• <<-- zurueck / back

    S. 00000112 STELLUNGNAHME Z.VERWERTUNG A. RAEUMUNG VOLLSTR.30.10.95 D.BREUER DR-II 1611/95


  • next / vor -->>

    (C) S. 00000114 STERNSTR. CWK COMPUTERSYSTEME GMBH LOESCHUNG VON AMTSWEGEN AG NE 57 HRB 5039


  • STELLUNGNAHME BESCHLUSS 8 M 2131/95 VERWERTUNG AG A. RAEUMUNG VOLLSTR.30.10.9

    4.1020110070        
    DATEI::/u/weber/aktenplan/11700090050074
    
                                        Weber, Wendolin
                                        c/o E.Weber, Leipnizstr. 7
                                  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
     
     
              AMTSGERICHT MOENCHENGLADBACH
              BRUCKNERALLEE 115
     
    	  4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
    			
    			MOENCHENGLADBACH 2   den, 3.12.95
     
     
              Az. :dII.11700090050074    (bitte stets angeben)
     
     
              Betr: Az.: 8 M 2131/95
    		Widerspruch gegen Ihren Beschluss vom 28.11.1995
     
    		Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    		hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den o. ergangenen
    		Beschluss.
     
    		Begruendung:
     
    		Meine eingelagerten Gegenstaende koennen nicht
    		abgeholt werden, da ich Obdachlos bin und erst zum
    		15.1.1996 eine neue Wohnung beziehe.
     
    		Wenn es dem Glaeubiger nicht zuzumuten ist, die hohen
    		Lagerkosten zu tragen, kann ich auch um Verstaendnis
                    fuer meine Obdachlosigkeit bitten.
     
                    Fuer einen Obdachlosen ist es viel Geld Kopien zur
                    Glaubhaftmachung des neuen Mietvertrages auszugeben und
                    diese Ihnen dann vorzulegen.
     
                    In Anbetracht meiner Situation waere es von Ihrer Seite
                    notwendig gewesen, mich auf die Glaubhaftmachung durch
                    Vorlage bei Ihnen, sei es als Original, das dann kulanter-
    		weise in Ihrer Amtsstelle kopiert und zu den Unterlagen
    		genommen werden, aufmerksam zu machen.
     
    		Statt dessen wird meine Habe frei zur Verwertung gegeben.
    		Die Neuanschaffung der Gegenstaende die mir beim Einzug
    		fehlen, uebernimmt das Sozialamt, somit die Kommune und
    		der Steuerzahler.
     
                    Ferner ist es erstaunlich, wie schnell ein Beschluss
    		in dieser Sache gegen mich ergeht.
     
                   In meiner Eingabe vom 23.11.95 AZ 8M 1900/95 sowie der
    	       Meldung ueber fehlende Sachen am 6.11.95 liegt immer
    	       noch kein Beschluss vor.
     
                   Dies betrifft auch keinen Obdachlosen, aus dem man auch noch
                   das Letzte auspressen kann, sondern einen Staatsdiener,
                   der nicht korrekt seine Aufgabe erledigt hat.
                                                              Seite -2-
    
                                   Seite -2-
                                                           Weber, Wendolin
                                                     c/o E.Weber, Leipnizstr. 7
                                                     4050 MOENCHENGLADBACH 2
     
     
     
                   Aber dieses muss ich bestimmt auch wieder anders sehen.
     
                   Zur Glaubhaftmachung lege ich Ihnen heute, dem 4.12.95
                   das Original meines Mietvertrages vor.
     
                   Ich bitte um Aufhebung des Beschlusses und Neuentscheid.
     
                   Ferner wuensche ich " Ein frohes Weihnachts ", das
    	       Fest der Liebe, Guete, Verzeihung und Menschlichkeit,
    	       woran es bei diesen Dingen in unserer Gesellschaft und beim 
    	       Herrn Gesetzgeber sehr fehlt.
     
     
     
                 Mit freundlichem Gruss
    


  • <<-- zurueck / back

    S. 00000112 STELLUNGNAHME Z.VERWERTUNG A. RAEUMUNG VOLLSTR.30.10.95 D.BREUER DR-II 1611/95

  • next / vor -->>

    (C) S. 00000114 STERNSTR. CWK COMPUTERSYSTEME GMBH LOESCHUNG VON AMTSWEGEN AG NE 57 HRB 5039

  • zurueck zum Index
  • zurueck zum Ueberbegriff
  •                      Seite -00000113-