
STELLUNGNAHME BESCHLUSS 8 M 2131/95 VERWERTUNG AG A. RAEUMUNG VOLLSTR.30.10.9
h.I.1169021020110070
DATEI::/u/weber/aktenplan/11700090050074
Weber, Wendolin
c/o E.Weber, Leipnizstr. 7
4050 MOENCHENGLADBACH 2
AMTSGERICHT MOENCHENGLADBACH
BRUCKNERALLEE 115
4050 MOENCHENGLADBACH 2
MOENCHENGLADBACH 2 den, 3.12.95
Az. :dII.11700090050074 (bitte stets angeben)
Betr: Az.: 8 M 2131/95
Widerspruch gegen Ihren Beschluss vom 28.11.1995
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den o. ergangenen
Beschluss.
Begruendung:
Meine eingelagerten Gegenstaende koennen nicht
abgeholt werden, da ich Obdachlos bin und erst zum
15.1.1996 eine neue Wohnung beziehe.
Wenn es dem Glaeubiger nicht zuzumuten ist, die hohen
Lagerkosten zu tragen, kann ich auch um Verstaendnis
fuer meine Obdachlosigkeit bitten.
Fuer einen Obdachlosen ist es viel Geld Kopien zur
Glaubhaftmachung des neuen Mietvertrages auszugeben und
diese Ihnen dann vorzulegen.
In Anbetracht meiner Situation waere es von Ihrer Seite
notwendig gewesen, mich auf die Glaubhaftmachung durch
Vorlage bei Ihnen, sei es als Original, das dann kulanter-
weise in Ihrer Amtsstelle kopiert und zu den Unterlagen
genommen werden, aufmerksam zu machen.
Statt dessen wird meine Habe frei zur Verwertung gegeben.
Die Neuanschaffung der Gegenstaende die mir beim Einzug
fehlen, uebernimmt das Sozialamt, somit die Kommune und
der Steuerzahler.
Ferner ist es erstaunlich, wie schnell ein Beschluss
in dieser Sache gegen mich ergeht.
In meiner Eingabe vom 23.11.95 AZ 8M 1900/95 sowie der
Meldung ueber fehlende Sachen am 6.11.95 liegt immer
noch kein Beschluss vor.
Dies betrifft auch keinen Obdachlosen, aus dem man auch noch
das Letzte auspressen kann, sondern einen Staatsdiener,
der nicht korrekt seine Aufgabe erledigt hat.
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Weber, Wendolin
c/o E.Weber, Leipnizstr. 7
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Aber dieses muss ich bestimmt auch wieder anders sehen.
Zur Glaubhaftmachung lege ich Ihnen heute, dem 4.12.95
das Original meines Mietvertrages vor.
Ich bitte um Aufhebung des Beschlusses und Neuentscheid.
Ferner wuensche ich " Ein frohes Weihnachts ", das
Fest der Liebe, Guete, Verzeihung und Menschlichkeit,
woran es bei diesen Dingen in unserer Gesellschaft und beim
Herrn Gesetzgeber sehr fehlt.
Mit freundlichem Gruss
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