben keinerlei Miete
oder Nebenkostenvoirauszahlungen geleistet.
Es ist unzutreffend, das Herrn Weber "noch weitere Hueuser in
Holzheim und Moenchengladbach" gehoeren. Richtig ist, das ihm
lediglich ein Anteil (40 %) an einem Hausgrundstueck in
Moenchengladbach gehoert, auf dem seine Mutter und er selbst
wohnen.
Es ist unzutreffend, das Herr Weber bis zum Erscheinen dieses
Zeitungsartikels eine Anzeige gegen die Kreispolizeibehoerde
erstattet heette. Richtig ist, das er beabsichtigt, eine solche
zu erstatten.
Es ist unzutreffend, das Herr Weber den Strom eigenhaendig
abgestellt habe. Richtig ist, das die Stadtwerke Neuss den
Strom abgestellt und die Leitung verplombt haben.
Es ist unzutreffend, das Herr Weber laut Gerichtsbeschluss
Hausverbot auf seinem eigenen Grundstueck habe. Einen derartigen
Gerichtsbeschluss gibt es nicht.
Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion hat die Ueberweisungsbelege
der Mieter eingesehen und die betreffenden Raeume besichtigt. Selbst
bei der vom Vermieter angegebenen Miete von DM 930 fuer 24
Quadratmeter ergibt sich ein Quadratmeterpreis von 38.75 Mark,
weshalb Oberstaatsanwalt Rolf Chanteaux wegen Mietwuchers ermittelt.
weber hat am 93.09.18 um 19:12:37 31-63002 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.09.20 um 02:23:56 31-63030402 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 20.09.93 um 02:36:52 31-63030402 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 20.09.93 um 02:37:29 31-63030402 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.09.20 um 03:49:36 31-63002 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.09.21 um 04:24:45 31-6301606 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.09.21 um 18:46:11 31-6301904 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 21.09.93 um 18:46:37 31-6301904 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.09.21 um 19:11:19 31-6302103 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.09.27 um 10:41:21 31-51010102042 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 30.09.93 um 13:50:40 31-63002 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.10.16 um 12:58:44 31-630113107 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.10.16 um 13:01:09 31-630113107 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
weber hat am 93.10.16 um 14:56:02 31-63011332004 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-63002
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