Antw.SCHREIBEN CDU FAKTION D.ANDTAGES NRW STELLVERTR.VORS.HANS-ULRICH KLOSE
h.I.1169014
DATEI::/u/weber/aktenplan/1510101-002
BRIEF BEGINN !
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Weber, Wendolin
DOHLERSTR. 231
4050 MOENCHENGLADBACH 2
KLOSE, ULRICH (CDU) KREIS NE.
LANDTAGSVIZEPRAESIDENT
DR. HANS-ULRICH KLOSE
GESCHWISTER SCHOLL STR. 10
0 KORSCHENBROICH
MOENCHENGLADBACH 2 den, 15.01.95
Az. :1510101-002 (bitte stets angeben)
Betr:Antw.SCHREIBEN CDU FAKTION D.LANDTAGES NRW
STELLVERTR.LANDTAGSVORS.DR.HANS-ULRICH KLOSE
Ihr Schreiben vom 4.1.95
Sehr geehrter Herr Dr.Klose,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr a.o.Schreiben und danke Ihnen,
dass Sie es mir ueberlassen mein Anliegen nochein-
mal sachlich vorzutragen, damit meine sachliche Beschwerde
und Kritik von Ihnen aufgegriffen werden kann.
Ich will Ihnen in kurzen Absaetzen erklaeren, dass der
Artikel 14GG in meinem Fall missachtet wurde und keine
Anwendung fand.
1. Die CWK Computersysteme GmbH war Hauptmieter meines Hauses
Sternstr.29, Neuss.
1992 wurden die sich dort befindlichen Raeume mit
2 Monatsmietvertraegen - Ohne Verlaengerung - untervermietet.
2. Da es, bedingt durch zahlreiche Mietausfaelle, dem Haupt-
mieter unmoeglich gemacht wurde, seinen Verpflichtungen
mir gegenueber nachzukommen, sprach ich ihm die Kuendigung
aus. Der Hauptmieter hat diese Kuendigung akzeptiert.
Die Untermietvertraege wurden von ihm gekuendigt,
mit Fristsetzung. Ebenfalls kuendigte ich vorsorglicherweise
die Mietvertraege, was eigentlich nicht notwendig gewesen
waere, da die Untermietverhaeltnisse mit Beendigung des
Hauptmietverhaeltnises auch endeten, sowie aufgrund der
Vertragslaufzeit , 2 Monate ohne Verlaengerung.
3. Tatsache ist, dass die Untermieter, trotz ausgelaufener
Mietvertraege die Raeumlichkeiten nicht verliessen.
Miet- und Nebenkostenzahlungen seitens der
Untermieter blieben aus.
Stattdessen erschlichen sie sich noch eine Einstweilige
Verfuegung, 940a ZPO, betruegerischerweise beim Amtsgericht,
die zur Loeschung der Firma CWK und zum Verlust des
Arbeitsplatzes fuehrte, mit dem Vorwurf,
der Strom wurde von mir abgedreht.
Von nicht geleisteten Nebenkostenzahlungen war nicht die Rede.
Tatsache ist, der Hauptmieter hat bei seinem Auszug die
gesamte Versorgung nicht weiter tragen koennen.
Von den Stadtwerken wurde der Strom abgestellt .
Der Strom wurde von der Polizei Neuss hoheitlich wieder einge-
schaltet, zu Lasten dritter.
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4. Eine von mir beim Amtsgericht Neuss beantragte Einstweilige
Verfuegung, auf Raeumung, - 2 Monatsmietvertraege -
ohne Verlaengerung, - Hauptmieter ausgezogen -
wurde nicht zugelassen, da
1. 940a ZPO verbietet, einen Raeumungstitel ueber Wohn-
raum im Verfahren ueber den Erlass einer einstweiligen
Verfuegung zu erlassen. Eine Ausnahme gilt, wenn der
Bewohner die Wohnung durch verbotene Eigenmacht erlangt
hat.
2. Es bleibt nur der lange Weg ueber den ueberlasteten
Instanzenweg, der sich bekanntlicherweise ueber
4 Jahre hinziehen kann.
3. In der Zwischenzeit wird der Vermieter, bedingt durch
ausbleiben der Mieten, wie in meinem Fall, zum Ruin
getrieben. Denn ein Leistungsverweigerungsrecht von
seiten des Vermieters gibt es nicht.
5. Zum Zeitpunkt des Auszuges des Hauptmieters hatte ich einen
Kaeufer, der das Objekt fuer DM 650.000,-- erwerben wollte.
- Bedingung nur leer -.
Zu diesem Zeitpunkt, bei korrekter Abwicklung von Seiten
der Gerichte/Justiz, unter Beruecksichtigung des von mir
in den Kuendigungen in Anspruch genommenen Paragraph
564b Absatz 1, Absatz 2 Nr.3 BGB, waere ich in der Lage
gewesen meinen finanziellen Verpflichtungen der Bank
und anderen Glaeubigern nachzukommen.
Stattdessen musste
1. der lange Instanzenweg ueber die
Raeumungsklage laufen. Da Mietzahlungen ausblieben, die
Banken ihre Forderungen aussetzten weil ich ohne
Schutz 940a ZPO zum Sozialfall geworden bin, wurde am
26.4.94
unter Aktenzeichen 24 S 561/93 LG Duesseldorf
eine Korrektur des Urteils AG Neuss 33 C 276/93
vorgenommen, in dem die Rechtmaessigkeit der Mietver-
traege - 2 Monate ohne Verlaengerung - anerkannt wurden.
Trotz allem wurden noch Raeumungsfristen eingesetzt.
Zum Teil 2 Monate.
1. Trotz diesem Urteil muss der Vermieter noch den
Antrag auf Raeumung beim Gerichtsvollzieher stellen,
der wiederum muss dem zu raeumenden noch eine Frist
zur Raeumung einraeumen, bevor eine Raeumung dann
statt finden kann. Wobei der Mieter auf die Raeumung
noch einen Raeumungsschutz beantragen kann, die
wiederum die Raeumung dann vereitelt.
2. Diese Prozedur musste ich in ueber einem halben
Dutzend Faellen ueber mich ergehen lassen.
Mit dem Resultat, dass der letzte Mieter, der zwar
durch Versaeumisurteil AG Neuss Az: 38 C 200/94
vom 9.12.94 zur Raeumung verpflichtet wurde, aber
das Raeumungsurteil nicht zugestellt werden kann.
Somit muss bis zur Raeumung ein Antrag auf oeffentliche
Zustellung beim Amtsgericht beantragt werden, der bei
der dortigen Ueberlastung Monate an Bearbeitungszeit
in Anspruch nimmt, bis zur Rechtskraft der tatsaech-
lichen Raeumung.
Eine Nachforschung von mir ueber den Verbleib des
Mieters beim Einwohnermeldeamt und den damit ver-
bundenen Kosten kann ich nicht von meiner Sozialhilfe
bestreiten.
Also schreiben wir schon das Jahr 1995 bei
Mietvertraegen - 2 Monate ohne Verlaengerung,
untervermietet - Hauptmieter ausgeschieden - !!!
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Das heisst fuer mich Jahre ohne Rechtsschutz, Verleumdung
durch stattliche Behoerden ( dieses Thema waere nocheinmal gesondert
zu betrachten ), die bedingt dadurch eine Verletzung an Laib und
Seele herbeifuehrten, sowie letztendlich die
Enteignung durch Zwangsversteigerung
weil wie gesagt der noetige Schutz durch die Justiz und schnelle
Handlungsmoeglichkeiten fehlen.
Das Grundstueck Sternstr.29, Flur 10, Flurstueck 749, wurde
am 5.1.95 zugestellt am 13.1.95 durch das Amtsgericht Neuss
Az: 26 L 36/94 als Beschluss zur Beschlagnahme .
Die Verwaltung und die Benutzung des Grundstuecks wurde mir
entzogen.
Kurze Anmerkung:
Vielleicht sollte im Artikel 14GG der Passus
Eigentum verpflichtet bis zum Ruin
nachgetragen werden. Dann kann niemand sagen: " Das habe ich
ja nicht gewusst ." Denn dann hat er sich wirklich verspekuliert !!
Eigentlich ist dies nur ein kleiner Abriss der mich betreffenden
Problematik, die ich jederzeit persoenlich oder schriftlich
weiter eroertern kann wenn Sie wollen, damit die ganze Tragweite
ersichtlich wird.
Ich hoffe, ich habe Ihnen die Problematik sachlich ein bisschen
besser dargelegt, sodass Sie meine Beschwerde und Kritik
aufgreifen und mir Hilfe gewaehren.
Mit freundlichem Gruss
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