
| Subject: Schreiben 1 - AG D 57 C 3396/06 18.04.06 Ueble Nachrede ... Urheberrechtsverletzung (durch Lynchjustiz Artikel WZ Heike Hendrix / WZ) |
| From: "W. Weber" |
| Date: Wed, 19 Jul 2006 12:13:03 +0200 |
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S.1 KLAGEERWIDERUNG Z. AG D 57 C 3396/06 18.04.06
HOFELICH WZ DR.HEIKE HENDRIX
************************************************************************************************************* Postanschrift: Weber, Wendolin ! Hausadresse: Weber, Wendolin Postfach 201402 ! Giesenkirchener Str. 55 41214 Moenchengladbach ! 41238MOENCHENGLADBACH ============================================================================= e-mail : weber@bundesregierung.cjb.net e-mail : wendolinw@gmx.net e-mail : wendolinweber@netscape.net e-mail : bund01@mail.flashmail.com http://bundesregierung.myip.us http://regierung.cjb.net http://haan1.cjb.net http://dorsten.cjb.net http://duesseldorf.myip.us http://susd4040.cjb.net http://ChronikderWillkuer.atwork.to http://sus4050.atwork.to/ ***********************************************************************************************************Amtsgericht Duesseldorf Postfach 101140 40002 Duesseldorf Moenchengladbach, den 08.06.2006 Geschaeftsnummer: 57 C 3396/06 Klageerwiderung Hendrix gegen Weber Klageerwiderung Wendolin Weber, Giesenkirchener Str. 55, 41238 Moenchengladbach wegen Urheberrechtsverletzung Streitwert 4.000,-- EURO beantrage ich, die Klage abzuweisen. Begruendung zu I. der Klageschrift Der Artikel der Klaegerin verletzte meine Persoenlichkeitsrechte dahingehend, dass in dem Artikel " Hausbesitzer im Hungerstreik " mein voller Zu- und Nachname,sowie Adresse abgedruckt ist. Somit habe ich als Geschaedigter einen Anspruch auf diesen Artikel im Schutzbereich meiner Persoenlichkeitsrechte. Hier sehe ich nicht den Anwendungsbereich und den Schutzbereich des Urheberrechts. Dieser Artikel war journalistisch nicht einwandfrei recherchiert, sondern diente dazu, im Vorfeld bei der Bevoelkerung den Eindruck zu hinterlassen ich sei ein "Miethai" und betreibe Mietwucher.Gesetzestext
Tatbestand des § 186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verleumdung ist in § 187 StGB
"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Eine Kopie der Staatsanwaltschaft Duesseldorf " Einstellung wegen Mietwucher " fuege ich bei.Weitergehend wurde dieser Artikel von der Stadt Neuss dazu benutzt meterhohe bedruckte Plakatwaende anzufertigen und diese um mich herum zu " Mobbingzwecke " (Physchoterror-Schikane-Bosheit, Kleinkrieg) aufzustellen.
EINSTELLUNG MIETWUCHER 610 JS 475/93 (EINGEST.19.06.1995 EING.BESCHL.3.05.2001 In voller Kenntnis der Tatsache das Weber kein Miethai war/istAnbei Plakatwaende mit Miethaikampangne. (Gleichzusetzen mit dem Aufdruecken des Judenstern im Dritten Reich) http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/sta-mg/wz/00000004.html es ist davon auszugehen, dassowohl Dr. Heike Hendrix, als auch die WZ fuer die "Plakatwandaktion" der Stadt Neuss ihre Zustimmung gegeben haben. .... Das sie keine Copyright-Probleme, keine Urheberrechtsprobleme, keine Persoenlichkeitsrechtsprobleme .. etc .. hatten/haben. Schon gar nicht mit den Auswirkungen Ihres Handelns siehe unten .. z.B. mobbing + gesundheitsschaeden Anbei journalistisch einwandfrei recherschierter Bericht der NGZ. http://susger.cjb.net/buecher/354-4.gif Erst nachdem Zeugin: Frau Karin Dollendorf, Kanutenstr. 51, 41472 Neuss bei Rechtsanwalt R. Selke, Grafenbergerallee, Duesseldorf (siehe Anwaltsverzeichnis) die vorbereitete Einstweilige Verfuegung auf Abraeumen der Plakatwaende holte und diese dem Amtsgericht Neuss vorgelegt hat, hoerte die Lynchkampagne auf und die Plakatwaende mit dem Artikel der Heike Hendrix wurden abgetragen. Meine Veroeffentlichung im Internet unter " Chronik der Willkuer " betrifft meine Lebensgeschichte und dazu gehoert auch der geschriebene Artikel der Heike Hendix in dem mein voller Name genannt wurde. Also stehen auch hier mir, Verwertungsrechte zu und nicht in erste Linie der Urheberin, der es oblag meinen Namen zu aendern oder Abzukuerzen. Eine Zustimmung - sprich Einraeumung - meinen vollen Namen zu nennen, haette auch schon im Sinne der Gleichbehandlung, durch Heike Hendrix erfolgen muessen. Ein Beseitigungsanspruch der Internetseiten steht der Klaegerin nicht zu, da durch diesen Artikel die Stadt Neuss, Mieterbund, Polizei/Land NRW , wie schon im WZ Artikel beschrieben, meine voellige Vernichtung und die meiner Familie betrieben haben und somit zu verklagen waeren. Es hat sich bisher keiner des Falles angenommen. Ich verweise hier auf das Gerichtsurteil des Landgericht Düsseldorf und auf die bezeichneten Auswirkungen u.a. des Artikels und seiner Verwendung.. STA 80 JS 5082/02 LG D XXVI 96/02 Seite 4 AG NE 810 JS 1020/99 weitere Auswirkungen sind im Schreiben des Hochgeschaetzten Herrn R.Uferman der Diakonie Rheydt zu entnehmen. Anlage Artikel NGZ http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-ne/sonst/1097/01739baa.jpg zu II der Klageschrift Hier geht es um " meine Lebensgeschichte ", die ich jedem der sie hoeren oder lesen moechte mitteilen kann und nicht um eine Rechtswidrigkeit der Verwertung des Artikels " Hausbesitzer im Hungerstreik ". Fuer den Fall der Klagezulassung beantrage ich vorsorglich die muendliche, oeffentliche Verhandlung.Bei dieser Aktion war ich als angegriffene Person der Willkuer der Stadt Neuss und des Artikels der WZ Heike Hendrix, vollkommen unterlegen und wurde systematisch und waehrend laengerer Zeit direkt oder indirekt angegriffen, mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes und der Diskriminierung.
Anlagen :
EINSTELLUNG MIETWUCHER 610 JS 475/93 (EINGEST.19.06.1995 EING.BESCHL.3.05.2001 das Heike Hendrix versucht aus einer gewerblichen Vermietung, die mehrfach Gerichtlich geprueft wuerde, eine Wohnungvermietung zu machen, war/ist wider besseren wissens geschehen, wobei es hierzu noch eine Reihe weiterer Gerichtsurteile zugunsten von Weber gibt. http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/sta-mg/wz/00000004.html es ist davon auszugehen, das sowohl Dr. Heike Hendrix, als auch die WZ fuer die "Plakatwandaktion" der Stadt Neuss ihre Zustimmung gegeben haben. .... Das sie keine Copyright-Probleme, keine HUrheberrechtsprobleme, keine Persoenlichkeitsrechtsprobleme .. etc .. hatten/haben. Schon gar nicht mit den Auswirkungen Ihres Handelns siehe unten .. z.B. mobbing + gesundheitsschaeden Ich moechte hier an dieser Stelle auch noch auf den NGZ Artikel verweisen , der Journalistisch einwandfrei berichtet hat .... ! http://susger.cjb.net/buecher/354-4.gifStadt Neuss, Mieterbund, Polizei STA 80 JS 5082/02 LG D XXVI 96/02 Seite 4 AG NE 810 JS 1020/99 Schreiben des Hochgeschaetzten Herrn R.Uferman der Diakonie Rheydt http://susger.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/ag-ne/sonst/1097/01739baa.jpg
yours sincerely Wendolin Weber mit freundlichem Gruss http://bundesregierung.cjb.net http://susd4000.cjb.net weber@bundesregierung.cjb.net wendolinw@gmx.net wendolinw@arcor.de bund01@mail.flashmail.com
ps. Zur Frage der HAFTUNG bei EXISTENZVERNICHTUNG Taeter Neuss , Polizei OKD Ne, gedeckt durch Staatsschutz ...)
HR.UFERMANN DIAKONIE AN RA. SELKE zum Hintergrund der Austrocknung und des Entzuges der Wirtschaftlichen und Beruflichen Zukunft durch Behoerdenwillkuer
Altersversorgung von Frau Weber und die Interessen der Familie zu schuetzen bestaetigt das Das Gericht in Moenchengladbach schreibt dem Betreuer Thomas Huckenbeck vor, dass er der alten Frau Weber Ihre Altersvorsorgung wieder zu beschaffen , die durch die Behoerdenuebriffe ihr entzogen wurde. Er soll die Stadt Neuss und das Land NRW verklagen , damit sie zu Ihrem guten "Recht" kommt.AG MG GZ.: 16 W XVII 4466 BETREUUNG E.WEBER 20.08.03 AUF S.5 DES BESCHLUSSES Somit ein weiteres Gericht, das die Interessen von Frau Weber vertritt sieht ebenfalls eine Notwendigkeit in der klage Gegen Stadt Neuss und Land um die Altersversorgung von Frau Weber und die Interessen der Familie zu schuetzen. In Anbetracht der Tatsache das ich kein Miethai war/bin
Das Urteil des LG Duesseldorf belegt das 13 Jahre unschuldige , unbescholtene Menschen gejagd und deutsche Familien grundlos vernichtet wurden. Ein Genucid an der Familie Weber als Herr Weber im Begriff war eine Familie zu gruenden Menschenjagd und Vernichtung im Namen deutscher "staatlicher" Organe
in diesem Verfahren wurde Gutachterlich meine Traumtisierung durch jahrzentelange Uebergriffe "staatlicher" Organe bescheinigt. Hier einige Links den Gesundheitlichen Auswirkungen ..
traumatisierte opfer + gesundheitsschaeden verfolgte + NS + gesundheitsschaeden verfolgte+NS+trauma+gesundheitsschaeden
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