STERNSTR. RECHT PETITIONSAUSCHUSS BITTE UM HILFESTELLUNG ZU KONKURS VERMEIDUNG
a6.010200
DATEI::/u/weber/aktenplan/31-5101010200
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
LANDTAG DES LANDES NW
PETITIONSAUSSCHUSS
PLATZ DES LANDTAGES
4000 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 03.06.93
Sehr geehrte Damen und Herren,
weil ich mich von Seiten des Staates, der Gesetze und der
Behoerden in meiner persoenlichen Notlage alleingelassen und
ungerecht behandelt fuehle, sogar in meiner wirtschaftlichen
Existenz gefaehrdet sehe, wende ich mich nun an Sie, sich meiner
Sache anzunehmen.
1. Schilderung der Sachlage: Haus Sternstr 29, Neuss
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Ich bin Eigentuemer eines Hauses in Neuss, Sternstr. 29, das ich
durch hohen Eigenaufwand, mit Hilfe von mehreren Krediten erworben
und saniert habe. Urspruenglich wollte ich es der Stadt Neuss als
Wohnmoeglichkeit fuer Asylbewerber, auslaendische Fluechtlinge
oder sozialschwache Deutsche vermieten. Die Stadt hat dies jedoch
aus mir nicht einleuchtenden Gruenden abgelehnt.
Daraufhin habe ich das Haus an meine eigene Firma die CWK
Computersysteme GmbH, Sternstr. 29, 4040 Neuss vermietet. Diese
wiederum hat das Haus, aufgrund der damaligen Lage,
durch Zeitmietvertraege zimmerweise untervermitet.
Im Laufe der Vermietung/Untervermietung kamen durch geziehlte
Anwerbung fuer den Mieterbund, nun mehr und mehr auch Probleme
mit einigen Mietern auf. Ihnen wurde suggeriert, die Miete
basiere auf Mietwucher statt auf Kostendeckung und es braeuchte
keine Miete , Nebenkosten und Kaution gezahlt werden. Die Mieter
zahlten somit auch keine Mieten und Nebenkosten.
Was wiederum, nachdem selbst Mahnverfahren auf Kaution,
Nebenkosten und Miete als insgesammt unberechtigt abgelehnt wurden,
weiter Mieter dazu bewog dem Mieterbund Neuss beizutreten.
Eine kostendeckende Vermietung des Hauses war somit absehbar
nicht moeglich, weil meine Zinsbelastung, also die Kosten zu hoch
sind. Daraufhin versuchte ich das Haus,
trotz bzw. gerade wegen der Belastungen zu verkaufen.
Ich fand einen Kaufer der das Haus fuer 650.000,-- DM
bereit war zu uebernehmen, jedoch nur leer.
Ich musste gem. Para. 564b Absatz 2 Satz 3 BGB die
notwendigen Kuendigungen aussprechen. Gegen diese Kuendigungen
hat der Mieterbund, nachdem die Gekuendigten Mitglied wurden,
Widerspruch eingelegt und jedesmal seit Feb. 93 mit einer
Anzeige bez. Para. 5 Wirtschaftsstrafgesetz gedroht.
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Da nach Auszug des Hauptmieters dieser den Strom, abmeldete
und ich finnaziell nicht in der Lage war, die Kosten zu tragen,
wurde der Strom am 19.03.93 durch die Stadtwerke Neuss abgestellt.
Am 21.4.93 wurde der Strom durch die Polizei, meines Erachtens
rechtswidrig, wieder eingeschaltet. Das RWE schaltete auf Ersuchen
der Stadtwerke am 28.04.93 den Strom wieder ab. Am 30.04.93
wurde der Strom durch eine erneute Polizeiaktion erneut
angeschaltet und ist bis heute angeschaltet.
Auf meinen Protest hin und Dienstaufsichtsbeschwerden in den
Sachen ist die Angelegenheit von den Stadtwerken direkt an
den Geschaeftsfuehrer RWE abgegeben worden.
Das RWE versucht nun separate Stromvertraege mit einigen
auslaendischen Untermietern abzuschliessen. Meines Erachtens
ist auch das, vorbei am Eigentuemer und in Anbetracht des
illegalen Stromweiterverkaufs, nicht rechtens.
Mir ist z.Zt. ein kostendeckender oder zumindest halbwegs
zumutbarer Verkauf des Hauses nur moeglich, wenn die Untermieter
aus dem Haus sind. Aus diesem Grunde habe ich allen Untermietern
am 12.03.93 gekuendigt. Da die Untermieter der Kuendigung nicht
entsprochen haben, habe ich am 07.05.93 beim Amtsgericht Neuss
Raeumungsklagen, eingereicht. Die Sache ist dort nun anhaegig.
Mein Versuch am 26.05.93 ein Eilverfahren/Einstweilige Verfuegung
beim Amtgericht Neuss zu erwirken, schlug fehl. Ein schneller
Schutz, steht mir nicht zu.
Meines Erachtens wurde gegen Artikel 3 GG und Artikel 14 GG
verstossen.
Unter den gegebenen Voraussetzungen bin Ich nicht in der Lage,
meinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ich stehe vor dem
wirtschaftlichen Ruin und habe meine (priv.) Krankenvericherung
nicht zahlen koennen.
Wo bekomme ich Hilfe ?
2. Schilderung der Probleme mit dem Vorgehen der Polizei
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Im Zusammenhang mit dem Haus Sternstr. 29 habe ich ueber die
oben geschilderte Handlungsweise der Polizei hinaus zusaetzliche
Probleme mit der Vorgehensweise der Polizei bekommen. Diese
moechte ich Ihnen in den untengenannten Anlagen schildern.
a: Angelegenheit: "Ramos"
s. Anlage: Gedaechtnisprotokoll vom 26.03.93
b: Angelegenheit: "Strom und Kellertuer oeffnen"
s. Anlage: Weber,W.
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 25.04.93
c: Angelegenheit: "Kellertuer"
s. Anlage: Weber,W.
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 03.05.93
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In diesen Dingen fuehle ich mich machtlos gegenueber der
Vorgehensweise der Polizei und vom Gesetz, der Justiz schutzlos
dem wirtschaftlichem Ruin ausgeliefert. Verpflichet Eigentum zum
Ruin ?
Wie kann mir hier zu meinem Recht verholfen werden ?
Was steckt hinter dem Verhalten der Beamten ?
Im Voraus danke ich Ihnen fuer Ihre Bemuehungen und verbleibe
in der Hoffnung auf eine baldige Antwort von Ihnen
Mit freundlichem Gruss
ANLAGEN:
- Kuendigung der Mietraeume Sternstr. 29 vom 10.03.93
(vier Seiten und drei Anlagen)
- Ablehnung des Mahnbescheides
- Gedaechtnissprotokoll, vom 26.03.93
- Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Kreispolizei-
behoerde Neuss vom 25.04.93 W.Weber
- Dienstaufsichtsbeschwerde an das Innenmin. NW vom 03.05.93
W.Weber
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BRIEF ENDE !
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Wendolin Weber Moenchengladbach, 12.03.1993
Dohlerstr. 251
4050 Moenchengladbach 2
122315 RAMOS, PHILI
RAMOS, PHILIPE
STERNSTR. 29
4040 NEUSS 1
Kuendigung der Untermietverhaeltnisse
im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
Sehr geehrte Mietpartei RAMOS, PHILIPE,
rein vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich meiner Mieterin
und Ihrer Untervermieterin, der CWK Computersysteme GmbH, gemaess
anliegendem Schreiben die Kuendigung des angemieteten
Hausgrundstuecks ausgesprochen habe.
Damit kuendige ich auch Ihnen die Nutzung der von Ihnen
angemieteten Raeumlichkeiten auf. Zur Begruendung wird auf die
anliegende Abschrift des Kuendigungsschreibens in vollem Umfang
Bezug genommen.
Ihre Untervermieterin hat - dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Zwang folgend - der Kuendigung zugestimmt und mir erklaert,
ihrerseits die Untermietverhaeltnisse umgehend aufzukuendigen.
Mit vorzueglicher Hochachtung
Wendolin Weber
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Wendolin Weber Moenchengladbach, 10.03.1993
Dohlerstr. 251
4050 Moenchengladbach 2
CWK Computer Systeme GmbH
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
Kuendigung der Mietraeume
im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen
gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die
K u e n d i g u n g
zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus.
Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile
ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein
berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses,
da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer
angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks
gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde.
Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das
Grundstueck zu veraeussern.
Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH,
verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten
und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an
mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die
Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung
bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses
zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen
Kosten und Nebenkosten zu tragen.
Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen
finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die
durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen
zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem
Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die
Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich
ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM
bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf .
Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in
Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM.
Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das
Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit
dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume
oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum
bewohnbaren Zustand gewesen.
Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die
monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM.
Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben
fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister-
und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten
sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden
laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind
umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM.
Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden
Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten
fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes.
Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn
Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese
Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber
durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die
Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und
rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei
Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege,
die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten
Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM
und 2.000,-- DM berechnet werden.
Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck
insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat
aufzubringen habe.
Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen
Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den
vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die
monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung
3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen.
Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen
vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer
noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir
zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres
auf rund 12.000,-- DM.
Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck
lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner
nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer
mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der
Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu
veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden.
Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen,
das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es
verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur
moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege
uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche
Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist,
dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen.
Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es
denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM
zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken
und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses
Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da
weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf
an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich
geboten.
Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den
bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind
fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden
ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen.
Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren
Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund
der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben.
Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme,
wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn
abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM
an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften
wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte.
Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das
Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand
der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren
Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %,
wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt
insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in
einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt.
Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser
Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir
das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht
und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann.
Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter
von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen.
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Seite - 4 -
Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich
die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus
nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann,
Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss,
der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung
des Kaufes verursacht hat.
Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die
fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen.
Mit vorzueglicher Hochachtung
Wendolin Weber
Anlage - I -
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Anlage - I -
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Hypotheken
HYPHO 1
182000
% 9
ZINS DM JAHR 16380
ZINS DM Monat 1365
HYPO 2
150000
% 10
ZINS DM JAHR 15000
ZINS DM Monat 1250
HYPO 3
60000
% 10
ZINS DM JAHR 6000
ZINS DM Monat 500
SSK NE Darlehn
30000
% 12
ZINS DM JAHR 3600
ZINS DM Monat 300
Investor 1
30000
% 10
ZINS DM JAHR 3000
ZINS DM Monat 250
Investor 2
100000
% 8
ZINS DM JAHR 8000
ZINS DM Monat 666.6666
Investor 3
60000
% 4
ZINS DM JAHR 2400
ZINS DM Monat 200
Jahr Monat
mtl. DM ges.Belastung : 56954.84 4746.236 612000
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Anlage - II a -
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Anlage - II a -
Vorlaeufiger Wirtschaftsplan 1993
====================================
1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten
==============================================
1 . Strom
==========================
Strom EG
Strom 1 OG
Strom 2 OG
Strom 3 OG
9600,-- p.a.
2 . Heizung
========================
Gas/Heizkosten 4.600,-- pa.
2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben
==============================================================
Grundsteuer
Entwaesserung
Abfallentsorgung
strassenreinigung
==============================================================
summe Grundsteuer 1591.05 p.a.
3. Ausgaben an Versicherungen
==============================================================
Versicherung :
Haftpflicht
Glasversicherung
Gebaude
==============================================================
summe Versicherungskosten 1350.90 p.a.
Anlage - II b -
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Anlage - II b -
4. Ausgaben an Gemeinkosten Jaehrlich
==============================================================
Allgemeinstrom
Wasser
Satelliten TV
Hausmeisterkosten
Reinigungskosten Haus
Wartungsvertr. Heiz.
Wartung Feuerloescher
Schornsteinfeger
==============================================================
Summe Gemeinkosten 1166.84 p.m. 10.500,-- p.a.
5. Ausgaben der Eigentuemer
==============================================================
Laufende Reparaturen
Allgem. Verwaltungskosten
Rechts-Schaetzkosten
Verwalterverguetung
Instandhaltungsruecklage
Steuerber. J.abschluss
Steuerberater mlt.pausch.
Lebensvers. Eigentuemer Objektbedingt zur Bankabsicherung
Lebensvers. Eigentuemer
Unfallvers. Eigentuemer
Krankenvers.Eigentuemer
==============================================================
Summe Eigentuemerkosten 2364.32 p.m.
Gas/Heizkosten 359,--
Summe Grundsteuer 132.58
Summe Versicherungskosten 112.57
Summe Gemeinkosten 1166.84
summe Strom 800,--
==============================================================
Summe Mieterkosten 2571.00
Summe Eigentuemerkosten 2364.32
**************************************************************
Anlage - III -
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Anlage - III -
Expose Sternstr.29 Seite - 5 -
MONATSMIETE Zimmer moeblier
Miete Nebenk
ges strom ges DM
ETAGE mlt mlt mlt
Zimmer 1 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 2 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 3 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 4 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 5 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 6 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 7 450.0024 155.5243 605.5268
Zimmer 8 450.0102 161.6622 611.6724
Zimmer 9 730.3468 293.2446 1023.591
Zimmer 10 500.0030 177.1102 677.1132
============================================
**************************************************************
Einnahmen Ausgaben
Summe Roh-Ertrag incl.NK. 7824.97 mtl.
=======================
Summe Mieterko.incl Strom -2571.00
Hypotheken -4746.23
=======================
= -7317.23
=======================
= 507.73
summe Eigentuemerkosten -2364.32 + Mietausfaelle
=======================
= = -1856.58
**************************************************************
Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
schon wirtschaftlich gefaehrdend.
Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes
Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
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CWK Computersysteme GmbH Moenchengladbach, 12.03.1993
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
122315 RAMOS, PHILI
RAMOS, PHILIPE
STERNSTR. 29
4040 NEUSS 1
Kuendigung des Untermietverhaeltnisses
Sehr geehrte Mietpartei RAMOS, PHILIPE,
hiermit spreche ich Ihnen die
K u e n d i g u n g
unseres Untermietverhaeltnisses zum 31.03.1993, hilfsweise
zum 30.04.1993, aeusserst hilfsweise zum naechstmoeglichen Termin aus.
Zur Begruendung berufe ich mich auf unsere vertragliche Vereinbarung,
dass dieses Untermietverhaeltnis im Falle der Vertragsbeendigung
des Untervermieters mit dem Eigentuemer ebenfalls endet.
Der Eigentuemer hat mir aufgrund seiner wirtschaftlichen Zwangslage
und der Tatsache, dass er an einer angemessenen Verwertung des
Hauses gehindert waere, sofern die Mietverhaeltnisse
fortbestehen wuerden, gemaess anliegendem Schreiben gekuendigt.
Die Einzelheiten moegen Sie dem beigefuegten Schreiben und den
Aufstellungen zu diesem Schreiben entnehmen. Auf den Inhalt
nehme ich in vollem Umfang Bezug.
Da ich gehalten bin, dem Eigentuemer das Haus leerstehend zu
Uebergeben, muss ich Sie auffordern, mir auf der Durchschrift
dieses Schreibens Ihren Auszugstermin zu bestaetigen.
Hochachtungsvoll
W. Weber
CWK Computersysteme GmbH
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Wendolin Weber Moenchengladbach, 10.03.1993
Dohlerstr. 251
4050 Moenchengladbach 2
CWK Computer Systeme GmbH
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
Kuendigung der Mietraeume
im Hause Sternstrasse 29 in Neuss
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
hiermit spreche ich Ihnen hinsichtlich aller von Ihnen
gemieteten Raeume im Hause Sternstrasse 29 in 4040 Neuss 1 die
K u e n d i g u n g
zum 31.03.1993, hilfsweise zum naechstmoeglichen Zeitpunkt, aus.
Soweit die Raeumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, teile
ich Ihnen rein vorsorglich mit, daa sich die Kuendigung auf
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB stuetzt. Ich habe ein
berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhaeltnisses,
da ich durch die Fortsetzung des Mietverhaeltnisses an einer
angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstuecks
gehindert waere und dadurch erhebliche Nachteile erleiden wuerde.
Aufgrund meiner finanziellen Situation bin ich gezwungen, das
Grundstueck zu veraeussern.
Aufgrund unserer vertraglichen Vereinbarungen sind Sie, die CWK GmbH,
verpflichtet, alle Einnahmen aus den nicht selbst genutzten
und untervermieteten Raeumlichkeiten im Hause Sternstrasse 29 an
mich weiterzuleiten. Im Gegenzug habe ich Ihnen die
Raeumlichkeiten zur Verfuegung zu stellen, die Untervermietung
bis zur Beendigung des zwischen uns bestehen Mietverhaeltnisses
zu gestatten und die gesamten mit dem Gebaeude verbundenen
Kosten und Nebenkosten zu tragen.
Aufgrund meiner eigenen und der mit dem Gebaeude verbundenen
finanziellen Entwicklung ist es mir nicht laenger moeglich, die
durch das Gebaeude entstehenden hohen finanziellen Belastungen
zu tragen, so daa ich zum Verkauf gezwungen bin.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich im Rahmen des Umbaues neben den 3 Hypotheken, die auf dem
Grundstueck lasten, noch 4 Darlehn aufnehmen muessen. Die
Hypotheken belaufen sich, wie aus der Aufstellung ersichtlich
ist, auf 182.000,-- DM , 150.000,-- DM sowie 60.000,-- DM
bei der Stadt Sparkasse Duesseldorf .
Hinzu kommt ein Darlehn bei der Stadt Sparkasse Neuss
ueber 30.000,-- DM sowie 3 weitere private Darlehn in
Hoehe von 30.000,-- DM, 100.000,-- DM und 60.000,-- DM.
Die Aufnahme dieses Geldes ist notwendig gewesen, um das
Gebaeude in der Weise aus- und umzubauen, damit
dort Raeume entstehen konnten, die geeignet sind, als Bueroraeume
oder Wohnraeume zu dienen. Vor dem Umbau war das Haus in einem kaum
bewohnbaren Zustand gewesen.
Wie Sie der Aufstellung 1 weiter entnehmen koennen, betragen die
monatlichen Zinsbelastungen insgesamt in etwa 4.746,-- DM.
Aus der Aufstellung 2 koennen Sie entnehmen, dass die Ausgaben
fuer Strom, Heizung, Grundabgaben, Versicherungen, Hausmeister-
und Reinigungskosten, Wartungskosten, Schornsteinfegerkosten
sowie die anderen mit dem Gebaeude verbundenen zwingenden
laufenden Kosten pro Jahr etwa 27.642,-- DM betragen. Dies sind
umgerechnet auf den Monat 2.303,50 DM.
Damit betragen allein die festen monatlich wiederkehrenden
Kosten etwa 7.045,50 DM. Hinzu kommen die unregelmaeaigen Kosten
fuer laufende Reparaturen und fuer die Instandhaltung des Gebaeudes.
Weiter bin ich gezwungen, zur Absicherung der Hypotheken und Darlehn
Lebensversicherungen abzuschliessen und zu bedienen. Auch diese
Lebensversicherungen sind zwingend zur Absicherung der Kreditgeber
durch das Gebaeudegrundstueck hervorgerufen. Weiter kommen hinzu die
Kosten fuer die Verwaltung des Hauses sowie die steuerliche und
rechtliche Betreuung. Schliesslich ist in dem Betrag noch keinerlei
Instandhaltungsruecklage enthalten. Weiter fehlen Betraege,
die etwaige Mietausfaelle decken. Fuer all diese gebaeudebedingten
Aufwendungen muessen monatlich schwankend zwischen 1.500,-- DM
und 2.000,-- DM berechnet werden.
Aus alledem ist zu ersehen, das ich fuer das Hausgrundstueck
insgesamt zwischen 8.500,-- DM und 9.000,-- DM pro Monat
aufzubringen habe.
Dem gegenueber stehen die aus der Aufstellung 3 ersichtlichen
Einnahmen fuer Miete und Nebenkosten, sofern alle Mieter den
vollen Preis zahlen und kein Mietausfall entsteht. Die
monatlichen Mieteinnahmen betragen entsprechend der Aufstellung
3 insgesamt etwa 7.825,-- DM, sofern keine Mietausfaelle bestehen.
Dies bedeutet, dass selbst in einem Monat, in dem ich einen
vollstaendigen Mietbetrag ohne jegliche Abzuege erhalte, immer
noch ein Betrag zwischen etwa 700,-- DM und 1.200,-- DM von mir
zugezahlt werden muss. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres
auf rund 12.000,-- DM.
Aus all diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass mir das Grundstueck
lediglich Verluste bringt, die ich nicht laenger tragen kann. Da
Seite - 3 -
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Seite - 3 -
Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
ich aufgrund meiner sonstigen Einnahmen auch keiner
nennenswerten steuerlichen Belastung unterliegen wuerde, ist fuer
mich auch kein Ausgleich durch eine etwaige Absetzbarkeit der
Verluste gegeben. Ich bin gezwungen, das Hausgrundstueck zu
veraeussern, um mich nicht weiter zu verschulden.
Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, bin ich gezwungen,
das Haus angemessen wirtschaftlich zu verwerten, indem ich es
verkaufe. Eine wirtschaftliche Verwertung ist jedoch nur
moeglich, wenn das Gebaeude geraeumt ist und keine Mietvertraege
uebernommen werden muessen. Anderenfalls wuerde ich erhebliche
Nachteile dadurch erleiden, dass der Kaufpreis so gering ist,
dass die Darlehn und Hypotheken nicht abgeloest werden koennen.
Mir liegt ein konkretes Angebot vor, das Hausgrundstueck, so es
denn kurzfristig frei wuerde, zu einem Preis von 650.000,-- DM
zu veraeussern. Dieser Kaufpreis waere geeignet, die Hypotheken
und Darlehn abzuloesen und mich hinsichtlich der in dieses
Gebaeude getaetigten Investitionen schuldenfrei zu stellen. Da
weiterhin die monatlichen Verluste entfielen, ist der Verkauf
an diesen Interessen wirtschaftlich sinnvoll und fuer mich
geboten.
Meine vielseitigen Bemuehungen, das Hausgrundstueck mit den
bestehenden Miet- und Untermietvertraegen zu veraeussern, sind
fehlgeschlagen. Das hoechste Gebot, das mir unterbreitet worden
ist und dies auch nur vage, hat bei 480.000,-- DM gelegen.
Alle anderen potentiellen Kaufinteressenten haben mit ihren
Preisangeboten darunter gelegen, waehrend die Makler aufgrund
der bestehenden Mietverhaeltnisse voellig abgewinkt haben.
Selbst wenn dieser Verkauf zu 480.000,-- DM zu Stande kaeme,
wuerde ich lediglich einen Teil der Hypotheken und Darlehn
abloesen koennen und noch einen Restbetrag von 100.000,-- DM
an Schulden zurueckbehalten, fuer die ich persoenlich haften
wuerde und die ich aus keinen Mitteln zurueckzahlen koennte.
Aus alledem folgt, dass ich einerseits gezwungen bin, das
Haus zu verkaufen und andererseits bei einem Fortbestand
der Mietverhaeltnisse nur einen unzumutbaren niedrigeren
Erloes erzielen koennte. Ein Mindererloes von ueber 25 %,
wie er hier gegeben waere, ist erheblich; dies gilt
insbesondere unter der Beruecksichtigung, dass ich in
einem solchen Falle wirtschaftlich ruiniert waere.
Damit sind die Voraussetzungen des oben genannten
Paragr. 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB erfuellt.
Ich muss Sie bitten, die Untermieter von dieser
Kuendigung umgehend in Kenntnis zu setzen, damit mir
das Gebaeude fristgemaess geraeumt zur Verfuegung steht
und die Veraeusserung durchgefuehrt werden kann.
Unabhaengig davon, werde ich selbst die Untermieter
von dieser Kuendigung in Kenntnis setzen.
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Wie Sie der anliegenden Aufstellung 1. entnehmen koennen, habe
Rein vorsorglich muss ich mitteilen, dass dann, wenn sich
die Veraeusserung dadurch zerschlagen sollte, dass das Haus
nicht ordnungsgemaess geraeumt uebergeben werden kann,
Schadensersatz gegen denjenigen geltend gemacht werden muss,
der die zoegerliche Raeumung zu vertreten und die Verhinderung
des Kaufes verursacht hat.
Ich bitte darum, mir auf der anliegenden Durchschrift die
fristgemaesse Raeumung des Hausgrundstuecks zu bestaetigen.
Mit vorzueglicher Hochachtung
Wendolin Weber
Anlage - I -
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Anlage - I -
***********************************************************************
Hypotheken
HYPHO 1
182000
% 9
ZINS DM JAHR 16380
ZINS DM Monat 1365
HYPO 2
150000
% 10
ZINS DM JAHR 15000
ZINS DM Monat 1250
HYPO 3
60000
% 10
ZINS DM JAHR 6000
ZINS DM Monat 500
SSK NE Darlehn
30000
% 12
ZINS DM JAHR 3600
ZINS DM Monat 300
Investor 1
30000
% 10
ZINS DM JAHR 3000
ZINS DM Monat 250
Investor 2
100000
% 8
ZINS DM JAHR 8000
ZINS DM Monat 666.6666
Investor 3
60000
% 4
ZINS DM JAHR 2400
ZINS DM Monat 200
Jahr Monat
mtl. DM ges.Belastung : 56954.84 4746.236 612000
***********************************************************************
Anlage - II a -
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Anlage - II a -
Vorlaeufiger Wirtschaftsplan 1993
====================================
1.Voraussichtliche Ausgaben an Betriebskosten
==============================================
1 . Strom
==========================
Strom EG
Strom 1 OG
Strom 2 OG
Strom 3 OG
9600,-- p.a.
2 . Heizung
========================
Gas/Heizkosten 4.600,-- pa.
2. Ausgaben an Grundsteuer/Abgaben
==============================================================
Grundsteuer
Entwaesserung
Abfallentsorgung
strassenreinigung
==============================================================
summe Grundsteuer 1591.05 p.a.
3. Ausgaben an Versicherungen
==============================================================
Versicherung :
Haftpflicht
Glasversicherung
Gebaude
==============================================================
summe Versicherungskosten 1350.90 p.a.
Anlage - II b -
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Anlage - II b -
4. Ausgaben an Gemeinkosten Jaehrlich
==============================================================
Allgemeinstrom
Wasser
Satelliten TV
Hausmeisterkosten
Reinigungskosten Haus
Wartungsvertr. Heiz.
Wartung Feuerloescher
Schornsteinfeger
==============================================================
Summe Gemeinkosten 1166.84 p.m. 10.500,-- p.a.
5. Ausgaben der Eigentuemer
==============================================================
Laufende Reparaturen
Allgem. Verwaltungskosten
Rechts-Schaetzkosten
Verwalterverguetung
Instandhaltungsruecklage
Steuerber. J.abschluss
Steuerberater mlt.pausch.
Lebensvers. Eigentuemer Objektbedingt zur Bankabsicherung
Lebensvers. Eigentuemer
Unfallvers. Eigentuemer
Krankenvers.Eigentuemer
==============================================================
Summe Eigentuemerkosten 2364.32 p.m.
Gas/Heizkosten 359,--
Summe Grundsteuer 132.58
Summe Versicherungskosten 112.57
Summe Gemeinkosten 1166.84
summe Strom 800,--
==============================================================
Summe Mieterkosten 2571.00
Summe Eigentuemerkosten 2364.32
**************************************************************
Anlage - III -
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Anlage - III -
Expose Sternstr.29 Seite - 5 -
MONATSMIETE Zimmer moeblier
Miete Nebenk
ges strom ges DM
ETAGE mlt mlt mlt
Zimmer 1 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 2 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 3 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 4 500.0041 171.1314 671.1355
Zimmer 5 500.0030 177.1102 677.1132
Zimmer 6 800.0050 305.2820 1105.287
Zimmer 7 450.0024 155.5243 605.5268
Zimmer 8 450.0102 161.6622 611.6724
Zimmer 9 730.3468 293.2446 1023.591
Zimmer 10 500.0030 177.1102 677.1132
============================================
**************************************************************
Einnahmen Ausgaben
Summe Roh-Ertrag incl.NK. 7824.97 mtl.
=======================
Summe Mieterko.incl Strom -2571.00
Hypotheken -4746.23
=======================
= -7317.23
=======================
= 507.73
summe Eigentuemerkosten -2364.32 + Mietausfaelle
=======================
= = -1856.58
**************************************************************
Wie hieraus ersichtlich wird, ist es fuer mich ab hier
schon wirtschaftlich gefaehrdend.
Hierbei sind noch nicht Mietausfaelle bedingt durch nicht
zahlen und abhauen. Zusaetzliche Kosten fuer die
Verfolgung dieser Mieter und Zinsausfaelle durch verspaetetes
Zahlen der Miete und Nebenkosten beruecksichtigt.
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CWK Computersysteme GmbH
Sternstr. 29
4040 Neuss 1
122315 RAMOS, PHILI
RAMOS, PHILIPE
STERNSTR. 29
4040 NEUSS 1
NEUSS 1 den, 19.02.93
Betr: Schluesseluebergabe (Hausmeister)
Sehr geehrte Herr Rammos,
wir hatten Sie im Schreiben vom 11.2.93 aufgefordert
die Hausmeisterschluessel auszuhaendigen, dieser
Aufforderung sind Sie nicht nachgekommen.
Wir fordern Sie zum letzten Mal auf bis zum 26.2.93
uns die Schluessel ausgehaendigt zu haben.
Mit freundlichem Gruss
.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH
RAMOS, PHILIPE
STERNSTR. 29
4040 NEUSS 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 19.03.93
Betr: Einstellung der Strom, Gas und Wasser-Versorgung
Sehr geehrte Mietpartei,
sollten die Nebenkosten sowie die Miete nicht wie
Vertraglich vereinbart im vollem Umfang erfolgen,
sehe ich mich ausser stande diese zu gewaehrleisten.
Die gesammte Hausversorgung wird voraussichtlich
zum 1.4.93 nicht mehr von der CWK Computersysteme GmbH
erbracht. Dies ist der letzte Stand der von der CWK
mitgeteilt wurde.
Ich persoenlich kann dies auch nicht garantieren.
Es der Zugang zu den Anlagen steht Ihnen nach
Vereinbarung offen.
Mit freundlichem Gruss
.
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GEDAECHTNISPROTOKOLL
NEUSS 1 den, 26.03.93
Betr: ERPRESSUNG MIT WAFFENEINSATZ
Ich bin der Vermieter des Hauses Sternstr. 29
und habe aus einer wirtschaftlichen Notlage alle
Mieter gekuendigt. Diese Kuendigung erfolgte aufgrund
Paragr. 564b Abs.3 und wird durch ein Gericht entschieden.
Am heutigen Tag dem 26.3.93 wurde ich von Rasim Kelecija
zum abholen der Miete zu Ihm bestellt. Da ich das Gebaeude nicht
ohne Zeuge betrete nahm ich Fr. Dollendorf, Karin mit.
Das Gebaeude wurde ca 12:30 betreten
Als wir das Gebaeude betraten und in die 1 Etage kamen
trafen wir Hr. Ramos-Felipe, Jorge der mich zu beschimpfen anfing
Scheiss Deutscher gieb mir das Geld das du mir gestohlen hast,
das stimmt aber nicht. Ich sagte Ihm er solle nicht so mit mir sprechen
und mir lieber schriftlich seinen Auszugstermin geben. Er beschimpfte
mich weiter ich will das geld das du mir gestohlen hast und wurde
immer lauter. Zwischendurch schrie er schlag mich , schlag mich
und wir wichen dem mitlerweile laut und heftig gewordenen
Ramos aus ins EG dort wurde es ganz heftig und er schrie
"wenn du mir nicht das geld was du mir gestohlen hast bis zum
monatsende giebtst bring ich dich um." dann zog er Aus der lederjacke
(es kann auch ein holster gewesen sein eine Pistole (Colt Goverment)
(ca 12:45)
um seine forderung zu unterstreichen worauf fr. dollendorf
zur haustuer raus ins freie sprang und ich hinterher
aus dem augen winkel konnte ich sehen das Ramos uns nicht
raus folgte worauf wir sofort zur Kripo zu Hr. ellenbeck fuhren
(ca 13:00)
und Anzeige erstatteten.
ende Aussage
Die durch die Kripo von Ramos beschlagnahmte Waffe konnte ich
spaeter auch identifizieren.
.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
LEITER DER KREISPOLIZEIBEHOERDE NEUSS
KREISPOLIZEIBEHOERDE NEUSS
SCHUTZBEREICH NEUSS
JUELICHERLANDSTR
4040 NEUSS 1
MOENCHENGLADBACH 2 den, 25.04.93
Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Hr. Essing hilfsweise gegen die Einsatzleitung, die
Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 21.4.93 .
Unter dem Vorwand , ich haette den Mietern den Strom abgestellt,
wurde durch die Polizei Neuss unter Hr. Essing ( Effing)
(Epping) sowohl das RWE, als auch der Schluesseldienst zum
Einsatzort Sternstr.29 beordert.
Hierbei wurde durch die Polizei die Versorgung der Mieter
mit Strom Sichergestellt.
Zum Sachverhalt :
1. Der Strom wurde von den Stadtwerken Neuss abgestellt.
Nicht wie behauptet von mir.
2. Der Strom wurde abgemeldet zur Abwehr / Vermeidung einer
Straftat.
Begruendung: Da von den Mietern noch nicht einmal die
Nebenkosten gezahlt werden und ich gem. Paragr. 564b
Abs.2 Satz 3 gekuendigt habe, kann ich nicht,
wissend der Tatsache , " das ich nicht Zahlen kann, was ich
nicht einnehme " ( Zitat Weigle), einen Eingehungsbetrug
begehen.
Aus diesem Grund wurde der Strom abgemeldet
und auch von den Stadtwerken Neuss abgestellt und
plombiert.
Die Polizei hat:
1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
lassen.
2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
3. mindestens beguenstigung einer Straftat
4. Sachbeschaedigung ohne zwingenden Grund da Schluessel
im Hause waren.
Seite - 2 -
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Seite - 2 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
(evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
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Seite - 2 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
(evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
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Dienstaufsichtsbeschwerde Seite - 1 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Tele. :
INNENMINISTER NW
INNENMINISTERIUM NW Dr.SCHNOOR
HAROLDSTR. 5
4000 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 03.05.93
Betr: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Einsatzleiter Schutzbereich 1 Herr Michels
Einsatz am 30.4.93 22:00-23:00 Uhr
Sternstr.29, 4040 Neuss 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Hr. Michels Einsatzleitung Kreispolizei Neuss , der
Verantwortlich war fuer den Einsatz Sternstr. 29 am 30.4.93
22:00-23:00 Uhr
Zum Sachverhalt :
Die Polizei hat:
1. ohne Richterlichen Entscheid den Strom anstellen
lassen.
2. Einmischung in eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
3. mindestens beguenstigung einer Straftat
uvm.
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Seite - 2 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
5. Schuldhafte zumindest Fahrlaessige Pflichtverletzung
der zwingenden Pflichten. Dies ist dann gegeben
wenn wie hier gegen gesetzliche Vorschriften
Verordnungen und Dienstanweisungen verstossen wird.
(evtl. auch anordungnen des Vorgesetzten, der dieses
rechtswiedrige Vorgehen kaum deckt)
Das Ansehen der Polizei und des Beamtentums ist nicht
unerheblich beeintraechtigt worden, bzw. wird es.
geregelt im Paragr. 77 Abs.2 BBG
6. aus dem vorgehen der Polizei koennen erhebliche
Materielle Nachteile fuer mich und der Fa.
CWK Computersyteme GmbH erwachsen.
Auch hier sind weitere Schritte vorbehalten.
Ihren Bescheid erwartend verbleibe ich
Zum Vorfall :
Am 21.4.93 schaltet die Kreispolzei Neuss Strom (rechtswidrig)
auf der Sternstr.29 4040 Neuss ein.
Siehe Dienstaufsichtsbeschwerde verfasst am 25.04.93
Innenmin. und Lt. Kreispolizei Neuss
am 23.4.93 rief ich nachdem ich Kenntnis erhalten hatte die
Polizei gegen 9:30h an um, mit Herrn Essing zu sprechen der
um Anruf gebeten hatte, stattdessen sprach ich mit Hr. Michels
Er sagt, das ich die Plombe gebrochen habe und das RWE anzeige
erstatten wird ( mein Protokoll des Tages).
Er uebergab den Anruf Hr. Doerge 406-252. Den habe ich mehrfach
angerufen und wollte meine "Sorgen" besprechen.
(Ob ich Selbstanzeige wegen Eingehungsbetrug gegen mich machen
soll. Er meinte das ware nicht noetig)
Ich fragte Ihn auch auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei
sich in eine Zivilrechtliche Angelegenheit eingemischt hat.
Er versprach den Vorgang hinzuzuziehen und mir am 27.04.93
gegen 09:30Uhr Auskunft zu geben.
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Seite - 3 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
Am 26.04.93 wurde ich im beisein von Zeugen bei PHK Wolfert
pers. vorstellig wegen der Kellerschluessel die ich von der
Polizei nach dem Einsatz 21.04.93 nicht ausgehaendigt
bekommen hatte.
Er verweigert den Schluessel mit dem Kommentar: Die wurden
Hr. Ramos ausgehaendigt und da koenne ich ihn mir ja abholen.
Da ich von Hr. Ramos mit einer Schusswaffe bedroht worden war
bat Ihn mir Personenschutz zu geben, damit ich die Schluessel
abholen koenne. Er verweigert dies mit dem Hinweis ich solle
mir einen Gerichtsbeschluss holen. (Ebenso kein Aktenzeichen)
Ich uebergab Ihm bei dieser Gelegenheit die
Dienstaufsichtsbeschwerde und liess mir dies quitieren.
Am Montag 26 gegen 08:15: sprach ich mit den Satdtwerken
um zu erfahren warum der Strom auf meinen Namen angestellt
wurde. Den Stadtwerken Neuss war nicht einmal bekannt das
der Strom an war. Da die Stadtwerke Neuss Ihn am 21.4.93
abgestellt hatten und plombieren.
Am 27.04.93 gegen 09:30h sprach ich wie vereinbart mit
Hr. Doerge und fragte erneut nach den Rechtsgrundlagen.
Er verweigert jede Auskunft mit dem Hinweiss, ich waere
gestern ja bei seinem Vorgesetzten gewesen und er giebt nur
noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Auskunft.
Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
geben..
Ich forderte Ihn auf mich mit PHK Wolfert zu verbinden,
was er auch Tat . Der verweigerte ebenso jede Auskunft .
Er giebt nur noch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
Auskunft.
Mir wuerde er weder Telefonisch noch persoenlich Auskunft
geben..
Ich liess dafaufhin am 27.04.93 um 13:00h bis 13:20h
durch Keiner Sicherheittechnik Neuss die Kellertuere oeffnen.
und ein neues Schloss einsetzen. (Auch hierfuer geibt es
Zeugen). Es wurde auch sofort ein Hinweisschild am
Shop-Fenster fuer Polizei und Feuerwehreinsaetze angebracht,
wo sich der Kellerschluessel befindet.
Es wurde bei der Fam. die den Schluessel hat,
eine Voilmacht zur Identifikation gegenueber Behoerden hinterlegt.
Am 27.04.93 gegen 15:00h werde ich von den Stadtwerken Neuss
aufgefordert mich mit dem RWE Hrrn. Koppenbroich in Verbindung
zu setzen damit das RWE in den Keller kann und den
Strom wieder abschaltet. Sache der RWE da die Stadtwerke
ja abgeschaltet hatten.
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Seite - 4 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
Am 28.4.93 ca. 09:00H Hrrn. Koppenbroich angerufen RWE
verbindet mich mit Hr. Maelzer . Hr. Maelzer weiss von nichts
und meint: " Ich lasse mich nicht vor Ihren Karren spannen."
Er verbindet mich mit Hrrn. Koppenbroich der mir einen
Termin um 16:00h sternstr. 29 gibt.
28.4.93 16:00-16:15h Hr. Effen RWE schaltet den Strom ab
das Gebaeude zusammen mit Ihn und Zeugen verlassen.
Am 30.04.93 begab ich mich um 20:15Uhr im beisein
von 2 Zeugen zur Sternstr. 29 um Post abzuholen.
Beim Erreichen stellte ich fest das der am Schaufenster
angebrachte Hinweis fuer die Polizei und die Feuerwehr
mit einer Kunstoff Holzmaserierten Folie ueberklebt waren.
Ich offnete den Postkasten und beugte mich ins Haus um
die ueblicherweise dann im Hausflur liegende Post zu nehmen.
Dies geschah im beisein eines der beiden Zeugen und in Sicht-
kontakt des anderen. Danach entfernte ich die Folie vom
Schaufenster und klebte sie zur Beweissicherung auf einen
Kunstoffumschlag. Wir begaben uns auf mein bitten hin
sofort zur Kreispolizei Neuss und ich Fragte ob ich die
Folie zur Beweissicherung da lassen und fuer den Fall
das der Hinweis wieder ueberklebt werden sollte,
ob ich die Anschrift und Telefonnr. der Familie hinterlegen
soll die sich im Besitz des Schluessels befindet.
Da bei Einsaetzen der Polizei und Feuerwehr der Schluessel
zum schnellen Betreten des Kellers im Zugriff stehen muss.
30.4.93 22:00h Da ich noch Unterlagen aus dem Keller Sternstr. 29 brauchte
begab ich mich im beisein von Zeugen erneut zur Sternstr
und stellte fest das der Keller aufgebrochen war.
Ich alamierte von Hotel Kruell aus die Polizei.
Der Polizeiwagen NE-3103 kommt mit 2 jungen korekten
Beamten. Die sichten den Tatort, stellen das voellig
zerborstene Schloss bzw. die Reste davon sicher.
(stecken sich die Teile in die Hosentasche).
Anschliessend beginnen Sie mit der Befragung von
2 weibliche jugoslaven die sich im Treppenhaus aufhalten.
Nach anfaenglichen Aussagen von denen, das die Polizei
und die Stadtwerke die Tuer aufgebrochen haben und
dem Einwand das die Polizei wohl kaum eine T30 Tuere
vollkommen demoliert und zerstoert incl. Schloss.
Sagen sie auf insistieren der jungen Beamten das Sie
im Keller waren und Maenner das gemacht haben.
Die Beamten fragen weiter wie die heissen
und nehmen die weiblichen Personen zum Einsatzfahrzeug
mit.
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
Beim Nachfragen bei der Zentrale ( Lautsprecher
ermoeglicht mir ein mithoeren) sagt die Zentrale
"Das war der Eigentuemer selber. Der hat doch gar keinen
Schluessel." Worauf ich den Beamten einen Schluessel zum
Keller aushaendig und auf das Schild und die Nachbarfamilie
hinweise die die Schluessel auch haben. Mitlerweile
ist die halbe Strasse in den Fenstern und fragen mich was ist
usw.
Die Beamten fordern mich auf etwas zurueck zu treten damit
ich nicht mithoeren kann. Das mache ich kann jedoch weiter
mithoeren.
Kurz darauf trift ein Zivil KFZ mit 2 Beamten ein ?!
Die sich nicht ausweisen. Jedoch der eine stellt sich
als Einsatzleiter Michels vor. Der andere garnicht.
Beide besichtigen den Tatort .
Obwohl die Zeugen es hatten belegen koennen was bisher
ermittelt worden war, macht er seine Beamten
Mundtot. Ihnen verbietet er Ihre Namen zu geben und
trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
dem Geschaedigten , also mir, ein Strafverfahren wegen
Vortaeuschung einer Straftat angedroht.
"Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
Als ich Ihn auf die Rechtlage hinweisen will wird mir der
Mund verboten. Ich habe weiter insitiert Ihn das zu erklaeren,
und es auch gemacht.
Mitarbeitern des RWE wiesen Michels darauf hin
das den Stadtwerken Neuss als Abrechnungsstelle Schaden entsteht,
wird der Mund verboten.
Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
Eigentum gebracht.
Und Hoheitlich zum Anschalten des Stromes gezwungen.
Mir wird von Ihm Drohen befohlen :
"Wenn Sie heute auch nur einen Fuss in das Gebaude setzen
dann setze ich sie Fest und nehme Sie in Haft.
Zu seinen Beamten meinte er. "Machen Sie eine schoene runde
Sache daraus in Ihrem Bericht".
Das RWE hatte den Strom anzuschalten.
Wir verliessen die Setrnstr.
Mir fiel jedoch ein , das ich keinen Beleg fuer
die den jungen Beamten ausgehaendigten Kellerschluessel,
bekommen hatte so mussten wir noch einmal zurueck.
Der junge Beamte auf den Schluessel angesprochen wagte
nicht ohne Ruecksprache mit Michels mir eine Quittung zu geben.
Mir wurde statt des nach reuecksprache mit Michels
der Schluessel ausgehaendigt. Alle Beteiligten waren
recht Eingeschuechtert, durch das Auftreten des Michels..
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Seite - 6 -
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
Am 1.5.93 informierte Ich die Stadtwerke Neuss ueber die
Straftat der Michels. Ich verfasste einen Offen Buergerbrief
den ich auch am Wochenende anfing zuzustellen damit die
oeffentlchkeit darueber informiert ist.
Am Mon 3.5.93 hatte ich nochmals Ruecksprache mit den
Stadtwerken , dort wurde mir mitgeteilt das Rechtliche Schritte
gegen die Beamten eingeleitet werden.
Ich fuege Ihnen in Anlage meinen offen Buergerbrief bei.
Daraus koennen sie einige der Verletzten Grundrechte
entnehmen. Ich spare es mir auf Paragraf 77 BBG hinzuweisen
da alleine die Grundrechtverletzungen erheblich sind.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme.
Anlage: offener Buergerbrief
Anschreiben offener Buergerbrief
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Anschreiben offener Buergerbrief
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
ANschrift des Empfaengers
anbei erhalten Sie wichtige Informationen
die fuer zukuenftige Unternehmerische-,Inverstitions-,
Stanadort-, Eigentums- und persoenliche Einscheidung,
von grosser Wichtigkeit sein koennen.
Ich bitte Sie sich die folgenden Seiten durchzulesen.
mit freundlichem Gruss
W.Weber
Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
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Anschreiben Kurzinfo Seite - 1
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
MOENCHENGLADBACH 2 den, 01.05.93
Buergerbrief !!!!
Haeben Sie Eigentum, oder sind Sie Vermieter, oder ein Staats-
tragender Buerger ?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten koennen, dann
sollten Sie weiterlesen.
Als auch ich endlich, voll Illusionen durch " wir geben ihrer
Zukunft ein Zuhause ", den Umbau eines 1900 erbauten Hauses
auf der Sternst. 4040 Neuss, - aus einem nicht abgeschlossenen
alten Wohnhaus wurde durch Kernsanierung 1992 ein Neubau mit ab-
geschlossenen Etagen.- durchgestanden hatte, glaubte ich mir
mein Eigentum gesichert zu haben.
Es war keiner da der half.
Als ich endlich das Haus vermietet hatte und glaubte mir so
nach 30 Jahren -nach Abtragung der Zinslast- eine Altersversorgung
geschaffen zu haben,
zahlte der Hauptmieter, ein Unternehmen, seine Miete nicht.
Bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage hatte es Teile
des Hauses untervermietet. Aus Sicherheit und zur Abwendung von
Zahlungs Schwierigkeiten. Ihre Untermieter wiederum zahlten
nicht und somit konnte es seinen Zahlungsverpflichtungen
auch nicht nachkommen. Es musste aufgeben, Kuendigte alle
Untermieter und zog aus.
Es war keiner da der half.
Als ich alle Mieter nach Paragraph 564 BGB Satz 2 Abs 3
kuendigte zog keiner aus obwohl ich einen Kaeufer habe,
der aber das Haus nur ohne Mieter uebernehmen will.
Es war keiner da der half.
Als der fruehere Hauptmieter um keinen Eingehungsbetrug begehen
zu wollen, den Strom bei den Stadtwerken abmelden musste,
kam die Polizei und veranlasste das RWE den Strom wieder
anzustellen.
Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht in der,
die Beamten darauf hingewiesen wurden das Ihr
Vorgehen Straftaten darstellen, bzw. unterstuetzen.
Es war keiner da der half.
Als ich um keinen Eingehungsbetrug vornehmen zu wollen den
Strom bei den Stadtwerken nicht auf mich laufen lies,
kam die Polizei erneut und veranlasste das RWE den Strom
wieder anzustellen. (Wer bezahlt? nicht die Nutzniesser)
Das obwohl ich die Beamten darauf hinwies keine Staftat
begehen zu wollen und obwohl das RWE die Beamten auf
die RECHTSWIDRIGKEIT des Anschaltens hinwies..
Es war keiner da der half.
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Als ich einen Einbruch in den Kellerraeumen des Wohnhauses
feststellte und ordnungsgemaess anzeigte, kam die Polizei.
Sagte der Einsatzleiter direkt:"Dazu habe ich schon kurz was
geschrieben und Sie bekommen von mir eine Anzeige wegen
Vorteuschung einer Straftat. Sie werden ja wohl auch wieder
was dazu schreiben."
Dies war eindeutig eine Anspielung auf die Dienstaufsichtsbe-
schewerde.
Obwohl ich als staatstragenger Buerger dazu verpflichtet bin
Straftaten anzuzeigen unterstellt mir dieser Beamte den Einbruch
selber inziniert zu haben. Er als Einsatzleiter stellte Straf-
antrag wegen Vortaeuschung einer Straftat. Einbruchspuren
wurden nicht gesichert. Zeugen die zur Tatzeit bei mir waren
nicht angehoert. Dn eigenen Kollegen der Mund verboten.
Es war keiner da der half.
Als Sie die Sozialhilfeempfaenger angriffen sagte ich nichts,
ich war ja noch kein Sozialhilfeempfaenger....
Als Sie die Obdachlose angriffen sagte ich nichts,
ich war ja noch kein Obdachloser.......
Als Sie die Aerzte angriffen sagte ich nichts,
ich war ja kein Arzt.......
Als Sie die Anwaelte angriffen sagte ich nichts,
ich war ja kein Anwaelte.......
Als Sie mich angriffen musste ich feststellen:
" Es ist keiner da der hilft "
Mitteilung an die Buerger Seite - 1 ->
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Mitteilung an die Buerger Seite - 1
Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
MOENCHENGLADBACH 2 den, 01.05.93
Betr: Mitteilung an die Buerger !
Gedanken und Erfahrungen eines Menschen der
diesen Staat nicht mehr versteht und zunehmend
mehr Zweifel an unseren Beamten und Politikern bekommt.
Lieber Buerger in Neuss und in NRW wenn :
1. Du deinen Strom nicht zahlen kannst oder willst und dir
die Stadt oder das RWE den Strom abdreht (zu Recht)
dann rufe doch die Polizei .
(Hinweis fuer Leute, die es satt haben den Strom zu Zahlen)
Beamte koennen willkuerlich sich ueber Eigentum anderer
hinwegsetzen ! (Nicht rechtmassig aber Praxis)
Dies wurde von Beamten in Neuss wiederholt praktiziert.
Und hat sich bewaehrt.
Sie werden dir wie in Neuss am 21.4.93 und am 30.4.93 geschehen
auch unter Verletzunmg des Eigentums zu Saft aus der Dose
verhelfen. Die Beamten werden dir den Strom anstellen.
(Diese Annahme hat einen Begruendeten Hindergrund!
Wer zweimal ein und die selbe Straftat foerdert
wird im Normalfall als Wiederholungstaeter eingestuft)
(Hinweis : Man sollte einen guten Bekanten bei der Polizei haben, der das
Anordnen kann!)
Bitte bei Fragen Notfalls an den Einsatzleiter der Schutzpolizei
Neuss Hr. Michels wenden.
( Und Sie sind jetzt still ! Der erklaert das schon )
Als Beamter kann er das ! Das ist sein Recht !
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(Hinweis : Fuer Einbrecher , im Zweifel bei Leuten einbrechen die
Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben und sonst unbequem sind,
dort war es im Zweifel der Geschaedigte selbst
und Ihr braucht noch nicht einmal eine Beweissicherung befuerchten.
Wenn bei dir im Haus eingebrochen wird, dann rufe nicht die
Polizei !!!!!
Denn sonnst bekommst du die Dienstliche Anordnung das du
dein Haus an diesen Tag nicht mehr betreten darfst. Keinen
Teil deines Hauses. Solltest du es doch tun wirst du in Haft
genommen. (Was fuer eine Scheisse !)
Das jedenfalls versprach mir der Beamte Michels als Einsatzleiter
der Schutzpolizei in Neuss.
- Von Paragraph 14 des Grundgesetzes... , na ja reden wir besser
nicht, sonst sind wir VERFASSUNGSFEINDE !!!!! und laufen Gefahr
uns weiteren Repressionen durch unsere Beamten zu Unterziehen.
(Haben auch Sie Angst vor dem Staat ?)
So jedenfalls Geschehen in Neuss wo der Einsatzleiter,
obwohl andere Zeugen es belegen seine eigenen Beamten
Mundtot macht. Ihnen Verbietet Ihre Namen zu geben und
trotz Anhaltspunkte auf die Taeter: Ermittelt durch
gute junge Polizisten, wird vom Einsatzleiter zumindest
dem Geschaedigten ein Strafverfahren wegen Vortaeuschung
einer Straftat angedroht.
"Ich werde eine Anzeige wegen Vorteuschung einer Straftat
gegen Sie erstatten, dazu habe ich auch schon was geschrieben.
Sie werden ja sicher auch wieder etwas dazu schreiben."
Zitat Einsatzleiter Polizei, am Einsatzort als er eintraf !
Wenn Sie noch immer Vertrauen in das Beamtentum und die
Einsatzleitung der Polizei haben....
Dann probieren Sie es !!!! ..... Pssss. aber nicht auf die
Verfassung Berufen.
- Nehmen wir an wir berufen uns als Deutsche auf den Artikel 3
unseres Grundgesetzes ( Oh mist ! schon wieder ein
VERFASSUNGSFEIND)
dann sieht der so aus :
Auslaender koennen ohne Ihren Strom zahlen zu muessen ,
Ihn verbrauchen,
DEUTSCHE nicht !
soviel zu Artikel 3.
und DEUTSCHE BEAMTE/EINSATZLEITER der Polizei ordnen das an !
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- Da! ich wuste es doch !!!! Ein AUSLAENDERFEIND !!!!!
oder doch NICHT ????
Da es sich bei den Nutzniessern um AUSLAENDER handelt, die
sich mehrheitlich nur kurzfristig aus "Jugoslavien", als
Kriegsfluechtlinge hier aufhalten, ist die Konsequenz
das mehrheitlich weder Mieten, noch Nebenkosten gezahlt werden
brauchen und die Polizei Ihr "Gewaltmonopol" zur Unterstuetzung
von Betrug, Diebstahl u.v.m. einsetzt.
Den deutschen Beamten die Hoheitlich (selbstherrlich)
Befehle/Anordungen,geben und sogar noch von Buergern
wie mir, von Energierkonzernmitarbeitern des RWE
( der den Beamten darauf hinwies, das den Stadtwerken Neuss
als Abrechnungsstelle Schaden entsteht, wird der Mund verboten.
Sie werden wie in meinem Fall und im Fall der RWE/Stadtwerke Neuss
per "Gewaltmonopol" vorsetzlich/fahrlaessig um Ihr
Eigentum gebracht.
Die Signalwirkung auf diese AUSLAENDER die im Normensystem
der G7 bzw. Industrienationen nicht verankert sind und
auf Investoren, Firmen, auf Moral, Staatsraison und
Recht, sowie seine Durchsetzbarbeit, ist enorm.
Die Gerichte sind heute schon ueberlastet.
Foerderung solchen Handelns untergraebt alle Werte
fuer die wir einstehen. Die Durchsetzbarkeit von
Schadensersatz ist langwierig bis aussichtslos.
Der Staat und die Landes und Kommunalbekoerden,
stehen ueber die Bundes-/Landesverfassung und das BBG
in der Mithaftung .
Bedingt durch langwierigen Rechtbearbeitungszeiten,
("Kommt sowieso nichts bei rum")
1. Bis dahin haben diese Menschen das Land wieder verlassen
oder haben als Sozialfaelle nicht zu befuerchten.
2. Die miserable Haushaltslage, (auch den Gerichten bekannt)
wird spaeter , falls ueberhaupt nur in "Pfennig" Entschaedigungen
im Verhaltnis zu Schaden , resultieren. Da Erfahrungsgemaess
zumindest unbewust dies bei diesen Faellen auch eine Rolle
spielen koennte.
3. Die Vermittelbarkeit unseres Rechtssystems gegenueber
heranwachsenden wird unmoeglich gemacht.
Es wird zumindest fahrlaesig AUSLAENDERFEINDLICHKEIT
geschuert, zumindest bei Vordergruendiger Betrachtung.
Diese und eine vielzahl weiterer Folgen werden Kausal
durch Beamte wie den Einsatzleiter, erzeugt.
Der Schaden ist erheblich und wird nicht abgewehrt
sondern soll als Auslaenderhass genutzt werden.
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TATSACHE IST, DAS BEAMTE DIES MINDEST FAHRLAESSIG,
da darauf hingewiesen !, vorsaetzlich herbeigefuehrt haben.
Der Verfassungsschutz der zur Abwehr von Gefahr gegen
unsere Verfassung da sein sollte, wird wohl nicht gegen
Beamtenkollegen taetig.
Mitglieder des Bundestages die mit der legislative angehoeren
( wie auch Beamte) haben Ihren Treueeid warscheinlich vergessen.
Dieser wuerde Sie ,( auch schon als Buerger), verpflichten,
solchem Handeln einhalt zu gebieten,
und Praeventiv taetig zu werden.
Mein Eindruck ist, das auch die kommunalen Behoerden
fahrlaessig ein Klima erzeugen, das sowohl Sozial
als auch Investionsmaessig fatal ist.
ps. Ich persoenlich bin schon aus Neuss weggezogen.
Andere, auch Firmen machen das bestimmt auch .
Abgesehen davon stellt das Faktische Handeln solcher
Beamten eine oeffentliche Bedrohung dar.
In jedem Fall fuer unsere Rechtnorm.
Dem Ruin wird vorschub geleistet.
NEUSS am Rhein die Stadt ...
DR. Reinartz dein Buergermeister und MdB .....
NRW dein Land ...
Johannes Rau dein Ministerpraesident ....
Dr. Schoor dein Innenminister ...
und deine Verfassung und Beamten ..... pssssss!
Wirtschaftsministerium Umtaetig ?
Das Investitionsklima wird durch solche
Massnahmen nachhaltig verunsichert !
Ministerium fuer Bauen und Wohnen Umtaetig ?
Durch solche Massnahmen wird sich bald keiner
mehr finden der baut und/oder sich traut zu vermieten . !
Innenministerium Umtaetig ?
Traegt durch Tollerierung dieser Massnahmen zur Verschaerfung
der inneren Unruhe bei und
foerdert fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
Auch der Verfassungschutz haette die Pflicht
gegen Solche Angriffe auf unsere Verfassung taetig zu werden.
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Kultusministerium Umtaetig ?
Die Vermittelbarkeit der Rechts- und Wertenormen ist
nicht mehr gegeben.
Justizministerium Umtaetig ?
Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
fahrlaessig RECHTSUNSICHERHEIT, und Feindseligkeit.
Sozialministerium untaetig ?
Durch Tollerierung dieser Massnahmen foerdert es
das Konkurse programmiert sind, soziale Folgekosten
steigen.
UND die Staatsverdrossenheit, das Unverstaendnis, die
Politikverdrossenheit wachst.
Das hier keiner mehr bereit ist, auch nur einen Pfennig
in die zukunft unseres Landes zu stecken, ist das logische
Resultat. Geht da hin, wo die Zukunft von Denkenden Wesen
gestaltet wird. Das ganze Gerede ohne Fakten ist sinnlos.
Repression gegen die, die Machen ist markant !
Aber bitte, das sind nur Erfahrungen und Eindruecke.
Wie sind Ihre ?
Schreiben Sie mir !
(Es giebt vielleicht noch Meinungsfreiheit.)
Sollte ich beim formulieren meiner Erfahrungen, Eindruecke ,
Gedanken und Gefuehle jemanden beleidigt haben,
nehme ich dies hiermir zurueck !
Die Tatsachen jedoch sprechen eine eigene Sprache.
Verteiler:
Auserwaehlte Buerger
Politiker
Verwaltungsstellen (w.B.Innenministerium ,
Staatsanwaltschaft....)
Interationale Firmen und deren Manager
Hierzu fordern Sie bitte:
Teil 2 des Erfahrungsberichtes
"Der Kreis NEUSS, das Land NRW und die Bundespolitik
alles ueber Bauen und vermieten." an.
Dort finden Sie Erfahrungen eines INVESTORS der
in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
baute und seine Erfahrungen wie oben mit Beamten
Verwaltungsmitarbeitern, Gesetzen ( und deren Auslegung)
und "Systemimanenter Kaputtmache", schildert.
Teil 3 befast sich mit einer Firma und den Erfahrungen
mit Verwaltung (u.a. Wirtschaftsfoerderung, Arbeitsverwaltung)
und Politik
in der STADT NEUSS, KREIS NEUSS, LAND NRW, Staat Deutschland
Mit freundlichem Gruss
.
BRIEF BEGINN !
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Aktenzeichen 3000-01-65-107
103191 LANDTAG DER
LANDTAG DER LANDES NRW VORS.D.
PETITIONSAUSCHUSSES KNIPSCHILD
PLATZ DES LANDTAGES
4000 DUESSELDORF
MOENCHENGLADBACH 2 den, 15.06.93 eingang der Zwischenbearbeitung
der Petition vom 03.06/04.06.93 Petitionsnr. - I.3. - Pet.-Nr. 11/12149
Hr. Knipschild Vorsitzender des Petitionsausschusses
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BRIEF ENDE !
weber hat am 93.07.11 um 16:51:11 31-51010102 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/3000-01-65-107
weber hat am 93.07.11 um 16:54:02 31-510010201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/3000-01-65-107
weber hat am 93.07.12 um 00:32:55 31-51010102 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51010102
weber hat am 02.09.93 um 08:37:59 33-5101010201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51010102
weber hat am 02.09.93 um 09:05:30 33-51010102 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51010102
weber hat am 02.09.93 um 09:25:00 31-51010102 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51010102
weber hat am 02.09.93 um 09:25:24 31-5101010201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-51010102
weber hat am 18.09.93 um 17:42:54 31-5101010201 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-5101010200
weber hat am 27.09.93 um 08:46:13 31-5101010200 bearbeitet
/u/cwk/aktenplan/31-5101010200
weber hat am 11.07.94 um 16:46:17 15101010200 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-5101010200
weber hat am 11.07.94 um 16:48:54 15101010201 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-5101010200
weber hat am 11.07.94 um 16:49:09 15101010201 bearbeitet
/u/weber/aktenplan/31-5101010200
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